Pickup Tailgate und die StVO (D, Ö, IT)

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Servus Leute. Ich hab vor 1,5 Jahren mit traurigem Hintergrund den Pickup meines Schwiegervaters geerbt.
Er erweist mir aber Treue Dienste und ist auch für den Radtransport mit Tailgate wunderbar. Ich frag mich nur, ob ich damit in meinem Gebiet (hauptsächlich Ö und It) legal unterwegs bin, da der Vorderreifen der Bikes entweder Kennzeichen oder Rückleuchte teilweise verdeckt. Wäre es eine Lösung ein Kartonkennzeichen klar ersichtlich einfach an das verdeckende Rad zu hängen? Natürlich gilt, wo kein Kläger, da kein Richter. War bis jetzt auch der Fall. Aber vielleicht gibt es Erfahrungen der hier ansässigen Schwamintelligenz. ;) schonmal Danke dafür!
 
Hallo @El_barto_aut

ich bin auch glücklicher Besitzer eines Pickups und nutze die Heckklappe ebenfalls für meine Räder.
Bisher hat sich weder in D noch in Ö jemand dran gestört.
IT scheint da etwas kritischer zu sein da ja prinzipiell für alles was über das Fahrzeug hinaus steht eine Rot/Weiße Warntafel anzubringen wäre.

In D ist die Sache ziemlich klar. Es würde nichts dagegen sprechen die Fahrräder so zu transportieren wenn man Kennzeichen und Beleuchtung noch einwandfrei erkennen kann. Das ist leider nicht so möglich und, sofern sich nichts geändert hat diesbezüglich in den letzen Zwei Jahren, nur eine Ordnungswidrigkeit mit ~15€.

Gruß
 
Hallo @El_barto_aut

ich bin auch glücklicher Besitzer eines Pickups und nutze die Heckklappe ebenfalls für meine Räder.
Bisher hat sich weder in D noch in Ö jemand dran gestört.
IT scheint da etwas kritischer zu sein da ja prinzipiell für alles was über das Fahrzeug hinaus steht eine Rot/Weiße Warntafel anzubringen wäre.

In D ist die Sache ziemlich klar. Es würde nichts dagegen sprechen die Fahrräder so zu transportieren wenn man Kennzeichen und Beleuchtung noch einwandfrei erkennen kann. Das ist leider nicht so möglich und, sofern sich nichts geändert hat diesbezüglich in den letzen Zwei Jahren, nur eine Ordnungswidrigkeit mit ~15€.

Gruß
Vielen Dank für die Rückmeldung!
 
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