Pressemeldung: Kritik am MTB im Odenwald

Neu geregelt wurde das Hessische Waldgesetz 2013: Um vor allem Tiere im Forst nicht zu stören, ist das Betreten des Waldes in den Abendstunden und frühmorgens untersagt, erklärt Forstdirektor Mecke.
Gilt das eigentlich auch für Jäger? Oder fällt Abschuss nicht unter "Störung" im Sinne des Waldgesetzes?

Und das ist ja wohl auch wieder absolute Doppelmoral:
Das sieht der Geschäftsführer des Waldbesitzerverbands ähnlich. Dennoch weist Raupach auf beachtliche Schäden hochfrequentierter Strecken hin, etwa infolge der Erosion der Trails bei starkem Regen. Den eigentlichen Schaden erkennt er an anderer Stelle: So gebe es Probleme im Forstbetrieb bei der Holzernte. Zum Einsatz schwerer Maschinen und Motorsägen würden zwar Wege gesperrt, aber die Gefahr abseits davon plötzlich herannahender Mountainbiker sei enorm, ein möglicher Personenschaden nicht zu verantworten.
Beachtliche Schäden hochfrequentierter Strecken durch MTBiker sind ein Problem, aber der Einsatz schwerer Maschinen ist unproblematisch?
Okay, wenn sich irgendwelche Idioten nicht an die Absperrungen halten und auch von Axtschlägen und Motorsägenkrach nicht abhalten lassen, in Gebiete einzufahren, in denen gearbeitet wird, ja, das ist sicherlich ein Problem.
 
Neues Jahr, die gleiche alte Leier.....


Ich fahre übrigens auch nur auf befestigten Wegen, zumindest für mein Auge sind sie das :ka:
 
Speziell der Part mit dem Betreten in den Abendstunden/Frühmorgens finde ich nicht im Waldgesetz? Paragraph 15?

http://www.wald-prinz.de/hessisches-forstgesetz-forstg-hessen/1872#§ 15

Wäre aber nich als erstes Mal, dass sich ein Forstler ggü der Presse "Interpretationsfreiraum" herausnimmt...

Im Gesetz steht auch nix von nur auf befestigten Wegen, sondern "befestigt ODER naturfest"!

Grüße
 
...auch die Haftungssache ist ein immer neu wiedergekäutes Märchen. In dem Bericht stimmt kaum etwas.


...die MI1, ein "slow trail"... :lol:
 
Speziell der Part mit dem Betreten in den Abendstunden/Frühmorgens finde ich nicht im Waldgesetz? Paragraph 15?

http://www.wald-prinz.de/hessisches-forstgesetz-forstg-hessen/1872#§ 15

Wäre aber nich als erstes Mal, dass sich ein Forstler ggü der Presse "Interpretationsfreiraum" herausnimmt...

Im Gesetz steht auch nix von nur auf befestigten Wegen, sondern "befestigt ODER naturfest"!

Grüße


Darüber bin ich auch sofort gestolpert und hab es extra nochmal im Gesetz nachgelesen. Da steht nichts dergleichen über Betretungszeiten oder "nur befestigte Wege".
Aber man kann es ja einfach mal behaupten, das reicht schon um Vorurteile zu schüren, Unfrieden zu stiften und Leute gegeneinander aufzuhetzen. Passt ja gerade in den Zeitgeist der Populisten und Fakenews. Das schlimme ist, dass die meisten Leser den Wahrheitsgehalt der Behauptung weder in Frage stellen noch verifizieren werden...

Aber die Behauptung mit dem Betretungsverbot bei Dunkelheit ist auch nicht neu. Uns wurde vor Jahren schon von einem Jäger im Wald ein eigens angefertigtes "Informationsblatt" durch die heruntergelassene Seitenscheibe des Jeeps heraus gereicht, auf dem selbige Behauptung stand. Das witzigste an der Geschichte fand ich, dass der nette Herr mit Fernlicht über den Waldweg weitergefahren ist.
 
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