Privater Radverkauf, Rückgaberecht,

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20. November 2020
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Hallo,

Ich als Privatverkäufer habe vor 3 Wochen in Dänemark ein gebrauchtes Raleigh Nightflight Premium verkauft, welches der Käufer nach näherer Begutachtung letztendlich gekauft hat. Da der Schultzug defekt war, konnte keine Probefahrt gemacht werden. Desweiteren habe ich auf die defekte hintere Bremse draufhingewiesen, was meiner Erachtung die Bremsklötze im selben Kalieber sein könnte..
So weit so gut.
Nach einen Tag bekomme ich jedoch eine Mail, dass der Käufer das Rad jetzt doch für zu sehr gebraucht empfindet und das Rad zurückgeben sowie das Geld zurückerstattet bekommen möchte.
Jetzt wird mir mit Anwalt , sozialen Medien usw gedroht :(
Wohne selbst und Dänemark weiß jedoch nicht wie ich mich verhalten soll.
Ein angeblicher Fahrradhändler hätte eine Reperatur in Höhe von 500Euro angegeben.
Der gesamte Riemensatz, hintere Nabe, Tretlager sowie hintere Bremsanlage muss erneuert werden.

Meines Erachtens wurde das Rad so gesehen wie gekauft. Habe weder in meiner Verkaufsanzeige noch beim Abholen was von Garantie oder Umtauschrecht erwähnt...

Danke im Voraus

Sportliche Grüße

Tino
 
Gestatten, Dr. Fuchs, Volljurist!
Im Ernst, wenn jemand mit Quatsch droht heisst das doch uebersetzt, dass er weiss, dass er nichts in der Hand hat.
 
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