Radfahrer-Hetze auf dem AUTO BILD Titel...

Und wisst ihr, was besonders bescheuert ist?
Wenn man als Auto Fahrender Rücksicht auf Rad Fahrende nimmt!
Wenn man z.B. hinter einem Rad Fahrenden herfährt, bis wirklich ausreichend Abstand zum Überholen ist. Dann wirst Du von der Auto fahrenden Meute hinter Dir fast gelyncht, weil die jetzt wegen Dir 10 Sek. später an der nächsten roten Ampel stehen. SO KANN MAN SEIN TAGESSOLL NICHT IN RUHE ERFÜLLEN - Hupe, Fernlicht, dicht auffahren, das ganze Programm. Und weil Du dich einmal fair verhalten hast, wirst Du bei nächster Gelegenheit knapp überholt. So geht Poleposition im MIV!
Solch einen Arsch hatte ich heute morgen hinter mir in einer 50 Zone in der auch gerne Mal gelasert wird.. am Ende dieser( hatte etwas mehr auf dem Tacho stehen) trat ich im 6 Gang gemächlich aufs Gas, wollte überholen kam aber nicht vorbei, da auf einmal Gegenverkehr...bremse, Quietscht, und hinter mir rein... An der nächsten Kuppe war 70 also ausrollen lassen, wurde noch knapp vor der Kuppe überholt und an gehupt, weil ich mich korrekt verhalten hatte, Dann wurde mit über 100 in die 50er Zone im Ort reingehalten...
 
Damit hast du dich selbst entlarvt, du hast dich nicht korrekt verhalten.
https://www.verkehrslexikon.de/Texte/Ueberholen25.php
Zitat

er darf bis zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit beschleunigen, doch so, daß das überholen nicht wesentlich verlängert wird.
....
. Wer überholt wird, darf aus triftigem Grund abbremsen, darf dadurch jedoch den Überholer nicht gefährden, etwa dessen Versuch, das Überholen abzubrechen und sich hinter dem zu Überholenden wieder einzuordnen,

Zitat Ende.


Sorry soll ich am Ende einer 50 Zone weiter 50 fahren in der Erwartung ich könnte überholt werden?

Auch erwarte ich keinen Überholvorgang bei Gegenverkehr...

Angesetzt hat er erst da war ich schon jenseits der 70... Wie gesagt 6. Gang .... da beschleunigt man nicht wie wild...

Ich habe Mal gelernt will ich überholen habe ich m dafür zu sorgen dies zügig( mit entsprechendem Geschwindigkeitsüberschuss) und sicher zu machen, bin ich nicht dazu in der Lage habe ich dahinter zu bleiben, hätte ich nicht weiter beschleunigt oder gar gebremst, hätte er keine Option mehr gehabt hinter mir wieder einzuscheren....

Sorry dafür habe ich kein Verständnis.... Klar beschleunige ich nicht wenn jemand schon am überholen ist um ihn nicht vorbei zu lassen, diese Arschlöcher gibt es auch kriechen dauerhaft mit 65 über Land und beschleunigen dann Vollgas wenn man zum überholt auf 130....
 
Zuletzt bearbeitet:
er darf bis zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit beschleunigen, doch so, daß das überholen nicht wesentlich verlängert wird.
Das ist wieder ein typisches Beispiel für völlig sinnentfremdendes Zitieren, denn das vollständige Zitat lautet:
"Auch wer bei Grün anfährt und dabei links überholt wird, darf kein Wettfahren beginnen, er darf bis zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit beschleunigen, doch so, daß das überholen nicht wesentlich verlängert wird."
Dein Zitat bezieht sich auf eine völlig andere Situation.
 
Ach wirklich?

Als überholer darf ich aber nicht davon ausgehen, das das zu überholen Fahrzeug am Ende einer Geschwindigkeitsbegrenzung mit eben jener weiterfährt! Ganz im Gegenteil ich muss damit rechnen das das Fahrzeug bis zur erlaubten Geschwindigkeit beschleunigt! eben so ist kein überholvorgang zu starten wen der überholte oder der Gegenverkehr gefährdet wird!

Hätte ich nicht weiter beschleunigt oder gar gebremst hätte es wohl gekracht....

Reagiert wurde erst als ich den Überholvorgang bemerkt habe und gehupt habe...
 
So werden Fakten passend Bloed! gemacht.;)

Absolutzahlen sind hier völlig sinnlos.

Entscheidend ist doch, welcher Anteil an Autofahrern/Radfahrern über Rot gefahren ist, um eine Aussage darüber zu treffen, welche Verkehrsteilnehmergruppe die Verkehrsregeln großzügiger auslegt - positiv formuliert.
nicht unbedingt

die stichprobe ist ja sozusagen "real life" und nicht allgemein anteilig da es das in wirklichkeit nicht gibt

oder weißt du oder irgendjemand genau den anteil der verkehrsteilnehmer, die dort genau an dieser stelle in der regel passieren

real life stichprobe heißt aber, dass an einem normalen tag soundsoviel normale leute da ihre normalen verstöße begangen haben

und wenn man rotlichtverstöße nimmt, haben die kraftfahrer deutlich gewonnen

um mal im bild sprech zu bleiben "die radfahrer nehmen uns unsere rotlichtverstöße weg !!!!!"

gesendet vom telefon
 
So werden Fakten passend Bloed! gemacht.;)

Absolutzahlen sind hier völlig sinnlos.

Entscheidend ist doch, welcher Anteil an Autofahrern/Radfahrern über Rot gefahren ist, um eine Aussage darüber zu treffen, welche Verkehrsteilnehmergruppe die Verkehrsregeln großzügiger auslegt - positiv formuliert.
Naja, ich habe ja "nur" komplett zitiert, und die Aussage klingt schon ganz anders.
Aber gut aufgepaßt!
Also: 2008 war der Radverkehrsanteil in HH 12%, 2002 6%, Zahlen für 2016 habe ich keine gefunden, sagen wir mal vorsichtig 16%.
Und schon wären die Autofahrer nicht signifikant rechtskonformer, als die Radfahrer;)

Der Nikolauzi
 
Es ist einfach viel gefährlicher, bzw. die Chance ist viel größer, dass etwas passiert, wenn ein Fahrrad in der Mitte der Fahrbahn fährt, weil einfach weniger Platz da ist um darauf zu reagieren. Und damit nehmt ihr inkauf, dass etwas passiert. Sei es jetzt ein Auto weicht aus in den Gegenverkehr um euch ned abzuräumen, es räumt euch ab, oder es gibt einen Auffahrunfall weil man eben mal von 100 km/h auf 20 km/h runter bremsen muss.

Wie schon gesagt, ich behaupte nicht, dass ich es toll finde, Radfahrer ohne Abstand zu überholen, aber die Situation wird durch das Fahren in der Mitte einfach nur noch gefährlicher.


Blödsinn, ganz einfach. Ich fahre jeden Tag mit dem Rad auf Arbeit, und wie hier schon mehrfach ausgeführt verleitet ein rechts fahrender Biker sofort fast alle Autofahrer zu absolut irrationalem Verhalten, sprich Überholen mit 20 cm Abstand und vollkommen egal was von vorne kommt.
Sobald das vorkommt merke ich: " Mensch, du fährst zu weit rechts!"
Führt natürlich zu Hupen und Beschimpfungen, aber die sind nicht so lebensgefährlich für mich wie sonst die Überholmanöver.

Die meisten Autofahrer (vor allem im Umland von der Stadt) sehen Radfahrer eh nicht als Verkehrsteilnehmer sondern als Störung der eigenen Freiheit.
Und wenn man mittig fährt, also 80 bis 100 cm Abstand Lenkerende vom rechten Streifen, MÜSSEN die einen wie einen Verkehrsteilnehmer behandeln, was eventuelles Bremsen und Warten einschließt.

SOLLTE man wirklich übersehen werden weil mal wieder einer am Lenkrad Nachrichten tippt (seh ich jeden Tag und macht mir am meisten Angst) kann man eh nur beten, denn egal wo man fährt wird man ungebremst auf den Acker geschnipst, so breit sind die Straßen doch nicht...

Wie gesagt, meine Erfahrung, jeden Tag aufs Neue....
 
Da hat @schlonser völlig recht! Das ist auch so auf Fahrbahnen mit zwei Fahrspuren in eine Richtung: Sobald Du ziemlich rechts am Fahrbahnrand fährst, versuchen Auto und LKW Fahrende sehr oft Dich zu überholen ohne den Fahrstreifen zu wechseln. Das ist dann zu knapp! Fährst Du mit ausreichenden Abstand zum Fahrbahnrand (mind. 1m, bei parkenden Fahrzeugen mind. 1,5m), so weichen die überholenden Fahrzeuge in aller Regel auf die linke Fahrspur aus.
Zum rechten Mindestabstand zum Fahrbahnrand sei auch nicht unerwähnt, das dieser von Rad Fahrenden aus Gründen der Selbstsicherungspflicht einzuhalten ist. In Fällen plötzlich aufgehender Autotüren ist so mancher Rad Fahrender zu einer Mitschuld verdonnert worden, wenn er in die sich öffnende Tür reingefahren ist, weil er ohne ausreichenden Abstand unterwegs war.
 
Das ist das blöde an den Radfahrschutzstreifen, da gilt der Mindestabstand nicht mehr und man ist oft genug im Dooringbereich unterwegs.
 
Behauptet wer? Wenn Abstände einzuhalten sind, dann ist der Schutzstreifen eben nicht benutzbar, wenn dieses nicht sicher möglich ist.
Das ist allerdings sehr oft so, das Radfurten, also abmarkierte Radwege auf der Fahrbahn im Schwenkbereich der Autotüren verlaufen. Ebenso bei Schutzstreifen. Ich fahre dann ausserhalb der Markierung, da Auto Fahrende sonst dazu neigen einen in dieser Situation überholen zu wollen. Ein Ausweichen bei sich öffnenden Türen wäre so nicht möglich und man wäre in der Falle Autotür oder Kühlergrill.
Solch eine Situation wird aber von Auto Fahrenden oft nicht richtig erkannt, woraus dann ein Unverständnis für den "Fahrstil" entsteht. Mir ist das egal, wer mir blöd kommt, wird an der nächsten Ampel aufgeklärt, freundlich aber ernst.
 
Habe mal einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht dazu befragt.
Nun ja, Rechtsanwälte müssen nicht immer Recht haben. Sonst würden nicht so viele Prozesse verloren. In Berlin sind dieses Jahr zwei Radfahrer durch geöffnete Türen zu Tode gekommen, mindestens einer davon war auf einem Radfahrstreifen. Ich kann nicht glauben, dass ich mich in Lebensgefahr begeben MUSS, bloss weil irgendwo irgendwas markiert ist. Zumal dann nicht, wenn ich es überall woanders gemäß der Rechtsprechung mit gleichem Abstand nicht darf, eben weil es supergefährlich ist.
 
Das ist das blöde an den Radfahrschutzstreifen, da gilt der Mindestabstand nicht mehr und man ist oft genug im Dooringbereich unterwegs.
Radfahschutzstreifen dienen dazu, Rad Fahrenden eine für sie reservierte Fläche auf der Fahrbahn bereit zu stellen, die nur in Aufnahmefällen von Kraftfahrzeugen genutzt werden darf, z.B. um dem Gegenverkehr auszuweichen. Rad Fahrende selbst haben zu parkenden Autos auch einen Mindestabstand einzuhalten, damit sie nicht in plötzlich öffnende Türen laden. Diese Obligenheitspflicht spricht Dir niemand ab. Damit bewegst Du dich aber oft ausserhalb von Radfurten oder Schutzstreifen auf der Fahrbahn. Why not?
Beim Überholen von Rad Fahrenden gilt aber das gleiche wie ohne Radfahrstreifen. Als sicherer Abstand beider Verkehrsteilnehmer wird ein Mindesabstand von 1,5m angenommen. Dazu muß oft die gesamte Fahrbahnbreite in Anspruch genommen werden, wodurch Auto Fahrende sich bei dichten Verkehr ärgern und enger überholen.
 
Der Journalist soll sich einfach nen vernünftigen Job suchen, in dem er was leistet.
Dann bekommt er automatisch auch mehr Selbstachtung und muss sich nicht mit so einer gequirlten Kacke vor eine paar Hampelmännern profilieren.
 
Radfahschutzstreifen dienen dazu, Rad Fahrenden eine für sie reservierte Fläche auf der Fahrbahn bereit zu stellen, die nur in Aufnahmefällen von Kraftfahrzeugen genutzt werden darf, z.B. um dem Gegenverkehr auszuweichen.
Mal schauen was die StVO dazu sagt.
Anlage 3 (zu § 42 Abs. 2)
Zeichen 340
Leitlinie

2. Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren.
Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden.

3. Wer ein Fahrzeug führt, darf auf durch Leitlinien markierten Schutzstreifen für den Radverkehr nicht parken.

Da ein Fahrrad auch ein Fahrzeug ist darf man auch mit einem Fahrrad Schutzstreifen nur bei Bedarf überfahren.
Meistens habe ich keinen Bedarf diese Dinger zu benutzen.
 
Mal schauen was die StVO dazu sagt.


Da ein Fahrrad auch ein Fahrzeug ist darf man auch mit einem Fahrrad Schutzstreifen nur bei Bedarf überfahren.
Meistens habe ich keinen Bedarf diese Dinger zu benutzen.

Mit anderen Worten: Bei Bedarf darf man den Schutzstreifen durchaus überfahren. Ein Bedarf liegt eindeutig vor, wenn eine sich öffnende Autotür zu meinem Tod führen könnte. Zumal wenn mich Gerichtsurteile dazu verpflichten, von Autotüren eine Türbreite Abstand zu halten (plus 10 cm Schwankungsbreite bei sicheren Radfahrern, versteht sich). „Beim Vorbeifahren an parkenden Fahrzeugen gehen Gerichte von einer Türbreite Abstand aus, die der Radfahrer einhalten muss (LG Berlin, Az. 24 O 466/95, OLG Karlsruhe, Az. 10 U 283/77). Der Öffnungsbereich von Autotüren erstreckt sich von etwa 80 cm bei schmalen Türen von viertürigen Kleinwagen bis etwa 1,5 m bei zweitürigen Coupés oder bei LKW.“
http://itstartedwithafight.de/2016/09/06/radwegebenutzungspflicht-vs-dooring-zone/

In Österreich geht übereinstimmend das Verwaltungsgericht Wien davon aus, dass bei 80 bis 1,40 Meter Abstand ab Lenkerende angemessen sind. Das bedeutet, dass die Reifen sich bei einem 800 mm breiten Lenker dann 1,20 bis 1,80 Meter von den parkenden KFZ entfernt befinden (bei 600mm-Lenker entsprechend 10 cm weniger):
https://www.radlobby.at/oesterreich/bahnbrechendes-urteil-zu-anti-dooring-abstand

Bei einem üblichen, 3,50 bis 3,70 m breiten Fahrstreifen wären die 1,70 bis 1,80 Meter folglich ziemlich genau "Reifen in Fahrbahnmitte", sofern direkt am Rand Autos parken. Bei einem üblichen Radfahrstreifen mit Mindestmaß, das ist inklusive weißem Strich 1,50 Meter breit, ist die Orientierung recht einfach: 1,00 Meter Abstand plus halber Lenker (30-40 cm) plus ein wenig Schwankungsbreite heißt: Genau auf dem weißen Strich fahren!
 
Zuletzt bearbeitet:
Mit anderen Worten: Bei Bedarf darf man den Schutzstreifen durchaus überfahren. Ein Bedarf liegt eindeutig vor, wenn eine sich öffnende Autotür zu meinem Tod führen könnte.
Denk mal in die andere Richtung. Nur bei Bedarf darfst Du den Radstreifen überfahren. Ansonsten darfst Du nicht drauf fahren. Auch nicht mit einem Fahrrad.
So steht es in der StVO.

Bei einem üblichen Radfahrstreifen mit Mindestmaß, das ist inklusive weißem Strich 1,50 Meter breit, ist die Orientierung recht einfach: 1,00 Meter Abstand plus halber Lenker (30-40 cm) plus ein wenig Schwankungsbreite heißt: Genau auf dem weißen Strich fahren!
Darum mein Leitspruch.
 
Ist bei vielen Themen so: Wenn man sich reinfuchst, merkt man, daß Alles irgendwie komisch und widersprüchlich ist.
 
Denk mal in die andere Richtung. Nur bei Bedarf darfst Du den Radstreifen überfahren. Ansonsten darfst Du nicht drauf fahren. Auch nicht mit einem Fahrrad.
So steht es in der StVO.


Darum mein Leitspruch.

Ich hatte den Witz durchaus verstanden. Da aber an Radfahrstreifen (im Unterschied zu Schutzstreifen) das Schild 237 hängt, darfst Du nicht nur mit dem Rad darauf fahren, Du musst es sogar. Sofern er befahrbar ist, also nicht wie z.B. bei uns in Göttingen, wo die Straßenreinigung den Schnee immer schön von der Auto-Fahrspur auf den Radfahrstreifen schiebt.
 
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