Radler umgemäht und vermöbelt – ab ins Kittchen

Die Faust in Richtung Autofahrer ballen und womögliche noch beleidigende Worte hinterherrufen, ist aber auch nicht die feine Art. Ich finde, der provozierende Radfahrer hat mindestens genau so eine schwere Mitschuld. Korrekt wäre es gewesen, sich das Kennzeichen des Autofahrers zu notieren und eine reguläre Anzeige zu erstatten, damit der Autofahrer seiner gerechten Strafe zugeführt wird.

Vier Jahre finde ich sowieso völlig übertrieben. Womöglich hat der Autofahrer Frau und Kinder. Wer kümmert sich denn in der Zeit um die? Wir können nur hoffen, dass er in erfolgreiche Revision geht, oder wegen guter Führung deutlich früher entlassen wird.
 
"Genau so schwere Mitschuld"?Also fifty-fifty,oder?-Ich glaub`,ich spinne.Der Autofahrer hat keine körperlichen Schäden davongetragen ausser dem am Hirn, den er offenbar schon hatte.Zu Frau und Kindern:Falls vorhanden, vemutlich besser so.Kann man niemendem zumuten, mit so einer Kötte (siehe dei vielen Vorstrafen) zusammen zu sein.M.
 
Gar nicht mehr rauslassen. Bei solchen Typen ist Hopfen und Malz verloren.


Schwatzwild schrieb:
Der Autofahrer ließ den Mann schwer verletzt liegen und flüchtete.

Merk dir mal ein Kennzeichen wenn du schwerverletzt am Boden liegst. Was schreibst du da eigentlich für eine gequirlte Kacke? Gehts noch?


 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Meins du nicht ernst oder? Wenn ich mich über dich ärger kann ich auch nicht gleich auszucken dich niederfahren und und dann noch verprügeln... Und nichtmal im Nachhinein einsehen dass das unverhältnismäßig ist... Naja.
Ausserdem war er noch 17 mal vorbestraft, also find ich hat ers verdient. Für den Radfahrer hätts auch tödlich ausgehn können. Lassen wir die Mörder laufen, die ham ja vllt. Familie!
 
und hätte er sie 17 vorstrafen nicht, wäre er vermutlich mit einer bewährungsstrafe und ein paar euro weniger in der tasche davon gekommen.
 
Der gewalttätige Angriff begann mit eine Lappalie: Der Angeklagte war am Tattag äußerst dicht an dem Radfahrer vorbeigefahren.
Das ist der Teil, der mich ärgert. Ist nämlich keine Lappalie, sondern saugefährlich. Leider sehen es viele Autofahrer genauso wie die Verfasserin des Artikels.
 
Die Faust in Richtung Autofahrer ballen und womögliche noch beleidigende Worte hinterherrufen, ist aber auch nicht die feine Art. Ich finde, der provozierende Radfahrer hat mindestens genau so eine schwere Mitschuld.

Sehe ich auch so. Lest erst einmal die DIMB-Rules und behandelt als Biker andere so, wie ihr auch von anderen behandelt werden wollt. Man sollte sich nicht auf gleicher Stufe mit dem Pöbel stellen.
 
Womöglich sollte sowieso einfach nur ein Täter konstruiert werden, damit die linksalternative Journaille mal wieder ein paar bezahlte Zeilen schinden kann. Der Radfahrer war bestimmt der allseits bekannte Horst Tomayer, der mit seinem Trekkingrad schon seit Jahren die Republik unsicher macht.

Ein Blick auf seinen Tacho bekraftigt meine Vermutung:
tomayers-tacho.jpg
 
Traurig ist nur, dass verbale beleidigungen nicht selten in körperverletzungen enden obwohl die beteiligten parteien hinterher sehr wortgewandt wirken...
Gemäß der devise: Wie soll der Kopf drüber denken, wenns die fäuste noch nicht krachen ließen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Selber Schuld! Wer macht denn heute noch eine Faust? Höchstens eine paar ewiggestrige von der Mauerschützenfraktion. Hätte der Greis einen lässigen Stinkefinger gezeigt, und cool "Hey, Respect! U Maddafakka!" ausgerufen, wäre alles easy gewesen.
 
Abendzeitung schrieb:
„Diese Darstellung ist abwegig, nicht nachvollziehbar", entgegnete die Richterin und verurteilte den Straßenquerulanten zu vier Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr – die gesetzliche Höchststrafe.

Mal wieder Journalistenlatein :rolleyes:
Gefährliche Körperverletzung hat einen Strafrahmen bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe, selbst im minder schweren Fall ist eine Höchststrafe von 5 Jahren vorgesehen http://dejure.org/gesetze/StGB/224.html

Was der Journalist schreiben wollte, aber zu unfähig war, es zu formulieren:
Das zur Entscheidung berufene Amtsgericht hätte nicht mehr als 4 Jahre verhängen dürfen, § 24 Abs. 2 GVG http://dejure.org/gesetze/GVG/24.html

Bei einem Oberschenkelhalsbruch und einer anschließenden tatmehrheitlichen Unfallflucht hätten bei einer Strafkammer am Landgericht durchaus auch noch mehr herauskommen können als die 4 Jahre. Damit ist er noch gut bedient, gerade bei seinen Vorstrafen.
 
Was ich nicht verstehe: wie konnte unsere Polizei den Typen trotz Perücke und Mütze überhaupt schnappen? Normal kriegen die die Leute doch nicht mal wenn man Name und Adresse mitliefert.
 
Mal wieder Journalistenlatein :rolleyes:
Gefährliche Körperverletzung hat einen Strafrahmen bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe, selbst im minder schweren Fall ist eine Höchststrafe von 5 Jahren vorgesehen http://dejure.org/gesetze/StGB/224.html

Was der Journalist schreiben wollte, aber zu unfähig war, es zu formulieren:
Das zur Entscheidung berufene Amtsgericht hätte nicht mehr als 4 Jahre verhängen dürfen, § 24 Abs. 2 GVG http://dejure.org/gesetze/GVG/24.html

Bei einem Oberschenkelhalsbruch und einer anschließenden tatmehrheitlichen Unfallflucht hätten bei einer Strafkammer am Landgericht durchaus auch noch mehr herauskommen können als die 4 Jahre. Damit ist er noch gut bedient, gerade bei seinen Vorstrafen.

Schon einmal darüber nachgedacht, dass diese Tatsachen einem "Abendzeitungsleser" völlig schnuppe sind?

Aber ich persönlich nehme diese Information natürlich gerne auf, danke!
 
Es kommt bei Zeitungsmeldungen doch nur auf den Unterhaltungswert an.

Sonst würde ja womöglich noch die Frage aufkommen, warum ein derart schwerer Fall nur vor einem normalen Amtsgericht verhandelt wird.
 
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