Radler umgemäht und vermöbelt – ab ins Kittchen

Ein neuer Gast im Hotel Vier Gitterstäbe!

"Erst rammte er den Radfahrer absichtlich mit seinem Wagen, dann verprügelte er sein Opfer auch noch: Ein rabiater Autofahrer wandert dafür vier Jahre in den Knast." http://www.abendzeitung.de/bayern/157207

Grüße

Sentilo


Ich kenne auch so ne aktion mich hat auch ein autofahrer ausgebremst und zwar richtig und das nur weil er kurz vorher zurücksetzen muste weil er den Rad/Gehweg mit dem auto komplet blokiert hat. dann mit mir gleich ziehn 30kmh und dann meinen direkt vor mir in ne einfahrt reinziehn zu müssen. knallte richtig!!!
na danke fürs gespräch und dann noch nicht mal die polizei dazurufen wollen und mich mit der aussage abspeisen is doch nichts pasiert da kriegste 100 euro
******** wars ich hab doch die polizei gerufen und der schaden belief sich auf 1260euro. 2punkte und 500euro strafe für den fahrer. also meine meinung höhere strafen für idioten die sich nicht im griff haben
das gilt aber auch für biker
gruss klaus
 
Denen gehört der Führerschein auf Lebenszeit entzogen.

Spricht man die Autofahrer auf ihr Fehlverhalten an dann drohen sie sehr oft mit Prügel und Co.

Und sehr oft können und wollen die Autofahrer nicht genug Platz im Straßenverkehr lassen oder stellen sich mit der gesamten Länge wartend auf den Radl und Gehweg und um ca 60 und mehr Fahrzeuge auf der Straße vorbeiziehen zu lassen trotz vorfahrt des Radlfahrers oder ziehen kurzerhand ohne darauf zu achten vor dem Radfahrer raus.

Und ja, es gibt auch Radlfahrer und Fußgänger die sich nicht besser aufführen.

Aber bei so einer Gewalttat hätten ihm ein paar Jahre mehr gut getan.
 
Wie kann man nur einen 52 Jährigen vom rad runterfahren und dann verprügeln? :confused:
Das kann ja nur ein Choleriker gewesen sein, anders kann ich mir das nicht erklären... Schlimm sowas :(
 
Telefonüberwachung??? Die ist doch eigentlich nur bei terroristischem Background oder organisierter Kriminalität zugelassen. Tätowierer ist zwar schon eine Tätigkeit, die m.E. hart an diesem Grenzbereich liegt, aber so weit zu gehen?

Womöglich endet die ganze Sache in einem Freispruch oder lediglich einer weiteren Bewährungsstrafe, weil die unerlaubte Telefonüberwachung ein Verfahrensfehler ist.
 
Wer andere im Straßenverkehr mit seinem Auto und der Faust erziehen will, sollte den Führerschein definitiv abgeben und der Bau schadet dem Vorbestraften auch nicht!
 
der Mann war Tattoo Artist, da kann mann doch nichts anderes erwarten :)
Na, na! Vorsicht!!! :mad:

In den Tattoo-Threads werden die Tätowierten und Gepiercten doch nicht müde, immer wieder zu betonen, was sie doch für wertvolle Mitglieder unserer Gesellschaft sind, dass sie ihre Ehepartner und Kinder lieben und nicht schlagen und fleißig das Familien-Reihenhaus abbezahlen oder dass man deren Tattoos unterm Banker- oder Anwaltsdress mit dem sie sich in ihrem "anderen" Leben kleiden, gar nicht sehen kann und sie das meiste Metall aus ihren Gesichtern auch vor dem Betreten des Büros herausnehmen. So einer soll versuchten Totschlag an einem Radfahrer begangen haben?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Telefonüberwachung??? Die ist doch eigentlich nur bei terroristischem Background oder organisierter Kriminalität zugelassen. Tätowierer ist zwar schon eine Tätigkeit, die m.E. hart an diesem Grenzbereich liegt, aber so weit zu gehen?

Womöglich endet die ganze Sache in einem Freispruch oder lediglich einer weiteren Bewährungsstrafe, weil die unerlaubte Telefonüberwachung ein Verfahrensfehler ist.

Zugelassen schon aber die Realität, sieht leider anders aus. :D
 
Mal wieder Journalistenlatein :rolleyes:
Gefährliche Körperverletzung hat einen Strafrahmen bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe, selbst im minder schweren Fall ist eine Höchststrafe von 5 Jahren vorgesehen http://dejure.org/gesetze/StGB/224.html

Was der Journalist schreiben wollte, aber zu unfähig war, es zu formulieren:
Das zur Entscheidung berufene Amtsgericht hätte nicht mehr als 4 Jahre verhängen dürfen, § 24 Abs. 2 GVG http://dejure.org/gesetze/GVG/24.html

Bei einem Oberschenkelhalsbruch und einer anschließenden tatmehrheitlichen Unfallflucht hätten bei einer Strafkammer am Landgericht durchaus auch noch mehr herauskommen können als die 4 Jahre. Damit ist er noch gut bedient, gerade bei seinen Vorstrafen.

als StA hätte ich die Klage ans LG gerichtet, aber vielleicht wollte der zuständige StA sich nicht die Blöße geben am Ende mit einem LG Urteil von unter 4 Jahren nachhause zu gehen; der Fall hätte meinem ehemaligen Vorsitzenden der Großen Strafkammer vorgelegt werden sollen, er stand auf Kriegsfuß mit solchen Autofahrern, nachdem er innerhalb kurzer Zeit 2mal wegen zu dichtem vorbeifahren vom Bike geholt wurde ;)

4 Jahre sind schon i.O., bei der Einlassung des Angeklagten hätte ich ihm höchst wahrscheinlich noch ein bißchen mehr gegeben, weniger auf keinen Fall.
 
er stand auf Kriegsfuß mit solchen Autofahrern, nachdem er innerhalb kurzer Zeit 2mal wegen zu dichtem vorbeifahren vom Bike geholt wurde ;)


justitia.jpg
 
Wie denn? Wie viele Telefonüberwachungen gab es denn 2009?


Milliarden. Auf jeden Bundesbürger kommen etwa 5 Beamte die sich nur damit befassen die Mobilfunkdaten zu sammeln und auszuwerten. Jeder wird überwacht, geortet und per Drohne verfolgt. SMS Nachrichten werden gelesen und ausgewertet und bei Bedarf gelöscht oder geändert.
Das gleiche gilt natürlich auch für die Onlinedaten.




:lol:

Wer den Scheiß glaubt sollte schleunigst zum Psychiater gehen. Verfolgungswahn in Reinform ist das. Man sieht deutlich: Das Geschwafel der Politiker zeigt bei einigen die volle Wirkung. Aber vielleicht werden auch nur zuviele schlechte Filme geschaut.
 
Die Faust in Richtung Autofahrer ballen und womögliche noch beleidigende Worte hinterherrufen, ist aber auch nicht die feine Art. Ich finde, der provozierende Radfahrer hat mindestens genau so eine schwere Mitschuld. Korrekt wäre es gewesen, sich das Kennzeichen des Autofahrers zu notieren und eine reguläre Anzeige zu erstatten, damit der Autofahrer seiner gerechten Strafe zugeführt wird.

Vier Jahre finde ich sowieso völlig übertrieben. Womöglich hat der Autofahrer Frau und Kinder. Wer kümmert sich denn in der Zeit um die? Wir können nur hoffen, dass er in erfolgreiche Revision geht, oder wegen guter Führung deutlich früher entlassen wird.

Schon klar, weil so eine Anzeige gegen Autofahrer dann auch weiterverfolgt wird. Die Arbeit kann man sich genauso sparen! Zumal der Autofahrer sich Monate später an den Moment des knappen Vorbeifahrens ganz sicher erinnern wird... :rolleyes:

Und 4 Jahre ist völlig ok für einen der schon 17(!!!) Vorstrafen hat.
Vielleicht war dein Beitrag aber auch einfach nur ironisch gemeint...
 
@schwatzwild:

In welcher Welt lebst du eigentlich?
Natürlich sollte man nicht die Faust heben und pöbeln, dafür hätte der auch klar ne Strafe bekommen sollen, aber darauhin jemanden gleich anzufahren und zu verprügeln, wo soll das hinführen?
Ich arbeite in einer Disco, wenn ich jeden der mir ne Faust zeigt oder mich vollpöbelt verprügeln würde, hätten wir kaum noch Gäste...

Klar, seine Familie leidet jetzt drunter, aber das hätte er sich vielleicht vor 17 (!) Vorstrafen überlegen sollen!! Unglaublich das der überhaupt noch fahren durfte. Und da er das ja noch dufte hätte es dem Opfer wahrscheinlich gar nichts gebracht das Kennzeichen zu merken und es der Polizei zu melden.

Wobei ich zustimme ist die Tatsache dass die Höhe der Strafmaße für verschiedene Delikte sehr seltsam ist, irgend jemand hier führte das Beispiel des Landfriedensbruchs an wofür es angeblich nur 2-3 Jahre gibt.
 
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Jaja, Du hast gut reden, dabei weiß doch jedes Straßengör, dass die Disco-Türsteherszene…
 
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