Radler zu Strafe verurteilt

Da zahle ich doch lieber die 150 Euro Strafe, sofern man nicht jede Woche erwischt wird. Der Radler hat ein Reh aufgeschreckt, was für ein Verbrechen 😄
 
Man kann das jetzt aber nicht verallgemeinern.
Er ist ja schliesslich fast 60, da gelten andere Anforderungen ans Bußgeld.
 
Trampelpfade sind grundsätzlich immer und überall erstmal mit "querfeldein" gleichzusetzen, wenn da kein Schild hängt dass es ein Trail oder Wanderweg sei.
Die Frage, wo ein Trampelpfad anfängt und wo ein Wanderweg etc aufhört, wenn da kein Schild ist, ist natürlich interpretationsfähig.

Das galt schon vor Jahrzehnten im Nationalpark Harz, das gilt hier im LSG, und das Waldgesetz Niedersachsen hat es im Prinzip für jegliche freie Natur genau so drinstehen und relativiert damit das allgemeine Betretungsrecht für Radfahrer entsprechend.
Ist ja mittlerweile Usus.
 
Was unsere Ordnungsorgane halt so beschäftigt, zum Glück haben wir keine anderweitigen Probleme mit „Gesetzesverstößen“
 
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