Rahmen nach Unfall kontrollieren

Deswegen wird der Sprinter Fahrer mit ziemlicher Sicherheit einen gewisse Teilschuld bekommen.
Nennt man soviel ich weiß Betriebsrisiko...
Und genaugenommen eine gewisse Vorsicht musst du schon walten lassen wenn du auf eine Kreuzung zufährst...
Wenn ich auf eine Kreuzung zufahre habe ich nicht abzubremsen und meine Geschwindigkeit zu verringern nur damit ich für den Fall dass mir jemand die Vorfahrt nimmt noch abbremsen kann! a

Als Radfahrer sollte man sich genauso an die Verkehrsregeln halten wie jeder Andere auch, wo kommen wie denn da hin wenn ich für jeden Idioten der mir vor das Auto springt haftbar gemacht werde?
 
Wenn ich auf eine Kreuzung zufahre habe ich nicht abzubremsen und meine Geschwindigkeit zu verringern nur damit ich für den Fall dass mir jemand die Vorfahrt nimmt noch abbremsen kann! a

Als Radfahrer sollte man sich genauso an die Verkehrsregeln halten wie jeder Andere auch, wo kommen wie denn da hin wenn ich für jeden Idioten der mir vor das Auto springt haftbar gemacht werde?

Wie gesagt gibt es oft genug das der Autofahrer trotzdem eine Teilschuld bekommt, ob gerechtfertigt oder nicht interessiert da nicht.

Theorie und Praxis bzw Recht haben und Recht bekommen sind 2 paar Schuhe....

Das man sich als Radfahrer an die Straßenverkehrsordnung halten muss ist selbstverständlich.
 
Wenn ich auf eine Kreuzung zufahre habe ich nicht abzubremsen und meine Geschwindigkeit zu verringern nur damit ich für den Fall dass mir jemand die Vorfahrt nimmt noch abbremsen kann! a

Als Radfahrer sollte man sich genauso an die Verkehrsregeln halten wie jeder Andere auch, wo kommen wie denn da hin wenn ich für jeden Idioten der mir vor das Auto springt haftbar gemacht werde?
Das wird dir zwar nicht gefallen, aber als Autofahrer hast du bei einem Unfall mit einem Fahrrad oder Fußgänger immer die A... karte. Da bekommst du mit ziemlicher Sicherheit eine verbraten.

Kleines Beispiel, mein Vater hat vor Jahren mal die Teilschuld bekommen, weil er nicht beweisen konnte, dass er wirklich an einer roten Ampel stand. Damals war ihm auch ein Kind mit Rad ins Auto gefahren.
Wie gesagt, er stand an einer roten Ampel, konnte das aber nicht beweisen, ergo Teilschuld. Da hast du Null Chance.
 
Das wird dir zwar nicht gefallen, aber als Autofahrer hast du bei einem Unfall mit einem Fahrrad oder Fußgänger immer die A... karte. Da bekommst du mit ziemlicher Sicherheit eine verbraten.

Kleines Beispiel, mein Vater hat vor Jahren mal die Teilschuld bekommen, weil er nicht beweisen konnte, dass er wirklich an einer roten Ampel stand. Damals war ihm auch ein Kind mit Rad ins Auto gefahren.
Wie gesagt, er stand an einer roten Ampel, konnte das aber nicht beweisen, ergo Teilschuld. Da hast du Null Chance.

So ist es.
Das ist das Betriebsrisiko, der Pkw ist der Stärkere und deswegen gibt es in vielen Fällen eine Teilschuld.
Anders ist es wenn es manchmal 2 Pkw beteiligt sind...

Kleines Beispiel:
Ein Kollege ist vor einiger Zeit auf der Autobahn auf einen LKW gefahren-dieser ist ohne zu blinken auf die linke Spur gezogen.
Keine 1/2 Minute später ist ein Sprinter auf den Pkw aufgefahren.
Kollege's Auto war also Sandwich.

Schuldfrage wurde vom Gericht so geklärt 100 %der LKW,
25% für den Kollegen , Grund er hat nicht schnell genug die Unfallstelle abgesichert ( innerhalb von 1/2 Minute und das auf der Autobahn) da kann man denken was man will....
Der Sprinter bekam 75%.

Soviel zum Thema Recht haben und ich als PKW Fahrer muss nicht....
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen,

Gibt es nach einem Unfall mit einem PKW die Möglichkeit, einen Rahmen kontrollieren zu lassen?
Eine Freundin hatte vorgestern einen unschönen Zusammenstoß mit einem Mercedes Sprinter. Zum Glück ist außer mehreren Prellungen und ner Menge blauer Flecke nichts passiert.
Nur ihr letzte Woche gekauftes Ebike sieht ziemlich mitgenommen aus.
Ich habe bis jetzt nur Bilder gesehen, aber beide Laufräder waren total krumm, die Sattelstütze hatte es verbogen und die Gabel sah auch nicht mehr ganz gerade aus.
Wie würdet ihr bei dem Rahmen vorgehen? Einfach genaue Sichtprüfung und Kontrolle der Nähte und Maße? Oder sollte man mit einem Rad nach einem Unfall garnicht mehr fahren.
Da es ein Ebike ist, weiß ich natürlich auch nicht, ob Motor und Akku was an bekommen haben.
Die sonstigen Anbauteile muss man halt Stück für Stück kontrollieren und ggf wechseln


da macht man eifach nur den Tagesguck / guckst du /:oops:
 
Gestern hat’s mich erwischt!
Ein Pkw hat mir die Vorfahrt genommen und ich lag auf der Haube...
Selber nur Prellungen.

Am Mtb (Simplon Kibo 3 Wochen alt, Alurahmen) konnte ich auf die Schnelle nur erkennen das ein starker Schlag an der Gabel ist. Der Aufkleber ist gestaucht / zerkratzt aber keine Beule. Das Vorderrad eiert leicht, aber die Bremse hängt.
Wäre zwar mit ausrichten bestimmt wieder hinzubekommen aber ich denke die Gabel hat sich verzogen!?
Da es schon dunkel wurde werde ich erst heute schauen können was noch dran ist.
Mir geh.ts darum das man ja eußerlich nur den Schaden am Aufkleber erkennt und meine Sorge ist das der Gutachter sagt ich solle die Bremse ausrichten und gut ist. Doch mit einer Gabel ins Gelände die evt. Einen Schaden hat!? Da habe ich ein mulmiges Gefühl.
Was meint ihr!?
 
Hier noch das Bild was gestern in der schnelle ging...
3CBD7B1C-C7B4-4183-8FF1-3CA4D392508C.jpeg

Der Aufprall war so stark das am Auto der Stoßfänger gerissen ist.
 

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Gestern hat’s mich erwischt!
Ein Pkw hat mir die Vorfahrt genommen und ich lag auf der Haube...
Selber nur Prellungen.

Am Mtb (Simplon Kibo 3 Wochen alt, Alurahmen) konnte ich auf die Schnelle nur erkennen das ein starker Schlag an der Gabel ist. Der Aufkleber ist gestaucht / zerkratzt aber keine Beule. Das Vorderrad eiert leicht, aber die Bremse hängt.
Wäre zwar mit ausrichten bestimmt wieder hinzubekommen aber ich denke die Gabel hat sich verzogen!?
Da es schon dunkel wurde werde ich erst heute schauen können was noch dran ist.
Mir geh.ts darum das man ja eußerlich nur den Schaden am Aufkleber erkennt und meine Sorge ist das der Gutachter sagt ich solle die Bremse ausrichten und gut ist. Doch mit einer Gabel ins Gelände die evt. Einen Schaden hat!? Da habe ich ein mulmiges Gefühl.
Was meint ihr!?

Erstmal gute Besserung. Da es sich bei dem Unfall um einen Haftpflichschaden handelt, hast dundas Recht einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen. Ich würde mich da auch nicht auf den der gegnerischen Versicherung einlassen.
Die Kosten für deinen Sachverständigen werden von der gegnerischen Versicherung getragen. An deiner Stelle würde ich mich auch nicht auf „ausrichten“ oder „mal gucken“ einlassen. Alles was Schaden genommen hat, wird ersetzt. Dazu musst du dann in eine Fachwerkstatt.
 
Danke erstmal!

Lieber zum Bikehändler oder zum Gutachter!?

Erst zu einem Sachverständigen und dann zur Reparatur zum Bikehändler. Der muss schließlich eine ordentliche Rechnung erstellen. Oder du lässt dir Summe X ausbezahlen (abzüglich MwSt.) und reparierst selbst
Und keine Reparatur ohne schriftliche Kostenfreigabe der Versicherung. Je nach Versicherung solltest du die defekten Teile auch ein 1/2 Jahr aufheben.
 
Der Aufprall war so stark das am Auto der Stoßfänger gerissen ist.
Bei aktuellen Autos ist eigentich immer Styropor drunter, dass den Aufprall fürs Auto etwas abfängt => recht stabil.
Laufräder sind in Längsrichtung sau Stabil, eher vergiegt Gabel oder Rahmen.
Selbst Lenkerhersteller empfehlen den Leker nach nem Sturz zu tauschen.
Kurbeln verbiegts auch gerne.
Ein MTB ist ja ein Sportgerät, wenn du das ordnungsgemäß betreibst und ein Bauteil versagt, hauts dich ganz übel auf die Waffel.

Was ich vorher probieren würde:
Kucken, obs freihändig geradeaus fährt. Wenns von selber zu ner Seite hin zieht, ist definitiev was verbogen.
Weil wenn dann der Gutachter sagt "alles ok", ist irgendwo der Wurm drin.

Dann kanns noch sein, dass die Gabel eingefedert stecken bleibt.
Mach mal die Achse raus, ob sie wieder leicht rein geht.


Bei teuren/leichten MTB´s passiert das hier gerne, bevor Gabel oder Laufrad beschädigt sind.
Manchmal reicht es, wenn man mit dem Vorderrad in nem kleinen Graben hängen bleibt, so dass das Rad aprupt gebremst wird. Muss nichtmal zum Sturz kommen. Oder wenn man gegen nen Double springt. Oder wenn man gegen ein Auto fährt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Erst zu einem Sachverständigen und dann zur Reparatur zum Bikehändler. Der muss schließlich eine ordentliche Rechnung erstellen. Oder du lässt dir Summe X ausbezahlen (abzüglich MwSt.) und reparierst selbst
Und keine Reparatur ohne schriftliche Kostenfreigabe der Versicherung. Je nach Versicherung solltest du die defekten Teile auch ein 1/2 Jahr aufheben.


sachverständige in sachen bike gibt es nur wenige die wirklich ahnung haben. zb. velotech oder zedler. am besten wenn rs versicherung vorhanden, das mit einem anwalt klären. was sagt die polizei zum vorfall? schuldfrage kpl. geklärt? wenn ja und nicht schuld kontak mit gegn. versicherung aufnehmen.
 
Also

Polizei sagt das der PKW mir die Vorfahrt genommen hat. Rechts vor links und Radweg mit Festbeleuchtung und …
Alles hatte auf meiner Seite die Richtigkeit und so steht auch der Verursacher als erstes auf dem Unfallbogen.
Jedoch wollen Sie mir nicht die Versicherungsdaten geben und meinen ich wäre zu schnell gewesen.
Der Gutachter jedoch kommt über das Kennzeichen an die Daten.
Rechtsanwalt weiß bescheid und Doc. schreibt auch schon was da sich nach dem schmerzvollen Tag herrausstellte das ein Wirbel herausgesprungen war.
Die Zeit wird zeigen wie es weiter geht.
Werde, wenns mir besser geht, dann erstmal mit dem anderen Bike fahren.
Sehe jetzt schon das das erst nächstes Jahr was geben wird...
 
Und wie schnell warst du denn? Bzw wie schnell hättest du fahren dürfen? :confused:
Und wie hättest du das feststellen sollen?
Hast du ne geeichte Einrichtung, Tacho - Fahrradtacho zählt nicht :ka:
 
Keine Ahnung ob es ähnliches in DE gibt
Radfahrerüberfahrten
Auch wenn Radfahrerinnen/Radfahrer auf Radfahrerüberfahrten (wie auf allen Radfahranlagen) Vorrang haben, dürfen sie sich diesen nicht beliebig schnell nähern: Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt bei der Annäherung an ungeregelte Radfahrerüberfahrten (das sind solche, die weder durch Arm- noch durch Lichtzeichen geregelt werden) eine Geschwindigkeit von höchstens 10 km/h vor. Dies entspricht ungefähr dem doppelten Schritttempo.

Darüber hinaus darf man eine Überfahrt mit dem Rad nicht unmittelbar vor einem herannahenden Fahrzeug und für dessen Lenkerin/Lenker überraschend befahren.
 
Und wie schnell warst du denn? Bzw wie schnell hättest du fahren dürfen? :confused:
Und wie hättest du das feststellen sollen?
Hast du ne geeichte Einrichtung, Tacho - Fahrradtacho zählt nicht :ka:
keine 5km/h...

Wie folgt:

Ich komme auf die Kreuzung zu und bremse erstmal runter da ich ja meine Pappenheimer kenne.
Sehe sie kommt von links und BREMST AB BIS ZUM STILLSTAND. Also für mich ok die/der hat dich gesehen, bremse auf und weiter...rumbs...rappel...tatütata.
Hatte also ca. 5km/h wenn überhaupt.

Gutachter war da und meinte das ich beim Zusammenstoß eigendlich gestnden haben müsste, da keine Kratzer sondern Stauchungen vorhanden seien.
Wie auch immer, hoffe ich kann Montag wieder mit dem anderen Bike fahren...

Danke für eure Anteilnahme!!!
 
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