Rechliche Absicherung bei Hometrail im eigenen Wald

Michael_MTB

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Thüringen
Hi,
ich bin in der glücklichen Situation, dass meine Eltern Waldbesitzer sind :D. Vor drei Jahren habe ich mit Freunden damit begonnen einen Trail in einen Teil des Waldes zu bauen, was einst mit einem Table, einem Racejump und einer Anlikegerkurve begonnen hat ist mittlerweile auf einem Niveau angelangt das fast an einen kleinen Bikepark erinnert. Dadurch das es auch höhere Drops, schmale Northshore´s und weite Douple´s gibt ist auch das Verletzungsrisiko gestiegen.
Und nun zu meinen Fragen, wie kann ich mich und meine Eltern absichern, das ich mit Freunden weiterhin die Strecke befahren kann, aber keiner Ansprüche gegenüber meiner Familie gelten machen kann:confused: (z.B. bei einer schweren Verletzung)

Reicht es wenn ich mir, von allen die die Strecke benutzen, ein Formular unterschreiben lasse wo sie im Falle eines Schadens auf alle Ansprüche verzichten?
Aber was ist wenn z.B. Kinder, aus dem Dorf wo ich wohne, unerlaubt auf der Strecke fahren und schwer Stürzen. (Strecke ist nicht eingezäunt, es stehen nur Schilder "Betreten Verboten Privatgrundstück")
Gilt für Bauten auf einer solchen strecke, z.B. Northshore´s, das Bautensicherungsgesetz? d.h. müßten sie rein rechtlich gegen Absturz gesichert sein? (es handelt sich ja offiziel nicht um ein Sportgelände mit "typischen Hindernissen")

Die Strecke soll kein offizieller Spot werden, es geht nur um die rein rechtliche Absicherung.

Wäre schön wenn sich jemand in dieser Sache auskennt und etwas dazu sagen kann, denn wir haben noch einiges vor...

Alle meine Freunde verstehen die Situation und würden auch für die Benutzung der Strecke auf Ansprüche im Schadensfall verzichten, aber es ist immer so eine Sache wenn es denn wirklich so weit ist.

danke im voraus:daumen:
Gruß Michael
 
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(1) Reicht es wenn ich mir, von allen die die Strecke benutzen, ein Formular unterschreiben lasse wo sie im Falle eines Schadens auf alle Ansprüche verzichten?
Aber was ist wenn z.B. Kinder, aus dem Dorf wo ich wohne, unerlaubt auf der Strecke fahren und schwer Stürzen. (Strecke ist nicht eingezäunt, es stehen nur Schilder "Betreten Verboten Privatgrundstück")
(2) Gilt für Bauten auf einer solchen strecke, z.B. Northshore´s, das Bautensicherungsgesetz? d.h. müßten sie rein rechtlich gegen Absturz gesichert sein? (es handelt sich ja offiziel nicht um ein Sportgelände mit "typischen Hindernissen")

(3) Die Strecke soll kein offizieller Spot werden, es geht nur um die rein rechtliche Absicherung.

(1) Haftungsverzichtserklärungen sind sog. Allgemeine Geschäftsbedingungen, für die § 309 Nr. 7 lit. a) BGB gilt http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__309.html Ein Haftungsverzicht funktioniert daher nicht. Gleiches gilt auch für Schilder, die gerade gegenüber Kindern regelmäßig keine Wirkung entfalten.

(2) Für Freeridestrecken gibt es keine allgemeingültigen technischen Normen, wie z. B. für Skateanlagen. Bei Northshores wird man aber in erster Linie an der Standsicherheit arbeiten müssen. Unabhängig davon, wird aber auch zu prüfen sein, ob es sich bei den einzelnen Elementen des Spots und auch bei dem Spot in seiner Gesamtheit um Bauwerke im Sinne der anwendbaren Landesbauordnung handelt und ob dafür eine Baugenehmigung erforderlich ist. Auch im Privatwald kann man (leider) nicht ohne weiteres bauen.

(3) Zu einer effektiven Absicherung vor möglichen Haftungsrisiken gehört immer eine Haftpflichtversicherung. Für einen inoffiziellen Spot wird man die aber nicht bekommen.

Last but not least - der Leitfaden Legalize Freeride der DIMB enthält auch etwas längere Ausführungen zu Verkehrssicherungspflichten und Genehmigungserfordernissen.
 
Den DIMB Leitfaden kenne ich natürlich aber da geht es ja um eine legale ofizielle Strecke, ich dachte es muß doch auch irgendwie eine Möglichkeit geben sich auf einem privaten trail abzusichern....

Ich benötige glücklicherweise keine Genehmigungen alle betroffenen wie Gemeinde, Förster sowie Jägerschaft dulden die Strecke.

Daher kann ich mir leider nichts aus dem Leitfaden Legalize Freeride für mein problem entnehmen.
 
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... ich dachte es muß doch auch irgendwie eine Möglichkeit geben sich auf einem privaten trail abzusichern....

Null Haftungsrisiko gibt es nicht, denn letztlich muss man für alles, was man macht, auch bereit sein, die Verantwortung übernehmen, wenn dadurch andere zu Schaden kommen. Du kannst ein Haftungsrisiko allenfalls durch eine Kombination von vernünftigen Maßnahmen reduzieren und beherrschbar machen sowie durch eine Haftpflichtversicherung finanziell absichern.

Einerseits musst Du überlegen, wie Du konkret den Spot so gestaltest, dass Unfallgefahren entweder erst gar nicht entstehen oder zumindest erkennbar sind. Also z. B. stabile und fachmännisch gebaute Northshores, gut einsehbare Sprünge und Drops, ausreichende Landezonen, die auch mal einen kleinen Fehler verzeihen, keine überraschenden Hindernisse, etc. Damit kannst Du zwar Unfälle nicht komplett verhindern, aber wenigstens das Risiko reduzieren. Auch der Betreiber eines legalen Bikeparks hat immer ein Haftungsrisikos.

Andererseits musst Du überlegen, wie Du bei einer Verwirklichung des verbleibenden Restrisikos evtl. Schäden ausgleichen kannst. Wenn Du das Vermögen von Bill Gates hast, wird Dich ein möglicher Personenschaden nicht gleich ruinieren. Für alle anderen ist ein ausreichender Haftpflichtversicherungsschutz unverzichtbar; auch Betreiber legaler Bikeparks haben eine Haftpflichtversicherung. Nimm doch mal Kontakt zu der Grundbesitzerhaft-/Waldbesitzerpflichtversicherung Deiner Eltern auf, die diese für den Waldbesitz haben sollten, und frage, ob Dein Spot bzw. daraus resultierende Haftungsrisiken mitversichert sind.

Beim Thema Versicherung fangen allerdings häufig die Probleme an, da Versicherungen nicht alles versichern und manchmal auch teuer sein können. Am günstigsten ist ein Versicherungsschutz in der Kombination legaler Spot mit Verein als Betreiber. Ein privater oder kommerzieller Betreiber zahlt schon deutlich höhere Prämien als ein Verein. In der Kombination illegaler Spot mit privatem Betreiber kann die Prämie, falls man denn eine Versicherung findet, dann unter Umständen so teuer werden, dass es einem den Spaß verdirbt. In jedem Fall verdirbt es den Spaß dauerhaft, wenn man für einen Schaden verantwortlich ist und gar keine Versicherung hat, die den Schaden ausgleicht; das kann einen ruinieren.
 
Danke dir HelmutK für die infos,
ich sehe schon das Problem ist deutlich größer als ich dachte.

Das ist doch zum Mäusemelken da hat man eigenen Wald und so ziemlich alle Möglichkeiten sich auszutoben und kann es nicht wegen der rechtlichen Absicherung.

Ich werde mich mal an die Versicherung wenden vielleicht gibt es ja eine Möglichkeit...
Wenn die Versicherung nicht allzu teuer ist kann ich es ja versuchen über eine Streckennutzungsgebühr von meinen Freunden und mir zu finanzieren.
 
Das ist doch zum Mäusemelken da hat man eigenen Wald und so ziemlich alle Möglichkeiten sich auszutoben und kann es nicht wegen der rechtlichen Absicherung.

No risk no fun:D Es geht aber nicht so sehr um die rechtliche Absicherung, da man eine gesetzliche Haftung (§ 823 BGB) nicht so ohne weiteres aus der Welt schaffen kann, sondern damit leben muss. Entscheidend ist die Versicherung, denn niemand ist so perfekt, dass er nicht doch mal einen Fehler macht.

Wenn Du mit der Versicherung sprichst und diese den Spot mitversichern sollte, noch ein Hinweis: Wichtig wäre hier vor allem die Deckungssumme für Personenschäden, die möglichst hoch (mindestens € 2 Mio. besser mindestens € 5 Mio.) sein sollte. Hohe Sachschäden sind m. E. im konkreten Fall eher unwahrscheinlich und der Ersatz eines geschredderten Bikes mag zwar schmerzen, ruiniert aber nicht unbedingt für den Rest des Lebens, so dass man hier mit einer deutlich niedrigeren Deckungssumme evtl. die Prämie drücken kann. Auch ein mehr als symbolischer Selbstbehalt bei der Versicherung kann die Prämie günstiger machen, signalisiert er doch ein Eigeninteresse an der Schadensvermeidung und verhindert die Meldung von Kleinstschäden.
 
Danke dir HelmutK für die infos,
ich sehe schon das Problem ist deutlich größer als ich dachte.

Das ist doch zum Mäusemelken da hat man eigenen Wald und so ziemlich alle Möglichkeiten sich auszutoben und kann es nicht wegen der rechtlichen Absicherung.

Ich werde mich mal an die Versicherung wenden vielleicht gibt es ja eine Möglichkeit...
Wenn die Versicherung nicht allzu teuer ist kann ich es ja versuchen über eine Streckennutzungsgebühr von meinen Freunden und mir zu finanzieren.


Wenn Du Dir eine Haftungsbefreiung von allen offiziellen Nutzern unterschreiben läßt, sehe ich keine Probleme. Wenn jemand die Strecke illegal benutzt (in Thüringen darf man nur auf befestigten Wegen radfahren), dann ist das zunächst mal verboten und sein Problem. Bei Kindern ist das etwas anders. Wenn möglich, müßte man die Strecke sichern, sprich absperren. Da Ihr aber vermutlich Euren Wald nicht komplett absperren wollt/könnt, wäre hierfür eine private Haftpflichtversicherung (sie man ohnehin haben sollte) sinnvoll. Eine teurere Betriebshaftpflicht braucht es nur, wenn Du dort Leute gegen Bezahlung offziell fahren läßt, ohne daß sie einen Haftungsverzicht unterschrieben haben.
Alle Angaben nach meinem soliden Halbwissen und wie immer ohne Gewähr.
 
Nein, das gab es so nie. Jedenfalls keine unbedingte Aufsichtspflicht. Du mußt Deine Kinder nicht nonstop überwachen, bis sie 18 sind!
Die oben genannten AGB-Ausschlüsse besagen übrigens nur, daß ein Haftungsausschluß nicht "im Kleingedruckten" stehen darf. Explizit vertraglich vereinbaren darf man ihn trotzdem.
 
Die oben genannten AGB-Ausschlüsse besagen übrigens nur, daß ein Haftungsausschluß nicht "im Kleingedruckten" stehen darf. Explizit vertraglich vereinbaren darf man ihn trotzdem.

Das ist leider nicht so ganz richtig. Eine Klausel wird nicht aufgrund der Schriftgröße zur AGB. Vielmehr findet der Leser die Definition der AGB in § 305 I S.1 BGB (klick.). Es geht also um die Vielzahl der Verträge... Wenn jeder also das selbe unterschreiben muss, wo ist dann das "aushandeln", welches die AGB Quali wieder zunichte machen würde? Kleine Merkhilfe: Wenn der Vertragspartner wirklich was zum mitschnabeln hat, dann ist es keine AGB, wenn nicht, dann AGB.

Übrigens wurde gerade in der Baubranche gerne versucht unwirksame Klauseln zur Geltung zu verhelfen, indem man diese handschriftlich in die Verträge eingetragen hat, um somit die "Verhandlung" zu simulieren. Hat nix gebracht...

Ansonsten sind die Ausführungen von HelmutK absolut passend und richtig.
 
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Die oben genannten AGB-Ausschlüsse besagen übrigens nur, daß ein Haftungsausschluß nicht "im Kleingedruckten" stehen darf. Explizit vertraglich vereinbaren darf man ihn trotzdem.

Das sieht der Bundesgerichtshof und mit ihm die juristische Fachliteratur anders, wie man z. B. im Standardkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, dem sog. Palandt, unter § 305 BGB Rdnr. 8ff. BGB nachlesen kann. Allgemeine Geschäftsbedingungen, also das sog. "Kleingedruckte", liegen immer dann vor, wenn Vertragsbedingungen (auch ein Haftungsverzicht ist eine Vertragsbedingung, da das deutsche Recht den Verzicht als "Vertrag" betrachtet, § 397 BGB) für eine mehrfache Verwendung vorformuliert werden, wobei es keine Rolle spielt, ob dieses handschriftlich oder gedruckt vorliegen. Eine mehrfache Verwendung liegt schon dann vor, wenn eine Klausel mehr als 3 mal verwendet wird oder mehr als 3 mal verwendet werden soll, d. h. in der Praxis finden die §§ 305 ff BGB sowie das von mir angeführte Klauselverbot schon beim ersten Mal Anwendung. Gleiches gilt auch dann, wenn von Dritten vorformulierte Bedingungen verwendet werden. Und schließlich spielt es nach Ansicht des BGH auch keine Rolle, ob die Vertragsbedingungen im geschäftlichen oder im nichtgeschäftlichen Verkehr verwendet werden.

Dass dies im Internet sowie diversen halbseidenen Handbüchern und Loseblattsammlungen mit "rechtssicheren Formularen" häufig anders dargestellt wird, ändert nichts an der tatsächlichen Rechtslage. Häufig handelt es sich um Informationen, bei denen über Jahre hinweg von alten Büchern und Formularen abgeschrieben wurde, so dass sich die Mär von wirksamen Haftungsverzichten entgegen der tatsächlichen Rechtslage hartnäckig am Leben hält; das böse Erwachen kommt dann vor Gericht.

Sorry Tombraider, aber Dein Halbwissen ist in dieser Frage nicht besonders solide und bedarf daher einer Korrektur ;)
 
Sieh mal an. Man lernt nie aus! Danke sehr.
Was mir nicht klar ist:
Willst Du die Nutzer für die Nutzung zahlen lassen? Dann wäre es ein (Neben-) Gewerbe, das sowieso einer rechtlichen Genehmigung bedarf. Für eine solche gewerbliche Nutzung des Waldes, die über Forstwirtschaft hinausgeht, sehe ich Probleme. Wenn es sich um eine rein private Nutzung handelt, Du also Deine Strecke quasi aus Freundschaft zur Verfügung stellst, wüßte ich nicht, wo ein Haftungsanspruch herkommen sollte. Sprich: Wo die Sorgfaltspflicht herkommen soll, gegen die man fahrlässigerweise verstoßen könnte.
 
Naja, gegen Unfälle spielender Kinder z.B. muß man sich auf jeden Fall irgendwie ver-/absichern. Wie ist es, wenn man nur den Spot selbst (vernünftig, sprich ca. 149cm hoch) einzäunt und "Betreten verboten - Schusswaffengebrauch" oder sowas an den Zaun macht?
 
Naja, gegen Unfälle spielender Kinder z.B. muß man sich auf jeden Fall irgendwie ver-/absichern. Wie ist es, wenn man nur den Spot selbst (vernünftig, sprich ca. 149cm hoch) einzäunt und "Betreten verboten - Schusswaffengebrauch" oder sowas an den Zaun macht?

Eine private Haftpflichtversicherung wäre billiger. Kostet 50 Euro im Jahr und würde Dich gegen solche Ansprüche versichern.
 
Dei Nutzung der Strecke ist natürlich Kostenfrei (wir haben nur eine kleine Kasse wo ab und an jeder mal ein euro für Nägel, Kettensägenspritt und ähnliches gibt)
Wie bereits gesagt der Spot soll ein gedulteter inoffizielle Spot bleiben.
Ich dachte (habe keine Ahnung von Rechtsprechung) das die Sorgfalltspflicht durch die Dultung, der Nutzung als MTB Strecke, durch meine Eltern entsteht.
 
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Richtig. Und sollten sich daraus Sorgfaltspflichten ergeben, gegen die man verstößt, dann müßten Deine Eltern in der Tat privat dafür haften. Das gilt insbesondere für Gefahren, mit denen man nicht rechnen muß, die so nicht ersichtlich sind. Die einen sozusagen "überraschen" können. Also schlecht abgedeckte Gruben, rostige Nägel, einsturzgefährdete Bauten/Bäume usw.
Wenn Du bzw. Deine Eltern da etwas erkennen können, was über das allgemeine Nutzungsrisiko hinaus geht, dann müßt Ihr das besonders kenntlich machen oder beseitigen.
 
Hallo MichaelMTB!

Also ich sehe das ganz anders als z.B. HelmutK.

Es geht m.E. überhaupt nicht um Haftpflicht, Absicherung, Versicherung... sondern ausschließlich um die "Verkehrssicherungspflicht". Und die ist laut hier überhaupt nicht nötig:
http://dejure.org/gesetze/BNatSchG/60.html
http://dejure.org/gesetze/BNatSchG/59.html

Zum Wald selbst, siehe Waldgesetz §§ 13 und 14.
http://bundesrecht.juris.de/bwaldg/BJNR010370975.html#BJNR010370975BJNG000400319

Was anderes wäre Quatsch und widerspricht jeglichem Rechtsverständnis. Wenn ich mit dem Fahrrad auf einem Waldweg auf einer Wurzel ausrutsche, kann ich auch Niemanden haftbar machen - für eigenes Versagen ist man nur selbst schuld! Und selbst wenn es keine Wurzel ist, sondern ein Kicker, gebaut von jugendlichen Bikefans - dem Waldbesitzer ist kein schuldhaftes oder fahrlässiges Missachten der Verkehrssicherungspflicht nachweisbar! (Leider gibt es wohl -siehe Rechtsfälle- auch Idioten, die selbst in dem Falle die Eltern der Kids verklagen würden, wenn sie sich auf die Fresse legen... M.m.n. gehört denen noch auf die Selbige geschlagen.)

PS: Ich beneide Euch, ein Stück Wald hätt ich dafür auch gern :daumen:

Ach ja, noch was: Bikeparks wären aus Haftpflichtgründen überhaupt nicht betreibbar! Sie müssen nur der Verkehrssicherungspflicht nachkommen. Siehe z.B. ähnliche Rechtssprechung: http://ruessmann.jura.uni-sb.de/rw20/Entscheidungen/VI_ZR_85_83.htm
 
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Also ich sehe das ganz anders als z.B. HelmutK.

Es geht m.E. überhaupt nicht um Haftpflicht, Absicherung, Versicherung... sondern ausschließlich um die "Verkehrssicherungspflicht". Und die ist laut hier überhaupt nicht nötig:
http://dejure.org/gesetze/BNatSchG/60.html
http://dejure.org/gesetze/BNatSchG/59.html

Zum Wald selbst, siehe Waldgesetz §§ 13 und 14.
http://bundesrecht.juris.de/bwaldg/BJNR010370975.html#BJNR010370975BJNG000400319

Was anderes wäre Quatsch und widerspricht jeglichem Rechtsverständnis.

Wir sind da gar nicht so weit auseinander - Betreten auf eigene Gefahr begründet in der Regel kein Haftungsrisiko für den Waldbesitzer (siehe z. B. aus meiner Feder http://www.dimb.de/images/stories/dtn_2009_rz_lr_endfassung_m.pdf auf Seite 12 "Haftung der Waldbesitzer"). Allerdings geht es hier um Folgendes:

Vor drei Jahren habe ich mit Freunden damit begonnen einen Trail in einen Teil des Waldes zu bauen, was einst mit einem Table, einem Racejump und einer Anlikegerkurve begonnen hat ist mittlerweile auf einem Niveau angelangt das fast an einen kleinen Bikepark erinnert. Dadurch das es auch höhere Drops, schmale Northshore´s und weite Douple´s gibt ist auch das Verletzungsrisiko gestiegen.

Ob solche von Menschenhand errichtete Einrichtungen als "typische, sich aus der Natur ergebende Gefahren" zu betrachten sind, würde ich zumindest als diskussionswürdig ansehen ;)
 
Ob solche von Menschenhand errichtete Einrichtungen als "typische, sich aus der Natur ergebende Gefahren" zu betrachten sind, würde ich zumindest als diskussionswürdig ansehen ;)

Nun ja, zumindest in Wäldern höherer Lagen bilden sich solcherlei "Unwegsamkeiten" auch auf natürlichem Wege heraus! ;) Zumindest mit umgestürzten Bäumen oder Findlingen muss man immer rechnen. Sogar wildem Getier!

Wer in den Wald geht, kann darin umkommen! :D
 
Wenn Du Dir eine Haftungsbefreiung von allen offiziellen Nutzern unterschreiben läßt, sehe ich keine Probleme.

Also ich hab ein komplett eingezäuntes Grundstück worauf ich bauen möchte , und es nur meinen Freunde freundschaftlich anbieten möchte , müsste es dann nicht anhand eines Formulares aus der Welt geschaffen werden ?
 
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