Jein...
Ein Bild wie das licht verteilt wird und eine Lumenangabe sagen schon mehr aus als lux.
zumindest wenn man lampen miteinander vergleichen will.
Bei der ausleuchtung geb ich dir aber vollkommen recht. und das ist gerade beim selber bauen das größte Problem. Das licht da hin zu bekommen wo man es braucht.
Den nahbereich ausreichend ausleuchten ist überhaupt nicht das Thema. Das problem ist das Licht so zu bündeln das man weiter sehen kann.
Wobei wir da nicht mehr von Straßenverkehr reden sondern von offroad.
In der Stadt reicht eine gut gemachte 5W LED sowas von aus um gut zu sehen und gesehen zu werden.
Die StVzo beschreibt, soweit ich es aus dem Amtsblatt weiss, daß ein Standardlichtkegel in einer bestimmten Größe und Entfernung mit einer bestimmten Lichtmenge durchflutet werden muss.
Dadurch ergibt sich auch, warum die hellsten BUMM Leuchten nach unten leuchten und einen schrägen Reflektor haben, genauso wie bei den Autos. Damit das Licht nicht in den Gegenverkehr kommt.
Ich denke, BUMM baut den Reflektor, damit sie das Licht nach unten richten können und es nicht im Nachthimmel verschwindet. Ausserdem bleibt die Leuchte schön kompakt.
Soweit ich mich erinnere, liefern alle Nabendynamos max. 6V und die Spannung wird dann begrenzt. Sprich überschüssige Energie wird in Wärme verbraten.
Ohne Spannungsbegrenzer geht es ja hoch bis auf 16V je nach Geschwindigkeit, aber dann würden alle herkömmlichen Lichter durchbrennen, die ja nur auf 6V bezogen sind. Irgendwo bei SON gab es mal ein White Paper, wo das beschrieben wird.
Nimmt man den Begrenzer raus, was nur mit einem eigenen Dynamo geht, dann hat man die volle Spannung, muss aber selber damit klar kommen (Basteln). Man kann aber 2-3 CREEs seriell schalten, die dann den kompletten Spannungshub in Lichtleistung umsetzen können. Plus kleiner Schutzdiode gegen Überspannung.
Bei Batteriebetrieb hat man das Problem nicht, da kann man das Beste rausholen.
Oh, gerade gesehen... das Gesetz am Freitag ist völliger Murks. (Wundert dies jemanden?)
http://www.bumm.de/fileadmin/user_upload/Haendlerinfo/13-07-02_Aus_aktuellem_Anlass.pdf
Batterieleuchten sind ja verboten. Nur wiederaufladbare Akkus sind erlaubt, und da nur mit Akkuladezustandsanzeige (wie auch immer das geschieht). Und die Helligkeit ist gar nicht geregelt.
Vermutlich verendet das Gesetz noch vor den Wahlen in irgendeinem Unterausschuss... wie üblich.