Rechtslage holt Realität ein: Ramsauer will Akku-Licht für Fahrräder zulassen

Licht am Ende des Tunnels für Fahrradfahrer: Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) will die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung dahingehend ändern, dass an Fahrrädern auch Akku-betriebene Beleuchtung erlaubt ist. Bislang ist für Fahrräder eine über eine Lichtmaschine (Dynamo) betriebene Beleuchtungsanlage gesetzlich vorgeschrieben, während die kompakten und einfach nachrüstbaren Stecklichter in der Regel rechtswidrig verwendet werden*. Auf die Verwendung steht ein Bußgeld von 15€ ausgeschrieben, das in der Praxis von Seiten der Polizei jedoch nicht konsequent eingefordert wird. Schließlich zählt letzten Endes, ob ein Licht vorhanden ist und der Verkehrsteilnehmer dadurch sichtbar wird, oder nicht. Mit dem nun erwarteten Schritt könnte die Politik damit die Realität insofern einholen, als dass die alltägliche Praxis legalisiert wird.


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Ich frag mich nur warum Rennräder unter 11kg mit Akkulampe fahren dürfen und ich mit meinem Mtb nicht weiss jemand warum das so geregelt ist?
Ich mein halt Fahrrad ist Fahrrad warum hat es also so lange gedauert bis die auf die Idee kamen das es auch für alle so gelten kann?

Ein Rennrad ist definiert als Sportgerät mit Felgendurchmesser über 620mm, Gewicht unter 11kg und einem Rennlenker.

Mit einem 29er Carbon Fully dürftest Du somit auf der sicheren Seite sein. Ausserdem "trainierst" du ja auch gerade für das MTB Rennen am kommenden Wochenende. Somit ein reinrassiges Rennrad. :rolleyes:

Du darfst nur nicht mit einem alten Stahlrenner von Peugeot oder Motobecane kommen, da über 11kg. Da wiehert der Amtschimmel... :lol:
 
Ein Rennrad ist definiert als Sportgerät mit Rädern über 620mm, Gewicht unter 11kg und einem Rennlenker.

und wo kann man diese definition nachlesen? und wie ist ein rennlenker definiert? und was ist mit 26" triathlonrennrädern, sind das keine rennräder? was muss bei den 11kg alles mitgewogen werden? fragen über fragen ;).

Was ich ja nicht verstehe, dass Rennräder unter 11 Kg (hier wäre wohl eine gesetzliche Definition erforderlich) von der Dynamopflicht bis jetzt ausgeschlossen waren und eine Akkuleuchte erlaubt war. Diese Räder gelten als "Sportgeräte"
In der STVO ist allerdings geregelt, wie ich ein Rad auszustatten habe um im Verkehr (sprich "auf" der Strasse) überhaupt fahren bzw. teilnehmen zu dürfen.
Nach diesen Anforderungen der STVO dürften diese Rennräder eigentlich gar nicht im Strassenverkehr teilnehmen, da sie als Sportgeräte definiert sind.

ja, am besten alle gleich vergasen die nervigen radfahrer, so dass du deine schöne straße ganz für dich allein hast.
 
Lux ist sowieso nicht so richtig geeignet...
das ist ja immer flächenbezogen. (lumen / m^2...)

man kann an einem punkt 1000 lumen haben und paar cm weiter 5...

Mir ist mal einer vor der nase rechts abgebogen ... und da hab ich meine lampe mal aufgedreht.... (75W / viele Lumen). und schön ins fenster geblendet. Naja war zivil streife....
Haben auch gleich rumgemeckert wie gefährlich das ist mit so einer Lampe zu fahren.

Auf die Frage ob das schlimmer ist als gedimmt zu fahren und dann von einem rechtsabieger abgeräumt zu werden habens dann aber auch nicht recht antworten wollen und sind weiter...

wegen gesetz. wer sich da als biker wirklich damit beschäftigen will schaut sich das mal durch http://www.amazon.de/Recht-für-Radf...372849688&sr=8-1&keywords=recht+für+radfahrer
 
Von der Steinzeit in die Traufe. Besser ist es, aber die StVO für Fahrräder ist dann immer noch völliger Schwachsinn.... traurig, das Herr Ramsauer und seine Berater wohl gerne mit dem Auto fahren....... Äh warum nur?
 
und wo kann man diese definition nachlesen? und wie ist ein rennlenker definiert? und was ist mit 26" triathlonrennrädern, sind das keine rennräder? was muss bei den 11kg alles mitgewogen werden? fragen über fragen ;).

Solche Gesetze kommen halt von Leuten, die von der Materie keine Ahnung haben. :o
Ich denke, Verkehrspharao Ramses kann einen Beachcruiser nicht von einem Mountainbike unterscheiden, denn beide haben doch 2 Räder und dicke Reifen.
Aber ein Rennrad kennt er aus der Tour de Farce im ZDF, das musste als Hintergrundwissen vermutlich langen.
 
Das das Gesetz nicht mehr Zeitgemäß ist ist ja völlig richtig.

Aber gerade beim Licht ist es schwer was mit aktueller Technik zu formulieren.

Bastel selber meine Lichter. und wenn man sich mal damit beschäftigt findet man schnell heraus das eine "sinnvolle" Beleuchtung nicht so leicht zu definieren ist.

Sprich:
-ausleuchtung
- wie viel licht
- akku anzeige / Laufzeit / usw
- ausrichtung
- blendverhalten
- vieles mehr

- Wie stelle ich sicher das die leute genug restenergie im Akku haben um heim zu kommen?
- wie viel der Straße muss ausgeleuchtet sein
- wie stark darf das Licht sein und die wie groß muss die leuchtende Fläche sein damit es nicht andere blendet

und dann sieht man schnell das die ganzen Formulierungen im gesetz schon von irgendwas kommen.

Leider ist das bei uns heute halt so das alles gesetzlich safe sein muss. und wenn was passiert wird man gleich verklagt weil der reflektor 3 cm zu niedrig am bike war.

Sind halt immer mehr wie die Amis wo alles deppen sicher sein muss. Dinge wie hausveratand und Hirn dürfen halt nicht mehr gefordert werden.

Mir ist ein biker der blendet lieber als einer den ich ohne licht nicht sehe
 
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Lux ist sowieso nicht so richtig geeignet...
das ist ja immer flächenbezogen. (lumen / m^2...)

man kann an einem punkt 1000 lumen haben und paar cm weiter 5...

Mir ist mal einer vor der nase rechts abgebogen ... und da hab ich meine lampe mal aufgedreht.... (75W / viele Lumen). und schön ins fenster geblendet. Naja war zivil streife....
Haben auch gleich rumgemeckert wie gefährlich das ist mit so einer Lampe zu fahren.

Auf die Frage ob das schlimmer ist als gedimmt zu fahren und dann von einem rechtsabieger abgeräumt zu werden habens dann aber auch nicht recht antworten wollen und sind weiter...

wegen gesetz. wer sich da als biker wirklich damit beschäftigen will schaut sich das mal durch http://www.amazon.de/Recht-für-Radf...372849688&sr=8-1&keywords=recht+für+radfahrer

Na doch. Lux ist eigentlich die einzig sinnvolle Einheit. Wieviel Lumen die Lampe effektiv erzeugt ist nicht relevant. Aber in 10m Entfernung muss auf 1qm eine bestimmte Lichtmenge in einem Standardlichtkegel da sein. 10 Lux per Gesetz.

Das ist ja auch der Unterschied zwischen der Fenix, die den halben Wald bis zur Baumspitze am nächsten Berg ausleuchtet und eine StVZo gerechten Radleuchte, wie die Philips oder BUMM, die einen indirekten Lichtstrahl per Reflektor genau auf den Radweg wirft und keine Lumen verschwendet, die in den Nachthimmel gehen.
Was rechts/links zur Seitenbeleuchtung abgezweigt wird ist für Dich sehr wichtig, taucht aber im Gesetz nicht auf.
Ich stand auch vor der Wahl der neuen BUMM Leuchte: 60 Lux exakt auf den Radweg, oder nur 40 Lux auf den Weg aber dafür 20 Lux abgezweigt für Nahfeldausleuchtung.
Ich denke, das hängt von der eigenen üblichen Fahrgeschwindigkeit und Vorliebe ab. Mir ist die Nahfeldausleuchtung lieber.
 
Jein...

Ein Bild wie das licht verteilt wird und eine Lumenangabe sagen schon mehr aus als lux.

zumindest wenn man lampen miteinander vergleichen will.

Bei der ausleuchtung geb ich dir aber vollkommen recht. und das ist gerade beim selber bauen das größte Problem. Das licht da hin zu bekommen wo man es braucht.

Den nahbereich ausreichend ausleuchten ist überhaupt nicht das Thema. Das problem ist das Licht so zu bündeln das man weiter sehen kann.

Wobei wir da nicht mehr von Straßenverkehr reden sondern von offroad.

In der Stadt reicht eine gut gemachte 5W LED sowas von aus um gut zu sehen und gesehen zu werden.
 
das ist alles sowas von abgefahren...was ist denn wenn eine etwas kleinere Person nachts mit ihren kleinen alten Mini an der falschen stelle von einem Audi x5 geblendet wird und dadurch einen Unfall verursacht?
 
Sie überlebt das Ganze nicht, weil sich der Mini komplett unter den X5 schiebt. Die Unfallursache
kann nichtmehr festgestellt werden (höchstens erraten) und der X5 Fahrer kriegt sogar noch
Geld von der Versicherung der verstorbenen Minifahrerin.

Btw: Audi X5? :D
 
Du irrst.
[...]
Da aber laut Gesetz (aus dem Beginn des 20.Jhd) die Nennspannung nicht 6V überschreiten darf, wird alles darüber hinaus per Widerstand in Wärme verbraten.
[...]

Wo hast du denn diese Info her?
Es gibt doch auch 12V Beleuchtungsanlagen mit 2 LEDs fürs Rad mit Zulassung.
Das Problem der schwankenden Stromstärke hast du ja sowieso grundsätzlich bei einem Dynamo, egal bei welcher Spannung.
 
Sie überlebt das Ganze nicht, weil sich der Mini komplett unter den X5 schiebt. Die Unfallursache
kann nichtmehr festgestellt werden (höchstens erraten) und der X5 Fahrer kriegt sogar noch
Geld von der Versicherung der verstorbenen Minifahrerin.

Btw: Audi X5? :D

Falsch!
Ich war sogar Augenzeuge, wie an einer riesigen Kreuzung in München ein kleiner 1er BMW gegen einen fetten Mercedes M Class antrat. Die Gelbphase war halt schon sehr dunkelrot und der Mercedes wurde seitlich getroffen. Der Mercedes SUV ist ja dem BMW X6 sehr vergleichbar.

Ergebnis: Beim BMW war die Front etwas zerdatscht, aber nicht schlimm. Der Mercedes war Totalschaden. Weil der sofort umkippte und wie ein Käfer hilflos auf dem Dach lag.

So ein SUV hat einen extrem hohen Schwerpunkt und auf dem Dach surft der ganz gut auf dem glatten Asphalt, bei seinem hohen Trägheitsmoment. :lol:
 
Jein...

Ein Bild wie das licht verteilt wird und eine Lumenangabe sagen schon mehr aus als lux.

zumindest wenn man lampen miteinander vergleichen will.

Bei der ausleuchtung geb ich dir aber vollkommen recht. und das ist gerade beim selber bauen das größte Problem. Das licht da hin zu bekommen wo man es braucht.

Den nahbereich ausreichend ausleuchten ist überhaupt nicht das Thema. Das problem ist das Licht so zu bündeln das man weiter sehen kann.

Wobei wir da nicht mehr von Straßenverkehr reden sondern von offroad.

In der Stadt reicht eine gut gemachte 5W LED sowas von aus um gut zu sehen und gesehen zu werden.

Die StVzo beschreibt, soweit ich es aus dem Amtsblatt weiss, daß ein Standardlichtkegel in einer bestimmten Größe und Entfernung mit einer bestimmten Lichtmenge durchflutet werden muss.
Dadurch ergibt sich auch, warum die hellsten BUMM Leuchten nach unten leuchten und einen schrägen Reflektor haben, genauso wie bei den Autos. Damit das Licht nicht in den Gegenverkehr kommt.
Ich denke, BUMM baut den Reflektor, damit sie das Licht nach unten richten können und es nicht im Nachthimmel verschwindet. Ausserdem bleibt die Leuchte schön kompakt.

Soweit ich mich erinnere, liefern alle Nabendynamos max. 6V und die Spannung wird dann begrenzt. Sprich überschüssige Energie wird in Wärme verbraten.
Ohne Spannungsbegrenzer geht es ja hoch bis auf 16V je nach Geschwindigkeit, aber dann würden alle herkömmlichen Lichter durchbrennen, die ja nur auf 6V bezogen sind. Irgendwo bei SON gab es mal ein White Paper, wo das beschrieben wird.
Nimmt man den Begrenzer raus, was nur mit einem eigenen Dynamo geht, dann hat man die volle Spannung, muss aber selber damit klar kommen (Basteln). Man kann aber 2-3 CREEs seriell schalten, die dann den kompletten Spannungshub in Lichtleistung umsetzen können. Plus kleiner Schutzdiode gegen Überspannung.

Bei Batteriebetrieb hat man das Problem nicht, da kann man das Beste rausholen.

Oh, gerade gesehen... das Gesetz am Freitag ist völliger Murks. (Wundert dies jemanden?)
http://www.bumm.de/fileadmin/user_upload/Haendlerinfo/13-07-02_Aus_aktuellem_Anlass.pdf

Batterieleuchten sind ja verboten. Nur wiederaufladbare Akkus sind erlaubt, und da nur mit Akkuladezustandsanzeige (wie auch immer das geschieht). Und die Helligkeit ist gar nicht geregelt.
Vermutlich verendet das Gesetz noch vor den Wahlen in irgendeinem Unterausschuss... wie üblich.
 
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Ein Rennrad ist definiert als Sportgerät mit Felgendurchmesser über 620mm, Gewicht unter 11kg und einem Rennlenker.
ich glaube, du hast die österreichische def. erwischt ;-)
dort gibt es jedenfalls eine, während es in D undefiniert ist. damit ist erstmal alles unter 11kg ein RR, bis ein richter etwas anderes befindet...
 
wie man überhaupt auf die Idee kommt festzulegen das ein Fahrrad mit einem bestimmten Felgendurchmesser als Sportgerät zählt und mit einem anderen Durchmesser eben nicht....muss schon sehr guter Stoff gewesen sein...
 
...vielleicht sollte man Ramsauer updaten, und nicht das Gesetz...? Erscheint mir sinnvoller ;-)

Hat die Akkulampen-Industrie denn keine Lobbyvertreter in Berlin?

Ich bewege mich auch weiterhin am Rande der Legalität, hauptsache ich werde gesehen! Herr Ramsauer soll sich mal im Herbst mit so 'ner 3Watt-Funzel durch die Innenstadt bewegen, und mir dann erzählen, warum Autos dicke Xenonlampen haben dürfen, wir aber noch immer mit Kerzen unterwegs sein sollen.

Deutschland deine Vorschriften!
 
Das Argument das autos mit dicken lampen fahren dürfen und Radler nicht ist schon wahr...

hat allerdings 2 Schwachstellen:
- die müssen immer mal geprüft werden ob sie auch in die richtige Richtung leuchten
- die leuchtende Fläche ist recht groß. -> um so kleiner die fläche ist aus der das licht kommt um so mehr blendet es.

Das mit den 6V ist übrigens schon richtig. Aber nicht das einzige aus dem 19Jh....

Problem bei Dynamo - LED ist das man immer noch einen Gleichrichter braucht. sprich ohne elektronik zwischen Dynamo und LED bekommt man bestenfalls ein blinklicht hin.

Aber ehrlich... Nabendynamo ist eine spitzen Erfindung - fürs Stadt und Tourenbike.
Ans MTB würde ich mir sowas nicht bauen. Da falschen manche um 3g und minimale Rollwiderstände und dann haut man sich sowas rein?

Wo mir bisher keine brauchbare Lösung einfällt ist wie man das mit den Akkus macht.
Anzeige ist ja schön und gut. Und wenn die leer anzeigt?
 
wie man überhaupt auf die Idee kommt festzulegen das ein Fahrrad mit einem bestimmten Felgendurchmesser als Sportgerät zählt und mit einem anderen Durchmesser eben nicht....muss schon sehr guter Stoff gewesen sein...

du kannst ja mal probieren, an der flanke eines rennradreifens einen seitenläuferdynamo zu betreiben. wenn du damit 100km weit kommst, ist das schon viel. in den 70ern gab es halt keine nabendynamos und auch keine mtbs.
 
Das hört sich doch gut an! Da wäre man ja bald fast legal unterwegs. Und wenn jetzt noch die Reifenhersteller auf die Idee kämen ihre Pneus statt mit riesenhaften Namensschriftzügen mit Reflektorstreifen auszustatten, wäre die Bikewelt komplett in Ordnung!
 
Zuletzt bearbeitet:
Glaube nicht das Hersteller wie bumm ihre Felle wegschwimmen sehen. Ganz im Gegenteil, die können Ihre Produkte endlich legal anbieten und finden mehr Käufer. Dann bekommt man auch die Entwicklugskosten für einen Big Bang wieder rein. (Ganz nebenbei hätten Biker dann die gleiche Lichttechnik - Gasentladung- wie autos)

Was das Thema "Blendwirkung" angeht, so sollte es für die Industrie kein großes Problem sein, Lampen mit einem einfachen Neigungsanzeiger auszustatten, so dass der Nutzer die Lampe so ausrichtet das kein anderer Teilnehmer geblendet wird. Mal ganz nebenbei: Motorradfahrer sind oft mit Fernlicht unterwegs...damit sie besser gesehen werden.
 
Glaube nicht das Hersteller wie bumm ihre Felle wegschwimmen sehen.

Oh doch, das tun sie. Das Hauptgeschäft von B+M liegt im Bereich von festen Lichtanlagen. Viele hochwertige Räder werden von Werk aus mit deren Scheinwerfern ausgestattet. Die abnehmbaren LEDs für Biker sind da nur Zubrot. Wenn die Pflicht fest installierter Lichtanlagen wegfällt, würde denen ein wichtige Standbein wegbrechen.
 
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