Rechtslage in Bayern - Diskussionsthread

Wo in Hersbruck sind die Schilder genau? Hast du das der DIMB auch schon gemeldet?
Sind das Auswirkungen der neuen VwV? Bezeichnend ist, dass immer Jäger mit im Spiel sind.
Vom oberen Schild ist mir folgende Standort bekannt. Zwischen Engelthal und Weiher dem Frankenweg folgend kommt man unübersehbar vorbei.

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Vom oberen Schild ist mir folgende Standort bekannt. Zwischen Engelthal und Weiher dem Frankenweg folgend kommt man unübersehbar vorbei.

das war's aber nicht ;) gibt ja genug andere dort... Weitere hängen an den gelben Kringeln, das 2. hängt ein paar Mal in der Nähe des blauen Kringels, jeweils ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Bildschirmfoto 2021-09-12 um 07.47.48.png
 
Sind das Auswirkungen der neuen VwV?
In einem Parallelthread wurde zur neuen VwV die Frage gesetllt:
Wenn es also aus derzeitiger Rechtsansicht (sogenannte herrschende Lehre/Ansicht) nichts zu ändern ist, stellt sich eben die Frage, wie man dazu kommt, dies mit einer Weisung, Arbeitsanleitung, Erklärung etc ändern zu wollen?

Wer der Sache einmal auf den Grund gehen möchte, findet die Antwort im Thread
Mountainbiken in Bayern – Updates im Betretungsrecht: Geldbußen und Beschlagnahmung von Bikes möglich [Update]

Da das Thema, wie "könnte es gelingen das von der Bayerischen Verfassung geschützte, und per se naturverträgliche Mountainbiken einzuschränken", sehr komplex ist, hatte es einige Beiträge benötigt darzustellen, wer hatte schon erfolglose Anläufe unternommen, wer war letztlich vielleicht doch erfolgreich, mit welchen Mitteln hat man es versucht, wie ist es zum aktuell verfolgten Ansatz gekommen und warum dieser nicht wirklich etwas taugt.

Auf Seite 82 des o. g. Threads geht`s los.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Thread und deine Beiträge sind mir bekannt, danke.

Für mich stellt sich hier konkret die Frage, ob die Zettel (von Schildern kann man ja kaum reden) seit der Veröffentlichung der Vollzugshinweise aufgehängt wurden (in ihrer Hoffnung, dass sie jetzt legitim seien) oder ob sie unabhängig davon schon vorher hingen.
Um Weiher waren wir schon länger nicht mehr, aber vor paar Jahren gab es keine Hinweise. Letztes Jahr sind wir nur am Frankenweg durch, da habe ich auch keine gesehen.

Bin gespannt, wann es mal wirklich zu einer Anzeige oder sogar Verhandlung kommt. Das Gesetz (und somit auch Richter) sollten ja eigentlich auf "unserer Seite" stehen. Ich befürchte nämlich, dass wir die aktuelle Verwaltungsvorschrift auch nach 2 Jahren "Probelauf" nicht vom Tisch haben werden. Deshalb wird es wohl oder übel noch das ein oder andere Urteil geben müssen, um bestimmte Jäger und Förster zu "überzeugen", dass sie mit ihrer Annahme falsch sind, man dürfe generell nicht auf schmalen Wegen fahren. Die vorhandenen Urteile reichen ja offensichtlich noch nicht aus oder glauben sie vielleicht, dass es sich mit der Verwaltungsvorschrift seit letztem Jahr geändert hätte?
 
Verwaltungsvorschrift auch nach 2 Jahren "Probelauf" nicht vom Tisch haben werden.
Da liegst du vermutlich richtig.. Ich hatte vor kurzem erst das Vergnügen mit der Naturschutzbehörde eine Begehung bei uns durchzuführen. Da wurde mir "mitgeteilt" das aktuell an einem neuen Gesetzestext gearbeitet wird der 2022 zur Abstimmung und wenn erfolgreich 2023 eingeführt werden soll. Und was ich noch seltsam fand das sie aus einer anderen VwV zitiert haben in der Wegebreiten und Einsicht nach kurven mit aufgeführt waren.
@Sun on Tour ist euch darüber etwas bekannt?
 
Wenn das Borkenkäferholz nicht mit staatlicher Förderung kubikkilometerweise in den Wald gehäckselt worden wäre... was hätte man damit nur für irre Northshores bauen können 😵🙈
 
Der Vergleich hinkt leider gewaltig. Deutschland hat 233 Einwohner pro Quadratkilometer. Kanada 4.
Du kannst aber nicht Kanada als Ganzes mit Deutschland oder Europa vergleichen. Die Region des fraglichen Films, also die Gegend zwischen Vancouver und Whistler im weitesten Sinne, ist jetzt nicht so dünn besiedelt und in unmittelbarer Nachbarschaft ist einer der größten Ballungsräume des Landes. Da gibt es schon auch Nutzungsdruck, erst recht was Bike-Trails betrifft, denn das Verhältnis MTBer zu Einwohner dürfte dort deutlich höher sein als hierzulande. Interessanterweise ist dort ja die Situation für Biker dadurch besser geworden, dass ihre Zahl deutlich gestiegen ist und damit auch die allgemeine Akzeptanz für den Sport.
 
Die Akzeptanz könnte hier schon höher sein, keine Frage. Die Gegebenheiten sind hier halt historisch gewachsen und durch die höhere Bevölkerungsdichte hat man es nicht nur mit einem Grundbesitzer pro Trail, sondern gern mal mit einer zweistelligen Anzahl bestehend aus Jagd- und Landwirtschaftslobby die eng mit der lokalen Politik verbunden ist. Dann kommen noch die Naturschützer dazu und halt die allgemein langsame und ineffiziente Boomer-Verwaltung bzw. die DACH-Regulierungswut und Vereinsmeierei.

Das gibt's so in Kanada alles nicht. Da gibt's einen Land Owner, vielleicht mal zwei die man überzeugen muss.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Revierjagdsystem das außerhalb des DACH-Raums relativ einzigartig ist. Das schafft auch so eine Grund-und-Boden-Mentalität über die Grundbesitzer hinaus.
 
Tja, was soll man dazu sagen. Der Weg auf dem Bild sieht mir jedoch nicht gerade nach mit Sprüngen durchsetzter Downhillstrecke, sondern wie ein stinknormaler Wanderweg aus. Die Stöckchenlegerfraktion hat offensichtlich nicht an die Altersstruktur unserer Bevölkerung gedacht. Bin mal gespannt wie das jetzt in den Medien dargestellt wird, bzw. überhaupt Widerhall findet. Sonst wird ja immer nur wahrheitswidrig geraunt dass die bösen Moutnainbiker die Wanderer und Tiere über den Haufen fahren...
 
Vor einem Monat habe ich so einen Stöckchenleger bei Nürnberg getroffen und auf solche Folgen hingewiesen:
Bin heute vom Birkensee nach Ungelstetten spazieren gegangen, hab bei der Alten Scheune eingekehrt und beim Rückweg lagen dann wie oben beschrieben um 17:45 Uhr Stöckchen über den Weg. Hab sie dann weggeräumt, habe aber noch gehört wie die jemand wieder zurück legt. Bin dann wieder zurück und hab` dann den Stöckchenleger neben dem Weg im "Unterholz" getroffen und angesprochen.

Erst tat er unschuldig, dann stritt er ab und dann meinte er Radfahren sei dort eh verboten, es störe die Fußgänger, der Forst hätte auch etwas gegen die Radfahrer. Hab` ihm erklärt, dass das auch für Fußgänger gefährlich sein kann und auf jeden Fall nicht in Ordnung ist.

Es scheint also ein Einzelner zu sein. Falls Ihr einen größeren älteren Herrn mit grauen Haaren und Bäuchlein trefft, der ein silbernes Fahrrad schiebt und einen schwarzen Labrador dabei hat - rechnet mal Hindernissen.

P.S.: Falls es sich um einen Wiederholungstäter handelt, stünde ich als Zeuge für den heutigen Vorfall zur Verfügung.

P.S.: Die DIMB ist mit der IG vor Ort dabei die Sache in Coburg zu klären.
 
Wie ist denn die derzeitige Rechtssprechung zum Thema geeigneter Weg?
Gibt es was aktuelleres als:
03.07.2015, Az. 11 B 14.2809 ?

 
Im Urteil des AG Aichach (als PDF) vom 17.04.2018 wird der Wegebegriff ausführlich behandelt.

Der frühere Rechtsreferent der DIMB, Helmut Klawitter, hat mir die Erlaubnis gegeben ihn hierzu zu zitieren, was ich sehr gerne tue:

"Da hat sich das Gericht die Mühe gemacht, den Begriff „Weg“ nach allen (Grund-) Regeln der juristischen Methodenlehre - angefangen bei der Auslegung nach dem Wortsinn über die systematische, historische und telexlogische Auslegung bis hin zur verfassungskonformen Auslegung - auszulegen und das kann man als absolut gelungen bezeichnen. Dass man hier im Hinblick auf das Adjektiv „geeignet“ sehr stark auf den Aspekt „Umweltschutz“ abgestellt hat, ist m. E. zu verschmerzen, denn nach den eigenen Ausführungen des Gerichts wird dieser Aspekt auf „Wegen“, die ja auch von Fußgängern begangen werden können, regelmäßig keine Einschränkung für Radfahrer begründen können.

Sehr schön und gelungen fand ich übrigens auch den Hinweis des Gerichts, dass die Absicherung bei Waldarbeiten alleine schon zum Schutz von Fußgängern, die auch abseits der Wege ihr Betretungsrecht wahrnehmen dürfen, immer umfassend auszufallen habe, also jedenfalls keine Einschränkung des Radfahrens auf Wegen rechtfertige."
 
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