Wenn du dir sicher bist das du nicht den Defekt verursacht hast, muss sich der Händler darum kümmern. Es liegt in seiner Pflicht zu beweisen das der Schaden nicht bei Auslieferung vorlag.Habe das Remedy anfang Oktober gekauft.
Das ist ein guter Punkt, habe über Jobrad gekauft und musste unterschreiben das es ordnungsgemäss übergeben wurde. Weiss nicht ob das evtrl. eine Rolle spielt?!
Es würde mich wundern das es beim Leasing anderst ist. Würde ich direkt bei Jobrad nachfragen. Und natürlich mal den Händler auf seine Gewährleistungspflicht hinweisen.
Bezüglich den 150mm....schwer zu sagen. Ich kenn es bei RS gabeln so das die komplett bis zur Krone einfedern. Aber wurde ja jetzt schon von mehreren Leuten geschrieben bei denen es mit dem neuen Airshaft (ab MY21) nicht so ist (warum auch immer).