Rücksendekosten bei bikediscount.com

martinos

Ermüdungstoleranz?
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Hallo,

habe vor kurzem einiges bei bikediscount.com (nicht verwechseln mit bike-discount.de) bestellt. Da etwas nicht gepasst hat, habe ich dies zurückgesendet, in der Hoffnung, dass ich wie bei den meisten Versandshops üblich die Rücksendekosten zurückerhalte. Rücksendeschein war keiner dabei, deshalb musste ich die Sendung ordentlich frankieren und ab damit. Die Ware wurde dann auch anstandslos rückabgewickelt, jedoch wurden die Versandkosten für den Rückversand nicht überwiesen.

Auf Nachfrage teilte man mir mit, dass die Lieferung versandkostenfrei war und das Rückporto nicht erstattet werden könne.

Habe mir dann die AGB's angesehen und festgestellt, dass das tatsächlich so drin steht:
------------------------
I. Allgemeines
...
In Deutschland und Österreich ist jede Bestellung ab € 180,-- versandkostenfrei, wenn Sie die Ware behalten, bei Rückgabe behalten wir uns vor die von uns aufgewendeten Versandkosten zurück zu fordern, bzw. mit den Rücksendekosten zu verrechnen.Falls Sie z. B. für den Wert von € 180,-- Ware bestellen und keine Versandkosten bezahlen, dann aber einen Teil zurückschicken und somit unter die Versandkostenfrei Grenze fallen werden wir die Versandkosten von der Rückerstattung des teilweisen Bestellwerts abziehen.
Unter dem Bestellwert von € 180,-- werden für den Versand ab € 5,90 berechnet. Wir verschicken wahlweise per Post/DHL oder UPS
...
------------------------

Hab ich bei der Bestellung natürlich nur überflogen, war zufrieden dass die Bestellung über 180 EUR war und somit versandkostenfrei. Ich habe nicht alles zurückgesendet und war deshalb unter den 180 EUR, was laut AGB bedeutet, dass ich keine Rücksendekosten erstattet kriege.

Ist legitim, da es so in den AGB's steht, möchte jedoch vorsorglich alle darauf hinweisen, die (wie ich) die recht einfache Handhabung des Rückversands von bike-discount.de oder bike-components.de gewöhnt sind (auch wenn da zugegebenermaßen durchaus Versandkosten bei der Bestellung anfallen).
 
Wenn der Rücksendewert 40 EUR überschritten hat, dann muss dir das Rücksendeporto erstattet werden.
Steht irgendwo in den AGB - und wenn nicht, dann sind die AGB falsch.

(Gilt für deutsches Recht)

EDIT: hahaha, das ist ja tricky gemacht. der geschäftssitz ist in einem österreichischen dorf, das auch über die deutsche post erreichbar ist. da allerdings kontodaten und alles auch über deutschland laufen, dürfte eigtl das deutsche recht anwendung finden, solange du aus deutschland bestellst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn der Rücksendewert 40 EUR überschritten hat, dann muss dir das Rücksendeporto erstattet werden.
Steht irgendwo in den AGB - und wenn nicht, dann sind die AGB falsch.

(Gilt für deutsches Recht)

EDIT: hahaha, das ist ja tricky gemacht. der geschäftssitz ist in einem österreichischen dorf, das auch über die deutsche post erreichbar ist. da allerdings kontodaten und alles auch über deutschland laufen, dürfte eigtl das deutsche recht anwendung finden, solange du aus deutschland bestellst.
Ah ja, da gabs schonmal einen Thread zu. Allerdings wird es demnächst wohl europaweite Änderungen geben, damit solche Spielchen unterbunden werden.

Wenn ich mich recht erinnere gilt jeweils das Recht des Landes in dem bestellt wird. Anderenfalls wäre es für Versender unmöglich sich allen Rechtslagen der Welt anzupassen.
Sorry, aber die Versandkosten bekommt er nicht wieder.
 
Ah ja, da gabs schonmal einen Thread zu. Allerdings wird es demnächst wohl europaweite Änderungen geben, damit solche Spielchen unterbunden werden.

Wenn ich mich recht erinnere gilt jeweils das Recht des Landes in dem bestellt wird. Anderenfalls wäre es für Versender unmöglich sich allen Rechtslagen der Welt anzupassen.
Sorry, aber die Versandkosten bekommt er nicht wieder.

Tja, die Kundenhotline ist über eine deutsche Chiffrenr erreichbar, die Postadresse wird von der deutschen Post bedient und eine deutsche bankverbindung gibt es auch. Zudem läuft der Laden auch unter www.bikediscount.de - und eine .de-Domain wird nur an Deutsche vergeben. D.h. deutsches Recht gilt.

Der Versender muss sich nicht jedem Land anpassen. Aber in einem Grenzdorf weiss der Anbieter genau, mit welchen Ländern er es zu tun hat. Gibt ja immerhin auch für beide seine Daten an.


//heut ist der investigative donnerstag - täusche ich mich, oder ist sogar die steuernummer deutsch? :D

//so, jetzt also die engültige Bestätigung:

VI. Umtausch- und Rückgaberecht
Wir räumen unter Zugrundlage der AGB´s unseren Kunden ein Rückgaberecht von 14 Tagen ein.
Generell tauschen wir ohne Vorbehalt *unbenutzte und noch originalverpackte Teile. Der Umtausch oder eine Rückgabe kann innerhalb der ersten 14 Tagen erfolgen. Laufräder und Fahrräder werden speziell für den Kunden angefertigt bzw. aufgebaut und sind somit vom Umtausch ausgeschlossen. Wobei das tatsächlich aufgewendete Hin- und Rückporto vom Käufer getragen werden muss. Das heißt, auch bei portofreien Lieferungen sind im Falle einer Rücksendung die tatsächlich angefallenen Porto und eventuelle Nachnahmegebühren vom Kunden zu tragen (außer BRD). Artikel die extra für Sie bestellt wurden können nicht umgetauscht oder zurückgenommen werden. Software für Computer, CD´s oder DVD´s, bzw. Geräte die mit Computersoftware geliefert werden sind vom Umtausch ausgeschlossen, da die Gefahr besteht das die Software kopiert wurde und/oder die Lizenzcodes der Software nicht berechtigt verwendet werden. Ein Umtausch der Ware wegen Nichtgefallen oder eine Erstattung des Kaufpreises bei nicht selbstverschuldeten Mängeln erfolgt nur nach ihrem schriftlichen Widerruf und/oder das rechtzeitige Rücksenden der originalverpackten Ware. W[...]
Wenn also der Rücksendewert über 40 EUR lag, hol dir deine Versandkosten zurück.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Habe mir dann die AGB's angesehen und festgestellt, dass das tatsächlich so drin steht:
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I. Allgemeines
...
In Deutschland und Österreich ist jede Bestellung ab € 180,-- versandkostenfrei, wenn Sie die Ware behalten, bei Rückgabe behalten wir uns vor die von uns aufgewendeten Versandkosten zurück zu fordern, bzw. mit den Rücksendekosten zu verrechnen.Falls Sie z. B. für den Wert von € 180,-- Ware bestellen und keine Versandkosten bezahlen, dann aber einen Teil zurückschicken und somit unter die Versandkostenfrei Grenze fallen werden wir die Versandkosten von der Rückerstattung des teilweisen Bestellwerts abziehen.
Unter dem Bestellwert von € 180,-- werden für den Versand ab € 5,90 berechnet. Wir verschicken wahlweise per Post/DHL oder UPS
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Da steht nicht, das die Versandkosten für die Rücksendung nicht erstattet werden, sondern, das die gewährte Versandkostenfreiheit nur dann gilt, wenn Du Ware im Wert von min. 180€ auch wirklich kaufst (also nicht wieder zurückschickst). Dagegen ist m.E.n. nichts einzuwenden.

Möglicherweise entspricht der Betrag der Versandkosten dem der Rücksendekosten?
 
@MW: Er hat Waren im Wert von 180€ gekauft und damit den kostenlosen Versand zugestanden bekommen. Der Kaufvertrag war damit abgeschlossen und wurde aufgrund der bestehenden Rechtslage zum Teil gewandelt. Wobei die Wandlung nach 14tägigem Rückgaberecht beim Fernabsatz immer so abzuwickeln ist, dass dem Kunden kein direkter finanzieller Aufwand verbleibt (Wenn er mitm Auto zur Post fahren muss ist das sein Problem).
Wobei die Wandlung in diesem Fall dem Kunden Kosten verursacht hat die zu erstatten sind.


Das Einbehalten eines Betrages X, für eine zuvor freiwillig kostenfrei erbrachte Leistung dürfte nicht rechtens sein. Wird doch im Nachhinein für eine bereits erbrachte in Rechnung gestellt wobei du dazu anscheinend nicht einmal eine Rechnung bekommst (hallo liebe Damen und Herren von der Steuer).
 
Zuletzt bearbeitet:
danke an alle für die schnellen und interessanten Aussagen.

Aus meiner Sicht gibt es zwei Probleme:
1. die Firma hat ihren Sitz in Österreich (Kleinwalsertal), hat aber aufgrund der geografischen und historischen Besonderheiten eine deutsche Postadresse. Ob hier die 40EUR-Grenze gilt, ist mir unklar (deutsches Recht vs. EU-Recht)
2. die AGB's sind irgendwie nicht wirklich eindeutig. Rücksendekosten sind ausgeschlossen (siehe Beitrag von wazza), außer wenn es in die BRD geht. Die BRD gibt es meines Wissens schon ne ganze Weile nicht mehr und der Ausschluß der BRD bedeutet für mich nicht automatisch, dass dann die Rücksendekosten erstattet werden.

Ich hab gestern Abend noch ne freundliche Mail an bike-discount.com gesendet mit dem Hinweis auf die Rücksendefreiheit bei Beträgen über 40 EUR und bin nun gespannt ob / was als Antwort zurückkommt :confused:
 
:eek: Habe ich schon wieder was verpasst?

AFAIK ist "Bundesrepublik Deutschland" die offizielle Bezeichnung des Staates, dessen Bürger ich bin. Und "BRD" die durchaus gebräuchliche Abkürzung dafür ;)

sorry, du hast natürlich recht. Da war mal was mit BRD und DDR (BRD + DDR = BRD) - irgendwie war ich gestern abend wohl nicht ganz auf der Höhe:heul:
 
danke an alle für die schnellen und interessanten Aussagen.

Aus meiner Sicht gibt es zwei Probleme:
1. die Firma hat ihren Sitz in Österreich (Kleinwalsertal), hat aber aufgrund der geografischen und historischen Besonderheiten eine deutsche Postadresse. Ob hier die 40EUR-Grenze gilt, ist mir unklar (deutsches Recht vs. EU-Recht)
2. die AGB's sind irgendwie nicht wirklich eindeutig. Rücksendekosten sind ausgeschlossen (siehe Beitrag von wazza), außer wenn es in die BRD geht. Die BRD gibt es meines Wissens schon ne ganze Weile nicht mehr und der Ausschluß der BRD bedeutet für mich nicht automatisch, dass dann die Rücksendekosten erstattet werden.

Ich hab gestern Abend noch ne freundliche Mail an bike-discount.com gesendet mit dem Hinweis auf die Rücksendefreiheit bei Beträgen über 40 EUR und bin nun gespannt ob / was als Antwort zurückkommt :confused:

zu 1. das Kleinwalsertal ist seit 1891 ein Zollauschsgebiet und somit deutsches Wirtschaftsgebiet. Ebenso hat es eine deutsche und auch eine österreichische Postleitzahl und auch zwei Telefonvorwahlen.

zu 2. Grundsätzlich kann jedes Unternehmen eigene Geschäftsbedingunen machen. Es gibt Vorschläge der Kammern und Organisationen an die man sich anlehnen sollte.
 
sorry, du hast natürlich recht. Da war mal was mit BRD und DDR (BRD + DDR = BRD) - irgendwie war ich gestern abend wohl nicht ganz auf der Höhe:heul:

Das hat mir doch keine Ruhe gelassen: Herr Wikipedia sagt hierzu folgendes:
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http://de.wikipedia.org/wiki/BRD
BRD ist eine nichtoffizielle Abkürzung für die Bundesrepublik Deutschland, verwendet im wissenschaftlichen und insbesondere politischen Kontext analog zum Kürzel „DDR“ während der Phase zwischen 1949 und 1990.[1] In amtlichen Verlautbarungen der Bundesrepublik wird die Abkürzung seit Anfang der 1970er-Jahre nicht mehr gebraucht.
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Somit hat mein Unterbewusstsein doch irgendwie so ein bisschen recht gehabt :D

@Hofbiker:
zu 1: wenn deutsches Wirtschaftsgebiet bedeutet, dass deutsche Gesetze gelten, dann gilt auch die 40 EUR-Klausel
zu 2: jeder kann natürlich eigene AGB machen, diese müssen jedoch dem geltenden Recht entsprechen. Ich kann durch AGB nicht die Rechtsprechung aushebeln.
 
sorry, du hast natürlich recht. Da war mal was mit BRD und DDR (BRD + DDR = BRD) - irgendwie war ich gestern abend wohl nicht ganz auf der Höhe:heul:
Beitrag gelöscht. :confused: Frechheit. :mad:
Nur weil du als Dimbo die Möglichkeit hast, Beiträge zu entfernen, ist das vollkommen bes..cheiden :rolleyes:
Mann muss auch dazu stehen, wenn man im Delirium Schwachfug postet.
 
Deutsches Recht also, na dann, Klage einreichen. Doch uups, die Firma ist in einem Handelsregister eingetragen: Wirtschaftskammer www.wko.at, 8029319 und hat dann wohl auch: Gerichtsstand ist Österreich / Bezau / Bregenz. Also dann, Klage in Ö einreichen und die ca. 5 - 15 € einklagen

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Ich glaube das dieses Thema lange diskutiert werden kann.
Daher ist es sinnvoller bei einem Geschäft deines Vertrauens zum Einkaufen gehen, dann ist das Problem mit der Rücksendung vom Tisch.
Die nehmen dir alles ohne Kosten zurück!

Auch glaube ich das eine Klage um diesen Betrag nichts bringt. Der Verkäufer schreibt ausdrücklich in den Geschäftsbedingungen
Gerichtsstand ist Österreich / Bezau / Bregenzerwald
 
ich hab jetzt übrigens ne Info per Mail erhalten:
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Da wir nur über Deutschland zu erreichen sind, haben wir eine deutsche PLZ + BLZ erhalten. Unsere Firma befindet sich in Österreich. Für uns gelten die österreichischen Gesetze. Ist etwas verwirrend.
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ich werde garantiert nicht wegen 4,90 EUR gegen eine österreichische Firma klagen, soo schlimm ist das nun auch wieder nicht. Es zeigt nur wiederum, dass man beim Onlinekauf ganz schön aufpassen muss.

Ich werde weiterhin vieles online einkaufen, denn wenn man weiß, was man will, dann kriegt man es einfach extrem viel günstiger. Und selbst wenn man sich mehrere Exemplare schicken lässt (habe mir vor kurzem nen Sack voll Helme zum testen von bike-discount.de schicken lassen und dann alle bis auf einen wieder zurückgesendet) funktioniert das meistens absolut problemlos.

Ich möchte das Thema nicht überstrapazieren, kann aber einen weiteren Fall schildern, bei dem ich Sachen an einen anderen Versender zurückgesendet habe und danach die Versandkosten rückgefordert habe. Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass ich aus steuerlichen Gründen die Rechnung für das Paket einreichen muss. Dies habe ich jetzt gemacht (DHL-Onlinefrankierung machts möglich) und bin gespannt ob ich die Kosten für den Rückversand zurückbekomme.

Euch allen vielen Dank für die Infos und viel Spaß beim Biken am Wochenende, spätestens Anfang nächster Woche soll der Sommer ja anscheinend wieder zurückkommen.
 
Nagut, wenn man sich drauf einlässt, dass sich der saftladen nicht an die eigenen agb hält... wenn ich sage: "alle müssen das rückporto zahlen, nur die deutschen nicht", dann dürfte das eigentlich nicht zu missverständnissen führen.

alles deutet darauf hin, dass der laden in deutschland tätig ist (telnr, adresse, .de-domain, agb, versandbedingungen). dann zu sagen "nenene, wir sind zwar über deutsche kommunikationswege bestens erreichbar und vermitteln damit den eindruck einer deutschen firma, aber die nachteile des deutschens rechts interessieren uns jetzt nicht so..." ist eine ziemlich verarschung.

auch euch einen schönes we :)
 
... dass sich der saftladen nicht an die eigenen agb hält... rückporto ...
M.E. ist in den AGBs alles ausführlich und verständlich genug beschrieben.

Bis jetzt habe ich nirgendwo rauslesen können, wo der TE draufgezahlt hat bzw. wieviel ihn die Rücksendung gekostet hat?

Interessant finde ich, daß der TE bei bikediscount.com den Retourenschein vermißt, aber gleichmal bike-components.de als Vergleich für unkomplizierte Rückabwicklung heranzieht, wo der Retourenschein auch nicht der Lieferung beiligt und extra angefordert werden muß.

Irgendjemand fantasiert oder lügt hier.
 
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