Rücktritt von MTB Kauf nach 1 Jahr?!

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Hallo,

hat schon jemand Erfahrungen mit dem Rücktritt vom Kaufvertrag bei einem MTB gemacht?
Ich besitze das Rad jetzt bereits knapp 1 Jahr und hatte/habe immer wieder gleiche Probleme mit dem Rad,
die von der Werkstatt nicht behoben werden können/ wollen.
Aktuell sollte das Rad eigentlich zum Hersteller wegen eines, nicht durch mich verursachten, Defektes eingeschickt werden, wurde es aber nach 6 Wochen doch noch nicht.
Deshalb setze ich jetzt eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels.
Sollte der Händler diesem nicht nachkommen, kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten.
Was bedeutet das? Bekomme ich den Kaufpreis zurück oder nur die Summe, was das Rad aktuell noch wert ist?
 
Hilfreichster Beitrag geschrieben von saturno

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Du wirst m.M. gar nichts bekommen weil nach einem Jahr der Händler ganz einfach "nein" sagen wird.
Freiwillig wahrscheinlich nicht. Wenn man seine eigenen Rechte kennt und anwendet, sieht die Sache anders aus.
Ein bekannter Rechtsanwalt meint, ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist unter den Umständen möglich/im schlimmsten Fall spätenstens vor Gericht.

Fraglich ist wie hoch der Wertersatz ist?
Ein Enduro hat halt die eine oder andere Gebrauchsspur, wenn es ordnungsgemäß bewegt wurde.

Deshalb wollte ich nach Erfahrungen fragen.
(Wahrscheinlich bin ich nicht der einzige weltweit dem das passiert ist, also kann mir vielleicht jemand helfen)
 
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Um was für Probleme geht es denn und was ist der aktuelle Defekt?
Mach mal Bilder - in welchem Zustand ist das Rad?

Nach sechs Monaten gilt die Beweislastumkehr.
Wenn der Händler anderer Meinung ist, brauchst du ein teueres Gutachten, das beweist, dass der Mangel, um den es aktuell geht, beim Kauf bereits vorhanden war.
Im Endeffekt hast du ein gebrauchtes Rad... da kommt nix bei rum.
 
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Wenn der Defekt nicht zum ersten Mal aufgetreten ist und der Händler schon mehrfach versucht hat nachzubessern, dann könnte es ja auch gut sein, dass der Fehler innerhalb der ersten 6 Monate erstmals auftrat, dann liegt die Beweislast natürlich beim Händler.
Aber da keiner weiß um welche Art Problem es sich handelt und wann es begonnen hat, ist hier alles sehr spekulativ.
Du wirst m.M. gar nichts bekommen weil nach einem Jahr der Händler ganz einfach "nein" sagen wird.
Oh, es tut mir wirklich leid, dass es in Österreich keine Verbraucherrechte gibt. Traurig für euch, aber gut für eure Händler, dass sie einfach nur Nein sagen müssen.
 
Um was für Probleme geht es denn und was ist der aktuelle Defekt?
Aktuell um 2 Probleme:

An der Schweißnaht gebrochene Schwinge
(mit dem Schweißendkrater liegt die Schuld beim Hersteller, bzw. das Problem ist nicht durch mich entstanden)


Steuersatz zum dritten Mal gebrochen, da die Werkstatt das Spiel nicht einstellen kann/ keiner weiß warum der Steuersatz sich immer wieder lockert
( https://www.mtb-news.de/forum/t/steuersatz-lockert-sich-mit-neuer-gabel-immer-wieder.940502/ )
 
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Fehler innerhalb der ersten 6 Monate erstmals auftrat, dann liegt die Beweislast natürlich beim Händler.
Aber da keiner weiß um welche Art Problem es sich handelt und wann es begonnen hat, ist hier alles sehr spekulativ.
Aufgetreten ist das Problem mit einem Federgabeltausch durch den Händler. Die Fox Gabel hat ein Knacken entwickelt.
Danach hat sich immer wieder der Steuersatz gelockert und ist 3 Mal sogar komplett auseinander gebrochen. Das Spiel lies sich nicht mehr einstellen.
Das Problem ist das beim zweiten Mal in der Werkstatt wegen dem Steuersatzproblem (nach 10 Monaten nach Kaufdatum) alles an der Gabel/ der Vorbau gewechselt wurde und das Problem trotzdem nicht behoben werden konnte.
 
Da würde ich die Werkstatt wechseln wenn die solche einfachen Sachen wie Federgabel Austausch nicht drauf haben.
Das würde ich auch gerne. Problem ist nur dass das Rad beim Händler ist und zum Hersteller eingeschickt werden sollte und das seit langer Zeit nicht passiert ist. Da keiner das Problem (eingeschlossen mir) finden kann, könnte ein Werkstattwechsel relativ teuer sein. Außerdem ist es das Verschulden von der Werkstatt, wo ich das Rad gekauft habe, also muss die das auch zügig beheben, besonders wenn sie davor immer nur schnell alles getauscht hat, bevor sie das richtige Problem suchen
 
Das würde ich auch gerne. Problem ist nur dass das Rad beim Händler ist und zum Hersteller eingeschickt werden sollte und das seit langer Zeit nicht passiert ist. Da keiner das Problem (eingeschlossen mir) finden kann, könnte ein Werkstattwechsel relativ teuer sein. Außerdem ist es das Verschulden von der Werkstatt, wo ich das Rad gekauft habe, also muss die das auch zügig beheben, besonders wenn sie davor immer nur schnell alles getauscht hat, bevor sie das richtige Problem suchen
Wenn alles Dokumentiert ist, Hersteller kontaktieren, Werkstatt wechseln, zur Not nen Anwalt einschalten.

Wenn der Fehler das erste mal während der Garantie-Zeit aufgetreten ist, und jetzt nach 6 Monaten immer noch nix passiert ist, könnte mich die Werkstatt aber sowas von Lieb Kennenlernen.
 
Drei gebrochene Steuersätze? Wurde dies immer beleghaft als Reparatur im Rahmen der Garantie oder Gewährleistung durchgeführt?
Meines Wissens nach kannst du nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungen nämlich bereits vom Kaufvertrag zurücktreten.

Außerdem kannst du dem Händler eine angemessene Frist (was ist in dem Fall angemessen..?) zur Nachbesserung setzen. Also in dem Fall für die gebrochene Kettenstrebe. Hält er die Frist nicht ein, kannst du ebenfalls vom Kaufvertrag zurücktreten.

Das einzige Problem: das muss der Händler auch einsehen, sonst ist der Gang zum Anwalt oder dergleichen unumgänglich. Ist der Händler Teil einer Kette? Ich hatte auch mal ein ähnliches Problem bei FahrradXXL. Erst als ich Kontakt mit der Zentrale aufgenommen habe, gabs für den Chef des einzelnen Ladens eins auf den Deckel und mein Problem wurde gelöst.

Allgemein ist Google da dein Freund. Solche Themen wurden in Rechtshilfe-Foren oder auf Seiten von Kanzleien schon hundert mal durchgekaut.
 
So einfach ist es nicht. Es ist ja nun ein anderer Schaden, wobei er nachweisen muss, dass das beim Kauf bereits vorhanden war. Und der Schaden war beim Kauf noch nicht.
Der Händler oder Hersteller beruft sich auf "unsachgemäßen Gebrauch" und dann gehst du leer aus.

Der Strebenschutz lässt vermuten, dass du es sehr hart rangenommen hast.
Sieht nach Parkeinsatz aus, ist das Bike dafür freigegeben?
Es lässt schon vermuten, warum der Händler nicht mitzieht.
 
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Der Strebenschutz lässt vermuten, dass du es sehr hart rangenommen hast.
Sieht nach Parkeinsatz aus, ist das Bike dafür freigegeben?
Es lässt schon vermuten, warum der Händler nicht mitzieht.
Nein. Das Rad war nie im Park oder so. Der orginale Kettenstrebenschutz ist oben wie neu, nur der Kleber darunter hält nicht mehr so gut. Das Schwarze ist nur von mir aufgeklebtes Klebeband weil der Kettenstrebenschutz zu kurz ist und außerdem sich der Kleber abgelöst hat. Dann habe ich um den oben Richtung Kettenblatt festzuhalten alles mit schwarzem/weißem Tape fixiert. Habe damals vielleicht nicht das beste Klebeband erwischt
 
Zuletzt bearbeitet:
Ahso.

Du kannst es bei nem anderen Händler probieren, der diese Marke auch vertreibt?
Im Prinzip hast du ja zwei Jahre gesetzliche Gewährlewistung.
Dass du wenigstens eine neue Schwinge bekommst.
Wie ging das mit dem Steuersatz aus? Hab den Thread nicht ganz gelesen. Ist es weg?

Ich verstehe dich voll und ganz :ka:
 
So einfach ist es nicht. Es ist ja nun ein anderer Schaden, wobei er nachweisen muss, dass das beim Kauf bereits vorhanden war. Und der Schaden war beim Kauf noch nicht.

Wenn der Händler eine Reparatur auf Grundlage der Gewährleistung oder Garantie durchführt, hat er das ja grundlegend anerkannt. Und wenn der Steuersatz wieder kaputt geht, ist die Nachbesserung ja in diesem Moment fehlgeschlagen.

Bei einem Riss in einer Schweißnaht im Bereich eines Einbrandes ist es ja auch eindeutig, dass der Fehler bereits zum Kaufzeitpunkt bestand. Der Mangel ist ja in diesem Fall meiner Meinung nach bereits die nicht ordnungsgemäß ausgeführte Schweißnaht. Der Riss ist nur eine Folge.

Aber du hast ja genau das gesagt, was ich auch meinte. Wenn der Händler eben einfach nicht will, hat man schlechte Karten.
 
@RacingEnduro
Der Riss muß ja vom Rahmenhersteller als Garantiefall anerkannt werden. Und dafür kannst eigentlich jeden Händler welcher diese Bikes hat heranziehen.
Oh, es tut mir wirklich leid, dass es in Österreich keine Verbraucherrechte gibt. Traurig für euch, aber gut für eure Händler, dass sie einfach nur Nein sagen müssen.
Solche Händler gibt es nur bei euch . Diese Probleme gibt es bei uns nicht . Da ist jeder bemüht. Merkt man ja an den diversen Threads über Probleme mit den Händlern wo das stattfindet.
Ein bekannter Rechtsanwalt meint, ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist unter den Umständen möglich/im schlimmsten Fall spätenstens vor Gericht.
@skaster
Wie man sieht ist in Deutschland ein RA nötig um u.U. zu den Rechten zu kommen. Da haben wir Össis es schon vergleichsweise gut. :daumen:
 
nunja grundsätzlich kannst du beim hersteller gar nix, a du den vertrag nur mit dem händler abgeschlossen hast und mit sonst wohl niemanden.
wenn der hersteller (seh jetzt nicht welcher das ist) dir eine freiwillige garantie (musst halt dann genau nachlesen auf was er die "garantie" bezieht) gibt, könntest du evt. zu einem andren händler gehen.

ansonsten wirst es wohl auf gedeih und verderb mit deinem vertragspartner ausfechten müssen. alles andre, wie werkstättenwechsel usw kannst du natürlich anstreben aber halt vorerst auf eigene kosten und sollte der händler kein einsehen haben bzw. die sache anders sehen als von dir dargestellt, wäre ein prozess zu führen.

ob du dann dieses riskio für ich sag mal ein paar tausender eingehst wo man dann evt auf an zehner picken bleiben könnte, musst dir dann halt selbst überlegen (evt gemeinsam mit deinem anwaltsfreund)

eventuell mal rein in die jetzige werkstatt und mit dem inhaber/geschäftsführer (nicht mit irgendwelchen angestellten) drüber reden. der wird auch interessiert sein, die sache zu erledigen ....
 
Da hat er ja mal ein Krasses Montagsmodell erwischt. :(
Deshalb möchte ich auch vom KV zurücktreten. So ein Schweißfehler und das mit dem Steuersatz kann nicht normal sein. Wer weiß was sonst am Rad noch nicht passt. In knapp 8 Monaten ist die gesetzliche Gewährleistung um. Dann habe ich Pech gehabt wenn nochmal was kaputt geht
 
wenn ich das richtig gesehn hab hast ein cube stereo 170 dh deine komponenten drauf sind eigentlich ganz gut zu gebrauchen. hab jetzt auf der cube hp keine garantie rausgelesen.

bewertest halt z.b den rahmen mit ~€1300 und sagst, der ist mist das hast atm das ganze vertrauen verloren, und erhoffst dir eine kulanz indem er dir halt dann den quasi schenkt und nachlass drauf gibt.
dann kaufst dir halt für 2,5k einen passenden rahmen wo deine komponenten drauf passen, und hast evt ein besseres bike mit ordentlichen komponenten.

wenn er dann sagt ok kann er verstehn nur 1300 sind zuviel aber 700 kann er machen, würd ich drauf eingehen .... evt lässt dich vorher von deinem freund noch briefen was du wie am besten vorbringst, auf sachlicher ebene, dann gibts bestimmt eine einigung.

rechtsstreit ist halt kacke !
 
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