Rücktritt von MTB Kauf nach 1 Jahr?!

Hast du schonmal ein anderes Vorbau Modell ausprobiert ?

Im Prinzip, wenn alles richtig zusammengebaut ist, kann nur der Vorbau auf dem Schaft nach oben wandern.

War früher bei den Manitou Mattoc Gabeln recht häufig. Da hatte der Gabelschaft Untermaß.
 
Leider kann man in dem Cube Stereo 170 nur den einen von acros hergetsellten Steuersatz verbauen. Die Maße gibt es sonst nirgendswo. Einmalig die 100 € für den Steuersatz wären sonst das geringtse Problem
Hier muss ich mal doof fragen: Was hat der Rahmen denn da für ein Sondermaß/Besonderheit? Auf der Homepage lese ich nur "ACROS Integrated, Top 1 1/8", Bottom 1 1/2", Fiber Inserts for 0.6° Angle Adjustment" - also ein tapered Winkelsteuersatz, den es doch auch von anderen Herstellern gibt?

Andererseits: Da ja fast alles drumherum ausgeschlossen wurde, sind es vielleicht diese Fiber Inserts, die sich verdrehen und dadurch lockern? Wie gesagt, nur doof ins Blaue gefragt, ohne das jemals in der Hand gehabt zu haben 🤷‍♂️

e: selber nochmal geschaut. Is tatsächlich ein fieses 45er Sondermaß und die Winkelinserts sollten sich dank der Nippel nicht verdrehen können
https://acros-components.com/en/pro...headset-0-40-41/52?number=300.52.1008AM&c=219
 
Zuletzt bearbeitet:
Hast du schonmal ein anderes Vorbau Modell ausprobiert ?
Ja. Habe einen Race Face Vorbau montiertgehabt und einen Renthal ausprobiert.

Service-Ticket wird vom Händler erstellt
Das schon. Nur die Werkstatt darf nur bestimmte Sachen machen. Die haben 3 Mal den Steuersatz selber getauscht, nachdem sie an Cube ein Ticket geschickt hatten, um den Steuerstaz zugeschickt zu bekommen. Beim letzten Mal wusste der Händler nicht mehr weiter und hat das Rad deshalb einschicken müssen.
 
Idealerweise hätte der Händler eine passende (gebrauchte) Gabel dagehabt, die er mal testweise für einige Tage hätte einbauen können. Dann hätte klar werden können, ob die andere Gabel die Ursache für die Misere ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das hilft zwar leider bei dem Problem nicht weiter, aber ich muss schon sagen, dass das mit dem Steuersatz ne herbe Nummer ist. Nirgendwo auf der Cube Seite findet man einen Hinweis zum absolut unüblichen Steuerrohrmaß. Das mag sicherlich für den Großteil der Komplettradkäufer vollkommen irrelevant sein, für mich wäre das aber ein absolutes KO-Kriterium. Da muss auch nicht unbedingt ein großer roter Disclaimer ala "Proprietäres Steuersatzmaß!!1" stehen, aber ein kleines ZS45! in den technischen Daten wäre da mMn. das Mindeste
 
Wenn steuersatz und Vorbau ausgeschlossen werden kann, dann bleibt nur noch der Gabelschaft.

Unfassbar so ein Schwachsinn mit dem Steuersatzmaß. Ich wüsste mal gerne was da dem Konstrukteur durch den Kopf gegangen ist.

Du könntest vielleicht bei Work Components in UK anfragen. Soweit ich weiß fertigen die inhouse. Vielleicht fertigen sie dir nen zs45.
 
wusste der Händler nicht mehr weiter und hat das Rad deshalb einschicken müssen.
Nach 3 mal nachbessern verständlich...hätte ich auch keinen Bock mehr und würde mir sagen "Cube...macht ihr das mal"..
Für dich natürlich äußerst ärgerlich, aber ich denke die schnellste, schmerzfreiste Lösung ist einen anderen Rahmen gebraucht zu kaufen, Teile umbauen und fahren. :daumen:
 
Für dich natürlich äußerst ärgerlich, aber ich denke die schnellste, schmerzfreiste Lösung ist einen anderen Rahmen gebraucht zu kaufen, Teile umbauen und fahren.
Kann aber auch sein, dass doch die Gabel beschädigt ist, dann bräuchte ich auch noch eine neue Gabel, dann wird es schnell nicht mehr rentabel
 
Zuletzt bearbeitet:
Da die zwei Jahre Gewährleistung im November ablaufen, möchte ich deshalb wie im Titel bschrieben versuchen das Rad loszuwerden.
...deswegen hatte ich ein paar Seiten zuvor schon einmal geschrieben, dass dem Verkäufer nur eine begrenzte Anzahl an Versuchen zur Nachbesserung (in dem Fall konkret: Austausch/Reparatur des Steuersatzes) zusteht. Andernfalls kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten oder aber die Auslieferung einer neuen mangelfreien Sache verlangen. Da er dir mit Sicherheit kein neues Rad hinstellen wollen wird, müsste es somit auf den Rücktritt vom Kaufvertrag hinauslaufen.
 
...deswegen hatte ich ein paar Seiten zuvor schon einmal geschrieben, dass dem Verkäufer nur eine begrenzte Anzahl an Versuchen zur Nachbesserung (in dem Fall konkret: Austausch/Reparatur des Steuersatzes) zusteht. Andernfalls kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten oder aber die Auslieferung einer neuen mangelfreien Sache verlangen. Da er dir mit Sicherheit kein neues Rad hinstellen wollen wird, müsste es somit auf den Rücktritt vom Kaufvertrag hinauslaufen.
Problem hierbei ist das der Steuersatz (zumindest bei) Cube immner auf Kulanz getauscht wird (bei Verschleißteilen immer so). Somit braucht man einen Sachverständigen, der so schnellen Verschleiß auschließt oder die Erfahrung irgendeiner Person, die das ganze auf anderem Weg gelöst bekommen hat
 
händler schriftlich auf abstellen des mangels mit dem steuersatz auffordern. übergabe des schreibens auf kopie bescheinigen lassen. somit kannst du nachweisen, daß er in rahmen der garantie/gewährleistung dazu aufgefordert wurde und du nicht nach ablauf, im regen stehst. schreib rein, das du ihm die letzte möglichkeit einräumst und sonst auf rücknahme bestehst........ansonsten mal höflich beim zedler anfragen was der dazu meint, ist ja der gutachter papst in der bikebranche.
 
Problem hierbei ist das der Steuersatz (zumindest bei) Cube immner auf Kulanz getauscht wird (bei Verschleißteilen immer so). Somit braucht man einen Sachverständigen, der so schnellen Verschleiß auschließt oder die Erfahrung irgendeiner Person, die das ganze auf anderem Weg gelöst bekommen hat
Ob die das bei Cube als Kulanz oder als sonst was bezeichnen ist meiner Ansicht nach deren Sache.
Fakt ist doch: es lag ein Mangel vor, der nicht durch Verschleiß entstanden sein kann (wie an den zahlreichen Steuersätzen festzustellen ist) und dass dein Händler hier bereits mehrfach nachgebessert hat.
 
war da nicht mal was, dass des Bike ein Jobrad ist und Jobrad kein Interesse daran hatte mit Cube das zu klären. Falls ja kannst du das überhaupt zurückgeben wenn es gar nicht deins ist sondern nur geleast?
 
Es wird immer von der Gabel als mögliche Ursache gesprochen?
Kann nicht auch der Rahmen das Problem sein?
Vielleicht ist ja beim Rahmen unsauber gearbeitet worden?
 
Es wird immer von der Gabel als mögliche Ursache gesprochen?
Kann nicht auch der Rahmen das Problem sein?
Vielleicht ist ja beim Rahmen unsauber gearbeitet worden?
Da stimme ich dir zu. Trotzdem macht es Sinn vom Kaufvertrag zurückzutreten, da nicht mal Cube direkt die Ursache vom Problem finden konnte und die wahrscheinlich nochmal ganz andere Mittel haben. Auf den Rahmen gäbe es zwar 6 Jahre Garantie, auf die Gabel aber halt nur die gesetzlichen 2 Jahre, die diesen Winter ablaufen. Beim Rahmen ist auch nach diesen 2 Jahren fraglich, ob falsche Maße im Steuerrohr von der Garantie abgedeckt sind.
 
Oder beim Zusammenbau schlecht eingebauter Steuersatz bei dem der Rahmen in Mittleidenschaft gezogen wurde. Wäre nicht das erste schlecht montierte Cube, welches ich gesehen habe.
 
Zurück
Oben Unten