Zum Thema Halbwahrheiten.
Eigentlich ist es ganz einfach: da in Österreich ein allgemeines Betretungsrecht nicht automatisch auch fürs Befahren mit dem Bike gilt, muss jeder fürs Befahren freigegebene Weg autorisiert sein. Das bedeutet in der Folge: jemand muss seine Zustimmung zur Befahrung gegeben haben, es muss eine Versicherung bestehen, die den Wegehalter vor Ansprüchen schützt und letztenendes muss jeder so legalisierte Weg in einem öffentlichen Kataster (beispielsweise hier für
Tirol) aufgeführt und real vor Ort markiert und beschildert sein.
Jeder Weg abseits öffentlicher Straßen, der das nicht ist, ist per Definition verboten, egal, ob da ein Verbotsschild steht oder nicht.
Fürs Salzburger Land ist mir ein solches Kataster nicht bekannt, was es dem Besucher erschwert, zu erkennen, ob er auf einem legalen freigegebenen Weg unterwegs ist, oder nicht.
Da es sich um eine landeshoheitliche Angelegenheit handelt, müsste eine einem Ministerium angesiedelte Abteilung diese Information erbringen. Was sie in Tirol vorbildlich tut (auch wenn das Ergebnis inhaltlich dürftig ist), in anderen Bundesländern aber offensichtlich nicht.
Was einem vor Ort irgendwelche Touristiker, Hoteliers, Bikeguides erzählen, Förster oder Gemeindeobmänner, oder hier im Internet und ob das Befahren geduldet wird und ohne Konsequenzen bleibt, ist völlig unerheblich. Legal wird es erst, wenn der oben von mir erwähnte Prozess stattgefunden hat und der Weg eindeutig als ein freigegbener und erlaubter Weg markiert wird.
Natürlich fahren viele (und auch ich privat) in Österreich auch auf anderen Wegen, ohne dass wir jemals Konsequenzen zu fürchten gehabt hätten. Es bleibt aber dennoch illegal und nur aus der Tatsache heraus, dass da noch nie jemand ein Bußgeld zahlen musste, wird es nicht legaler.
Führe ich als Bikeguide Teilnehmer in Österreich auf nicht offiziell freigegebenen Strecken, dann bewege ich mich nicht in einem "Graubereich", sondern eindeutig im illegalen Bereich, da ich mich nicht damit herausreden kann, es nicht gewußt zu haben (im übrigen gilt diese Ausrede nie, selbst wenn man es nicht gewußt hat). Im Schadens-/Unfall-Fall wird mir vor Gericht also nicht nur Fahrlässigkeit vorgeworfen, sondern "grobe" Fahrlässigkeit, denn ich wusste ja um die Regeln. Und was das bedeutet, kann man sich leicht ausmalen, wenn es zu einem Unfall eines Teilnehmers kommt, an dem er möglicherweise wenig Schuld trägt und der Wegehalter sich auf das Befahrungsverbot beruft.
Im übrigen gibt es sehr viele Länder, in denen es kein öffentliches Betretungsrecht gibt. Beispielsweise in England und Wales. Aber auch in diesen Ländern gibt es definierte Kataster und somit klare Regeln. Staatliche Einrichtungen definieren das "Right of Way" für unterschiedliche Naturnutzergruppen und kartieren es.
Wenn man zur Ausgangsfrage zurückkehrt, so kann man feststellen, dass man in Graubünden gegenüber dem Salzburger Land um Lichtjahre voraus ist. Dort sind die Einstellung gegenüber dem Mountainbiken wesentlich freundlicher und die Umsetzung (Beschilderung, Information) vorbildlich.