Hi Stefan,
danke für deine Nachricht.
Zunächst wäre es unerlässlich eine Kopie der Rechnung vom Käufer beim Kauf zu bekommen. Grundsätzlich können wir nur mit einer Rechnung vom Erstbesitzer etwas am Rad reparieren.
Für Zweitbesitzer gilt die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren, auf die du dann Anspruch hättest. An sich verkaufen wir keine Teile vom Rahmen. Verfügbare Ersatzteile würdest du
hier (Link) finden. Nach den 2 Jahren können wir defekte Rahmen in der Regel im Rahmen unseres Crash Replacement instandsetzen
(Link) . Dafür ist es aber immer nötig, eine Rechnung zu haben und den Rahmen einzuschicken.
Ich hoffe, ich konnte deine Frage beantworten. Wenn du noch Fragen hast, kannst du dich jederzeit an uns wenden.
Viele Grüße / Best Regards / Cordialement