Santa Cruz Garantie für Zweitbesitzer

Trek hat auch eine lebenslange Garantie auf Rahmen. Da ist Santa Cruz lange nicht alleine (siehe auch andere Hersteller die bereits genannt wurden).
Ibis bietet 7 Jahre Garantie. Meiner Meinung nach auch ausreichend. :)

Edit: Devinci ebenfalls lebenslang.
 
Giant:
Warranty of lifetime for -

  • The bicycle frame, except on models intended for downhill purposes.
 
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Hallo zusammen,

nur zur Klärung:

Die Gewährleistung geht nicht auf einen Zweitkäufer über. Diese Ansprüche bestehen nur zwischen den ursprünglichen Vertragspartnern. Soweit sie durch spätere Vereinbarung übertragen wird(das wäre eine Abtrtung der Ansprüche) bestehen häufig Abtretungsverbote, weil der Verkäufer häufig nicht ggü. einer Kette von weiteren Käufern haften will. Garantie ist hiervon unabhängig zu betrachten und eine freiwillige Herstellerleistung, die der Hersteller so regeln kann, wie er will.

Beste Grüße

Dies ist nicht richtig. Die zweijährige, gesetzliche Gewährleistung (Sachmangelhaftung) ist NICHT an eine bestimmte Person gebunden. Eine Rechnung wird bei Reklamationen nur benötigt, wnn sich das Kaufdatum nicht auf anderem Wege klären lässt. Garantien sind freiwillig und meist an Bedingungen geknüpft (Erstbesitzer, Produktregistrierung, begrenzt auf einzelene Komponenten usw.).
 
Dies ist nicht richtig. Die zweijährige, gesetzliche Gewährleistung (Sachmangelhaftung) ist NICHT an eine bestimmte Person gebunden. Eine Rechnung wird bei Reklamationen nur benötigt, wnn sich das Kaufdatum nicht auf anderem Wege klären lässt. Garantien sind freiwillig und meist an Bedingungen geknüpft (Erstbesitzer, Produktregistrierung, begrenzt auf einzelene Komponenten usw.).


Sry aber ich kann nur auf das verweisen, was ich schon geschrieben habe. Gewährleistungsanspruche sind schuldrechtliche Ansprüche und bestehen zunächst nur zwischen den Vertragsparteien. Eine Abtretung ist wie gesagt möglich aber kann auch unwirksam sein. Ohne gesonderte Abtretungsvereinbarung gehen diese auch nicht auf den Zweitkäufer über. Das sollte man wissen. Im Übrigen empfiehlt es sich, bei Unklarheiten kein Forum, sondern einen Fachmann zu befragen. Beste Grüße
 
Ist das auch so ein klassischer Fall, der ins Thema passt:
SC im Bikemarkt ?

"(…)
Lebenslange Garantie auf Rahmen und Rahmenlager bei Santa Cruz.
Rahmen ist noch nicht registriert.
(…)
Rechnungen vorhanden(Erstbesitzer)
(…)"

Der unbedarfte und weniger orientierte Kaufinteressent könnte m.M.n. hieraus freudig und nachvollziehbar ableiten, ein gebrauchtes Rad mit Garantie zu erwerben. Wenn der Verkäufer dies absichtlich so beschreibt, so in etwa "ich schreibe ja nur, dass SC (und nicht ich) eine lebenslange Garantie gibt", ist das, ich sage mal vornehm, unschön.

Was mich nun interessiert: Nehmen wir an, mit dieser oder einen ähnlichen Beschreibung kommt ein Vertrag/ein Kaufgeschäft zu Stande. Kann das nicht auch ein Bumerang werden für den (ggf. listigen, ach so schlauen...) Verkäufer: Vertragsbedingung ist die in der Beschreibung ausgeführte, damit zugesicherte Eigenschaft "Gebrauchtbike mit Garantie für Dich". Hat der Käufer dann nicht einen diesbzüglichen Rechtsanspruch ggüber dem privaten Käufer? ...Was dann ggf. anwaltschaftlich geklärt und ausgefochten werden muss...
 
Die zweijährige, gesetzliche Gewährleistung (Sachmangelhaftung) ist NICHT an eine bestimmte Person gebunden.

Hast du dazu bitte einmal den entsprechenden Paragraphen?
So weit mir bekannt ist es wie von @Spoon-man beschrieben schon so, dass die Sachmangelhaftung nur zwischen 2 direkten Vertragsparteien entsteht. Somit fällt die 3. Partei grundsätzlich raus und hätte wenn dann ansprüche an den 2. Verkäufer nicht aber an den ursprünglichen Händler des Erstkäufers.
 
Hast du dazu bitte einmal den entsprechenden Paragraphen?
So weit mir bekannt ist es wie von @Spoon-man beschrieben schon so, dass die Sachmangelhaftung nur zwischen 2 direkten Vertragsparteien entsteht. Somit fällt die 3. Partei grundsätzlich raus und hätte wenn dann ansprüche an den 2. Verkäufer nicht aber an den ursprünglichen Händler des Erstkäufers.

Nein, den habe ich leider nicht parat, bin aber auch kein Jurist. Hätte das vielleicht ein wenig anders schreiben sollen, damit es keine Missverständnisse gibt: Gewährleistungsansprüche sind grundsätzlich übertragbar (im Gegensatz zu Garantieansprüchen. Das meinte ich mit "ist NICHT an eine Person gebunden").
Ich kenne mich mit dem Thema nur so gut aus, da ich vor ein paar Jahren als Zweitbesitzer ein ziemlich unschönes Erlebnis mit einem sehr großen Bikehersteller hatte (bzw. mit einem seiner Händler).

Ich hatte das Thema ja bereits am Anfang des Threads beschrieben; die Ansprüche müssen abgetreten werden (von einem Automatismus war kein Rede). Man kann dies zwar u.U. einschränken, jedoch bei weitem nicht so einfach wie bei einer freiwilligen Garantie. Und genau darum ging es ja. Sonderfälle, in welchen die Übertragung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen werden, treten bei Privatpersonen nicht wirklich häufig auf, oder @Spoon-man ? (Damit meine ich natürlich, dass ein Händler dies bei Geschäften mit Privatpersonen macht).

In meinem Fall ging es um einen defekten Rahmen innerhalb der zweijährigen Gewährleistung und die ersten 6 Monate waren schon lange um. Meine Reklamation wurde abgelehnt, da ich nicht der Erstbesitzer war. Ich hatte jedoch die Kopie der Rechnung und der Verkäufer hat mir die Gewährleistungsansprüche übertragen. Der Händler hat den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung nicht wirklich verstanden (oder wollte sich nicht auf eine Sachmängelhaftung einlassen). Die Aussage "nicht Erstbesitzer, also schleich dich" hilft wahrscheinlich sehr oft :(

Die Sachlage konnte ohne offizielles Schreiben eines Anwalts geklärt werden, nachdem ich den Hersteller mit ins Boot geholt hatte. Diesem war nämlich klar, dass Sie damit nicht durchkommen (in Mails offiziell so bestätigt). Ich hatte mich vorher natürlich von einem Anwalt beraten lassen und entsprechend seines Rats gehandelt (und mir noch die Abtretung bestätigen lassen). Es war vollkommen ausreichend den Schaden als Sachmangel zu deklarieren. Wenn ein Rahmen für DH freigegeben ist bzw. dafür entwickelt wurde (und so beworben wird!), muss er das auch aushalten :)
 
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Ist das auch so ein klassischer Fall, der ins Thema passt:
SC im Bikemarkt ?

"(…)
Lebenslange Garantie auf Rahmen und Rahmenlager bei Santa Cruz.
Rahmen ist noch nicht registriert.
(…)
Rechnungen vorhanden(Erstbesitzer)
(…)"

Der unbedarfte und weniger orientierte Kaufinteressent könnte m.M.n. hieraus freudig und nachvollziehbar ableiten, ein gebrauchtes Rad mit Garantie zu erwerben. Wenn der Verkäufer dies absichtlich so beschreibt, so in etwa "ich schreibe ja nur, dass SC (und nicht ich) eine lebenslange Garantie gibt", ist das, ich sage mal vornehm, unschön.

Was mich nun interessiert: Nehmen wir an, mit dieser oder einen ähnlichen Beschreibung kommt ein Vertrag/ein Kaufgeschäft zu Stande. Kann das nicht auch ein Bumerang werden für den (ggf. listigen, ach so schlauen...) Verkäufer: Vertragsbedingung ist die in der Beschreibung ausgeführte, damit zugesicherte Eigenschaft "Gebrauchtbike mit Garantie für Dich". Hat der Käufer dann nicht einen diesbzüglichen Rechtsanspruch ggüber dem privaten Käufer? ...Was dann ggf. anwaltschaftlich geklärt und ausgefochten werden muss...


Dies meinte ich mit unlauter und evt. Betrug. Darüber hat sich ja eine gewisse Dame hier im Thread total aufgeregt. Die Anzeige ist noch immer online, dutzende sind ähnlich aufgebaut (komischerweise fast alles SC Rädr / Teile). Die wissen das Alle; daher ist es dann Betrug, sobald ein Kauf zustande kommt (Vorsatz). Da ist schon so allgegenwärtig, dass viele denken, sie hätten als Zweitbesitzer irgend welche Garantieansprüche.

Man kann nur die Anzeigen melden, gelöscht werden Sie jedoch so gut wie nie. Schon krass, was hier abgeht. Der Bikemarkt soll eigentlich eine faire Tausch- / Verkaufsplattform für Alle Mitglieder sein. Man sieht ja, was daraus geworden ist. Die Kommentarfunktion wurde auch abgeschafft; so werden die schwarzen Schafe noch schön gedeckt...
 
Und genau darum ging es ja. Sonderfälle, in welchen die Übertragung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen werden, treten bei Privatpersonen nicht wirklich häufig auf, oder @Spoon-man ? (Damit meine ich natürlich, dass ein Händler dies bei Geschäften mit Privatpersonen macht).

Hallo zusammen,

grds. kann ein Ausschluss der Abtretung immer vereinbart werden. Inwieweit das im Rahmen von AGB zulässig ist, ist schwierig zu beurteilen. Im Falle von Onlinehändlern gibt es Entscheidungen, die das für unzulässig erachten, da der Onlinhändler seinen Kunden ohnehin nicht kennt. Beim Laden um die Ecke wäre dies aber möglicherweise anders zu sehen.

Wichtig ist, dass man eben beim Gebrauchtkauf genau prüft, wie die Situation ist und welche Möglichkeiten bestehen. Das kann man ja auch im Rahmen der Preisverhandlung berücksichtigen. Der Unterschied zwischen gesetzl. Gewährleistung und freiwilliger Garantie sollte auch genau beachtet werden.

Beste Grüße
 
sagt dir doch die beschreibung zur garantie von sc.......................

Santa Cruz Bicycles repariert oder ersetzt nach eigenem Ermessen jeden Rahmen oder jede starre Gabel, die von Santa Cruz Bicycles hergestellt wurden und die einen Material- oder Verarbeitungsfehler aufweisen. Die Garantie gilt für die Lebensdauer des Rahmens oder der Gabel und steht ausschließlich dem Erstbesitzer zur Verfügung.

warum wird das nicht mal geändert... in Zeiten wo die Hersteller wollen dass man die Räder bald wie die Unterhosen wechselt ist das einfach nicht mehr zeitgemäß und zudem der Second Hand Markt global immer mehr in Mode kommt. Was sollte man mit den Rädern machen außer weiterverkaufen? Ich hoffe da findet mal ein Umdenken statt, was ändert sich jez groß wenn man die paar Jahre Gewährleistung vom Erstbesitzer ausklammert... aber Hauptsache immer von Nachhaltigkeit usw. quatschen.
 
warum wird das nicht mal geändert... in Zeiten wo die Hersteller wollen dass man die Räder bald wie die Unterhosen wechselt ist das einfach nicht mehr zeitgemäß und zudem der Second Hand Markt global immer mehr in Mode kommt. Was sollte man mit den Rädern machen außer weiterverkaufen? Ich hoffe da findet mal ein Umdenken statt, was ändert sich jez groß wenn man die paar Jahre Gewährleistung vom Erstbesitzer ausklammert... aber Hauptsache immer von Nachhaltigkeit usw. quatschen.

Weil der Hersteller was genau vom Gebrauchtverkauf Kuchen abbekommt?
IMHO sollte ein Umdenken beim Konsumenten stattfinden, dass ein Rad auch mehr als eine Saison hält und die auch so großen Evolutionen der Industrie nicht jährlich mitgemacht werden müssen. Dann hat man auch keinen Stress mit der Garantie und oder kann sich auch das Rad neu als Erstbesitzer im Abverkauf leisten. Der Trend Dinge auszutauschen die voll funktionsfähig sind nur weil einer sagt die neuen Modelle sind da ist halt auch irgendwie fragwürdig beim Thema Nachhaltigkeit.

Aus Herstellersicht (vor allem wenn es wie hier ein größerer Konzern ist) kann ich das natürlich alles verstehen.
 
Binse:
Die Garantie als freiwillige Leistung wird der Hersteller kalkulieren. Den resultierenden Kostenaufwand wird man einem erwartbaren höheren Absatz/Umsatz gegenüberstellen. Denn mit einer Garantie, wie auch immer ich diese ausgestalte, erhöhe ich die Attraktivität meines Angebots.

Überlegung:
Für den Erstkäufer könnte das Angebot noch attraktiver werden, wenn eine Garantie auch für einen Folgebesitzer gelten würde. Nach der Nutzungszeit wird der Erstbesitzer den dann gebrauchten Artikel schneller und mit einem höheren Werterhalt weiterverkaufen können. Das begeistert und überzeugt ihn von der Marke, und er wird sein nächstes Bike u.a. deswegen wieder bei diesem Hersteller kaufen (…).

Aber, anscheinend rechnet sich sowas nicht, denn es macht meines Wissens kein Fahrradhersteller. Es lohnt sich wohl mehr, die Garantieansprüche zu limitieren in dem quantitativen Sinne: Je älter das Bike, desto weniger Erstbesitzer sind da draußen, die mich mit einer möglichen Garantieanfrage konfrontieren werden.
 
Weil der Hersteller was genau vom Gebrauchtverkauf Kuchen abbekommt?

Das is schon klar dass es dem Hersteller nix bringt. Aber der Rahmen bleibt ja ein Santa, Spezi, Trek whatever auch wenn ihn nicht mehr der Erstbesitzer fährt. Von dem her versteh ich diese Bindung an den Erstbesitzer nicht.
Und zum Weiterverkauf, warum sollten einige die jedes Jahr bereit sind was neues zu kaufen nicht weiterverkaufen? Viele mit nicht so viel Budget freuen sich wenn sie dann im Bikemarkt ein gutes Schnäppchen erwischen. Und grad die Zweitbesitzer sind dann oft die, die das Rad dann auch wirklich länger als eine Saison besitzen/fahren.
 
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Hallo zusammen.
ich liebäugle gerade mit einem Santa Cruz Rahmen welcher neu aus Garantie kam. Allerdings ist die Rechnung, da ich ihn Im bikemarkt kaufen würde, nicht auf mich ausgestellt. Also klassischer Fall von diesem Thema.
hat hier jemand schon mal den Service von SC in so einem (schadens)Fall kontaktiert? Wie und was könnte dann auf mich zukommen?
 
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