Schadensersatz wegen unsachgemäße Montage.

Von welcher Summe an Schadensersatz sprechen wir denn eigentlich?


giphy.gif
 
"Schnellspanner + RT 54 Scheibe=Schrott:rolleyes::lol::crash:"

Auf dem Foto ist aber eindeutig zu lesen das es sich um eine RT 56-S handelt. :confused:

@DerHackbart Bei mir war Kupplung und Steckachse samt SS beim Wagen dabei.

Das Ausfallende ist nicht Flach, respektive es ist 3 dimensional und die verzahnte Fläche der Kupplung von Thule ist sehr groß
und lag eben auf den erhabenen Stellen des Ausfallendes und nicht auf der Innen dafür vorgesehenen Fläche.

Anstatt mir einen Adapter mit zu verkaufen und zu montieren hat der Händler die Kupplung einfach so montiert, was dazu geführt hat das Rahmen, Bremsanlage und Bremscheibe beschädigt sind.

Ich wollte einfach nur wissen wie ihr in dieser Situation reagieren würdet. Wenn ihr mein Fahrrad für Schrott haltet und das unbedingt zum Ausdruck bringen müsst, dann macht doch einen eigenen Thread auf.

https://fahrrad-anhaenger.de/media/pdf/thule_kupplungsadapter_wahlhilfe.pdf

wende dich doch mal an thule und frag einfach höflich an, wie sie zu der montagequalität des klappspatnes aka händler stehen...wenn der schon die produkte verkauft, sollte er auch in der lage sein, das produkt richtig zu "vertreten"
 
@DerHackbart Die Breimscheibe hat sich etwas ins Aluminium der Bremsanlage gefressen.

@fone In Anbetracht der Tatsache, dass der Schaden am Rahmen offensichtlich auf unsachgemäßen Gebrauch hinweist und damit rein rechtlich die Garantie erlischt, schwer zu sagen. Da müsste man mal Gesetzteskommentare und Urteile dazu lesen.

Sollte der Garantiefall eintreten und Cannondale verwehrt mir mit Hinweis auf den unsachgemäßen Gebrauch die Garantieerfüllung, wäre der Schaden der Preis eines neuen Rahmens.

Verstehe immernoch nicht was daran lustig ist, wenn einem durch inkompetente Fachleute das brandneue Fahrrad lädiert wird. :confused:
 
@DerHackbart Die Breimscheibe hat sich etwas ins Aluminium der Bremsanlage gefressen.

@fone In Anbetracht der Tatsache, dass der Schaden am Rahmen offensichtlich auf unsachgemäßen Gebrauch hinweist und damit rein rechtlich die Garantie erlischt, schwer zu sagen. Da müsste man mal Gesetzteskommentare und Urteile dazu lesen.

Sollte der Garantiefall eintreten und Cannondale verwehrt mir mit Hinweis auf den unsachgemäßen Gebrauch die Garantieerfüllung, wäre der Schaden der Preis eines neuen Rahmens.

Verstehe immernoch nicht was daran lustig ist, wenn einem durch inkompetente Fachleute das brandneue Fahrrad lädiert wird. :confused:

Den Schaden an der Bremse kann ich mir bildlich leider nicht vorstellen.

Das was am Rahmen zu sehen ist, ist ausschließlich kosmetische. So sieht jeder Rahmen nach einem Jahr aus an dem Schnellspanner benutzt werden.


Selbst wenn ein "echter" Schaden vorliegt, bist du in der Beweislast, das der Verkäufer schuldhaft gehandelt hat. Er könnte ja argumentieren, dass du den Spanner nach verlassen des Ladens noch einmal geöffnet und anschließend nicht wieder korrekt verschlossen hast. Das nur mal als Argumentationsbeispiel.
 
Den Schaden an der Bremse kann ich mir bildlich leider nicht vorstellen.

Da anscheinend der Thule-Einsatz für das Ausfallende gefehlt hat (bei der Weber-Kupplung muss so etwas auch montiert werden !) hat das Laufrad samt Bremsscheibe schief gezogen.
Das dann die Bremsscheibe an der Bremszange schleift und sie beschädigt, kann ich mir gut vorstellen.

Das man das nicht frühzeitig merkt, nicht.
 
Da anscheinend der Thule-Einsatz für das Ausfallende gefehlt hat (bei der Weber-Kupplung muss so etwas auch montiert werden !) hat das Laufrad samt Bremsscheibe schief gezogen.
Das dann die Bremsscheibe an der Bremszange schleift und sie beschädigt, kann ich mir gut vorstellen.

Das man das nicht frühzeitig merkt, nicht.
Hmm von diesem Einsatz hab ich noch nichts gehört...
War bei uns auch nicht beim Anhänger dabei.
 
Hmm von diesem Einsatz hab ich noch nichts gehört...
War bei uns auch nicht beim Anhänger dabei.

Sieh mal hier: https://www.nubuk-bikes.de/teile-pa...MI7uKuxo-m3AIVS18ZCh3HLQBCEAQYASABEgKhlvD_BwE
Oben im Produktfoto siehst du die Einsätze. Sie weisen unterschiedliche Dicken auf um das Ganze an verschiedene Dicken der Ausfallenden anpassen zu können.
Ohne die Einsätz zieht das Laufrad schief.

@DireStreets
Wenn der Händler tatsächlich falsch montiert hat und dadurch die "Fehlbedienung" deinerseits zustande gekommen ist, würde ich mich mit ihm darauf einigen, daß er die Thule-Kupplung richtig montiert und die beschädigte Bremszange und Bremsscheibe ersetzt. Das Ganze natürlich für lau.
 
Sieh mal hier: https://www.nubuk-bikes.de/teile-pa...MI7uKuxo-m3AIVS18ZCh3HLQBCEAQYASABEgKhlvD_BwE
Oben im Produktfoto siehst du die Einsätze. Sie weisen unterschiedliche Dicken auf um das Ganze an verschiedene Dicken der Ausfallenden anpassen zu können.
Ohne die Einsätz zieht das Laufrad schief.

Interessant.

Nutze unserer Thule bereits am dritten Rad mit Schnellspannern und habe diese Einsätze nie verwendet. Meine Räder laufen trotzdem problemlos gerade. Aber gut zu wissen, daß es da was gäbe wenn es mal Probleme gibt.
 
Meine Meinung gehören Anhänger nicht an der HR Achse besonders wen Scheibenbremsen dran sind sowas schon eher wenn beidseitig
6_0.jpg
 
Meine Meinung gehören Anhänger nicht an der HR Achse besonders wen Scheibenbremsen dran sind sowas schon eher wenn beidseitig
6_0.jpg

Bei Kinderanhängern kann man sich das leider nicht aussuchen.
Ich hätte bisher keine Probleme mit der Scheibenbremse am HR, trotz einseitiger Montage.
 
Ich habe mir jetzt von Thule einen 10cm Spacer, bzw, Adapter gekauft. Die mit dem Anhänger gelieferte Steckachse ist ausreichend breit und alles in allem machts jetzt einen soliden Eindruck.

War jetzt nochmal im Laden, wo der Schaden aufgenommen wurde. Als Ersatz habe ich jetzt einen 50€ Gutschein vorgeschlagen. Jetzt warte ich drauf, dass sich die Werkstattsleitung meldet.

War vorher auch nochmal mit dem Fahrrad bei meinem Händler und habe ihm die Schäden gezeigt. Mit der Garantie sollte es keine Probleme geben, was mich etwas beruhigt hat.

Selbst wenn ein "echter" Schaden vorliegt, bist du in der Beweislast, das der Verkäufer schuldhaft gehandelt hat. Er könnte ja argumentieren, dass du den Spanner nach verlassen des Ladens noch einmal geöffnet und anschließend nicht wieder korrekt verschlossen hast. Das nur mal als Argumentationsbeispiel.

Sicherlich könnte der Verkäufer oder sein Vorgesetzer auch wahrheitswidrig behaupten, dass er die Kupplung nicht montiert hat. Damit unterstellt er mir aber gleichzeitig betrügerisches Verhalten. Da ich einen einwandfreien Leumund habe, ist das völlig substanzlos.

Wenn ich einen Zivilprozess anstrebe, sollte da auch der Anscheinsbeweis gelten. Nach dem Motto: Ich habe in meinem Leben niemanden Betrogen (bzw. es wurde nie Strafanzeige wegen Betrugs gestellt.) ,warum sollte ich also jetzt damit anfangen? :cooking:
 
Grundsätzlich verstehe ich den Gedanken des Erstellers hier soweit, dass es nicht sein darf, dass vom Fahrrad FACHHandel die Kupplung so montiert wird.
Die passt schlicht nicht zu der Aufnahme im Hinterbau und man hätte eine andere Lösung finden müssen, welche von der Auflagefläche auch in die vorgesehene Vertiefung für den Schnellspanner bzw. der Achse passt.

Mit geht es hier nicht um die Beschädigungen am Rahmen oder an der Bremse, das wäre mir egal.
Aber wenn ich meine Kupplung im Fachhandel montieren lasse und dafür entsprechend bezahle will ich mein Kind welches möglicherweise im Anhänger sitzt sicher wissen.
Und dann ist es als Kunde auch nicht meine Aufgabe sowas zu kontrollieren.

Das würde ich dem Händler schon mal so mitteilen und mir einen anderen suchen.
Die Sache mit Schadensersatz und Zivilprozess und was schon wieder alles in den Mund genommen wird finde ich dann aber durchaus doch etwas überzogen...
 
Zurück
Oben Unten