Seid Euch sicher, wenn Ihr bei Radon bestellt: Erfahrung mit neustem Radon Render 10.0

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Re: Seid Euch sicher, wenn Ihr bei Radon bestellt: Erfahrung mit neustem Radon Render 10.0
Ja, aber zurücksenden um dann erst gesagt zu bekommen, was "abgezogen" wird, will ich nicht ..
Naja, sieh's mal von der anderen Seite: Die können auch nicht die Katze im Sack kaufen, sondern erst, nachdem sie das Rad haben, feststellen, welche Spuren entstanden sind. Insofern verwundert es mich nicht, dass sie vorab keine Zusagen machen können und wollen, welcher Kaufpreisanteil zurückgezahlt wird und wieviel einbehalten wird.
 
das ist ja in Ordnung, hab ja den Widerruf widerrufen. Aber gelesen hast Du schon? Das Rad ist wie neu und besser verpackt, als es hier ankam. Btw, was mancher hier schwafelt geht auf keine Kuhhaut. Scheinbar zählen "Punkte" über alles und dann wird halt Müll ausgeschüttet oder provoziert.

Ich wollte wissen, was 14-Tage Widerruf bedeutet. Ich hatte das erste mal ein Bike online gekauft. Ich bin es ausführlich (aber nur 2h) Probe gefahren, aber so, dass keine Spuren zu sehen sind - sichtbar ist also nur der Tachostand. Es wurde ohne Pedale geliefert, also liegt es schon in der Natur der Sache, dass ich etwas ändern muss, um es probezufahren - Sattel und Griffe z.B.. Schon sitzen ginge nicht ohne Pedale. Leider hat Radon brüsk einfach NO gesagt, weil ich so ehrlich war und die 30km angab. Kein Vorschlag, keine Kulanz, kein Hinweis, keine Lösungssuche, kein Kundendienst! Ich habe selbst eine Nutzungsgebühr angeboten weil ich annahm, der Kunde ist denen wichtig. Und Testpark oder Shop und anderweitiger Verkauf ist für die doch ein Klacks. Noch dazu, wo XL immer ausverkauft ist.

Ich wollte also nur von Euch wissen, wie ihr das einschätzt - 14 Tage bedeutet max. einen KM. Mehr nicht .. blödelt also hier nicht weiter. Ernstgemeinter Austausch sehr gerne ..
 
das ist ja in Ordnung, hab ja den Widerruf widerrufen.
Du hast deinen Widerruf nicht widerrufen. Sofern man wirksam widerruft, ist der Vertrag von Beginn an unwirksam, d.h. ein Widerruf des Widerrufs ist in der Regel gar nicht möglich.
Dein Widerruf hat aber gar keine Wirkung entfalten, da bereits die Voraussetzungen des Widerrufs nicht erfüllt waren.

Ein Auto würdest Du ja auch nicht kaufen, 2 Stunden über die Autobahn brettern, danach schön putzen und wieder im Autohaus vorbeibringen mit den Worten: "Tut mir leid, fährt sich leider nicht so, wie es in der Autobild stand." In meinen Augen hast Du das Widerrufsrecht missverstanden.
Auspacken, anschauen, probesitzen, proberollen. Das ist ok, mehr aber auch nicht.

Ich gestehe Dir aber zu, dass es durchaus im Rahmen der Möglichkeiten gewesen wäre, das Rad zurückzunehmen, von Dir eine Nutzungsentschädigung entsprechend der Wertminderung zu verlangen, und das Rad anschließend als "Ausstellungs-/Testrad" zum verminderten Preis zu verkaufen. Eine Verpflichtung diesbezüglich seitens Radon sehe ich jedoch nicht.
 
Aber gelesen hast Du schon? Das Rad ist wie neu und besser verpackt, als es hier ankam.
Nochmal: Versetz Dich in die Rolle des Verkäufers und überlege, ob Du das dem (Ex-) Käufer so einfach glauben würdest oder ob Du das Rad zunächst vor Dir stehen haben wolltest, um es selbst prüfen zu können.

Dass Radon komplett ablehnt, ist nicht rechtens, das habe ich oben bereits ausgeführt. Selbst wenn Du das Ding in den 14 Tagen komplett runtergerockt hättest, hättest Du ein Widerrufsrecht. Nur würde der Kaufpreis dann wohl komplett vom Gegenanspruch auf Wertersatz aufgezehrt.

Eine Verpflichtung diesbezüglich seitens Radon sehe ich jedoch nicht.

Doch: §§ 312g, 355 BGB.

Dass der Verkäufer ne Pi-Mal-Daumenregel aufstellt, unter welchen Voraussetzungen er ohne Wertersatz die Rückgabe akzeptiert, ist ja okay. Aber es ist nicht so, dass er im anderen Fall die Rückabwicklung komplett verweigern kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich verstehe es nicht, was daran so schwer ist. Ein Rad an dem geschraubt wurde, mit dem 30km im Wald gefahren wurde und anschließend gewaschen wurde ist vielleicht „wie neu“, aber definitiv nicht mehr „neu“. Ergo muss es einen Wertverlust geben. Diesen zu beziffern muss man schon Radon überlassen.

Im Autohaus gibt es doch auch keinen Neuwagen, der bereits probegefahren wurde, an dem geschraubt und geputzt wurde. Dort nennt man so etwas Vorführwagen und die werden mit satten Rabatten verkauft.

Man versetze sich doch mal in die Lage von Radon. Nach den ehrlichen Angaben des TS ist doch klar dass nan eine Rücknahme nicht möchte, bzw. erst die zurück gesendete Ware begutachten und den Wertverlust beziffern will.
 
Doch: §§ 312g, 355 BGB.

Dass der Verkäufer ne Pi-Mal-Daumenregel aufstellt, unter welchen Voraussetzungen er ohne Wertersatz die Rückgabe akzeptiert, ist ja okay. Aber es ist nicht so, dass er im anderen Fall die Rückabwicklung komplett verweigern kann.
Ich hab das gerade nochmal nachgelesen und denke Du hast recht. :daumen:
 
iderrufsrecht. Das wird auch durch eine Probefahrt nicht aufgehoben. Also einfach pauschal ablehnen darf Radon eigentlich nicht, sofern du innerhalb der 14 Tage widerrufen hast.
Jein. Das erlischt nämlich, wenn Du das Produkt genutzt hast. Wenn Du Unterhosen im Versand kaufst, darfst Du die Verpackung aufmachen und die Ware besichtigen. Aber nicht anziehen und dann in den Supermarkt zum einkaufen gehen. Sonst hast Du mit dem Anziehen das Produkt akzeptiert. Bei Bikes dasselbe, wenn Du damit fährst. Denn im Gegensatz zum Shop tust Du das für Dich allein ohne dass der Verkäufer eine Chance hat zu sehen, was Du damit machst. Und der Shopbesitzer kann Dir ganz klar gewisse Dinge verbieten.
Wäre ja wirklich unverhältnismäßig, wenn man 14 Tage ein Produkt nutzen und dann vom Kaufvertrag zurück treten könnte.
 
Das Rad ist wie neu und besser verpackt, als es hier ankam. Btw, was mancher hier schwafelt geht auf keine Kuhhaut. Scheinbar zählen "Punkte" über alles und dann wird halt Müll ausgeschüttet oder provoziert.
Mal etwas weniger aufgeregt hilft... Du hast aus meiner Sicht einen ganz einfachen aber weittragenden Fehler gemacht: Als Du die Verpackung des Rades gesehen hast und deren Zustand, hättest Du davon Fotos machen müssen und dann umgehend beanstanden, ohne zu fahren.
Sobald Du damit fährst, hast Du rechtlich das Produkt akzeptiert. Dann hat es z. B. @Geisterfahrer bestätigt, dass man dann trotzdem noch das Recht hat zum Rücktritt vom Kaufvertrag unter Wertminderung. Kann sein, bin aber nicht so ganz sicher. Es geht dann eher aus meiner Sicht Richtung Kulanz, wenn Radon so was akzeptiert. Rein rechtlich denke ich, ist das Produkt akzeptiert und es ist rein die Entscheidung von Radon, ob sie es zurück nehmen und unter welchen Bedingungen. Ich habe Zweifel, dass sie wirklich die Auflösung des Vertrages akzeptieren müssen, von Gesetzes wegen, aber ich kann auch falsch liegen.
Praktisch bringt es ja weder Radon noch Dir was, wenn sich Radon ans Gesetz hielte und absolut darauf bestünde, dass Du das Bike Behältst, insofern wird auch von deren Seite ein Kompromiss gesucht.
 
Aber gelesen hast Du schon? Das Rad ist wie neu und besser verpackt, als es hier ankam. Btw, was mancher hier schwafelt geht auf keine Kuhhaut. Scheinbar zählen "Punkte" über alles und dann wird halt Müll ausgeschüttet oder provoziert.

.. blödelt also hier nicht weiter.

Keine Ahnung was Du hier selber so gelesen hast, ich habe im Grossen und Ganzen erst einmal nur sachliche Antworten gesehen gehabt. Du erstellst hier ein Thread in dem Du erst einmal über BD herziehst, ohne jegliche Einsicht selber Fehler gemacht zu haben, bekommst dann Antworten die nicht in das gewünschte Bild passen, und dann heisst es das was hier "geschwafelt" wird passt auf keine Kuhhaut, es geht hier nur um Punkte und es soll nicht weiter "geblödelt" werden?

Ich glaub da braucht es Spiegel und ein wenig Selbstreflektion.
 
Sobald Du damit fährst, hast Du rechtlich das Produkt akzeptiert. Dann hat es z. B. @Geisterfahrer bestätigt, dass man dann trotzdem noch das Recht hat zum Rücktritt vom Kaufvertrag unter Wertminderung. Kann sein, bin aber nicht so ganz sicher. Es geht dann eher aus meiner Sicht Richtung Kulanz, wenn Radon so was akzeptiert. Rein rechtlich denke ich, ist das Produkt akzeptiert und es ist rein die Entscheidung von Radon, ob sie es zurück nehmen und unter welchen Bedingungen. Ich habe Zweifel, dass sie wirklich die Auflösung des Vertrages akzeptieren müssen, von Gesetzes wegen, aber ich kann auch falsch liegen.
Genau!
Du liegst falsch.
 
Jein. Das erlischt nämlich, wenn Du das Produkt genutzt hast. Wenn Du Unterhosen im Versand kaufst, darfst Du die Verpackung aufmachen und die Ware besichtigen. Aber nicht anziehen und dann in den Supermarkt zum einkaufen gehen. Sonst hast Du mit dem Anziehen das Produkt akzeptiert. Bei Bikes dasselbe, wenn Du damit fährst. Denn im Gegensatz zum Shop tust Du das für Dich allein ohne dass der Verkäufer eine Chance hat zu sehen, was Du damit machst. Und der Shopbesitzer kann Dir ganz klar gewisse Dinge verbieten.
Wäre ja wirklich unverhältnismäßig, wenn man 14 Tage ein Produkt nutzen und dann vom Kaufvertrag zurück treten könnte.

Soweit ich weiß, ist der Verkäufer grundsätzlich immer verpflichtet, das Produkt zurück zu nehmen. Siehe:

Dass Radon komplett ablehnt, ist nicht rechtens, das habe ich oben bereits ausgeführt. Selbst wenn Du das Ding in den 14 Tagen komplett runtergerockt hättest, hättest Du ein Widerrufsrecht. Nur würde der Kaufpreis dann wohl komplett vom Gegenanspruch auf Wertersatz aufgezehrt

Der entstanden "Schaden" kann dir dann aber von der Rückerstattung abgezogen werden.
Theoretisch so weit, bis die Rückzahlung gleich 0 ist, weil das Produkt kaputt ist etc.

Aber wie dieser Schaden / die Abnutzung berechnet wird, kann hier wahrscheinlich keiner wissen.

Also zusammengefasst:
Radon müsste das Rad trotzdem zurück nehmen, aber nicht den vollen Kaufpreis zurückerstatten.
Wie hoch die Erstattung am Ende wäre bzw. wie viel Radon abzieht, könnte man nur spekulieren.


Generell sind viele andere Händler (bspw. Amazon) da sehr kulant. Auch die Rechtssprechung ist meist eher auf Seite des Kunden.
Aber das durchzusetzen, wenn Radon sich quer stellt wird halt wahrscheinlich schwierig.
 
Da es sich ganz anders fährt als in einigen Testberichten geschrieben, habe ich es Samstagmittag wieder verpackt und sogleich widerrufen.

Du hast Dich - vermutlich unabsichtlich - selbst in dieses Dilemma gebracht: Deine Begründung stellt keinen objektiven Mangel dar, was diesen Weg hinfällig mach.

der Bosch Kiox Tacho flog unverpackt mit einigen Broschüren im Karton rum, Schutzfolie war ebenso teilweise lose im Karton

Du hast diese Lieferunbg nicht nur stillschweigend sondern aktiv akzeptiert, inndem Du das Velo zur Fahrtüchtigkeit hin aufgebaut hast, womit auch dieser rückweg verbaut ist

bin es ausführlich Probegefahren

Und damit ist es nicht mehr "Neu". Weil der Verkäufer definieren darf, was Neu ist, ist auch dieser Ausweg nicht gangbar.

Was bleibt ist auf Goodwill des Verkäufers zu hoffen. Dein Vorschlag, die Rückerstattung um den Wertverlust durch kurzzeitgen Gebracuh zu mindern ist schliesslich sinnvoll (resp. die einzige Möglichkeit).

Angenommen, Du hättest das Velo gekauft und als es geliefert wird bekommst Du zufällig dasselbe als Geschenk. Nun hast Du 14 Tage Zeit, Widerruf zu erklären und den ungeöffneten Carton zurück zu senden.
 
Ich verstehe einfach nicht wie man so unreflektiert sein kann und sogar versucht hier negative Stimmung gegen einen Händler zu erzeugen, obwohl der Fehler eindeutig bei einem selber liegt.
Hast Du dir nie überlegt wie es wäre wenn Du auf der anderen Seite stehen würdest und der Händler wärst ?
Das er sich maximal querstellt ist für mich verständlich weil Du garantiert gegenüber dem Händler eine ähnliche Erwartungshaltung und damit verbundene Tonlage angeschlagen hast.

Das Rückgaberecht ist aus gutem Grund so umfassend.
Die Händler sollen die Onlinekunden nicht mit blinkenden Scheinprodukten übervorteilen denn eine Begutachtung ist Online nicht möglich.
Allerdings muss der Händler die zurückgeschickte Ware ohne großen Aufwand und Verlust auch wieder verkaufen können und das geht nicht mehr wenn Du damit Kilometerweise durch die Gegend fährst.
Das Rad ist dann nicht mehr neu und wie schon viele andere geschrieben haben, musst Du dann einen erheblichen und dummerweise unbekannten Preisabschlag bezahlen.
Der Verlust kann auch mal locker 1/3 oder mehr des Kaufpreises sein denn "gebraucht" ist nicht "neu".
Bei einem KFZ sind reine Tageszulassungen auch deutlich billiger zu kaufen und da sind dann die Fahrzeuge tatsächlich sogar noch neu.
 
Bin ich blind oder wo sind die Fotos?
Wenn ich es richtig verstehe geht es doch nur noch darum auf die "Abnutzung-Rechnung" von Radon zu warten und diese gegebenenfalls abzulehnen und rechtlich dagegen vorzugehen......
In Summe bestärkt mich das in meiner Meinung: Niemals Versender Bikes
 
Bin ich blind oder wo sind die Fotos?
Wenn ich es richtig verstehe geht es doch nur noch darum auf die "Abnutzung-Rechnung" von Radon zu warten und diese gegebenenfalls abzulehnen und rechtlich dagegen vorzugehen......
In Summe bestärkt mich das in meiner Meinung: Niemals Versender Bikes
Mich hingegen bestärkt Dein Kommentar in meiner Ansicht, dass es Bike Versender nicht leicht haben mit Kunden, die das Teil aus dem Karton holen, es aufbauen, dann 30 km damit rumfahren und dann über einen herziehen mit Behauptungen, für die sie keinen Beweis haben. In einem Forum. Statt einfach die Wünsche einem mitzuteilen und abzuwarten, was man antwortet.
Besser für die Bike Versender, wenn Du niemals bei denen kaufst.
 
Ich meinte ich würde mir den Ärger immer ersparen wollen das ich nicht zufrieden seien könnte
Und für 6 Kilo Stangenware ist irgendwie nicht mein Ding, da braucht man aus meiner Sicht keinen Versender
Und du hast Recht: Das Verhalten des Themenstarters ist bedenkenswert
 
Ja, aber zurücksenden um dann erst gesagt zu bekommen, was "abgezogen" wird, will ich nicht ..

@ Rest: Da sind sie wieder, die Laberrababerer :D weiter so :rolleyes:
Und ja, ich erkenne das - sehr schnell ..

Aufgrund eines Testberichtes ein 6000 EUR Bike zu kaufen ist mehr als mutig. Testberichte können
wenig neutral sein. Lerne bitte daraus und mach es in Zukunft besser. Und Du hättest das Rad gleich
zurückschicken müssen nach Deinem Verdacht. Du wirst möglicherweise auch bei einem Verkauf einen
Verlust machen, daher würde ich die Antwort von Radon abwarten. Der kostenlose Verbraucherschutz
ist auch eine Option für eine rechtliche kostenlose Beratung.
Sollten alle Optionen zu teuer sein kannst Du das Bike mit wenig Aufwand an Deine Vorlieben anpassen.
(Lenker, Vorbau, Steuersatz mit Gradverstellung usw.) . Ebenso muss eine Gabel und Dämpfer richtig
eingestellt werden, da gibt es eben Unterschiede zwischen Fox und Rocky. Dann läuft es aber.
Dann kaufst Du Radon und vergleichst es mit Spezi, warum dann nicht gleich wieder ein Levo.
Und sorry, die Schwerfälligkeit liegt am Motor und Akku, das wird nie was 😎
 
Ich verstehe einfach nicht wie man so unreflektiert sein kann und sogar versucht hier negative Stimmung gegen einen Händler zu erzeugen, obwohl der Fehler eindeutig bei einem selber liegt...
Boah, großes Desaster, liest Du auch oder schreibst Du nur? Ich wollte das Rad. Ich hab es nicht gekauft, um probezufahren. Ich hatte keine kurze NO Antwort von Radon erwartet, sondern einen kundenfreundlichen Vorschlag. Von mir aus auch Vorschläge wie Lenkererhöhung o.ä.. Immerhin war das meine erste Erfahrung in der Art. Mich wundert, dass man ein XL Bike verkauft mit gekürztem Gabelschaft, aber es für Fahrer bis 196 cm empfielt. Und die Art der Radon-Mail hat mich bewogen Euch, nicht Dich großes Desaster, zu fragen, wie es sich mit dem Widerrufsrecht verhält. Mehr nicht. Wo ziehe ich denn her, außer über Dich? :troll:
 
Btw, hatte bereits 3 ernsthafte Interessenten aber irgendein Fisch hat wohl die Anzeige löschen lassen, weil ich ein cooles Bild eines Bike-Magazins genutzt habe. Jetzt könnt Ihr wieder ein Rechtsthema draus machen :mad::D
 
Zuletzt bearbeitet:
Btw, hatte bereits 3 ernsthafte Interessenten aber irgendein Fisch hat wohl die Anzeige löschen lassen, weil ich ein cooles Bild eines Bike-Magazins genutzt habe. Jetzt könnt Ihr wieder ein Rechtsthema draus machen :mad::D
Das macht keinen guten Eindruck, was Du hier schreibst. Klingt ein wenig danach, dass immer ein anderer schuld ist. Auch Deine Vorherige Antwort war eher ein Angriff als eine sachliche Verteidigung. Das wirkt unglaubwürdig und lässt eher erahnen, warum wohl Radon eher weniger entgegen kommend war.
 
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