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Ich denke aber dass dort die Gewährleistung gemeint wurde. Denn sonst hätte er kaum den Rechtsweg erwähnt.Es ging doch auch die ganze Zeit um die Herstellergarantie?
Jedenfalls in der Aussage auf die sich meine Antwort bezieht.
Der Unterschied zwischen Garantie und gesetzl. Gewährleistung ist eben noch nicht jedem geläufig,