Strafzettel da MTB nicht verkehrstüchtig ist

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Generell ja, sofern auf ner öffentlichen Straße bist. Ob das jetzt für den Park gilt? Aufm Radweg mit Schild ja.

https://www.roadbike.de/rennrad-szene/die-wichtigsten-verkehrsregeln-fuer-radfahrer-im-ueberblick/
Katzenaugen hab ich nicht, aber immer mein kleinen Batterielichter im Hip Bag. Klingel ist eh an jedem Rad. Aber entweder hattest kleinliche Polizisten oder bist anderweitig negativ aufgefallen.

Ich bin normal nicht der Typ, aber ich hätt mit denen wohl in so nem Fall nen kleinen Fitnesstest gemacht :D

Meine Anreise zu den Trails erfolgt aber zu 90% nicht auf öffentlichen Straßen, das machts natürlich leichter.
 
Kannst Du, wird aber wohl nicht viel bringen.

https://www.bussgeldkatalog.net/strassenverkehrszulassungsordnung/64a-stvzo/
Auch der Radweg im Park gehört zum öffentlichen Straßenverkehr.

Was hältst du auch bei denen an?
Hätte die erst mal schön hinter mir her hetzten lassen so eine 1/2 h , hätte nicht mehr gekostet :lol:
Doch.
http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_35.php
Aber entweder hattest kleinliche Polizisten oder bist anderweitig negativ aufgefallen.

Oder irgendein Wichtigtuer hat mal wieder angeordnet, dass Radfahrer besonders streng kontrolliert werden müssen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Batterielichter hatte ich im Rucksack... gut mein Friseurtermin ist schon 14 Tage überfällig :)
ok, also wohl keine Chance, ich werd mal Einspruch einlegen und kucken was passiert.
 
Das wäre mir der Spaß wert 😂 wenn Sie mich bekommen würden
Dann packt sich noch einer hin bei der riskanten Verfolgungsfahrt und holt sich einen komplizierten Bruch am Bein, dauerhafte Dienstunfähigkeit usw. Und dann macht das Land, bei dem er beschäftigt ist, Dich dafür schadensersatzpflichtig - mit nicht so geringen Erfolgschancen.

Mir wär's den Spaß nicht wert. :ka:
Aber jeder hat so seine Hobbies.
 
Dann packt sich noch einer hin bei der riskanten Verfolgungsfahrt und holt sich einen komplizierten Bruch am Bein, dauerhafte Dienstunfähigkeit usw. Und dann macht das Land, bei dem er beschäftigt ist, Dich dafür schadensersatzpflichtig - mit nicht so geringen Erfolgschancen.
Glaub ich nicht. Es gab mal einen Fall bei einer Verfolgungsjagd im Auto da ging es auch um eine Ordnungswidrigkeit und die Polizei hat dabei einen Unfall verursacht, da wurde die Polizei sogar wegen Nötigung verurteilt. Es gilt immer die Verhältnissmäßigkeit und wenn es zu gefährlich für den Beamten wird muss er abbrechen.
 
Glaub ich nicht. Es gab mal einen Fall bei einer Verfolgungsjagd im Auto da ging es auch um eine Ordnungswidrigkeit und die Polizei hat dabei einen Unfall verursacht, da wurde die Polizei sogar wegen Nötigung verurteilt. Es gilt immer die Verhältnissmäßigkeit und wenn es zu gefährlich für den Beamten wird muss er abbrechen.
Tatsächlich muss bei einem sog. Verfolgerfall das Risiko der Verfolgung in angemessener Relation zum Zweck sein. Also umso schwerer der vermeintliche Vorwurf ist, umso mehr Risiko kann der Verfolgende gehen, dass eine Verletzung noch angemessen dem Flüchtenden zurechenbar ist.
 
Ich habe zwar keine Plastikrückstrahler, aber schwarze Reflektionsfolienstreifen, die im Hellen kaum auffallen, aber im Dunkeln beim Anstrahlen weiss leuchten. Auch an den Schuhen ist vom Hersteller schon so etwas eingebaut. Klingel habe ich sowieso.
Mit den Reflektionstreifen könnte ich mit Glück auch durchkommen, oder? Käme drauf an, wie hart die 'Reflektoren' auslegen.
 
Aus dem §67 StVZO:
(2) Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig im Sinne dieser Verordnung und während ihres Betriebs fest angebracht, gegen unabsichtliches Verstellen unter normalen Betriebsbedingungen gesichert sowie ständig einsatzbereit sein.

Das könnte wieder für meine schwarzen Leuchtfolienstreifen sprechen. Naja, alles Glückssache am Ende.

Und:
Schlussleuchte und Rückstrahler dürfen in einem Gerät verbaut sein. (also in der Akkuleuchte)
 
Bin vor ein paar Jahren mal im Dunkeln ohne Licht ums Haus weil andere Lenkzentrale antesten und wurde angehalten…20 Euro Owi….wichtig, dass die 4(!) Leute im Streifenwagen nix wixtigeres zu tun hatten…gut, an Alkotest haben sie nicht gedacht, ich hatte nämlich was intus🤣
 
Reflektoren an meinen Eggbeater-Pedalen, das soll mir mal einer zeigen. Ist schliesslich ein Sportgerät.

Ich bin auch mal angehalten worden, habe aber nur 10€ bezahlt, weil ich der Dämmerung die Akkuleuchten nicht dabei hatte. Ich glaube, bei erkennbaren Sportgeräten und wenn man stets freundlich bleibt, dann werden die auch nicht meisten nicht so hypergenau sein.
Gut, als Klingel kann so ne leichte KnogOi auch nicht verkehrt sein, bei den vielen Fussgängern.
 
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