StVZO konformes Licht mit Batterie

damit Du überhaupt ne Mitschuld bei einem Unfall bekommst, müsste das dann schon Unfallursächlich sein.

natürlich muss bei unfall blendung, sichtbehinderung irgendwo erst mal ein grund sein.
logisch wenn ich nachts in nen wagen krachen mit dem rad und die polizei kommt die nicht meine lichter abmontieren und schauen ob sie da ne wellenlinie drauf finden.
sondern der unfallgrund das thema erst mal ist.

wenn bei unfall an sich die beleuchtung ne entscheidende rolle gespielt hat wird die beleuchtung aber nun mal angesehn, und in deutschland wird nun mal ne K-nummer drauf vorrausgesetzt um rechtig im grünen berreich zu sein.
in österreich und der restlichen welt ist es wieder anders, da gibts kein deutschland only K nummern pflicht.
blendfrei und gut ist es.

das problem an dem deutschland ding ist das ne lampe mit prüfzeichen auch unverändert, so wie man sie bekommt, verwendet werden muss.
bei ner veränderung gilt das prüfzeichen halt auch nicht mehr.
bei nem unfall kann man dir dann eben anlasten du hast ein eigentlich"sicheres" produkt manupuliert und so den unfall verursacht.....
 
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bezieht sie auf die ausgangsfrage wo man rechtlich nix befürchten muss.
es ist die eine frage was rechtlich einzig durchgeht und ne andere was anwender praktizieren.

ich benutz ja seit meine IQ premium nix mehr da auch keine deutschland konform lampe und weis halt, das wenn je was sein sollte.......
 
..du hast ein eigentlich"sicheres" produkt manupuliert und so den unfall verursacht.....
ich verändere ja nicht die Lampe, sondern gebe da 5 Volt Gleichstrom drauf aus einem Akku, und das ist ja explizit erlaubt. Meines Wissens nach ist gerade das erlaubt und die abnehmbaren Dinger nicht. Oder sehe ich das falsch? Habe noch nie ein solches Produkt (Batterie-/Akkuhalterung) gesehen, daher selber bauen. Wenn es geregelte 5V sind, leuchtet die geprüfte Lampe ja nie heller, da sie nicht mehr Strom ziehen kann und die Spannung unter 6V liegt.

Dass zwei Lampen erlaubt sind ist eine gute Nachricht, das wusste ich noch nicht. Wie schalte ich die am besten, damit ich Tageslicht und volles Licht für den Deich habe? Am Dynamo erstmal : )

Zu der Schrittmotor Diskussion sollte ich wohl einen neuen Tread eröffnen, da das der eigentlichen anfangs gestellten Frage nicht mehr entspricht, das mache ich mal eben ; )

Was mir noch uinklar ist, ob ich zusätzliche Leuchtmittel hinten anbringen darf, zB sone Microchip-gesteuerte animierte Fahrradanzeige (LED Matrix zeigt Pfeile nach Neigung oder Bremslicht beim abrupten Bremsen) oder ist son "Schnickschnack" ebenso "verboten" und kann mir im Zweifel zum Verhängniss werden. Geht jetzt in erster Linie um volle Legalität, der Eingangsfrage folgend.

Vielen Dank an die Beteiligten, ich hatte dieses Thema schon lange im Kopf und nun klärt sich Einiges und der Kopf wird ein kleines Bisschen für andere Dinge frei : D
 
Wie bitte? Bist Du überhaupt schonmal nen Nabendynamo gefahren? Ich wette mit Dir, dass Du in einem Blindversuch nicht feststellen könntest, ob Du mit oder ohne Nabendynamo fährst. Der Fahrwiderstand ist lächerlich und höchstens messbar aber nicht spürbar - das sind so um die 4W.
also ich hatte mal vernünftigerweise ein SHIMANO DH-3N31 eingebaut, um immer Licht zu haben in der dunklen Jahreszeit. So knapp nen Jahr gefahren am "Hauptbike" im Stadtverkehr, Norddeutschland, alles flach hier. Wie es der Zufall wollte, hat jemand mein Bike in sonem Ständer gekippt, das Vorderrad hatte ein Ei was nicht mehr rauszubekommen war, da wurde es kurzerhand durch eins mit ner normalen Nabe ersetzt. Die ersten 2-3 Tage dachte ich, dass der Wind immer von hinten kommt, und zwar auf dem Weg in die Stadt, und die Windrichtung drehte sobald ich zurück fuhr : D Irgendwann merkte ich, dass es einfach nicht sein kann. Wenn alles gut geschmiert ist, wie zB bei einem Rennrad, sind 5Watt durchaus viel und zu merken. Wenn man das Licht nie ausmach, soll der Widerstand sogar geringer sein bzw höher bei einem Nabendynamo ohne Last.
 
Ein halbwegs fitter Fahrer tritt mit 100-150 W. Ein Dynamo braucht im Leerlauf 2-10W (Kurzschluss ist meist besser als Leerlauf!). Das merkt man nicht wirklich...
 
ich verändere ja nicht die Lampe, sondern gebe da 5 Volt Gleichstrom drauf aus einem Akku, und das ist ja explizit erlaubt. Meines Wissens nach ist gerade das erlaubt und die abnehmbaren Dinger nicht. Oder sehe ich das falsch? Habe noch nie ein solches Produkt (Batterie-/Akkuhalterung) gesehen, daher selber bauen

also ne dynamolampe nehmen und diese über dynamo + akku betreiben?
dann entweder ein dynamolampe und eben über dynamo.

oder ne akkulampe mit internen oder externen akku und diese so verwenden.
und wenn du ein stecklicht willst das ewig leuchtet, halt ein stecklicht und da noch nen externen beliebig großen akku zusätzlich dran hängen.

die idee ne dynsmolampe zu nehmen um sie auf zwag dann mit nem akku betreiben zu wollen....
 
Welche Akkulampe kann man fest montieren?

ein tropfen kleber kann oft wunder bewirken.

Welche zugelassene Akkulampe hat ein gutes Leuchtbild?

gibt da einige, ich war wenn nur das wichtig sein würde mit der IQ premium sehr zufrieden.

mein problem an der IQ premium genauso einigen anderen das sie alle lichtschwach sind 100-200 lumen lichtoutput.

ne dynamolampen ändert daran nicht viel, die auswahl an lampen die ~600 lumen+abgeben ist dünn.
willst das dann nicht in kaltweißem licht geht die auswahl auf 0.
 
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ich verändere ja nicht die Lampe, sondern gebe da 5 Volt Gleichstrom drauf aus einem Akku, und das ist ja explizit erlaubt. Meines Wissens nach ist gerade das erlaubt und die abnehmbaren Dinger nicht.
Es ist genau umgekehrt. Mit einem Akku an die Dynamolampe zu gehen ist nicht erlaubt, da die Zulassung nur in Verbindung mit einem ebenfalls zugelassenen Dynamo gilt. Abnehmbare Beleuchtung hingegen ist seit Jahren für alle Räder erlaubt in Deutschland. Bei 5V wirst Du auch wenig Freude an der Lampe haben, da sie dann nicht hell genug leuchetet. Ob sie Überhaupt am Akku geht müsste man ausprobieren. es gibt Dynamolampen, die funktionieren einfach nicht an Gleichstrom.
Was mir noch uinklar ist, ob ich zusätzliche Leuchtmittel hinten anbringen darf, zB sone Microchip-gesteuerte animierte Fahrradanzeige (LED Matrix zeigt Pfeile nach Neigung oder Bremslicht beim abrupten Bremsen) oder ist son "Schnickschnack" ebenso "verboten" und kann mir im Zweifel zum Verhängniss werden. Geht jetzt in erster Linie um volle Legalität, der Eingangsfrage folgend.
Das ist definitiv verboten und wird Dir vermutlich die Ordnungsmacht schneller auf den Plan rufen als es jede nicht zugelassene "normale" Beleuchtung tun würde.
 
also ich hatte mal vernünftigerweise ein SHIMANO DH-3N31 eingebaut, um immer Licht zu haben in der dunklen Jahreszeit. So knapp nen Jahr gefahren am "Hauptbike" im Stadtverkehr, Norddeutschland, alles flach hier. Wie es der Zufall wollte, hat jemand mein Bike in sonem Ständer gekippt, das Vorderrad hatte ein Ei was nicht mehr rauszubekommen war, da wurde es kurzerhand durch eins mit ner normalen Nabe ersetzt. Die ersten 2-3 Tage dachte ich, dass der Wind immer von hinten kommt, und zwar auf dem Weg in die Stadt, und die Windrichtung drehte sobald ich zurück fuhr : D Irgendwann merkte ich, dass es einfach nicht sein kann. Wenn alles gut geschmiert ist, wie zB bei einem Rennrad, sind 5Watt durchaus viel und zu merken. Wenn man das Licht nie ausmach, soll der Widerstand sogar geringer sein bzw höher bei einem Nabendynamo ohne Last.
Dann war der Dynamo kaputt, vermutlich Lagerschaden. Oder Du hast in dem Zuge noch was wesentliches am Fahrrad verändert. Es ist völlig ausgeschlossen, dass man den Widerstand eines Nabendynamos am Fahrrad spürt. Veränderung des Luftdrucks, andere Reifen, selbst aerodynamischere Laufräder (deren Effekte man ja auch schon nicht spürt) haben viel größeren Einfluss.
 
Ein halbwegs fitter Fahrer tritt mit 100-150 W. Ein Dynamo braucht im Leerlauf 2-10W (Kurzschluss ist meist besser als Leerlauf!). Das merkt man nicht wirklich...
10W? Höchstens bei 100km/h ;)
Im Leerlauf brauch so ein Ding vielleicht 1W, bei Licht an liegen praktisch alle üblichen Dynamos bei ca. 4W, erst wenn man 40 fährt gehts so langsam Richtung 5W, die spielen dann aber auch keine Rolle mehr
 
Welche Akkulampe kann man fest montieren?
Praktrisch alle E-Bike-Lampen, da gibts mittlerweile enorme Auswahl. Aber wozu fest montieren? Wenns nur um STVZO Konformität geht ist das nicht notwendig.

Welche zugelassene Akkulampe hat ein gutes Leuchtbild? Kenne da nur die alte PBL.
Supernova M99, die ist noch deutlich besser als die PBL. IQ-X E soll auch gut sein (soll ja irgendwann auch mal mit Stecker dran und Akkupack als "IQ- X Speed" rauskommen). Vielleicht auch die Ixon Space.
 
10W? Höchstens bei 100km/h ;)
Im Leerlauf brauch so ein Ding vielleicht 1W, bei Licht an liegen praktisch alle üblichen Dynamos bei ca. 4W, erst wenn man 40 fährt gehts so langsam Richtung 5W, die spielen dann aber auch keine Rolle mehr

Na erklär mal, wie 10W elektrische Leistung aus dem Dynamo rauskommt, wenn nur 4W mechanisch reingesteckt werden...
 
also in Deutschland kaufen und eine Batterie statt Dynamo anschließen?
Ich bin mir nicht sicher, ob das überhaupt zulässig (STVZO) ist, weil zur Funktion der "zugelassenen" Lampe eben auch die Stromversorgung gehört. Nicht umsonst heißt es in der STVZO "lichttechnische Einrichtungen" und nicht Lampe.

EDIT:
Sehe gerade @schmadde hat schon alles gesagt. Ich sollte vorher alles lesen bevor ich was schreibe.
 
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Praktrisch alle E-Bike-Lampen, da gibts mittlerweile enorme Auswahl. Aber wozu fest montieren? Wenns nur um STVZO Konformität geht ist das nicht notwendig.
Supernova M99, die ist noch deutlich besser als die PBL. IQ-X E soll auch gut sein (soll ja irgendwann auch mal mit Stecker dran und Akkupack als "IQ- X Speed" rauskommen). Vielleicht auch die Ixon Space.
Stimmt, da alle Leuchten für Pedelecs mit Gleichstrom gespeist werden.
Neben der Supernova M99 und B&M IQ-X E gibt es noch die Lupine SL A.


Ich bin mir nicht sicher, ob das überhaupt zulässig (STVZO) ist, weil zur Funktion der "zugelassenen" Lampe eben auch die Stromversorgung gehört.
Inzwischen ist das nicht mehr vorgeschrieben, kann also frei ausgewählt werden (Dynamo oder Energiespeicher).
 
Inzwischen ist das nicht mehr vorgeschrieben, kann also frei ausgewählt werden (Dynamo oder Energiespeicher).
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein selbstgebastelter Energiespeicher damit gemeint ist.
Imho braucht auch der Stromversorgung eine Zulassung, also auch der Energiespeicher.
Und wenn die Lampe nur eine Zulassung als Dynamolampe hat, dann kann man sie nicht einfach einen Akku dranhängen.
 
Praktrisch alle E-Bike-Lampen, da gibts mittlerweile enorme Auswahl. Aber wozu fest montieren? Wenns nur um STVZO Konformität geht ist das nicht notwendig.


Supernova M99, die ist noch deutlich besser als die PBL. IQ-X E soll auch gut sein (soll ja irgendwann auch mal mit Stecker dran und Akkupack als "IQ- X Speed" rauskommen). Vielleicht auch die Ixon Space.
Sorry, ich vergaß zu erwähnen, daß es für mich keinen Sinn macht, den Wert meiner Stadtschlampe nur durch das Frontlicht zu verdreifachen:rolleyes: Naja, mit Ausnahme der IQ...
 
Inzwischen ist das nicht mehr vorgeschrieben, kann also frei ausgewählt werden (Dynamo oder Energiespeicher).
Das stimmt zwar, aber beides muss zugelassen sein. Also Dynamolicht nur mit Dynamo, es sei denn es ist auch für Akku zugelassen (gibts auch, ich hab so ein Ding für dualen Betrieb von B&M zuhause rumliegen).

Die Diskussion ist akademisch, weil es keine Sau interessieren wird, solange Du die Funzel auch mit vergleichbarer Energie befeuerst. Bei 5V ist das aber wohl nicht mehr gegeben und es gibt wie gesagt auch Lampen die an Gleichstrom durchbrennen oder erst gar nicht funktionieren (der Luxos ist z.B. so ein Beispiel für letzteres, hab ich selbst mal ausprobiert).
 
Au weia, Du scheinst noch etwas Elektro(nik)nachhilfe zu gebrauchen.
Hatte jetzt etwas Nachhilfe. Was hältst Du von einem Varister nach dem Gleichrichter, der die Spannung auf 30V begrenzt, dann einen glättenden Kondensator und dann erst den Spannungsregler? Wird der dann nicht mehr gegrillt?

Es ist genau umgekehrt. Mit einem Akku an die Dynamolampe zu gehen ist nicht erlaubt, da die Zulassung nur in Verbindung mit einem ebenfalls zugelassenen Dynamo gilt. Abnehmbare Beleuchtung hingegen ist seit Jahren für alle Räder erlaubt in Deutschland. Bei 5V wirst Du auch wenig Freude an der Lampe haben, da sie dann nicht hell genug leuchetet. Ob sie Überhaupt am Akku geht müsste man ausprobieren. es gibt Dynamolampen, die funktionieren einfach nicht an Gleichstrom.
Weil die SchaltungWechselstrom als ....Taktgeber benutzt? Sorry, kann mir das jetzt nur bei einem Elektrorasierer oder Summer vorstellen, aber nicht bei einer Leuchtquelle?!

Dann war der Dynamo kaputt, vermutlich Lagerschaden. Oder Du hast in dem Zuge noch was wesentliches am Fahrrad verändert. Es ist völlig ausgeschlossen, dass man den Widerstand eines Nabendynamos am Fahrrad spürt. Veränderung des Luftdrucks, andere Reifen, selbst aerodynamischere Laufräder (deren Effekte man ja auch schon nicht spürt) haben viel größeren Einfluss.
10W? Höchstens bei 100km/h ;)
Im Leerlauf brauch so ein Ding vielleicht 1W, bei Licht an liegen praktisch alle üblichen Dynamos bei ca. 4W, erst wenn man 40 fährt gehts so langsam Richtung 5W, die spielen dann aber auch keine Rolle mehr
Schon mal mit den Fingern an der Achse eines Nabendynamos gedreht? Seidenweich ist was anderes, und dass gut eingestellte Lager wichtig sind ist nun mal eine Tatsache. Oder einfach mal im eingebauten Zustand am Rad drehen und schauen, wieviele Umdrehungen das macht. Und dann bei einer normalen Nabe. Ich denke, mein Punkt sollte klar sein : )
 
Anderer Vorschlag (um zum Thema Legalität zurückzukehren)
Ich habe eine per USB zu ladende Lampe (von ....Basta? Micro USB hinten hinter soner Gummiabdeckung), die hat eine K-Nummer und eine Schlange. Licht ist nicht überragend, aber okay für die beleuchtete Innenstadt und aufm Deich kann ich damit meine 25 km/h halten, bei kompletter Dunkelheit.
Wenn ich jetzt mit einem nicht weiter bezeichneten Generator (Eigenbau) eine Powerbank lade, ist das doch wohl legal? Und wenn ich von dieser Powerbank nun die Lampe lade, falls die alle ist, wird das auch nicht gegen das Gesetz sein, oder?
Die Frage ist nur, darf ich die zugelassene Akku-Lampe im Betriebszustand (an und leuchtend) nachladen oder ist das auch "nicht voresehen"?
Der Wirkungsgrad wäre natürlich furchtbar, aber ich hätte eine legale! Lösung, und laden könnte ich auch den Berg runter oder zuhause oder solar oder Zellen mitnehmen oder ....sonstwie : )
 
Weil die SchaltungWechselstrom als ....Taktgeber benutzt?
Nein, weil der Scheinwerfer nur für den Betrieb am Dynamo zugelassen ist.
Der Betrieb an einer Spannungsquelle mit Gleichstrom, statt Stromquelle mit Wechselstrom wurde halt einfach nicht geprüft, das Verhalten kann auch unterschiedliche sein bis zum kompletten Nichtfunktionieren, wofür ich ja ein Beispiel gebracht habe. Daher nicht erlaubt.


Schon mal mit den Fingern an der Achse eines Nabendynamos gedreht? Seidenweich ist was anderes, und dass gut eingestellte Lager wichtig sind ist nun mal eine Tatsache. Oder einfach mal im eingebauten Zustand am Rad drehen und schauen, wieviele Umdrehungen das macht. Und dann bei einer normalen Nabe. Ich denke, mein Punkt sollte klar sein : )
Diesen Versuch führen ahnungslose Fahrradhändler auch manchmal durch, um Kunden zu täuschen. Das was Du das spürst ist die Polfühligkeit, hat aber auf den Fahrwiderstand im Betrieb keinen Einfluss.

Ich hab Dir Messungen verlinkt und Zahlen genannt. Wenn Du die in Trumpscher Manier als Fake News hinstellen willst ist das Deine Sache. Von mir aus bastel Dir ruhig mit hohem Aufwand was schlechteres zusammen, ist mir egal. Legal wird so ein Gebastel aber nie, selbst wenn es Leistung und Wirkungsgrad eines käuflichen Dynamos erreichen sollte, was ich mal ganz stark bezweifle.
 
Wenn ich jetzt mit einem nicht weiter bezeichneten Generator (Eigenbau) eine Powerbank lade, ist das doch wohl legal? Und wenn ich von dieser Powerbank nun die Lampe lade, falls die alle ist, wird das auch nicht gegen das Gesetz sein, oder?
Die Frage ist nur, darf ich die zugelassene Akku-Lampe im Betriebszustand (an und leuchtend) nachladen oder ist das auch "nicht voresehen"?
Ich sehe nicht, was rein vom Gesetz her gesehen dagegen sprechen sollte.

Technisch gesehen ist es natürlich Quatsch. Falls es überhaupt funktioniert (viele Powerbanks geben keinen Strom ab beim Laden und viele Rad-Lampen gehen aus, wenn sie geladen werden) ist der Wirkungsgrad erbärmlich.

Ich hab mehrere Powerbanks und deren Wirkungsgrade gemessen: die beste gibt 71% der Energie hinten wieder ab, die vorne hineingeladen wurden - die schlechteste lag bei 40%. Und da ist der Wirkungsgrad des Bastel-Dynamos und der Ladeschaltung in der Lampe noch nichtmal berücksichtigt. Du kannst also froh sein, wenn Du auf einen Gesamtwirkungsgrad ab Antrieb von 35% kommst - also 2/3 der Tretleistung verpuffen in Verlusten.

Da ist selbst der allerschlechteste Nabendynamo haushoch überlegen. Ein guter, wie z.B. der nicht besonders teure, aber sehr leichte und schicke SP PV-8 kommt auf um die 70% - je nach Geschwindigkeit etwas drüber oder drunter. Macht etwas über 4W Antriebsleistung bei 3W elektrisch. Absolut ausgeschlossen, dass man das spürt. Nichtmal im direkten Vergleich.
 
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