STVZO-Lampe gesucht: spezielle Anforderungen

Verstehe!
Gut, für mich erstmal irrelevant. Fürs Bikepacking werde ich mir dann aber wahrscheinlich noch ne Helmlampe holen.
Ich las in nem anderen Thread von China-Lampen mit K-Nummer.
Gibt es da noch empfehlenswerte Alternativen?
 
Ich fahre zu meiner Waldbeleuchtung (Lupine Helm&Lenkerlampe) immer noch ein zugelassenes Lampenset von Knog herum. Bei einem fremdverschuldeten Unfall war ich froh drum (die Polizei hat das im Unfallbericht vermerkt), die gegnerische Versicherung hat jede Möglichkeit versucht um die Zahlungssumme zu minimieren. Nicht zugelassene Beleuchtung hätte das ganze noch komplizierter gemacht.
 
Danke! Also nutzt ihr teilweise STVZO-konforme Beleuchtung + ggf. Helmlampe o.Ä.?
Würde mir fürs Pendeln dann wahrscheinlich die Lezyne Power High Beam 500 + den Lezyne Strip Drive holen und fürs Bikepacking, wenn es viel durch Wald und Wiesen geht noch eine Helmlampe.
Über Helmlampen gibt es ja genügend Threads hier.
 
Das ist doch Quatsch. Das Ding war gut und ist gut. V2 mittlerweile.
Das ist mir entgangen. Aber auf der Homepage wird sie immernoch mit 200 lm beworben, das ist doch ein bisschen schwach für 140€ im SupernovaShop. Wenn man sich den recht aktuellen Leuchtvergleich von bike-components (Winter 19/20) anschaut, dann hat die Lampe zwar einen guten Lichtkegel, aber halt etwas schwach auf der Brust. Fürs gleiche Geld bekommt man die Space mit deutlich mehr Licht.

Klar, als Fernlicht habe ich auch eine Blika am Helm. Die ist auch nicht illegal, weil gar nicht mit dem Fahrrad verbunden.
Ach, eine Helmlampe dürfte man zusätzlich in der Stadt fahren, die auch nicht zwangsläufig eine K-Nummer haben muss?
Fahren darf man die auf dem Helm, aber ob es dann legal ist, sie im Straßenverkehr innerhalb der StVO auch anzuschalten, ist eine andere Frage. Und wie das dann beim Unfall ausschaut, keine Ahnung. Ich bin mir ziemlich sicher, dass es beim Autofahren auch nicht erlaubt ist mit einer Lupine Betty in der Hand die Straße zusätzlich auszuleuchten, auch wenn die Lampe nicht mit dem Auto verbunden ist. Aber bei so speziellen Fragen brauchst Du entweder einen Verkehrrechtanwalt, den ADFC oder jemand, der mit so einem Setup nachts unglücklicherweise in einen Unfall verwickelt war.
Nicht zugelassene Beleuchtung darf man meines Wissens noch nicht mal ans Rad anbringen, aber das interessiert dann wirklich keinen, solange die Lampe aus ist.

fürs Bikepacking, wenn es viel durch Wald und Wiesen geht noch eine Helmlampe.
Klingt gut, schau dass Du eine mit Fernbedienung bekommst, dann kannst Du die auch nachts auf der Straße ohne Gegenverkehr als zus. Fluter einsetzen und bei Gegenverkehr ausmachen oder auf Funzelstufe dimmen.

Meine Blika blendet garantiert weniger als Deine (falsch) eingestellte SL-AF. Ich kann den Kopf senken, eine falsch eingestellte STVO Lampe blendet permanent.
Geh lieber Radfahren, statt hier Unsinn zu verbreiten, unfassbar.
Wenn Du Dich einmal richtig mit der SL-AF (oder der SL A oder der SL X) befasst hättest, wüsstest Du, dass die Lampe am Schnellspanner mittels der zwei O-Ringe genauso verstellbar befestigt ist wie jede andere Lupine (am Schnellspanner oder Helmhalter, zb auch deine Blika) und damit während dem Fahren jeder Zeit richtig justierbar ist. Zumal das Fernlicht der SL AF auf der Straße nutzlos wird, wenn man die Lampe so einstellt, dass man den Gegenverkehr im Abblendlicht blendet.
 
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Also nutzt ihr teilweise STVZO-konforme Beleuchtung + ggf. Helmlampe o.Ä.?
Ja, ich mache das, aber wie @Polyphrast oben richtig anmerkt: die Helmlampe im Strassenverkehr zu nutzen ist nicht OK. Bei mir ist es eben so dass ich eineige Straßenstücke fahre, und da geht es mehr um gesehen werden weil sehen kann man ja fast mit der Straßenbeleuchtung genug.

Und dann habe ich Strecken im Wald, und da ist die Supernova etwas schwächlich, da kommt dann die Helmlampe zum Einsatz, die eine BT-Fernsteuerung am Lenker hat.
 
Ach, eine Helmlampe dürfte man zusätzlich in der Stadt fahren, die auch nicht zwangsläufig eine K-Nummer haben muss?
Ja, die Lampe darf nur nicht fest mit dem Rad am Lenker verbunden sein. Das führt zu solch absurden Situationen dass manche Lampen in Deutschland wie die Lupine Alpha nur als Helmlampen verkauft werden dürfen. Die Stangenhalter muss man sich dann separat nachkaufen.

Das ist völlig absurder Quatsch.

Wenn es zu einem Unfall kommt und der Autofahrer sagt der Polizei, du hättest dem durch Blendung völlig die Sicht genommen und es sei nur deswegen zum Unfall gekommen, dann hast du auf jeden Fall ein ganz großes Problem, wenn deine Lampe keine K-Nummer hat. Dann gilt die Blendung aufgrund der fehlenden K-Nummer praktisch schon als erwiesen, weil ALLE Lampen ohne K-Nummer per se Blender sind.
 
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Ich vermute das meinst du ironisch!? Nonkonformes Licht sei per se Blender.....
Leider keine Ironie. Zumindest liegt dann eine umgekehrte Beweislast vor, und dann musst Du als Benutzer nichtzugelassener Lichter zeigen dass deine Lampe nicht so stark geblendet hat, dass Du am Unfall (Teil)schuld tragen könntest. Ist sicher nicht spaßig und vermutlich auch ziemlich teuer (so eine gerichtsfeste Messung in Karlsruhe oder beim TÜV kostet sicher mehrere Hundert Euro, wenn es nicht sogar in den vierstelligen Bereich geht). Und als Grundlage wird dann sicher die Blendgrenze für Fahrradlichter herangezogen (2 lux 3,4 grad über dem hellsten Punkt der Leuchte), vielleicht noch mit Glück die Blendgrenzen für Autoscheinwerfer (glaube 6 lux). Und daran scheitern 99,5% aller nicht zugelassenen Lampen.
Bei manchen nicht zugelassenen Lampen mit halbwegs ordentlicher Hell/Dunkel Grenze (zB Lumintop B01) könnte man argumentieren, dass die Lampe nicht blendend eingestellt war, aber gegen eine finanzkräftige Versicherung mit guten Anwälten ist das schwierig. Und ob man das will, wenn man vllt eh verletzt ist und es um das eigene Schmerzensgeld geht, wage ich zu bezweifeln.

Ich kenne exakt eine nichtzugelassene Lampe, die die StVZO Blendgrenze einhalten könnte: Outbound Lighting Focal Road.

Das gesagt: ich fahre auch immer wieder mit meiner Outbound Focal Road auf öffentlichen Straßen, ist halt ein Risiko dabei.
 
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Nein. aber ich hasse das aber, auch wenn ich mal mit dem Auto unterwegs bin und mir einer mit so einem Offroad-Blender entgegenkommt. Dann stehe ich trotz Beleuchtung völlig im Dunkeln.
Soll das vielleicht noch 'cool' sein?>:(
 
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Entscheidend für mich sind zwei Dinge....erstens,ich muss unter allen Umständen zu jeder Zeit von allen Verkehrsteilnehmer in allen Situationen gesehen werden, zweitens orientiere ich mich an der technischen Entwicklung im Belichtungssektor, ob der Gesetzgeber mit der Entwicklung Schritt hält interessiert mich nicht, es ist meine Gesundheit.
Völlig Klar ist natürlich das ein entscheidendes Kriterium die Verkehrsverträglichkeit sein muss.
Weiter gebe ich zu bedenken das den Gesetzgeber es offensichtlich nicht interessiert ob zugelassene Belichtung an KFZs Verkehrsteilnehmer gefährlich stören könnten,manches Bremslicht einiger Premiumhersteller verursachen teilweise Blindflug,ganz zu schweigen von der Frontbeleuchtung.
Nach 32 Jahren und sechs Unfällen haben sich weder die Freundlichen noch irgendeine Versicherung um mein Licht gekümmert, ausser ob ich welches hatte und es auch funktionierte.
 
Vor 32 Jahren bis vor ein paar Jahren gab es im Fahrradbereich aber auch keine LED-Blendgranaten in relevanter Anzahl.
Genau das hat sich aber stark verändert, auch weil das so vielen einfach sch****egal ist.

Die meisten Offroad-Lampen sind zum Nutzen für echte Offroad-Fahrer auch sehr effektiv geworden und die Rundumstrahlung ist einfach nur extrem. Das ist super, ... aber nur für Offroad.
 
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Naja, Jein, dran haben darfst Du die, sogar nutzen, aber keinen damit behindern/gefährden. D.h. wenn Du die in der Stadt mit voller Leistung laufen läßt und es durch Blendung zu einem Unfall kommt, ist das schnell gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Ist ein wenig wie mit den Lasern und den Flugzeugen:mad:
 
Entscheidend für mich sind zwei Dinge....erstens,ich muss unter allen Umständen zu jeder Zeit von allen Verkehrsteilnehmer in allen Situationen gesehen werden, zweitens orientiere ich mich an der technischen Entwicklung im Belichtungssektor, ob der Gesetzgeber mit der Entwicklung Schritt hält interessiert mich nicht, es ist meine Gesundheit.
Wenn Du Dir mal die entsprechenden Regularieren (UN ECE) anschaust (und die Änderungen dazu), sieht man sehr wohl, dass der Gesetzgeber Schritt hält, indem er diese Regularien in die StVZO einfließen lässt. Was sich (zurecht) nicht ändert, sind die erlaubten Helligkeitswerte über der Hell/Dunkel Grenze

Weiter gebe ich zu bedenken das den Gesetzgeber es offensichtlich nicht interessiert ob zugelassene Belichtung an KFZs Verkehrsteilnehmer gefährlich stören könnten,manches Bremslicht einiger Premiumhersteller verursachen teilweise Blindflug,ganz zu schweigen von der Frontbeleuchtung.
Dass an den Regularieren Verbesserungen möglich sind, steht außer Frage. Dass punktförmige Lichtquelle extreme Blendung erzeugen, steht auch außer Frage und da müsste man meines Erachtens auch rangehen. Nur wie? Die extreme Blendwirkung durch punktförmige starke Lichtquellen (LED) gibt es aber auch systembedingt in Offroadlampen....
Das für starke Fahrradlampen nicht auch noch ein "Straßenmodus" mit höheren Blendgrenzen wie bei Autoscheinwerfern (oder Leichtkraftradscheinwerfern wie S Pedeleclampen) zulässig ist, ist definitiv ein Kritikpunkt an den TA's zur StVZO

Nach 32 Jahren und sechs Unfällen haben sich weder die Freundlichen noch irgendeine Versicherung um mein Licht gekümmert, ausser ob ich welches hatte und es auch funktionierte.
Dann war das offensichtlich bei Dir nie relevant, wie man hier in dem Thread an zwei konkreten Fällen sieht, kann es eben doch relevant sein und ggf Probleme bereiten.
 
Naja, Jein, dran haben darfst Du die, sogar nutzen, aber keinen damit behindern/gefährden. D.h. wenn Du die in der Stadt mit voller Leistung laufen läßt und es durch Blendung zu einem Unfall kommt, ist das schnell gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Ist ein wenig wie mit den Lasern und den Flugzeugen:mad:

Leben und leben lassen, das habe ich weiter vorn schon geschrieben. Wenn mir ein Fahrzeug entgegenkommt schaue ich zur Seite. Ich hatte wirklich noch nie einen PKW der mich angeblinkt hat wegen der Blika. Zur Not wenn mal wieder ein Idiot in den Gegenverkehr überholt kann ich aber blitzschnell auf mich aufmerksam machen. Mit diesen STVO Lämpchen geht das leider nicht und schon gar nicht am Tag. Ich fahre wirklich sehr viel und diese Kombination ist ideal. Ich kenne viele Leute die genauso unterwegs sind und das gleiche berichten.
 
Hör mal auf wie ein kleiner Trump alternative Fakten zu verbreiten und geh Ratt fahren. Danke. Deine Blika R (ohne StVZO, min. 340€) hat mit Spot+Hauptlicht maximal 130 lux, etwas mehr als eine SLF (100 lux, StVZO; >410€) oder eine Lezyne Pro 115 (115 lx, StVZO, <100€), weniger als eine Ixon Space (150 lux, StVZO, <150€), und signifikant weniger als eine SLX (340 lux, STVZO, >470€) im Fernlicht (Lichthupe!) oder eine Supernova M99 Mini Pro 25 (250 lux, StVZO, <300€) im Fernlicht (Lichthupe).


Leben und leben lassen,
Leben lassen forderst Du von den anderen, weil es Dir zu umständlich oder "zu affig" ist, eine helle StVZO Lampe an deinen GoPro Halter zu montieren, wie Du es ja hier schon im Forum selber geschrieben hast (quelle 1, quelle 2) Leben und Leben lassen ist doch bei Dir eher ein Euphemismus um deinen Egoismus zu rechtfertigen.
Am Geld für eine ordentlich helle Lampe kann es bei Dir nicht scheitern, wenn man bedenkt dass Du eine Blika fährst oder deinen Radfuhrpark aus der Signatur anschaut.
 
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Ansonsten gilt Leben und Leben lassen. Meine Blika blendet garantiert weniger als Deine (falsch) eingestellte SL-AF. Ich kann den Kopf senken, eine falsch eingestellte STVO Lampe blendet permanent.


das ist bei mir in Salzburg/bayern wo ich primär unterwegs bin leider ein dauerzustand, ich werde Täglich und im grunde nur von falsch eingestellten StVO lämpchen geblendet, von fixen genauso wie von steckbaren.

Das man eine Lampe die am rand montiert ist auch einstellen muss bzw wie man das eigentlich macht scheint 90% der bevölkerung auf jeden fall zu überfordern.

da sind mir alle pendler die nur eine stirnlampe zum pendeln verwende prinzipiell lieber da ich da eigentlich nie solche Probleme habe..:daumen:

gesunde hausverstand ist weit wichtiger als STVO bzw nicht STVO.


Ach, eine Helmlampe dürfte man zusätzlich in der Stadt fahren, die auch nicht zwangsläufig eine K-Nummer haben muss?

Keine K-Nummer haben muss.
es ist ok eine stink normal stirnlampe zu verwenden.;)

Dann gilt die Blendung aufgrund der fehlenden K-Nummer praktisch schon als erwiesen, weil ALLE Lampen ohne K-Nummer per se Blender sind.

für solchen unsin muss man schon stark angetrunken sein oder?

Ich vermute das meinst du ironisch!?
Nonkonformes Licht sei per se Blender.....

Das ist die besonders lupine besonders STVO fraktion mit weltfremden Weltanschauungen, davon gibt es in diesem forum zum glück nur 3 stück....

das 99% der welt abseits DE und 99% der weltweit arbeitende unternehmen es einfach nur einen feuchten dreck interessert in DE käuflich nummern zu erwerben kann vermutlich nicht der grund sein.....

immerhin haben wir es so unterhaltsam.:D

meist sind das auch die personen die nicht im stande sind die lampe halbwegs richtig auszurichten.....:rolleyes:

Bei einem fremdverschuldeten Unfall war ich froh drum (die Polizei hat das im Unfallbericht vermerkt), die gegnerische Versicherung hat jede Möglichkeit versucht um die Zahlungssumme zu minimieren. Nicht zugelassene Beleuchtung hätte das ganze noch komplizierter gemacht.

zweifelhaft, das die polizei deine besonders STVO lampe vermerkt hat wenn man bedenkt das viele lampen die nummer selbst bei bestem tageslicht und nur mit optischen hilfsmitteln kaum zu erkennen sind.

bsp:
meine aldi hat im frontglas diese nummer in einer schriftgroße von ~1,5mm geprägt, des nachts von einem polizisten definitiv kaum auffindbar....und selbstg wenn er sie findet nicht lesbar.

deweiteren müsste das ganze dann noch auf richtigkeit geprüft werden ob der druck/prägung auch echt sind was unmassen bürokratie zusätzlich mit sich bringen würde die kein polizist sich jemals antun würde.

faktisch hat der polizist lampe am rad vorhanden abgehackt im unfallbericht und sonst nichts."besonders STVO oder nicht ist da herzlich egal"

und wenn dir die gegnerische Versicherung jede Möglichkeit versucht hat ... da gibt es in der STVO eine vielzahl von gemütlicherer optionen ein nicht STVO konformes rad anzuhängen.

als beispiel die ist spassig.

wie ein weißer Scheinwerfer nach vorn und eine rote Schlussleuchte nach hinten, werden in diesem Paragraphen auch elf Reflektoren für ein Rad vorgeschrieben.

mal abgesehn von den 200€ fertig kaufhaus rädern kann man da eher mit der lupe suchen, vor allem bei selbstbau oder teuren rädern selbst E-Bikes....

RR mit klick pedalen = no way für die 4 zwingend erfordelichen STVO pedal reflektoren.
oder auch flats bei MTB....wie bekomme ich da die 4 teile drauf damit mein RAD STVO ist.....?

Mein Rad hat in summe 5 von den 11 Vorgeschrieben und ist allein dadurch schon nicht STVO und ab da interessiert die lampe eh schon nicht mehr....

und zum so genannten schuld zuweisen versuchen, juckt dich das was und macht für dich was komplizierter?
bei mir in Salzburg/austria ist das thema rad in jeder 0815 hausratversicherung mit drin.

in verständlich= ich schuld oder nicht schuld egal, versicherung deckt bis zu 5 mio € schäden.
vor allem für rad nutzer sind versicherungsgeschichten besonders gemütlich.

anruf bei meiner versichrung , bitte klärt das.
das ist alles was ich zu tun habe.

was ist bei dir so kompliziert?
ich lerne gerne neues. :D

Anderen permanent Vorschriften machen und sich hier als Forenpolizist aufspielen.

die ganze besonders STVO dauerschleife und das daraus resultierende gelalle .... ich hab den schon vor einem jahr weggeblockt, unsichtbar für micht seit da. :daumen:
 
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naja mit 40 bin ich noch kein opa, aber hast recht.:(

wenn du eine besonders STVO angst hast oder unsicherheit wie es in der realen welt damit läuft kannst es so "umgehen".

nach STVO soll in DE eine lampe genutzt werden für die in DE besagte nummer gekauft wurde.
zusätzliche beleuchtung abseits dieser ist erlaubt.

entsprechend kannst du dir beispielsweise ein 10€ alibifunzel mit K nummer kaufen, bsp sigma aura 25.
und als eigentliches licht eben am kopf was dir gefällt, wie billgechts sagt absolut 100% STVO.:D

wie du eine lampe oder lampen am rad nutzt macht es aus, ob du ein problemtischer lässtiger pendler wirst oder einer den man gerne täglich trifft.;)
 
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Deshalb ist mit Dir jede Diskussion sinnlos.

Anderen permanent Vorschriften machen und sich hier als Forenpolizist aufspielen. Du hättest gut in die DDR gepasst, da gab es für Leute wie Dich einen Vollzeitjob.
Das ist deine Art, deinen Egoismus auszublenden und deinen Lichtterror gegen andere vor dir selbst 'schön zu reden'.

Denn mit einer Offroad-Lampe hast nur du selbst Licht, und andere müssen dafür 'geblitzdingst' werden. Dabei geht's auch nicht nur um andere Verkehrsteilnehmer, sondern auch um Fussgänger, die du mit einem solchen Rundstrahler 'blitzdingst'. Bei der heutigen Verkehrs- und Bevölkerungsdichte ist es doch fast unmöglich, keinen mit einer Offroad-Lampe in der Öffentlichkeit zu blenden. Irgendjemand zufälligem wirst du immer deine Offroad-Lampe in die Augen halten.
 
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überliest man gerne mal das ein oder andere Wort.
Das ist nur das alljährlich wiederkehrende StVO-Lampen und Nutzer solcher Lampen Gebashe. Das ist hier so eine Art Ritual und braucht nicht ernst genommen zu werden. Ist in jedem Thema das Gleiche, quasi ein Dauerbrenner.

Hatte letztes Jahr kurz die Lezyne HB 500 getestet. Alu, für die gibt es verschiedene Halter, auch aus Alu. Mit war die bei weitem nicht hell genug, anderen reicht so etwas aber aus. Alle anderen Möglichkeiten hast du bereits selbst genannt oder wurden dir genannt.
Diese Dunkelzeit werde ich mal ein Lupine StVO Lampe testen. Vielleicht reicht so etwas ja.
 
Mit war die bei weitem nicht hell genug, anderen reicht so etwas aber aus. ......

Die stärkste kennste ja, wenn du von K Nummer soll in DE auch erworben sein ,weg gehst.
und dir nur ein 100% STVO- Konformer aufbau reicht.:daumen:

ich bin seit 1 jahr wunschlos glücklich damit und belustige mich, auch deswegen gerne über besonders STVO fehlkostruktionen wie beispielsweise......wie man so was mehr als nur offensichtlich, das völlig daneben ist an leute verkaufen will.......

die max 2000 lumen von meiner sind overkill, der ~400 Lumen mode ist mehr als nur hell genug für vollgas dahin heizen......

das du den Lezyne HB 500 klopper entsorgen wirst hatte ich fast schon vermutet nur aus anderen gründen.
 
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