* BEANTWORTET. DANKE* Risiko bei Paketverlust? Wie gehen WIR miteinander um?

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ich hatte ende januar einen lrs von einem forumskollegen erhalten, den ich reklamiert habe, weil er nicht der beschreibung entsprach. auf dem rückweg hat dhl das paket verloren. bis heute scheisst dhl auf meine reklamation und ich bleibe jetzt wohl auf dem geldverlust sitzen.
jetzt habe ich von einem anderen forumskollegen etwas gekauft. dieser hat es unversichert losgeschickt und sch**ss dhl hat das päckchen wieder verschlampt. auch hier habe ICH den geldverlust.
irgendwie fuckt mich das ab und ich wollte mal wissen, was hier gute tradition ist.
wie habt ihr das bisher geregelt, wenn ein paket abhanden gekommen ist?
es kann ja nicht sein, daß der, der geld transferiert, hier immer pech gehabt hat, wenn etwas verloren geht, oder? ich fände teilen fair.
vg von christopher (total abgenervt)
 
dieser hat es unversichert losgeschickt

Zum Laufradsatz, hast du den versichert zurückgeschickt ?
wenn nicht, Selber Schuld :ka:


Und zu dem anderen Teil, fordere dein Geld zurück.
Ist ja nicht dein Problem das der Versender es nicht versichert hat.
Ausgenommen du wolltest es unversichert weil wegen paar Geld sparen.
Dann = Selber Schuld.


Ansonsten hast du eine Rechtsschutzversicherung ?
Wenn ja dann ab zum Anwalt damit.


Wenn nein = Selber Schuld.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zum Laufradsatz, hast du den versichert zurückgeschickt ?

kann man ein Paket dieser Größe unversichert verschicken?

erst stellt man einen Nachforschungsauftrag

dann braucht es längere Zeit, bis DHL die Nachforschung durchführt und abschließt

erst danch wird das ganze zum Versicherungsfall
 
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die unversicherte Höchstgröße für Päckchen liegt bei max. 60 x 30 x 15 cm

einen Laufradsatz muß man aufgrund seiner Größe zwangsläufig als versichertes Paket verschicken
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
lrs war versichert, aber dhl reagiert einfach nicht. mir geht es hier im thread aber um kollegiale regelungen unter gleichgesinnten.
 
es dauert einige Wochen bis die Bearbeitung des Nachforschungsauftrages abgeschlossen ist. DHL hofft natürlich auch, daß die Sendung während dieser Zeit wieder auftaucht. Man bekommt das Geld aus der Verlustversicherung also nicht sofort ausgezahlt.

den Nachforschungsauftrag muss der Versender stellen, also du

Einfach die Servicehotline anrufen!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich denke die Diskussionen über die Paket-mafia sind hier nicht gefragt.
Also - es gibt hier keine Forumsinterne Regelung. Unter denen, die hier öfter etwas tauschen wird so etwas bestimmt auch mal geteilt (selbst schon getan).

Es gibt hier allerdings viele Teilnehmer die nur zum Verkauf und Kauf beteiligt sind, denen wirst du mit einem Appell an die Freundschaft unter Klassik-Narren nicht beikommen.
Habe gerade selbst einen Artikel bekommen der definitiv falsch beschrieben wurde... Saurer Apfel eben.
 
ich selber verschicke nur noch versichert.

im Fall des Falles hat man eine Sendeverfolgungsnummer

wenn bei mir mal etwas weggekommen ist, dann waren es immer nur Päckchen, keine Pakete
 
Also mein letzter Stand war das DHL Pakete immer versichert sind. Du kannst quasi nicht ohne Versicherung bei ihnen verschicken, jedoch sind diese nur Standard versichert bis 500€. Und bei Dingen die mehr wert sind sollte man halt nicht an lausigen 6€ Gebühren sparen die das ganze bis 2500€ absichern. Wie die anderen bereits sagen Antrag bei DHL stellen und falls da nix bei raus kommt Anwalt einschalten.
 
So ist es. nur DHL Päckchen sind nicht versichert und bieten auch keine Sendungsverfolgung.

Es gibt ein Dinge die das Leben leichter machen. Eins davon ist die Onlinefrankierung. Gut, man muss den Paketzettel irgendwo ausdrucken. Aber handgeschrieben geht gar nicht. Heutzutage wird das alles von Maschinen gelesen, denen sollte man es einfach machen. Ich hatte schon ein DHL Paket welches wochenlang zwischen zwei Zentrallagern hin- und herpendelte.

Ansonsten ist es natürlich etwas absurd, das nur der Versender mit DHL Probleme regeln kann, während nach § 447 BGB das Versandrisiko beim Empfänger bzw. Käufer liegt.
 
...Ansonsten ist es natürlich etwas absurd, das nur der Versender mit DHL Probleme regeln kann, während nach § 447 BGB das Versandrisiko beim Empfänger bzw. Käufer liegt.
Das ist gar nicht so "absurd":
Der Empfänger hat zum Transportunternehmen keinerlei Vertragsbeziehungen. Diese hat nur der Absender !
Deshalb kann nur er mit DHL kommunizieren, wenn etwas schiefgeht.
Daß der Empfänger die Transportgefahr trägt, ändert daran nichts.
 
Das ist gar nicht so "absurd":
Der Empfänger hat zum Transportunternehmen keinerlei Vertragsbeziehungen. Diese hat nur der Absender !
Deshalb kann nur er mit DHL kommunizieren, wenn etwas schiefgeht.
Daß der Empfänger die Transportgefahr trägt, ändert daran nichts.

Ja soweit richtig. Der Versender kann das aber auf den Empfänger übertragen und dann kann der Empfänger mit DHL kommunizieren. Versand Richtlinien bei Privatpersonen sind grausam....
 
hey jungs, vielen dank für die vielen rückmeldungen. ich kenne die richtlinien ganz gut und habe auch kumpels, die anwälte sind. für mich ist dhl ein drecksunternehmen, das unseriös mit reklamationen umgeht. die beiden dhl-boten, die mir jeweils die pakete verschlampt / geklaut (...?) haben, sind menschen, die, begegnete ich ihnen bei dunkelheit im park, angst in mir auslösen würden und sind definitiv nicht die hellsten kerzen auf dem kuchen.

wie jedoch im ersten beitrag erläutert, geht es mir um gepflogenheiten im forum. WIR haben es nur in der hand, wie WIR MITEINANDER umgehen.

ich werde kaum dhl verklagen, denn dafür ist mir meine lebenszeit zu schade - zumindest bei beträgen, die ich gut verkraften kann. wenn wir hier aber (was sicherlich auch sehr oft oder meistens der fall ist) beim handeln fair miteinander umgehen und uns auch mal einen verlust teilen, dann würde es den spaß noch vergrößern.

nochmal: meine frage ist, wie IHR das handhabt, gehandhabt habt oder wie eure einstellung dazu ist. ich habe den threadtitel etwas geändert, weil er auch irreführend ist.

meine idee dazu kennt ihr, und wenn ich mal etwas verkaufen sollte, wird ups beauftragt (den mehrpreis trage ich), denn die haben die geringste verlustquote.
 
Bei versicherten Paketen ist doch ganz klar der Ball beim Dienstleister .

Wenn ich ein Paket versichert versende und es kommt weg , dann greift die Versicherung - deshalb habe ich ja einen Aufschlag bezahlt .

In die Hand nehmen muss das natürlich der Versender , denn der Dienstleister wird sich schön in Geduld üben - klappt ja oft genug .

Ganz ehrlich - angenommen ich habe einen Artikel hier gekauft oder verkauft und er kommt weg - warum sollte ich für die Kosten aufkommen , wenn ich alles dafür getan habe , dass es sicher ankommt ( gute Verpackung , versicherter Versand ).

Habe ich aber wegen 1-2€ ne unversicherte Variante gewählt - Pech gehabt - you life , you learn

Ich hatte schon zwei Fälle von beschädigten Sendungen - beide Male keine Probleme bei der Abwicklung der Reklamation - die hat weniger Zeit in Anspruch genommen wie dein Thread hier - nix für ungut.
Und glaube mir , ich habe schon sehr , sehr viele Pakete bekommen und verschickt - aus und in die ganze Welt .
 
Jetzt mal abgesehen von Sendungen, die verschwinden, gebe ich Rückmeldung, wenn ein Teil nicht der Beschreibung (und damit nicht dem gezahlten Betrag) entspricht. Bisher habe ich auf solche Kritik leider nie eine Rückmeldung, Erklärung, Entschuldigung, Teilerstattung o.ä. erhalten. Soweit zu meinen Erfahrungen im Umgang mit Problemsendungen. War zum Glück selten, und die überwiegenden Vorgänge waren erfreulicher, kollegial, korrekt, wie man sich das wünscht.
 
Die nachfolgenden Kürzungen stammen von mir.

hey jungs, vielen dank für die vielen rückmeldungen. ich kenne die richtlinien ganz gut und habe auch kumpels, die anwälte sind. [..]

Ich hatte ja zunächst befürchtet, dass ich hier kurz zur Rechtslage ein paar Worte verlieren muss, aber es ist schön zu lesen, dass das doch nicht der Fall ist.

wie jedoch im ersten beitrag erläutert, geht es mir um gepflogenheiten im forum. WIR haben es nur in der hand, wie WIR MITEINANDER umgehen.

[..]

nochmal: meine frage ist, wie IHR das handhabt, gehandhabt habt oder wie eure einstellung dazu ist. ich habe den threadtitel etwas geändert, weil er auch irreführend ist.

Ist ganz einfach: Wer halbwegs schlau ist, der hält sich an die gesetzliche Regelung. Ich jedenfalls würde das stets so tun, denn die ist durchaus gut und die Risikoverteilung ist für beide Parteien klar geregelt und nachlesbar.

meine idee dazu kennt ihr, und wenn ich mal etwas verkaufen sollte, wird ups beauftragt (den mehrpreis trage ich), denn die haben die geringste verlustquote.

Also wäre ich je Käufer bei Dir, würde ich Dir explizit auftragen NICHT mit UPS, sondern mit DHL zu versenden. Und DU als VK würdest gut daran tun, Dich daran zu halten, denn andernfalls bist Du im Schadenfall auch zwischen Privatpersonen einstandspflichtig, weil das Versandrisiko dann an Dir hängen bleibt.

Zu Deinem Fall 1: DHL den Nachsendeauftrag rechtssicher (also nicht per Einschreiben mit Rückschein) zukommen lassen, Frist setzen, in Verzug bringen ... den Rest verraten Dir Deine Anwaltskumpels. Beten, dass der LRS nicht mehr als 500€ wert ist, falls keine zusätzliche Versandversicherung abgeschlossen war, denn andernfalls kannst Du nur hoffen, dass sie das Paket finden und nicht in der Haftung laden. Du würdest 0€ bekommen.

Zu Deinem Fall 2: Wenn Du Päckchen in Auftrag gegeben bzw. ausdrücklich oder konkludent akzeptiert hast, ist die Sache erledigt. Falls nicht, haftet der Versender. Ist doch alles ganz einfach.
 
Ich kann ja verstehen das Du genervt bist aber ich frage mich was Du mit der "Frage" bezwecken willst? Geteiltes Leid ist halbes Leid? Oder sollen wir zusammenlegen damit Dein Schaden geringer ausfällt?

Es ist ja bereits fast alles geschrieben:
DHL Nachforschungsaufträge dauern, ja - aber bei mir wurde bisher noch jeder abgearbeitet. Entweder mit Kostenerstattung und/oder Rücksendung meines Pakets. Auch ohne Anwalt. Meine Kumpels arbeiten alle auf dem Bau oder gar nicht.

Ansonsten verschicke ich jeden 10 Euro Artikel in "Päckchen" Größe per Hermes. Da hat jeder eine Sendungsnummer.

Es ist nicht immer die Badehose dran schuld wenn der Bauer nicht schwimmen kann.
Sorry, ich weiß das Du das nicht hören willst.
Andererseits hast du gefragt :bier:
 
Der Empfänger hat zum Transportunternehmen keinerlei Vertragsbeziehungen. Diese hat nur der Absender !
Deshalb kann nur er mit DHL kommunizieren, wenn etwas schiefgeht.

genau. im Notfall kann zwar auch der Empfänger den Nachforschungsauftrag stellen. Aber es wird ihm schwer fallen, Angaben wie die Sendeverfolgungsnummer, Adresse des Verkäufers (läßt man sich als Käufer nie geben) ungefähre Abmessungen des Paketes und Fotos der Ware zu machen.

wenn mal etwas verloren geht, dann sollte der Absender so fair sein und den Nachforschungsauftrag stellen ... und nicht denken, daß seine Aufgabe erledigt sei, wenn er das Paket zu Post gebracht hat.

Und sollte der Absender die Sendeverfolgungsnummer nicht mehr besitzen, dann soll der Absender für den Verlust haften! Ohne Sendeverfolgungsnummer kann man gegenüber DHL nicht nachweisen, daß ein versichertes Paket verschickt wurde.
 
@Learoy ich habe nicht verstanden, was du mir sagen willst.
@Ketterechts ja, das kann ich schon nachvollziehen. wie gesagt: meine frage ist ergebnisoffen, sonst würde fragen ja nix bringen. vllt. ist alles gut so, wie es ist und ich habe einfach jetzt 2x pech gehabt. die letzten jahre war auch bei mir immer alles ok mit dhl&co. was weiß ich. :ka: nervt halt >:(
 
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