plötzlich Privatweg

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St. Peter
Hallo zusammen,

ein Forstweg den ich schon oft gefahren bin wurde jetzt von einem Bauern zum Privatweg deklariert. Da hat mich dann doch interessiert ob er das so einfach darf. Wenn das Schule macht sperrt jeder alles. Habe daraufhin die Gemeinde, mit Hinweis auf das Betretungsrecht nach § 59 des Bundesnaturschutzgesetz, angeschrienen. Die Gemeinde meinte dann Sie ist nicht zuständig und wüsste nicht wie solch ein Schild überprüft werden kann. Daraufhin habe ich mich an das Landratsamt gewannt. Diese Antwort habe ich bekommen:

nach Rücksprache mit unserem Juristen teile ich Ihnen Folgendes mit:

Da es sich um ein Privatgrundstück handelt, kann der Eigentümer im Rahmen der geltenden Vorschriften Wege anlegen und auch Schilder anbringen ohne Genehmigung.

Nun meine Frage: Darf er den Weg zu seinem Privatweg deklarieren? Wenn nicht an wen wende ich mich? Wenn nicht hat das Schild für mich eine Gültigkeit?

Gruß und Danke

Florian
 
Das Wesen des Betretungsrechts nach § 59 BNatSchG und anderer entsprechender Vorschriften ist, dass es Privatwege für die Öffentlichkeit zugänglich macht.
 
Hallo zusammen,

ein Forstweg den ich schon oft gefahren bin wurde jetzt von einem Bauern zum Privatweg deklariert. Da hat mich dann doch interessiert ob er das so einfach darf. Wenn das Schule macht sperrt jeder alles. Habe daraufhin die Gemeinde, mit Hinweis auf das Betretungsrecht nach § 59 des Bundesnaturschutzgesetz, angeschrienen. Die Gemeinde meinte dann Sie ist nicht zuständig und wüsste nicht wie solch ein Schild überprüft werden kann. Daraufhin habe ich mich an das Landratsamt gewannt. Diese Antwort habe ich bekommen:

nach Rücksprache mit unserem Juristen teile ich Ihnen Folgendes mit:

Da es sich um ein Privatgrundstück handelt, kann der Eigentümer im Rahmen der geltenden Vorschriften Wege anlegen und auch Schilder anbringen ohne Genehmigung.

Nun meine Frage: Darf er den Weg zu seinem Privatweg deklarieren? Wenn nicht an wen wende ich mich? Wenn nicht hat das Schild für mich eine Gültigkeit?

Gruß und Danke

Florian

Fragen dazu:
Welches Bundesland? In Deutschland?
Ist es ein Schotterweg?
Mitten im Wald? Am Waldrand?
Steht auf dem Schild nur Privatweg?
Oder auch Durchfahrt verboten? Betreten verboten?
Gibt es zusätzlich eine Schranke oder rot-weißes Flatterband?

Wege sperren darf z.B. In BW nur die untere Forstbehörde, ein Jagdpächter hat nix zu melden.
Ein Waldeigentümer darf zwar Schilder aufhängen, aber keine Wege sperren.
 
Das Wesen des Betretungsrechts nach § 59 BNatSchG und anderer entsprechender Vorschriften ist, dass es Privatwege für die Öffentlichkeit zugänglich macht.
BNatSchG § 59 1) Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung ist allen gestattet (allgemeiner Grundsatz).

Sorry, da steht nichts von "Befahren". Und dann ist da noch die Frage was "freie Landschaft" eine "Straße" bzw. ein "Weg" ist. Und dann ist noch viel im Landesrecht geregelt. Das ist leider in der Tat nicht unproblematisch, da landwirtschaftliche Flächen ja in der Regel kein Wald sind und damit die Waldgesetze nicht anwendbar sind.
In der Praxis bedeutet das, dass teilweise die Gemeinden mit den Landwirten über die Wanderwege die über Kuhweiden führen verhandeln müssen (da gab es in Bayern dieses Problem mit der Haftung).

Einen Einstieg in das Gesetz findest du hier (leider ist nur der Anfang kostenlos, aber der dürfte schon die meisten Fragen beantworten) https://www.haufe.de/recht/deutsche...reien-landschaft_idesk_PI17574_HI2646599.html

Was jedem klar sein sollte: §59(1) erlaubt nur den Fußgängern das Betreten aber nicht den Radfahrern. Als Radfahrer kann man sich nicht auf das Gesetz berufen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hab in einem Privatweg gewohnt. Das hieß nicht, das dort niemand durch gegangen ist. Im Gegenteil. War bei Einheimischen und Gästen sehr beliebt der Durchgang. Die Rechtliche Lage kenn ich nicht. Aber wenn ein öffentliches Interesse am Durchgang besteht kann ein Weg nicht einfach so gesperrt werden. Das deklamieren als Privatweg ist aber legitim.
 
Ich sags mal so, das Bundesrecht gibt nicht viel her. Am Ende ist wichtig, was genau im Landesrecht steht und was im Grundbuch steht. Mir gehört auch ein Privatweg. Da hat die Gemeinde ein Wegerecht eintragen lassen, bevor sie mir das Grundstück verkauft hat. Ich kann da gar nichts sperren. Ich kann aber natürlich Schilder aufhängen wie "Privatweg, keine Haftung" oder sowas. Die andere Frage ist, ob es was nutzt. Meine Nachbarn haben auch Privatwege ohne diese Last, die könnten ihre Wege durchaus sperren.
Wie ich den TE verstehe, gibt das Schild "Privatweg" die Rechtslage korrekt wieder. Der Weg ist auf Privatgelände und da ist kein Wegerecht drauf.

Die Sorge des TE, dass jeder alles sperrt teile ich durchaus. Da sind besonders die teilweise unklaren Haftungsverhältnisse ein echtes Problem. Bisher sind Tierhalter ja davon ausgegangen, dass Wanderer schon selbst aufpassen müssen, wenn sie Weiden queren. Ich würde meine Weiden dann auch eher sperren.
 
Fragen dazu:
Welches Bundesland? In Deutschland? Baden Würtemberg
Ist es ein Schotterweg? Ja - es fahren da auch Trecker
Mitten im Wald? Am Waldrand? Startet an einem Radweg und geht dann in den Wald
Steht auf dem Schild nur Privatweg? Nur Privatweg
Oder auch Durchfahrt verboten? Betreten verboten? Nein
Gibt es zusätzlich eine Schranke oder rot-weißes Flatterband? Nein
 
Ich sags mal so, das Bundesrecht gibt nicht viel her. Am Ende ist wichtig, was genau im Landesrecht steht und was im Grundbuch steht. Mir gehört auch ein Privatweg. Da hat die Gemeinde ein Wegerecht eintragen lassen, bevor sie mir das Grundstück verkauft hat. Ich kann da gar nichts sperren. Ich kann aber natürlich Schilder aufhängen wie "Privatweg, keine Haftung" oder sowas. Die andere Frage ist, ob es was nutzt. Meine Nachbarn haben auch Privatwege ohne diese Last, die könnten ihre Wege durchaus sperren.
Wie ich den TE verstehe, gibt das Schild "Privatweg" die Rechtslage korrekt wieder. Der Weg ist auf Privatgelände und da ist kein Wegerecht drauf.

Die Sorge des TE, dass jeder alles sperrt teile ich durchaus. Da sind besonders die teilweise unklaren Haftungsverhältnisse ein echtes Problem. Bisher sind Tierhalter ja davon ausgegangen, dass Wanderer schon selbst aufpassen müssen, wenn sie Weiden queren. Ich würde meine Weiden dann auch eher sperren.
Und wie lässt sich kontrollieren ob solche Einträge vorhanden sind? In der Praxis gar nicht. Da sagt einer im Wald betreten verboten da privat - und dann? Klar kann man auch einfach weiterfahren - ist aber bisher nicht mein Stil.
 
Und wie lässt sich kontrollieren ob solche Einträge vorhanden sind? In der Praxis gar nicht. Da sagt einer im Wald betreten verboten da privat - und dann? Klar kann man auch einfach weiterfahren - ist aber bisher nicht mein Stil.
Wenn da öffentliches Wegerecht drauf gewesen wäre, dann hätte die Gemeinde reagieren müssen. Hat sie aber nicht. Alles andere ist echt schwierig, besonders mit dem Rad. Da hat man außerhalb von Bayern oft wenig Rechte. Wie es bei dir aussieht? Keine Ahnung siehe unten
Solange da nur "Privatweg" steht, würde ich mir aber nicht allzu viel Kopf machen. Vielleicht will der Eigentümer ja irgendwelche Haftungsprobleme vermeiden. Wenn's nix macht außen rum zu fahren würde ich das auch machen.

Ergänzung: Ich hab dir hier noch das passende Gesetz aus dem bawü Landesrecht rausgesucht:
https://dejure.org/gesetze/NatSchG/44.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Es lohnt sich auch immer mal ein Blick auf die DIMB-Seite: https://www.dimb.de/fachberatung/die-rechtslage/baden-wuerttemberg/

Ist ein Schild "Privatweg" nicht rausgeschmissenes Geld? Was soll das bringen? Sind ja viele Wege "privat", das heißt aber lange nicht, dass sie gesperrt sind und ändert doch nichts an dem Zustand.
Ich sehe hier keinen Grund, warum man diesen Weg nicht auch mit dem Fahrrad fahren dürfte.
 
ja bei mir schrie ein Bauer rum(Priivaaat). Bin dann einen anderen Weg gefahren. Nur was mache ich wenn der nächste Weg auch noch beschildert wird. Die Gemeinde als Ortspolizeibehörde konnte/wollte dazu ja nichts sagen.
 
ja bei mir schrie ein Bauer rum(Priivaaat). Bin dann einen anderen Weg gefahren. Nur was mache ich wenn der nächste Weg auch noch beschildert wird. Die Gemeinde als Ortspolizeibehörde konnte/wollte dazu ja nichts sagen.

Zum einen ist die Gemeinde keine Polizeibehörde, zum Anderen kann Dir das Ordnungsamt der Gemeinde Auskunft geben. Die sind da zuständig.
 
Der Weg war doch wahrscheinlich schon vorher privat. Ob da jetzt ein Schild hängt oder nicht ist vollkommen egal. Maßgeblich ist die gesetzliche Regelung was den Zugang betrifft.
 
BNatSchG § 59 1) Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung ist allen gestattet (allgemeiner Grundsatz).

Sorry, da steht nichts von "Befahren". Und dann ist da noch die Frage was "freie Landschaft" eine "Straße" bzw. ein "Weg" ist. Und dann ist noch viel im Landesrecht geregelt. Das ist leider in der Tat nicht unproblematisch, da landwirtschaftliche Flächen ja in der Regel kein Wald sind und damit die Waldgesetze nicht anwendbar sind.
In der Praxis bedeutet das, dass teilweise die Gemeinden mit den Landwirten über die Wanderwege die über Kuhweiden führen verhandeln müssen (da gab es in Bayern dieses Problem mit der Haftung).

Einen Einstieg in das Gesetz findest du hier (leider ist nur der Anfang kostenlos, aber der dürfte schon die meisten Fragen beantworten) https://www.haufe.de/recht/deutsche...reien-landschaft_idesk_PI17574_HI2646599.html

Was jedem klar sein sollte: §59(1) erlaubt nur den Fußgängern das Betreten aber nicht den Radfahrern. Als Radfahrer kann man sich nicht auf das Gesetz berufen.
§44 BW NatSchG stellt das Befahren mit Rad und Pedelec auf geeigneten Wegen dem Betreten gleich.
Diesen Passus findet man in vielen Landesgesetzen sowohl für die freie Landschaft, als auch für den Wald.

Sollte es ein Weg sein, der in den Wald führt und dort weiterführt, würde ich mir da keinen Kopp machen. Notfalls eine Kopie des Gesetzestextes in den Rucksack packen, dem Bauern beim nächsten Mal in die Hand drücken und ihm einen schönen Tag wünschen. Freundlich natürlich.
 
@Epic_treter:
1590825029604.png

dies zeigt die Homepage der Gemeinde an. Da ich kein Jurist bin kann ich das nicht bewerten.
@skaster: Das mit dem Ausdruck ist gerade in meinem Rucksack gelandet. Finde ich super die Idee
 
ja bei mir schrie ein Bauer rum (...)
Naja gut die schreien gern mal rum ... Warum wohl wird 'Bauer' auch als abwertender Begriff / Schimpfwort benutzt ❓

Ich fahre oefters auf einer Strasse (Abkuerzung), gesperrt fuer KFZ mit dem entsprechenden Schild, Zusatz 'landwirtschaftlicher Verkehr frei'.
Da fahren die Bauern auch gern mit ihren Dreier BMWs durch und zeigen mir dann (als Antwort auf den Mittelfinger) ein Schild in der Windschutzscheibe 'Landwirt im Einsatz'. Ja klar. Mit dem Dreier BMW.

Aber dann meckern wenn ich keine Lust habe, 'regional' einzukaufen, das Dreifache zu bezahlen, weil ich mir die Frage stelle: Muss ich solche Ar§loexxer auch noch unterstuetzen? ... ?
 
Naja gut die schreien gern mal rum ... Warum wohl wird 'Bauer' auch als abwertender Begriff / Schimpfwort benutzt ❓

Ich fahre oefters auf einer Strasse (Abkuerzung), gesperrt fuer KFZ mit dem entsprechenden Schild, Zusatz 'landwirtschaftlicher Verkehr frei'.
Da fahren die Bauern auch gern mit ihren Dreier BMWs durch und zeigen mir dann (als Antwort auf den Mittelfinger) ein Schild in der Windschutzscheibe 'Landwirt im Einsatz'. Ja klar. Mit dem Dreier BMW.

Aber dann meckern wenn ich keine Lust habe, 'regional' einzukaufen, das Dreifache zu bezahlen, weil ich mir die Frage stelle: Muss ich solche Ar§loexxer auch noch unterstuetzen? ... ?
Fun Fact:
Einmal Bauer, immer Bauer, überall Bauer.
Wenn man in Deutschland einmal einen Landwirtschaftlichen Betrieb angemeldet hat, darf man die „landwirtschaftlichen Wege“ auch noch als Rentner befahren, egal wo man ist in Deutschland, nicht nur zuhause am eigenen Acker.
Hier denken die Bauern auch sie wären superwichtig und ganz toll.. ich sag nur Gülle ausfahren ohne sich an die Verordnung zu halten, Sonntags krach machen, immer mit Höchstgeschwindigkeit mit dem Trecker unterwegs ( Scheiß doch auf den Nachbar mit Hund), je Glyphosat desto besser, der Gemüsebauer verwechselt schneckenkorn mit Seramis Trockenerde, die Rumänischen Erntehelfer dürfen im Gegensatz zu vielen Schlachthöfen wenigstens in der Sonne arbeiten, Arbeitszeiten, Entlohnung und Quartier sind auf dem Niveau der 3. Welt.
Das „Gemüse“ direkt vom Bauern hier nebenan ist genauso aus dem Chemiewerk wie das aus Spanien, nur dreimal so teuer. Wenn ich wirklich gutes Gemüse will, bleibt nur der eine Demeter Biohof, ist auch nicht viel teurer.
 
Ich meine, von mir aus faehrt er die illegale Abkuerzung.
Da steht ja 'landwirtschaftlicher Verkehr frei' und nicht 'Landwirte frei'.

Aber dann soll er gefaelligst hinter mir bleiben und sich gedulden, und nicht sich mit max. 50cm Seitenabstand an mir vorbeipressen und sich aufpissen als sei das alles sein Grundrecht. Denn selbst wenn er dort fahren duerfte - wenn der Platz nicht reicht fuer ordentliches Ueberholen, dann darf er eben gar nicht ueberholen.
 
Fun Fact:
Einmal Bauer, immer Bauer, überall Bauer.
Wenn man in Deutschland einmal einen Landwirtschaftlichen Betrieb angemeldet hat, darf man die „landwirtschaftlichen Wege“ auch noch als Rentner befahren, egal wo man ist in Deutschland, nicht nur zuhause am eigenen Acker.
Hier denken die Bauern auch sie wären superwichtig und ganz toll.. ich sag nur Gülle ausfahren ohne sich an die Verordnung zu halten, Sonntags krach machen, immer mit Höchstgeschwindigkeit mit dem Trecker unterwegs ( Scheiß doch auf den Nachbar mit Hund), je Glyphosat desto besser, der Gemüsebauer verwechselt schneckenkorn mit Seramis Trockenerde, die Rumänischen Erntehelfer dürfen im Gegensatz zu vielen Schlachthöfen wenigstens in der Sonne arbeiten, Arbeitszeiten, Entlohnung und Quartier sind auf dem Niveau der 3. Welt.
Das „Gemüse“ direkt vom Bauern hier nebenan ist genauso aus dem Chemiewerk wie das aus Spanien, nur dreimal so teuer. Wenn ich wirklich gutes Gemüse will, bleibt nur der eine Demeter Biohof, ist auch nicht viel teurer.

Wenn ich Dich als Nachbarn hätte, würde ich das als Bauer genau so machen!
 
Wenn ich Dich als Nachbarn hätte, würde ich das als Bauer genau so machen!
Es ist halt wie überall. Es gibt solche und solche. Manche Farmer sind mir auch mit ihren 30t Gespann ausgewichen, damit ich mit dem Bike nicht vom Weg runter muss - hätte ihn aber auch vorbei gelassen.
Anders rum gibts auch Radler, die meinen sie bleiben extra auf der Fahrspur stehen und gehen keinen Schritt an die Seite. Der Grundbesitzer kann ja samt voll beladenem Anhänger in den Graben ausweichen...:spinner:
 
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