Erlaubt oder verboten: Diese Regeln für Mountainbiker im Wald musst du kennen

Erlaubt oder verboten: Diese Regeln für Mountainbiker im Wald musst du kennen

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Neu im Mountainbike-Business? Dann erst einmal herzlichen Glückwunsch zum vermutlich besten Hobby der Welt! Jetzt gilt es noch einige wichtige Sachen zu beachten, damit die ersten Ausfahrten zum großen Erfolg werden. Welche Sachen es im Wald und auf Trails zu beachten gilt, was man darf und was nicht, erfährst du in unserem Einsteiger-Guide.

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Erlaubt oder verboten: Diese Regeln für Mountainbiker im Wald musst du kennen
 
Zuletzt bearbeitet:
So, ein ganzes Jahr ist seitdem vergangen. Darf ich mittlerweile nur von meinem teuren Material reden?

(Ich habe keins. aber das ist ja erstmal nicht relevant)
 
Gesunder Menschenverstand!!! Rücksicht und Einsicht ist in jedem Lebensbereich sinnvoll. Man sollte sich nicht zu viel auf seinen tollen Sport einreden, das nervt, genauso wie neue highend parts usw. Machen statt quatschen! Man kann leider auch schnell zum Opfer der Industrie werden und jeden Misst glauben und mitmachen. Was natürlich auch viele vergessen ist die Verantwortung sich selbst und anderen gegenüber. Spass haben aber bitte nicht auf Kosten anderer.
 
Wir versuchen immer zu erklären, dass die Idioten die Familien erschrecken und rücksichtslos an den Leuten vorbei rasen die absolute Minderheit sind, für den durchschnittlichen Wanderer und Spaziergänger sind die aber die gefühlten 90% aus deinem Zitat und mit diesem Gefühl lässt sich prima dass Verbot von MTB auf normalen Wanderwegen und sogar Waldwegen begründen.
Auch bei Wanderern gibt es sehr unterschiedliche Gruppen. Ich hab keine Statistik gemacht aber ich habe schon das Gefühl, dass die Wanderer, die relativ selten in den Bergen unterwegs sind (so 3-4x im Jahr) die größten Vorbehalten haben. Wandern boomt halt auch sehr stark.

Schönes Beispiel letzten Herbst in den Dolomiten haben wir auf einem Steig bergauf tragend ein älteres Deutsches Rentnerpaar getroffen. Der nette Herr, etwas beleibter und sichtlich überfordert hat uns ohne Grund mit aller liebsten Wörtern bedacht. Wir beließen es beim freundlichen Grüßen. Ich freute mich für ihn, dass wir nicht die Rowdies sind für die er uns offenbar hielt denn sonst hätte er sich wohl eine Tracht Prügel zugezogen.

Man muss die Kirche aber im Dorf lassen. Obwohl es bei uns in Österreich wirklich schwierig ist, kommt man mit den allermeisten Wanderern sehr gut aus. Ich denke auch dass die Idioten ziemlich gleich verteilt sind. Aufgrund der höheren Anzahl der Wanderer ist es aber trotzdem wahrscheinlicher einen Idioten zu Fuß als auf dem Rad anzutreffen.
 
....Nachdem wir zusammen ein Bike gekauft, dieses gepimpt und alles richtig eingestellt haben, gilt es jetzt noch, die ein oder andere allgemeinere Sache zu beachten,....

Etwas ungünstige Reihenfolge, würde ich sagen.
Zuerst viel Geld für den Kauf und das Aufpimpen ausgeben um am Ende evtl. festzustellen, daß die Rahmenbedingungen nicht passen weil z.B. alles verboten ist 🙈
 
Vielleicht sollte man auch beliebte Strecken Sonntags zur Mittagszeit meiden.
Jaja, ich weiß gleiches Recht für alle…
Macht eh kein Spaß wenn man dauern anhalten muß wegen den Fußgängermassen.

Und vielleicht nicht alles fahren was fahrbar ist, zumindestens nicht zu Zeiten wo auch Wanderer unterwegs sind, sondern gleich oder vor der ersten Gondel oder bevor die meisten das Nachtlager verlassen.

Erinnere mich noch eine Begegnung in den Alpen an einem schmalen Steig. Links Fels, rechts Abgrund. Weg knapper Meter breit, technisch nichts besonderes - war mal mal so ein Video von einem Influencer online, das hat dann wohl viele angelockt….
Die Frage, wie man an einer Personengruppe mir einm Rad vorbeikommt, hatte sich der Typ wohl vorher nicht gestellt.
Wie blöd kann man auch sein, wenn der Lenker so breit ist wie der Weg und es keinerlei Ausweichstellen gibt….
 
Titelbild/Foto 1 erinnert mich doch tatsächlich ein bisschen an meine wilde Zeit als Rebell:


Jetzt bin ich ruhiger. Braaaape nur mehr um die Kurven, geht schneller für Strava Zeiten. Erster werd ich eh nicht, aber letzter will man halt auch nicht sein. Obwohl, skandinavien Flicks schauen auch geil aus und sind gar nicht mal sooo langsam/nicht dramatisch langsamer als abkürzen. Je nach dem ob halt Kameras installiert sind oder nicht, muss man sicher situationsbedingt entscheiden.

✊👈 😂


Strava von dem Trail kann ich gerne mal veröffentlichen bei Bedarf :)
 
In den Kommentaren sieht man, dass sich nicht mal die Biker untereinander einig und wohlgesonnen sind.
Wer wann Vorfahr hat, ob Wanderer oder E-Biker, es geht immer nur durch gemeinsame Rücksichtnahme.

Traurig, dass das einige immer noch nicht verstanden haben...
Das ist dann doch wie im richtigen Leben, traurig dass einige es nicht verstehen wollen und in ihrer Kuschelecke weiter beleidigte Leberwurst spielen wollen.:lol:
 
Atterseer Gegend? Unweit der Wiese über die ein bekannter ehem. Skiläufer im Hauptabendprogramm mit dem eBike in einer Tourismus-Förder-Sendung gefahren ist - obwohl dort überall solche Schilder stehn - auch bei den Forststraßen.
Kann mich gar nicht mehr erinnern wo das war ;)

Aber interessant, das mit dem eBike Video wußte ich nicht. Trail is aber fein 8-)
 
Bei der 2 Meter Regel ist das Problem die Regel an für sich , ich kenne nicht einen einzigen MTBer der sich daran hält und illegalen Abfahrten sind häufig die besten, leider.
 
Generell würde mich mal interessieren wie es denn mit dem Fahren auf Wegen im Naturschutzgebiet aussieht. Hier gibts nämlich ganz schön viel davon: https://rp.baden-wuerttemberg.de/fi...serstuhl/map-kaiserstuhl-uebersichtskarte.pdf
Dass querfeldein nicht okay ist versteht sich von selbst.

Das über den DIMB verlinkte Gesetz des Landes Baden-Württemberg zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft verbietet es nämlich nicht explizit, sondern schreibt:

Das Fahren mit Fahrrädern oder Pedelecs (Fahrräder mit elektrischer Motorunterstützung) ohne oder mit Anhänger sowie Krankenfahrstühlen mit oder ohne Motorantrieb ist auf hierfür geeigneten Wegen erlaubt. Auf Fußgänger ist Rücksicht zu nehmen.

In Schutzgebieten richtet sich das Betretungsrecht nach den jeweiligen Schutzbestimmungen. Soweit die Rechtsverordnung keine Regelung enthält, ist das Radfahren und das Fahren mit Krankenfahrstühlen in Naturschutzgebieten nur auf Straßen und geeigneten Wegen gestattet.

Heißt: In der Praxis gehts nur um die Definition "geeigneter Weg", oder?
 
Generell würde mich mal interessieren wie es denn mit dem Fahren auf Wegen im Naturschutzgebiet aussieht. Hier gibts nämlich ganz schön viel davon: https://rp.baden-wuerttemberg.de/fi...serstuhl/map-kaiserstuhl-uebersichtskarte.pdf
Dass querfeldein nicht okay ist versteht sich von selbst.

Das über den DIMB verlinkte Gesetz des Landes Baden-Württemberg zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft verbietet es nämlich nicht explizit, sondern schreibt:

Das Fahren mit Fahrrädern oder Pedelecs (Fahrräder mit elektrischer Motorunterstützung) ohne oder mit Anhänger sowie Krankenfahrstühlen mit oder ohne Motorantrieb ist auf hierfür geeigneten Wegen erlaubt. Auf Fußgänger ist Rücksicht zu nehmen.

In Schutzgebieten richtet sich das Betretungsrecht nach den jeweiligen Schutzbestimmungen. Soweit die Rechtsverordnung keine Regelung enthält, ist das Radfahren und das Fahren mit Krankenfahrstühlen in Naturschutzgebieten nur auf Straßen und geeigneten Wegen gestattet.

Heißt: In der Praxis gehts nur um die Definition "geeigneter Weg", oder?
Du musst in das richtige Gesetz schauen. In dem Fall das Landeswaldgesetz. Hier die Kurzfassung von der DIMB-Seite:


Baden-Württemberg hat 1995 den §14 Waldgesetz des Bundes, welcher das Befahren von Wegen mit dem Fahrrad grundsätzlich erlaubt, durch die Zwei-Meter-Regel im §37.3 Landeswaldgesetz BW verschärft. Damit wird das Fahrradfahren im Wald auf Wegen unter zwei Meter Breite verboten.


Sobald Du den Wald verlässt, gilt das nicht mehr. Der 50 cm breite Trampelpfad auf der Wiese, durchs Moor etc. ist, wenn geeignet, also legal befahrbar.
 
Das Landeswaldgesetz sticht das Naturschutzgesetz aus? Kann ich mir fast nicht vorstellen.
Oder meinst du das jetzt primär in Bezug auf die 2m Regel?
 
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