Tracks im Privatwald - Erfahrungen?

sap

vogelfrei
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7. Januar 2006
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Moin,
habe mich mal durch ein paar Threads bezüglich Privatwald und Streckenbau gelesen.
Fazit war zumeist, dass es speziell die Haftung ist, die Probleme macht und dann schläft der Thread ein ;)

Gibt es denn Beispiele / Erfahrungsberichte von erfolgreichen Projekten?

Ich fasse mal zusammen, was mir so das wichtigste schien:
  • Falls man der Waldbesitzer nicht selbst ist, muss dieser natürlich gefragt werden
  • Das größte Problem ist die Haftung: Wer haftet, wenn sich jemand (MTB, Kind, ...) verletzt
  • Wenn die Strecken entsprechend abgesichert sind, müsste eine Haftungsausschlusserklärung reichen (oder sehe ich das falsch?)

Ich stelle mir das gerade so vor, dass ich das mit dem Waldbesitzer kläre, eine Strecke baue und dann eben ein Haftungsausschluss unterzeichnet wird. Streckenabsicherung an den entsprechenden Stellen: Schilder, Absperrband/Zaun (vor den Rampen z.B.).
Ist das ein realistisches Szenario?
Die Lage ist ohnehin so, dass in der Praxis selten Besuch von außen zu erwarten ist. Aber klar, dann muss alles, was an baulicher Änderung des natürlichen Gefüges (ein Kicker ist ggf. eben nicht natürlich, Anlieger und North Shores auch nicht) vorgenommen wurde, entsprechend abgesichert werden.
Shores würden vllt auch erstmal draußen bleiben, da kommt vermutlich noch das Thema Baurecht ins Spiel.

Wäre nett, wenn hier verbindliche Informationen oder eben persönliche Erfahrungen ergänzt werden...
 
Meine persönliche Meinung, nachdem was ich hier so gelesen habe.
Was du vorhast ist nicht realistisch, Haftungsausschluss geht nicht.
Also Kurz:
- Verein gründen
- Versicherung abschließen
...
Positives Beispiel wo es sehr gut klappt.
http://www.dirtstylers.de/
Habe noch ein Video gefunden.
Den Pumptrack übe ich ich auch ab und an, ansonsten bleibe ich auf dem Boden. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Tjo, das mit dem Verein ist sicherlich eine gute Lösung, aber so ganz trivial ist das ja auch nicht. Ich wollte das tatsächlich etwas kleiner lassen...

Ich werde mich mal bemühen, in den nächsten Tagen verbindliche Infos rauszubekommen. Aus Langeweile, sülze ich trotzdem schonmal drauf los ;)
Klar ist es nicht so einfach "Haftungsausschluss unterschreiben und gut is" - aber ganz so knigge, dass ich für Gott und die Welt in meinem Privatwald haften muss, dürfte es ja auch nicht sein.
Wenn das kein ausgeschilderter Weg ist und jemand legt es in meinem Privatwald auf die Nase, ist es zunächst auch sein Problem - sofern meinerseits keine grobe Sorgfaltspflicht oder so verletzt wurde.
Für mich heißt das: Wenn es ein Weg ist, geht es um Verkehrssicherheit. Wenn es kein Weg ist, geht es um Absicherung der "Gegenstände", das Problematischste ist wohl eine Shore. Da darf halt niemand einfach so drauf kommen können, d.h. absperren. Vorm Biken auf machen und danach wieder zu. Der Fleiß muss dann halt sein.
Gerade weil der Wald in der Regel von jedem betreten werden darf (Das scheint zunächst mal Fakt), würde ja jeder Waldbesitzer Haftungsrisiken ohne Ende tragen. Löcher von Entwurzelungen, umgestürzte Bäume usw., da hat er - soweit ich bisher gelesen habe - nur eine eingeschränkte Aufräumpflicht.
Naja, bisschen Gerate aktuell, ich suche mal nach entsprechenden Quellen.
 
So, Landeswaldgesetz Ba-Wü:
Relevant scheint mir §33 Erholungswald. Denn da haben die Behören mehr Mitsprache. Dürfte in meinem Fall aber nicht zutreffen. Glaube kaum, dass die Ecke, die ich im Sinn habe, deklarierter Erholungswald ist.
Und natürlich §37 Betreten des Waldes.
(1) Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung betreten. Das Betreten des Waldes erfolgt auf eigene Gefahr. Neue Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten der betroffenen Waldbesitzer oder sonstiger Berechtigter werden dadurch, vorbehaltlich anderer Rechtsvorschriften, nicht begründet. Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, daß die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört, der Wald nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt sowie die Erholung anderer nicht beeinträchtigt wird.

(3) Das Fahren mit Krankenfahrstühlen (auch mit Motorantrieb), das Radfahren und das Reiten im Wald sind nur auf Straßen und hierfür geeigneten Wegen gestattet. Auf Fußgänger ist Rücksicht zu nehmen. Nicht gestattet sind das Reiten auf gekennzeichneten Wanderwegen unter 3 m Breite und auf Fußwegen, das Radfahren auf Wegen unter 2 m Breite sowie das Reiten und Radfahren auf Sport- und Lehrpfaden; die Forstbehörde kann Ausnahmen zulassen. § 52 Abs. 2 Satz 2 des Naturschutzgesetzes bleibt unberührt.

So, das is mal wieder juristische Kackerei. Betreten darf zunächst mal jeder. Auf eigene Gefahr. Bei Wegen zieht aber wohl die Verkehrssicherungspflicht. Was aber ein "geeigneter Weg" juristisch ist, ist da nicht definiert. Außerdem geht aus Absatz 3 meines Erachtens nach nicht eindeutig hervor, ob sich die 2m-Beschränkung bei Radfahren auf Wanderwege oder generell auf Wege bezieht. Wenn letzteres der Fall wäre, wäre pauschal alles unter 2m Breite nicht "geeignet". Dann käme es auf die Forstbehörde an...zu der hat der Waldbesitzer, den ich kenne, aber glaube ich einen sehr guten Draht.
Haftung scheint mir da aber, vorausgesetzt man sichert die Shores, nicht das Problem. Gaps ist wohl noch ein Thema, ansonsten aber wirkt das auf mich aber recht überschaubar. Wäre ja geil, wenn darauf was wird. Werd mit dem Besitzer und diversen Behörden die nächsten Tage mal sprechen.
 
Moin moin.
Nennt mich Hirnrissig aber ich kann nicht verstehen warum es nicht reichen sollte alles mit Schildern zu bestücken, einzuzäunen und ggf. noch vor jeden Sprung oder Shore ne Kette zu hängen. Zumal es doch privat ist.
Einzäunen MUß doch reichen.

Wie sieht es zum Beispiel damit aus: Ein Forstmensch hat einen Wildschutzgebiet (in diesem Fall einen Trail) eingezäunt. Wenn sich jetzt jemand auf diesem eingezäunten Gebiet verletzt, dann ist es doch bescheuert wenn man vor Gericht schuldig gesprochen würde wenn er sagen würde:
Naja, ich bin halt übern Zaun gestiegen und bin dann mit meinem Rad, welches ich nur mit mühe rüberheben konnte, von einem Holzgerüst gefallen vor welchem ne Kette hing und ein Schild auf dem stand: Zutritt verboten.

Also ich kann hier nicht erkenne wieso man dafür Haften sollte.

Dies interressiert mich da ich mit ein paar Kumpels ein Stück Land gepachtet habe, einen Zaun davor gemacht, Schilder aufgestellt habe und vor jeden Sprung ne Kette gezogen haben.

Ich finde das man mehr nicht machen kann. Wäre sonst ja das gleiche Problem wenn jemand in meinem eingezäunten Garten hinfällt und mich dann verklagt, obwohl er dort überhaupt nichts verloren hatte.

Ich bitte vielmals um Erklärung. Vielen Dank.
 
Moin,
ich habe das Thema für mich wohl erstmal erledigt. Ohne Verein ist es echt ziemlich kompliziert..habe auch mit Förstern usw. gesprochen, selbst als Förster stehst du mit einem halben Bein im Gefängnis, weil die Haftungsfrage im Wald so schwierig ist.

Einzäunen MUß doch reichen.

Im Grunde hast du mit dem Einzäunen auch nicht ganz unrecht, nur darfst du als Wald deklarierte Grundstücke nicht ohne weiteres einzäunen. Wenn du im Wald dein Haus hast und dort quasi einen Garten drum, ist es etwas anderes. Das ist aber wohl nur selten der Fall bzw. oft nur ein Bruchteil vom Grundstück um ein Haus. Wenn es Nutzwald ist, brauchst du anscheinend eine Genehmigung zum Einzäunen, die bei forstwirtschaftlicher Begründung erteilt wird.
Soweit mein Kenntnisstand...
 
Moin,
ich habe das Thema für mich wohl erstmal erledigt. Ohne Verein ist es echt ziemlich kompliziert..habe auch mit Förstern usw. gesprochen, selbst als Förster stehst du mit einem halben Bein im Gefängnis, weil die Haftungsfrage im Wald so schwierig ist.



Im Grunde hast du mit dem Einzäunen auch nicht ganz unrecht, nur darfst du als Wald deklarierte Grundstücke nicht ohne weiteres einzäunen. Wenn du im Wald dein Haus hast und dort quasi einen Garten drum, ist es etwas anderes. Das ist aber wohl nur selten der Fall bzw. oft nur ein Bruchteil vom Grundstück um ein Haus. Wenn es Nutzwald ist, brauchst du anscheinend eine Genehmigung zum Einzäunen, die bei forstwirtschaftlicher Begründung erteilt wird.
Soweit mein Kenntnisstand...

Im Endeffekt ist es traurig wie schwer es ist solche Dinge, welche unter anderem einige Jugendliche vielleicht mal weg vom PC oder den anderen üblichen Treffpunkten zu bekommen, genehmigen zu lassen. Wenn ich da an den Versuch von mir und ein paar Freunden denke wie wir versucht haben eine RC Rennstrecke für Nitrobetriebene Fahrzeuge bauen zu können(ebenfalls etwas was fast unmöglich ist), dann muss ich immer lachen wenn ich sehe das mittlerweile bei mir am Ortsausgang 5 Hundeschulen sind und für jugendliche gerade mal ein Punkt zum treffen vorhanden ist.
 
also wir bauen auch ne kleine dirt strecke bei uns im wald :)
wir haben mit dem besitzer gesprochen und der hat gesagt solang wir keine bäume kaputt machen können wir da alles zubauen wie wir wollen :D
ja ist natürlich auf eigene gefahr wenn du dich legst ist das dann pech
 
dreamys Problem ist das zunächst mal nicht, eher das des Besitzers...der weiß von seinen Haftungsrisiken wohl nix.
 
also wir bauen auch ne kleine dirt strecke bei uns im wald :)
wir haben mit dem besitzer gesprochen und der hat gesagt solang wir keine bäume kaputt machen können wir da alles zubauen wie wir wollen :D
ja ist natürlich auf eigene gefahr wenn du dich legst ist das dann pech

du wirst dir nichts vom besitzer holen wenn du einen unfall hast - das macht dann schon deine versicherung
 
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