Ich habe an das Bayerische Wirtschaftsministerium geschrieben und gefragt, wie so etwas passieren konnte, wo MTB doch auch ein immer wichtiger werdender Tourismus-Faktor (Das Tourismus-Resort ist im STMWI enthalten) in Bayern ist, es einige Fahrradfirmen aus Bayern gibt und letztlich von Vize-Ministerpräsident Aiwanger auch immer eine "grüne Verbotskultur" angeprangert wird, hier aber genau so gehandelt wurde, anstatt in eine Strategie der Koexistenz zu investieren. Soweit ich weiß kam diese "MTB-Killerverordnung" aus einem Ministerium, welches auch in der Hand der Freien Wähler ist - so wie das Wirtschaftsministerium von "Hubsi" Aiwanger.
DAS habe ich als Antwort bekommen:
Hallo Herr xxx, für die Bekanntmachung ist das Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) verantwortlich. Wir verweisen hiermit auf eine erste Einordnung der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV): Zunächst möchten wir darauf hinweisen, dass die bisher geltende Rechtslage unverändert fortbesteht. Oft bestehen jedoch Defizite beim Vollzug des bestehenden Rechts. Um durch zunehmende Erholungsnutzung gefährdete wichtige Lebensräume und gefährdete Tier- und Pflanzenarten (gerade im Alpenbereich) zu schützen, aber auch den Interessen von Grundeigentümern gerecht zu werden und auch die Interessen der Erholungssuchenden zu berücksichtigen, setzen sich die überarbeiteten Vollzugshinweise zum Ziel, die Vollzugsbehörden vor Ort bei ihrer Arbeit zu unterstützen sowie den rechtlichen Rahmen zu erläutern und zu konkretisieren, der zur Konfliktbewältigung zur Verfügung steht. Besucherlenkungskonzepte stellen eine solche vom Gesetz vorgesehene Maßnahme zur Konfliktbewältigung im Zusammenhang mit der Erholungsnutzung dar. Hier können auch Aspekte des Tourismus einfließen. Die Vollzugsbekanntmachung sieht hierzu keine näheren Ausführungen vor. Das StMUV hat die nachgeordneten Behörden über die neue Vollzugsbekanntmachung informiert und u.a. gebeten, die Geeignetheit der Wege in konfliktträchtigen Schwerpunktbereiche zu überprüfen und zu dokumentieren. Hierzu werden ggf. auch Kommunen, Tourismusverbänden und Interessensgruppen hinzugezogen. Ende 2023 soll eine Evaluierung der bis dahin bei der Umsetzung der Vollzugsbekanntmachung gemachten Erfahrungen erfolgen. Siehe auch Ratgeber Freizeit und Natur des StMUV folgender Link
https://www.stmuv.bayern.de/service/freizeittipps/ratgeber/index.htm Bezüglich der Auswirkungen auf den Tourismus stehen wir im Austausch mit den regionalen Tourismusverbänden, um die Auswirkungen auf den Tourismus zu bewerten und ggf. zu minimieren.
==> Fazit: Viel Blabla und unterm Strich will man erstmal gar nichts machen, abwarten was bis 2023 so passiert. Danke für nichts.