Trails in der Rhön

Ich möchte nicht, dass der Bericht falsch verstanden wird.
Es ging mir explizit um die Gegend rund um Bad Brückenau.

Man kann sich ja mal was Neues anschauen.
Ansonsten komme ich in der Rhön sehr gut zurecht.
 
Es hat ja mal seit .... mehr als 10 Jahren wieder 10 und mehr cm (übereinander!) hier in Rhein-Main geschneit, und inzwischen vom Regen wieder weggetaut.

Was mich dann aber tatsächlich wieder einmal - wie schon im letzten Jahr - furchtbar aufgeregt hat, ist die unterlassene Räumung des offiziellen Radwegs zwischen Frankenheim und Oberweißenbrunn. Schon im letzten Jahr hatte ich deswegen Beschwerde eingereicht - und nun gleich wieder. Der Radweg ist weiter oben über weite Teile vereist - schön und gut. Aber wirklich nervig ist
Also bin ich die Tage, weil die S-Bahn nicht fuhr (Die S2 ist berüchtigt dafür) mit dem Auto zur Arbeit gefahren. Mit dem Rad bei dem Wetter, nein, sind 20 km eine Richtung, sinnlos. Also, neben einem Teil der Route verläuft ein Radweg. Wurde alles am Montag und Dienstag nicht geräumt, erst der Regen heute hat den Radweg wieder sicher befahrbar gemacht. Und das hier mitten im Ballungsraum. Daher frage ich mich nun, ob man diesen Gemeinden in der Rhön daraus einen Vorwurf machen. Es scheint eher so zu sein, dass die alle das nicht machen kann, egal ob Bayern oder Hessen, scheinbar normal.
 
In den vergangenen Tagen sorgten vereiste Radwege in Berlin immer wieder für Ärger. „Wir hören aus ganz Deutschland, dass Radfahrerinnen und Radfahrer mit vereisten und verschneiten Radwegen zu kämpfen haben, während die Fahrbahnen geräumt sind“, bestätigt auch Karl Grünberg, ADFC-Pressereferent, gegenüber BERLIN LIVE.

Dabei sieht das Konzept der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt eigentlich vor, dass „fertiggestellte Strecken des Radvorrangnetzes mit der höchsten Hierarchiestufe winterdienstlich behandelt werden“. Zuständig für den Winterdienst auf Radwegen ist die Berliner Stadtreinigung, wie ein Sprecher des Bezirksamtes Pankow gegenüber BERLIN LIVE verrät.
Sind Radwege jedoch nicht ausreichend geräumt und wird ihre Nutzung dadurch unzumutbar, entfällt die Benutzungspflicht nach § 2 Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung (StVO), betont er. Das bedeutet konkret: „Wenn benutzungspflichtige Radwege nicht geräumt und damit unbefahrbar sind, darf man auf die Fahrbahn ausweichen“, stellt Grünberg vom ADFC klar.

Ich möchte nicht wissen, wieviele Radfahrer genötigt oder verletzt werden, wenn sie auf die Fahrbahn ausweichen. Fazit: es gibt die Räumpflicht. Aber sie wird schlicht nicht eingehalten von jenen, die dafür verantwortlich wären.
 
nochmals offtopic oder welcher Thread wäre passend?

https://www.msn.com/de-de/nachricht...&cvpid=9f9aa9166ed54635eabc7471cd560c8b&ei=39

Wer haftet bei Unfällen auf nicht geräumten Radwegen?​

Gemeinden und Städte sind nicht gesetzlich verpflichtet, alle Radwege zu streuen und zu räumen. Lediglich sogenannte verkehrswichtige Radwege müssen geräumt und gestreut werden. Außerdem gilt diese Pflicht nur innerhalb geschlossener Ortschaften. Außerhalb müssen Geh- und Radwege nur in besonderen Fällen geräumt werden.

Du hast daher nur unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz bei der Stadt oder Gemeinde, wenn du auf einem nicht geräumten oder gestreuten Radweg stürzt. Hierzu gab es bereits einige Urteile von Gerichten, wie dem Bundesgerichtshof oder Oberlandesgericht Hamm.

Zum Teil wurde zugunsten der Unfallopfer entschieden, mitunter aber auch zugunsten der Gemeinde oder dem Opfer eine Mitschuld angerechnet. Ob die Kommune Schmerzensgeld zahlen muss, hängt vom einzelnen Fall ab. Entscheidend ist etwa, ob das Unfallopfer die Rutschgefahr vorhersehen konnte.
 
So, zwar ist mittlerweile bereits Februar aber ich hatte ja erwähnt, dass ich zum Thema Radwege im Winter schon im letzten Jahr Beschwerde eingereicht und später ein Schreiben erhalten hatte, das ich allerdings nicht mehr finden konnte. In diesem Jahr hatte ein "Bürgerlotse" auf die Stellungnahme vom letzten Jahr verwiesen (der "Bürgerlotse" bleibt im E-Mail Verlauf ohne näheren Namen; typisch Deutschland).

Jedenfalls, ich habe das Schreiben vom letzten Jahr noch einmal angefordert und der Vollständigkeit halber zitiere ich daraus (Absender ist die Regierung von Unterfranken):
Die gesetzliche Winterdienstpflicht auf den Radwegen ergibt sich aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht nach BGB sowie aus den Straßengesetzen der Länder und des Bundes. Nach der Auslegung durch die Rechtsprechung ist sie der Winterdienstpflicht auf den Straßen gleichzusetzen, da die Radwege als Fahrbahnen eingestuft werden (auch dann, wenn sie nicht auf der Fahr bahn verlaufen, sondern gesondert geführt werden).
Gemäß Art. 51 Abs. 1 S. 1 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) haben die Gemeinden zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung innerhalb der geschlossenen Ortslage nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen zu beleuchten, zu reinigen, von Schnee zu räumen und alle gefährlichen Fahrbahnstellen, die Fußgängerüberwege und die Gehbahnen bei Glätte zu streuen, wenn das dringend erforderlich ist und nicht andere auf Grund sonstiger Rechtsvorschriften (insbesondere der Verkehrssicherungspflicht) hierzu verpflichtet sind. Demnach gibt es zumindest innerorts eine Räumpflicht für Radwege bei Schneelage, allerdings nur nachrangig nach Bedarf.
Eine Streupflicht besteht nur auf verkehrswichtigen und gefährlichen Abschnitten. Verkehrswichtig
waren Radwege früher im Winter selten, heute können das städtische Hauptradwegenetz, das überörtliche Alltagsradwegenetz und vor allem Radschnellwege als verkehrswichtig auch im Winter gelten. Als gefährlich einzustufen wären Steigungen, enge Kurven und Kreuzungen, ggf. auch im Mischverkehr (gemeinsam mit Fußgängern) betriebene Radwege.
Für Radwege, die den oben beschriebenen Anforderungen nicht entsprechen, gibt es in der Re-
gel keine Räumpflicht.
Für die von mir geschilderten Wege würde ich demnach eine Streupflicht bejahen (so interpretiere ich das anhand des Schreibens).
 
würde ich demnach eine Streupflicht bejahen
Ist ja ein ganz positives Schreiben- für uns Winterbiker.
Allerdings: wir wissen nicht, wie "nach Leistungsfähigkeit" zu interpretieren ist.
Wenn eine Gemeinde nicht geräumt hat, obwohl sie es nach den Punkten des Schreibens hätte tun müssen, steht sie in der Haftung. Sehe ich das richtig? Auch wenn das der Fall ist, will natürlich kein Mensch, dass es einen hinlegt - schade um Knochen und Bike.#
"Bürgerlotse" habe ich auch noch nicht gehört. Klingt aber nett.
 
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