Trailster c 7.0 Übersetzung ändern

Sporty67

Waldmann
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29. Januar 2017
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66
Ort
Neustadt / Wied
Hallo zusammen,

an meinem Bergamont ist ein neuer Kettensatz fällig. Da ich hinten eine 11-36 Kassette hebe und mir der 1. Gang nicht kurz genug ist, bietet sich nun eine Umrüstung an.
Ist es Möglich auf einen 1. Gang mit 46 Zähnen umzurüsten?
Schaltung ist
Deore XT
SLX 1 x 10
11-36T

Gruss Sporty
 
Moin,

E-Bikes/Pedelcs werden seitens der Hersteller mit einer sog. Declaration of Conformity (Konformitätserklärung) ausgeliefert. Diese bestätigt einfach gesagt, dass das Rad gemäß der geltenden Gesetzgebung in der EU vertrieben und verwendet werden darf. Allerdings bezieht sich dies immer nur auf den Zustand in der Erstauslieferung!

Der ZIV (Zweirad Industrieverband) hat einen Leitfaden für Hersteller, Händler und Verbraucher herausgegeben in welchem Umfang bzw. unter welchen Voraussetzungen Bauteile an einem E-Bike gegen andere Bauteile getauscht werden können/dürfen. Bei Interesse kann dieses Dokument hier eingesehen werden.
Es beantwortet auch Deine Frage - soll dein Rad weiterhin der Konformitätserklärung entsprechen, darf eine Kassette nur gegen eine solche mit gleicher Zähnezahl getauscht werden. Entscheidest Du Dich für einen Austausch gegen eine Kassette mit anderer Zähnezahl wäre dies nicht mehr gegeben und es könnten Dir dadurch Nachteile aufgrund eines nicht (mehr) konformen Rades entstehen. Das wäre insbesondere aber nicht ausschließlich der Fall, wenn Du z.B. in einen Unfall verwickelt bist in dessen Folge sich Versicherungen mit Dir auseinandersetzen müssen.

Vor diesem Hintergrund lautet unsere Antwort auf Deine Frage also: nein, leider ist eine Änderung der Übersetzung leider nicht möglich.
 
Moin,

E-Bikes/Pedelcs werden seitens der Hersteller mit einer sog. Declaration of Conformity (Konformitätserklärung) ausgeliefert. Diese bestätigt einfach gesagt, dass das Rad gemäß der geltenden Gesetzgebung in der EU vertrieben und verwendet werden darf. Allerdings bezieht sich dies immer nur auf den Zustand in der Erstauslieferung!
Vor diesem Hintergrund lautet unsere Antwort auf Deine Frage also: nein, leider ist eine Änderung der Übersetzung leider nicht möglich.

Hallo,
ert einmal vielen Dank für die überaus sachliche Information, die Argumentation versteht sich ja von selbst und wird von mir auch vollstens unterstützt.

Jedoch liegt der Sachverhalt hier etwas anders. ich hatte versäumt zu erwähnen....das Rad befindet sich in der Schweiz und wird ausschließlich auf einer privaten Alm bewegt. Und due Frage bezieht sich natürlich auschließlich auf die technische Machbarkeit....
Ebenso ist der Umbau aus Ssicherheitsgründen vorgesehen um auch die steilen Aufstiege der Alm mit einer gesunden Kadenz bewältigen zu können.....

Gruss Sporty
von der Alm
 
Moin in die Schweiz,

mal rein hypotetisch und ohne damit eine Freigabe zu erteilen (das ist uns nämlich auch bei Standort Schweiz nicht erlaubt), technisch machbar wäre das wohl.

Mit Blick auf den rechtlichen Rahmen aber weiterhin ein klares "Nein" zur Umrüstung von unserer Seite.
 
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