Unfall beim Abbiegen

Es ist doch ganz einfach, fahre ich bei Grün, habe ich nur teilweise Einfluss auf meine eigene Sicherheit, den gesamten abbiegender Kraftverkehr kann man auch als aufmerksamer Radler nie vollständig überblicken, vielleicht glaubt man gesehen worden zu sein, was am Ende aber ein Irrtum war. Fährt man bei Rot (keine Aufforderung, sondern allein hypothetisch), hat man die vollständige Kontrolle über die Situation, man fährt, wenn der Querverkehr aus dem Weg ist. Du holst dir den Einfluss über die Situation, indem du dich am Fahrbahnrand zusammenkauerst und jedem, der dir eventuell die Vorfahrt nehmen könnte, diese auch gewährst. Ich schaue, erzwinge mir meine Vorfahrt so lange, bis ich mutmaße, dass sie mir nicht gewährt wird. Und der dritte umgeht diese Situation indem er bei Rot weiterfährt. Drei Konzepte, eins fremdgefährdend (deines, da nicht jeder so reagiert, es aber von manchenvorausgesetzt wird), meins selbstgefährdend, da ich mich auch verschätzen kann und das dritte illegal, da mit einem Rotlichtverstoß, bei ausreichender Kontrolle aber sicher. Der Tenor hier ist doch diesen Verstoß durch bauliche oder elektronische Umbauten (unterschiedliche Ampelphasen) quasi zu legalisieren.
 
U.a. gehört dazu, dass es unglaublich viele Biker gibt, die sich mit absoluter Selbstverständlichkeit über jedwede Regel hinwegsetzen und sich im Strassenverkehr aufführen wie die letzten Vollidioten.
freilich gibt es die, so wie bei jeder Gruppe Verkehrsteilnehmer - wahrlich keine neue Erkenntnis.
Extrem auffallend ist die Zunahme von Bikern, die bei völliger Dunkelheit ohne Beleuchtung unterwegs sind.
Dem ist keineswegs so, die Quote mangelhaften Lichtes ist bei Radeln wie KFZ bei ca. 30%. Und eine Zunahme der Quote war bei Radlern keineswegs der Fall über die letzten Jahre. Im Gegenteil. Ansonsten stimme ich aber in dem Punkt mit dir überein. Und wäre beinahe für diverse meiner Auffassungen in einem kürzlichen Licht-Thread gesteinigt worden.:D

Es tut mir leid, aber wenn es drum geht, dass Ihr regelwiedriges Verhalten als vernünftig oder gar lebensrettend verkaufen wollt, kann ich nur den Kopf schütteln.
Hinsichtlich der Ampeln habe ich keine belastbaren Zahlen. Dem gebe ich hier gerne zu. Hinsichtlich dem gleichfalls regelwidrigen Nichteinhalten der Radwegebenutzungspflicht gibt es derartige belastbare Zahlen aber sehr wohl.

Wundern tue ich mich schon nicht mehr, wenn ich Eure "Erklärungsversuche" durchlese. Lachhaft.
Ich wunder mich oder ärger mich gern nen bisserl für dich mit:D.

wenn das aber dein ganzes Argument sein sollte dann ist das in der Tat lachhaft.
 
Es ist doch ganz einfach, fahre ich bei Grün, habe ich nur teilweise Einfluss auf meine eigene Sicherheit, den gesamten abbiegender Kraftverkehr kann man auch als aufmerksamer Radler nie vollständig überblicken, vielleicht glaubt man gesehen worden zu sein, was am Ende aber ein Irrtum war. Fährt man bei Rot (keine Aufforderung, sondern allein hypothetisch), hat man die vollständige Kontrolle über die Situation, man fährt, wenn der Querverkehr aus dem Weg ist. Du holst dir den Einfluss über die Situation, indem du dich am Fahrbahnrand zusammenkauerst und jedem, der dir eventuell die Vorfahrt nehmen könnte, diese auch gewährst. Ich schaue, erzwinge mir meine Vorfahrt so lange, bis ich mutmaße, dass sie mir nicht gewährt wird. Und der dritte umgeht diese Situation indem er bei Rot weiterfährt. Drei Konzepte, eins fremdgefährdend (deines, da nicht jeder so reagiert, es aber von manchenvorausgesetzt wird), meins selbstgefährdend, da ich mich auch verschätzen kann und das dritte illegal, da mit einem Rotlichtverstoß, bei ausreichender Kontrolle aber sicher. Der Tenor hier ist doch diesen Verstoß durch bauliche oder elektronische Umbauten (unterschiedliche Ampelphasen) quasi zu legalisieren.

Ziemlich genau erfasst.
Einen grossen Teil der derzeitigen "Rotlichtverstösse" könnte man VIELLEICHT mit meinem einen Detailvorschlag nicht "legalisieren" aber trotzdem beseitigen. Es wäre dann einfach kein Verstoss mehr sondern geltendes Verkehrsrecht - genau bei den Ampeln wo man die Rotphase in die "Vorfahrt gewähren" Phase umändert. Hauptsächlich könnte das an Kreuzungen zwischen Fusswegen/Radwegen entlang Hauptstraße und untergeordneten Straßen oder Einmündungen geschehen. Ein Verstoss wäre dann dort die Vorfahrt in der entsprechenden Phase nicht zu gewähren. Könnte an deratigen Kreuzungen etwas die Anzahl der Abbiegeunfälle reduzieren, wenn die Ampelregelung der eigentlichen Hauptstraße unverändert bleibt.

Bei Ampel-Kreuzungen zweier gleichwertiger Straßen ist dieses eine Konzept vermutlich ungeeignet. Auch wiederspricht es zumindest teilweise vermutlich dem Konzept Reintegration des Radverkehrs in den Fahrbahnverkehr.

Bill Tür erklärt auch gut meine Mutmaßung, das sich bei ner entsprechenden Unfallstatistik Variante 3 durchaus als sicheer erweisen könnte als Varianten 1 und 2. Klar ist sie illegal.
Also wie könnte man den Verkehr in den Kreuzungen genauso sicher machen wie in Variante 3 - freilich ohne illegales Verhalten?

Nun bei vielen Kreuzungen gleichwertiger Straßen ist wohl die Lösung, das der Abbiegeverkehr eben nicht zeitgleich grün hat wie die Fußgänger oder Radler die geradeaus wollen.
 
eben


Hm, wo habe ich einen solchen Rat gegeben? Aber ich geb dir recht, das man aus meinen Erwägungen diesen Schluss ziehen KANN. Dies ist aber keineswegs meine Absicht.


Ich finde es erfreulich, das anscheinend auch mit dir doch ne sachliche Diskussion möglich sein könnt. Hinsichtlich Falke hat ich den Eindruck schon vorher. Blicke aber nicht inwieweit "Der Falke"s kurzer Beitrag das abschliessend auf den Punkt bringt - sprich ich würde das schon gerne weiterdiskutieren. Muss aber auch nicht sein.

Ich versuche immer eine sachliche Diskussion zu führen, sofern das möglich ist :) Ich sagte nicht "abschließend", sondern meinte eigentlich das sein Beitrag meine Meinung gut zusammenfasst.

Diesen Eindruck hatte ich tatsächlich.
 
...Nur ist es als Biker nun mal um ein vielfaches gefährlicher als wenn man im Auto sitzt. Und da gehört defensives Verhalten eben zur Grundeinstellung, wenn ich jedsmal auf mein Recht gepocht hätte, wenn ein Autofahrer ******** gebaut hat, wäre ich längst zermatscht worden.

Nope § 1 STVO fordert Vorsicht und GEGENseitige Rücksichtnahme der Verkehrsteilnehmer.

Wo steht in der STVO einseitge Rücksichtnahme der Radler auf die KFZ-Führer? Nirgends.

Mag sein das, das die derzeitige Praxis ist.

Hat aber nix mit STVO zu tun.

Und mit deiner Einstellung wird sich an dieser derzeitigen STVO-widrigen derzeitigen Praxis auch nix ändern.
 
Es gibt einfach zuwenige Radfahrer unter den Autofahrern ;) Ich denke es geht euch genauso wie mir wenn ich mit dem Auto unterwegs bin. Ich gucke bewusst zu den Stellen wo ich mich als Radler befinden würde. schulterblick ist obligatorisch, etc... Da ich auch Motorrad fahre, lasse ich auch denen mehr Platz als manch anderer, oder warte beim Linksabbiegen auf den Biker im Gegenverkehr. Allerdings kann ich mich nicht davon freisprechen das man nicht immer alles im Blick haben kann. Traurigerweise habe ich mal die Nachbarstochter angefahren. Sie kam zwischen den Autos auf die Strasse gelaufen und ich hatte keine Chance, obwohl ich nur 30 fuhr. Es ist zum Glück nichts ernstes passiert und die Situation ist auch eine andere als die vorliegende, aber es hat mir gezeigt, das man an manchen Sachen einfach nichts ändern kann. Vermutlich... Mist, mir ist entfallen worauf ich hinaus wollte -.- Weniger Fussball gucken beim schreiben.
 
Was die nicht vergleichbaren Situationen angeht:

Grünfahrer gegen Rotfahrer:
Betrachte deinen Vorschlag mit der nicht vorhandenen Unfallstatistik für Rotlichtverstöße.
Es ist nicht gesichert ob tatsächlich eine geringere Unfallquote duch "Rotfahren" resultiert -> daher nicht vergleichbare Situationen.

Die Begründung, dass man seine Gefährdung selbst in der Hand hat, während im Abbiegerfall 2 Beteiligte aufeinandertreffen sehe ich nur zum Teil so.

Beim Rotlichtverstoss wird zumindest an frequentierten Hauptstraßen die Gefährdung größer, einfach weil die Lücken zw. den Fahrzeugen kleiner sind. Wenn der Radfahrer dann fährt wenn alle durch sind, hat er aber im Normalfall aber gleich wieder Grün.
Das führt zum nächsten Punkt, nämlich die übliche Ampelregelung.
Ich kenne so ungefähr die Schaltfolgen meiner häufig benutzten Ampeln, beim Rest bin ich mir da nicht immer sicher wer wann wo Grün hat.
Es ist nicht immer sauber in beide Richtungen getrennt geschaltet, da gibt es oft Zwischenstufen.
Deine Regelung wäre z.B. an mindestens einer Ampel bei mir nicht einsetzbar: Linksabbieger, während die Radfahrer Rot haben!
In diesem Fall müsste ich also zusätzlich zum Querverkehr trotzdem die Abbieger im Blick haben -> damit sind es schon wieder 2 die Fehler machen können, nur das diesmal einer nicht mit dem Fehler des anderen rechnet.

Wie du schon selber feststelllst kann die Regel auch nicht allgemeingültig angewendet werden, damit ist diese in der Praxis untauglich.
Für jede Kreuzung eine eigene Regel ist nicht sinnvoll und umsetzbar.

Außerdem habe ich mit deinem Vorschlag böse Bauchschmerzen weil ich sehe wie andere jetzt schon bei Rot fahren.
Da ist nichts mit links-rechts-Blick, nicht mal kurz, grade durch heisst das Motto. :eek:
Ich möchte mir nicht vorstellen, wie das aussieht wenn diese Praxis faktisch gesetzlich legitimiert wird.

Im Grundsatz stimme ich dir aber eindeutig zu, was Fahrverhalten und Überarbeitung der STVO angeht. Nur gehen unsere Meinungen an diesem speziellen Punkt auseinander. :)
@NobbyRalph

Extrem auffallend ist die Zunahme von Bikern, die bei völliger Dunkelheit ohne Beleuchtung unterwegs sind.
Es tut mir leid, aber wenn es drum geht, dass Ihr regelwiedriges Verhalten als vernünftig oder gar lebensrettend verkaufen wollt...
Mein Akkulicht (PBL) ist auch regelwidrig. ;)
Aber ich bin mit ordentlichen Licht unterwegs.
Welches Verhalten wäre dir in meinen Fall lieber: Ohne Licht oder regelwidrig? :p
In manchen Fällen sind die Regeln unsinnig und nicht mehr zeitgemäß und eine Diskussion darüber durchaus angebracht.
Der Rotlichtverstoss war ja nicht als Anleitung von DarkGreen in das Spiel gebracht worden, sondern als Beispiel das die Sicherheit während der Grünphase unter Umständen geringer sein kann als illegales Verhalten.

Aus dem identifizierten Problem kann man jetzt Lösungsvorschläge ableiten, wie z.B. zeitlich getrennte Grünphasen.
 
Ich versteh den ganzen "ich mach mir die Welt wie sie mir gefällt" Quatsch nicht. Ampelanlagen die dem Radfahrer früher grün geben als dem KFZ-Verkehr gibt es zumindest im Ruhrgebiet bereits. Wenn sich eine solche Errungenschaft noch nicht bis ins hochentwickelte München geschafft haben sollte, dann tut ihr mir ein wenig leid. Man benötigt dafür keine Änderung der StVO sondern lediglich eine zusätzliche Radfahrampel, die ein oder zwei Sekunden früher auf grün springt als die "normale" Ampel. Wie gesagt, solche Ampeln gibt es, es könnten aber natürlich gerne mehr sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ampelanlagen die dem Radfahrer früher grün geben als dem KFZ-Verkehr gibt es zumindest im Ruhrgebiet bereits. Wenn sich eine solche Errungenschaft noch nicht bis ins hochentwickelte München geschafft haben sollte, dann tut ihr mir ein wenig leid. Man benötigt dafür keine Änderung der StVO sondern lediglich eine zusätzliche Radfahrampel, die ein oder zwei Sekunden früher auf grün springt als die "normale" Ampel. Wie gesagt, solche Ampeln gibt es, es könnten aber natürlich gerne mehr sein.
Eben, verzeihe mir bitte meine mangelnde Detailkenntnis der Ampeln im Ruhrgebiet. Und Ja das geht definitiv in die Richtung der Lösungen über die ich hier diskutieren will.

Ich versteh den ganzen "ich mach mir die Welt wie sie mir gefällt" Quatsch nicht.
Was soll der Schmarrn denn?
Aber siehe oben, genau um solche Infos gehts mir hier.
 
@Der Falke: fein, könnte doch tatsächlich ne konstruktive Diskussion werden.

Was die nicht vergleichbaren Situationen angeht:

Grünfahrer gegen Rotfahrer:
Betrachte deinen Vorschlag mit der nicht vorhandenen Unfallstatistik für Rotlichtverstöße.
Es ist nicht gesichert ob tatsächlich eine geringere Unfallquote duch "Rotfahren" resultiert -> daher nicht vergleichbare Situationen.
richtig, gesichert ist das nicht, aber man könnte es mal untersuchen und damit meine These absichern oder auch wiederlegen. Mag auch sein, das es vielleicht irgendwo schon derartige Zahlen gibt - und ich halt nix davon weiss.

Die Begründung, dass man seine Gefährdung selbst in der Hand hat, während im Abbiegerfall 2 Beteiligte aufeinandertreffen sehe ich nur zum Teil so.

Beim Rotlichtverstoss wird zumindest an frequentierten Hauptstraßen die Gefährdung größer, einfach weil die Lücken zw. den Fahrzeugen kleiner sind. Wenn der Radfahrer dann fährt wenn alle durch sind, hat er aber im Normalfall aber gleich wieder Grün.
Gut, kann ich teils nachvollziehen, teils auch wieder nicht, wenn letzteres dann landet man halt in der legalen Standardsituation und ist wieder den gleichen damit verbundenen Risiken ausgesetzt. Quasi illegaler Frühstart der sich aus nem späten illegalen Queren ergibt. Wenn ersteres die Lücke zu eng - klarer Fall von Selbstgefährdung. Ziemlich gut folgen könnte ich ersterer Argumentation bei beispielsweise 4+ Spuren ohne Mittelstreifen / Mittelinsel.

Das führt zum nächsten Punkt, nämlich die übliche Ampelregelung.
Ich kenne so ungefähr die Schaltfolgen meiner häufig benutzten Ampeln, beim Rest bin ich mir da nicht immer sicher wer wann wo Grün hat.Es ist nicht immer sauber in beide Richtungen getrennt geschaltet, da gibt es oft Zwischenstufen.
Nun, Zweifelsohne ein Argument gegen das illegale Queren.

Deine Regelung wäre z.B. an mindestens einer Ampel bei mir nicht einsetzbar: Linksabbieger, während die Radfahrer Rot haben!
In diesem Fall müsste ich also zusätzlich zum Querverkehr trotzdem die Abbieger im Blick haben -> damit sind es schon wieder 2 die Fehler machen können, nur das diesmal einer nicht mit dem Fehler des anderen rechnet.
Verstehe das Problem jetzt aber überhaupt nicht. Wenn sich die Regel mit der Ampelphase "Vorfahrt achten" an ner konkreten Ampel nicht sinnvoll einführen lässt, dann lässt mans da halt. Steht dann da halt ne normale Ampel. Klar muss man die 2 verschiedenen Regelungen entsprechend kennzeichnen, das jeder was los ist, muss doch auch derzeit jeder kapieren den Unterschied zwischen nem Vorfahrtsschild und ner Ampel, wo im übrigen oft bei Nichtbetrieb der Ampel dann Schilder gelten.
Und die andere Ampelregelung: wenn sich an ner Ampel das Separieren der Grünphasen nicht machen lässt - so ist das doch kein Argument es an ner Ampel wos geht nicht zu tun.

Wie du schon selber feststelllst kann die Regel auch nicht allgemeingültig angewendet werden, damit ist diese in der Praxis untauglich.
Nö, wieso? Da wo sinnvoll, da wo nicht sinnvoll dann halt nicht.

Für jede Kreuzung eine eigene Regel ist nicht sinnvoll und umsetzbar.
Du hattest doch oben selber geschrieben, das die Ampelzyklen verschiedener Kreuzeungen teils sehr verschieden gestaltet sind - also auch in gewisser Weise unterschiedliche Regeln an verschiedenen Kreuzungen.

Außerdem habe ich mit deinem Vorschlag böse Bauchschmerzen weil ich sehe wie andere jetzt schon bei Rot fahren.
Da ist nichts mit links-rechts-Blick, nicht mal kurz, grade durch heisst das Motto. :eek:
In der Tat diese Bauchschmerzen habe ich auch. Hinsichtlich einer Ausweitung der Radler-Rotlichtdelikte. Kann aber nicht nachvollziehen wieso die auch für meine Abhilfevorschläge da sind.

Ich möchte mir nicht vorstellen, wie das aussieht wenn diese Praxis faktisch gesetzlich legitimiert wird.
Wo denn das? Das derzeitige normale Vorfahrtsschild ist doch genau auch gesetzlich legitime Praxis. Also wo ist da ein Unterschied? Die derzeitigen Ampelphasen sind gesetzlich legitime Praxis, wo ist da ein Unterschied wenn man die umändert?

Im Grundsatz stimme ich dir aber eindeutig zu, was Fahrverhalten und Überarbeitung der STVO angeht. Nur gehen unsere Meinungen an diesem speziellen Punkt auseinander. :)
eben genau deshalb machts Spaß mit dir zu diskutieren :)
 
Es gibt einfach zuwenige Radfahrer unter den Autofahrern ;) Ich denke es geht euch genauso wie mir wenn ich mit dem Auto unterwegs bin. ....
Da haste sicher - recht - ich habe zwar keinen Führerschein, noch nie einen beseesen und auch nicht vor einen zu machen. Hatte aber in der Hinsicht auch ein Aha-Erlebnis - seit dem ich die Auffassungen der Auto-Fahrer in vielen Punkten besser nachvollziehen kann. Dieses Aha-Erlebnis ergab sich durch Fahren mit meinem Liegerad - wo die optische Perspektive in vielerlei Hinsicht der so gern zitierten "WINDSCHUTZscheibenperspektive" der Autofahrer ähnelt. Man hat (zumindest bei meinem konkreten Modell - da gibt es unter den Liegern so viele unterschiedliche Bauformen, wie es insgesamt versschiedene Rädertypen gbt) ziemlich genau die gleiche Kopfhöhe wie in nem normalen PKW. Und auch die Front (ich hab da sogar nen WINDSCHUTZ dran) hat fast den gleichen Abstand zum Kopf wie bei nem PKW.
 
@ Darkgreen: Sorry, aber Deine Ausführungen zum "kontrollierten Fehlverhalten" sind einfach nur lächerlich. Was soll denn das? Ich kann mich nur noch wundern, aufregen will ich mich gar nicht. Dein Geschreibsel ist ja nur lächerlich.
Du redest Dich hier in zig Beiträgen um Kopf und Kragen, nur ändert es nichts dran, dass es einfach kompletter Schwachsinn ist, dass es die risiko-ärmere Variante ist , als Radfahrer an bestimmten Kreuzungen bei Rot über die Ampel zu fahren.
Schon mal drüber nachgedacht, einfach so lange zu warten, bis es gefahrlos möglich ist, bei grün die Kreuzung zu überqueren?
Anscheinend nicht.
Solltest Du aber tun.


Vielen Dank für diesen Beitrag, schön zusammengefasst, das erspart mir doch glatt Dark Greens Blödsinn einzeln zu zitieren und kommentieren. (Einen solchen Endlospost würde eh keiner lesen.)


Es tut mir leid, aber wenn es drum geht, dass Ihr regelwiedriges Verhalten als vernünftig oder gar lebensrettend verkaufen wollt, kann ich nur den Kopf schütteln. Wundern tue ich mich schon nicht mehr, wenn ich Eure "Erklärungsversuche" durchlese. Lachhaft.


Klare Folge, wenn man sich durch seitenlanges Geschwurbel derart verzettelt.


Nope § 1 STVO fordert Vorsicht und GEGENseitige Rücksichtnahme der Verkehrsteilnehmer.

Wo steht in der STVO einseitge Rücksichtnahme der Radler auf die KFZ-Führer? Nirgends.

Mag sein das, das die derzeitige Praxis ist.
.


Haben für dich noch nie andere Verkehrsteilnehmer gebremst, dir die Vorfahrt überlassen oder ähnliches? Doch, natürlicherweise schon? Demnach ist gegenseitige Rücksichtnahme gegeben. (Natürlich nicht von jedem, hier ist schließlich nicht das Paradies.)

Mag sein, dass das die derzeitige Praxis ist, wodurch dein Beitrag mal wieder als zusammengeschwurbelt zu bezeichnen ist.


Da haste sicher - recht - ich habe zwar keinen Führerschein, noch nie einen beseesen und auch nicht vor einen zu machen.


Das erklärt natürlich so Einiges.


Bernd aus Holz schrieb:
...sinnlos, so sinnlos... :o


Der zutreffenste und zugleich abschließende Kommentar zu deinen Beiträgen.
 
Nö, so schnell geht das nicht.:lol:
Und in der Sache hat er anscheinend nix beizutragen.
Sondern erschöpft sich in Anschuldigen. Find ich müssig auf die zu reagieren.
Schönen Schrank auch.
 
Haben für dich noch nie andere Verkehrsteilnehmer gebremst, dir die Vorfahrt überlassen oder ähnliches? Doch, natürlicherweise schon? Demnach ist gegenseitige Rücksichtnahme gegeben. (Natürlich nicht von jedem, hier ist schließlich nicht das Paradies.)

Mag sein, dass das die derzeitige Praxis ist, wodurch dein Beitrag mal wieder als zusammengeschwurbelt zu bezeichnen ist.
Ja, haben sie, aber meistens in den Situationen wo man von vornherein als gleichwertiger Verkehrsteilnehmer wahrgenommen wird. Also auf normaler Straße mit den Standard Verkehrsregeln. Klar passieren auch mir Fehler und hat mir das eine oder andere Mal die Aufmerksamkeit eines anderen den Arsch gerettet.
Aber in dem Moment wo man sich auf dem Radweg neben der Straße bewegt scheint dies normale Verhalten der KFZ-Führer bei einem großen Anteil nicht mehr zu greifen. Die Unfallzahlen sprechen doch da ne eindeutige Sprache. Und seitens der Radler wirds aus sinnvollem Selbsterhaltungstrieb mit einseitiger Rücksichtnahme beantwortet.
Das ist aber bei weitem nicht das einzige Beispiel. Viele Radler fahren illegal auf Fußwegen - Ein Verhalten, das ich im übrigen auf das schärfste verurteile, gerade weil es hier zu Lasten des nochmals schwächeren Verkehrsteilnehmers geht. Und zwar tun sie das zu nem guten Teil weil sie sich durch die idR gesetzwidrig zu engen Überholvoränge der KFZ bedroht fühlen. Auch hier also einseitige Rücksichtnahme zu Gunsten KFZ gar verbunden mit Gefährdung dritter und illegalem Verhalten.
Aus gleichem Grund fahren viele Radler (die engen Überholmanöver) zu nah am Straßenrand und setzen sich dort u.a. der Gefahr öffnender KFZ-Türen aus (wo ihnen juristisch bei Unfall teils gar eine Mitschuld ausgesprochen wird).
Nun, die Beispiele könnte ich noch weiterführen, aber sie zeigen sehr wohl, das die derzeitige Alltagspraxis des Verkehrs im Widerspruch zu §1 STVO in vielem Verhalten sehr wohl einseitige Rücksichtnahme der Radler zugunsten der KFZ zeigt.

Einseitig wäre es freilich diese für diese Zustände nur die KFZ-Führer verantwortlich zu machen.
Die Radler selber aber auch Verkehrspanung haben auch ihren gehörigen Anteil.
 
In Schottland (Bzw. UK generell) hab ich das gesehen:

cycle_zone.jpg


Warum nicht auch hier? Ich stelle mich auch immer vor den Fahrzeugen in die Kreuzung wenn rot ist, damit die mich im Sichtfeld haben. Bleibe dabei aber schon auf dem Radstreifen.

haben wir auch schon:)
gib das mal bei Googel ein;-)
Koordinaten
51°32'16.30"*N 6°57'04.82"*O
 
jetzt hast ihn kaputt gemacht-der sagt gar nix mehr...!

Nö, so schnell geht das nicht.:lol:
Und in der Sache hat er anscheinend nix beizutragen.
Sondern erschöpft sich in Anschuldigen. Find ich müssig auf die zu reagieren.
Schönen Schrank auch.


Ja, haben sie, aber meistens in den Situationen wo man von vornherein als ...blablabla... überflüssige Endlosdiskussion mit sich selber....blablablubb....


:confused: :


Bernd aus Holz schrieb:
...sinnlos, so sinnlos...:o

:(
 
haben wir auch schon:)
gib das mal bei Googel ein;-)
Koordinaten
51°32'16.30"*N 6°57'04.82"*O

Google funktioniert nur mit reiner Dezimalnotation, DMS-Notation erkennt die Suche leider nicht.

Ich vermute mal Du meintest die Gegend :)

51.53786111111111,6.9513388888888885 (das mal in Google Maps eingeben)

Oder so:

http://goo.gl/maps/CxwEH

Auf dem Satellitenbild aber gut zu erkennen.

Wie dem auch sei, in Augsburg gibt sowas nicht. Haben auch kein Geld für sowas, lol!
http://www.augsburger-allgemeine.de...3-Fahrradstadt-ist-gestrichen-id23667211.html

Aus dem Forum dazu:

Schöne Vorlage, ich verwandel mal eben in einen physiotherapeutischen Schlimmerick:

"Willst du per Rad zur Puppenkiste, rückt dir das Grat die Kuppenpiste!" (übelstes Kopfsteinpflaster da, es schüttelt einen richtig durch :))

"Viel Tat für Rad das Wahlversprechen, doch Kurt lässt weiter Naben brechen!"

"In Augsburg fährt man krumme Speichen, durch Haushältslöcher ohne gleichen!"

Vielleicht veranstaltet ja die Bikekitchen einen Poetry-Slam zum Thema...
 
Zuletzt bearbeitet:
Man benötigt dafür keine Änderung der StVO sondern lediglich eine zusätzliche Radfahrampel, die ein oder zwei Sekunden früher auf grün springt als die "normale" Ampel.

Das funktioniert dann aber auch nur für die Radler/Fußgänger die schon an der Ampel stehen und auf grün warten.

Komme ich erst während der Grünphase an der Ampel an, hat der Abbiegeverkehr meistens auch schon grün und das Problem mit dem Geradeausverkehr rechts neben den Rechtsabbiegern ist wieder da.
 
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