Unfall nach Schrägfahrt: 80-jähriger Pedelec-Fahrer haftet allein

Richtig: Nicht ohne Grund. Wenn sich die Reaktionszeiten verlangsamen, wie das im Alter nun mal unvermeidbar der Fall ist, dann muß man die Fahrweise dem anpassen, um nicht sich oder andere unnötig zu gefährden. Man MUSS also gegebenenfalls langsamer fahren als die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Es gibt Gerichtsurteile zu diesem Thema. 70 anstatt zulässiger 100 sind für sich genommen keine unnötige Behinderung im Sinne der StVO.
Es geht nicht nur um die Reaktionszeiten, im Alter verschlechtert sich auch die gesamte Motorik. Schulterblick oder den Kopf drehen wird immer schwieriger. Autobahnauffahrten, Abbiegen, Rückwärtsfahren gerät so immer mehr zum Glücksspiel. Aber egal, alles sicher wenn man nur langsam fährt und andere nötigt.
 

Nun? Nun sollten wir uns wieder an Fakten halten, und nicht darüber reden, was ein befreundeter Fahrtechniktrainier, der eigene Opa oder sonst ein Einzelfall angeht. Beide Artikel besagen das gleiche: Senioren verursachen viel weniger Unfälle als alle anderen. Der zweite Artikel ist schon wieder hart am Rand der Lüge ("Senioren sind NOCH keine Hochrisikogruppe", was soll diese haltlose, unbewiesene Andeutung?), jedenfalls nennen sie keine Fakten, die eine besondere/zukünftige Gefährdung durch Rentner nachweisen.

Aber wenn Siegfied Brockmann etwas sagt, dann hat das natürlich Hand und Fuß, siehe folgendes offizielles Video: Wenn man als Radfahrer über die Motorhaube fliegt, dann landet man nur auf dem Kopf. Sofern man keinen Helm trägt. Wenn man einen Helm trägt, dann landet man flächig erst auf der Motorhaube und dann flächig auf dem Boden: Der Kopf bekommt viel weniger Kräfte ab. Helmtragen hilft also, wie uns Herr Brockmann hiermit eindeutig "beweist". Ich bitte um Entschuldigung: Ich kann diesen Herrn und seine "Fakten" leider ebenfalls nicht ernst nehmen.
 

"Obwohl Rentner so häufig für Unfälle verantwortlich sind..." Das ist glatt gelogen. Sie sind nicht häufig für Unfälle verantwortlich, sondern RELATIV häufig für Unfälle verantwortlich. Richtig ist: WENN sie in einen Unfall verwickelt sind, dann tragen sie die Hauptschuld öfter als andere. Die tatsächlichen Zahlen werden nicht genannt, weder absolut, noch im Vergleich zu einer jüngeren Bevölkerungschicht. Was bringt die Information "1600", wenn ich weder weiß, wie viele Rentner Auto fahren, noch weiß, wie diese Zahl für eine jüngere Vergleichsgruppe ist? Nehmen wir an, daß von einer Million junger Menschen zehntausend einen Unfall verusachen und in 50% der Fälle Schuld sind. Nehmen wir an, daß von einer Million Rentnern fünf einen Unfall verusachen und in hundert Prozent der Fälle Schuld an diesem Unfall sind. Natürlich kann dann jeder Presse-Fuzzi mit Fug und Recht behaupten: Rentner sind im Falle eines Unfalls doppelt so oft Verursacher wie junge Menschen! Das wäre richtig und für mich dennoch nichts als Lügenpresse. Denn es ist eine vorsätzliche Verzerrung der Wahrheit, weil damit wider besseren Wissens bezweckt wird, darzustellen, daß Rentner ein besonderes Sicherheitrisiko seien. Obwohl das Gegenteil der Fall ist. Genau so verhält es sich in diesem rp-online-Artikel.
 
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Aber Rentner müssen gar nicht mehr für die KFZ-Haftpflicht zahlen: Ich habe es gerade bei der HUK24 überprüft. Bei einem Erstvertrag würde ich im Moment 1692,27 Euro für meinen VW Passat mit 101 PS bezahlen. Wäre ich 1935 geboren und hätte meinen Führerschein 1955 gemacht, würde ich mit ansonsten gleichen Angaben bei einem Erstvertrag sage und schreibe 829, 60 Euro bezahlen. Man höre und staune: Genau die Hälfte. Was sich ja mit den vorliegenden Unfallzahlen der Unfallverursacher deckt.


...ich habe es eben auch mal bei der HUK24 überprüft... ...eine Onlineversicherung, die die wenigsten Rentner in Anspruch nehmen dürften. Um auch nur annähernd auf Deinen Wert von 1692€ bei Vollkasko zu kommen, bemühte ich bei mir mit dem Ergebnis 1250€, bei Geb.Jahr 1995 und Erstvertrag und Fahrer unter 25 - also lauter schlechte Sachen. Ich erreiche Deinen Wert nicht. Der identische Angabenkatalog und Fahrern alle über 25! mit Geb. Jahr 1935 kommt dann tatsächlich "nur" auf 545€ - bei SF 35!!!! . Und wie erklärst Du, dass der abermals identische Angabenkatalog mit Geb. Jahr 1975 bei SF23 nur 323€ bezahlt? Ich schrieb nichts davon, dass man einen Fahranfänger mit einem Rentner vergleichen sollte, sondern in meinem Beispiel (ACHTUNG! Da habe ich alte Bezeichnungen verwendet. SF 45 meint 45% und SF 30 30%. Das gibt es heute nicht mehr. Heute wäre das SF 23 und SF 35 [Jahre und mehr unfallfrei] ) geht es um die Geburtsjahre 1975 und 1935. Ich hoffe, man kann die Links mit Inhalt sehen:

https://www.huk24.de/tarif_kfz_pkw_201701.do

https://www.huk24.de/tarif_kfz_pkw_201701.do

...wenn nicht, dann probiers nochmal mit diesen genannten Daten. Kann auch Jeder Andere hier machen, der es nicht glaubt.

Nun noch zur "Auswertung" Deinerseits, der Statistik von Seite 22. Im Falle der jungen Fahrer zählst Du drei Tabellenwerte zusammen, und im Falle der älteren Fahrer nimmst Du nur einen Tabellenwert. Du wirst Deine Addition mit der absoluten Altersspanne rechtfertigen wollen: 15-25 Jahre, anstatt wie in der Tabelle 15-18, 18-21, 21-25 Jahre. Um die von Dir zitierten Zahlen richtig zu interpretieren, und auch wiederzugeben, sollte man auch schon die Methodik kennen (bsp. auf S.5) . Jemandem der "StudiVZ" in seinem Avatar stehen hat, hätte ich, ehrlich gesagt, eine präziesere und differenziertere Herangehensweise zugetaut. Und dass Jemand der es offensichtlich bis an die Uni geschafft hat, über die "Lügenpresse" kolportiert, macht mir ernsthaft Sorgen um die Zukunft Unseres Landes.

Du bist nicht in der Lage, Deine vorgefasste Meinung wertfrei zu überprüfen, oder gar, bei Erlangen besseren Wissens, zu revidieren. Im Gegenteil versuchst Du durch "interpretieren" - und hier darf ich es "lügen" nennen- Deinen postfaktischen Standpunkt zu verteidigen.
Ich gebe Dir klare Werte vor, bsp. 1975 und 1935, und Du postest hier dann Beträge, die Du zwar tatsächlich errechnet hast, allerdings ganz bewusst mit anderen Ausgangswerten in den Angabenkatalogen. Dann bringe ich Dir hier eine amtliche Statistik, und Du fängst munter an, dort Zahlenwerte zu addieren, so lange bis Dir das Ergebnis passt.

...und eben gerade lese ich noch in einem Posting von Dir: "Die tatsächlichen Zahlen werden nicht genannt, weder absolut, noch im Vergleich zu einer jüngeren Bevölkerungschicht."

...ach!!! Und was ist mit der äußerst detaillierten Statistik, in der Du munter Zahlenspiele veranstaltet hast? Hör doch auf, hier die Menschen zu belügen.

Hier mache ich das Buch zu und zitiere einen meiner Mentoren: "Es gibt nichts Gefährlicheres, als es mit dummen Menschen zu tun zu haben!"
 
...ich habe es eben auch mal bei der HUK24 überprüft... ...eine Onlineversicherung, die die wenigsten Rentner in Anspruch nehmen dürften. Um auch nur annähernd auf Deinen Wert von 1692€ bei Vollkasko zu kommen, bemühte ich bei mir mit dem Ergebnis 1250€, bei Geb.Jahr 1995 und Erstvertrag und Fahrer unter 25 - also lauter schlechte Sachen. Ich erreiche Deinen Wert nicht. Der identische Angabenkatalog und Fahrern alle über 25! mit Geb. Jahr 1935 kommt dann tatsächlich "nur" auf 545€ - bei SF 35!!!! . Und wie erklärst Du, dass der abermals identische Angabenkatalog mit Geb. Jahr 1975 bei SF23 nur 323€ bezahlt? Ich schrieb nichts davon, dass man einen Fahranfänger mit einem Rentner vergleichen sollte, sondern in meinem Beispiel (ACHTUNG! Da habe ich alte Bezeichnungen verwendet. SF 45 meint 45% und SF 30 30%. Das gibt es heute nicht mehr. Heute wäre das SF 23 und SF 35 [Jahre und mehr unfallfrei] ) geht es um die Geburtsjahre 1975 und 1935. Ich hoffe, man kann die Links mit Inhalt sehen:

https://www.huk24.de/tarif_kfz_pkw_201701.do

https://www.huk24.de/tarif_kfz_pkw_201701.do

...wenn nicht, dann probiers nochmal mit diesen genannten Daten. Kann auch Jeder Andere hier machen, der es nicht glaubt.

Nun noch zur "Auswertung" Deinerseits, der Statistik von Seite 22. Im Falle der jungen Fahrer zählst Du drei Tabellenwerte zusammen, und im Falle der älteren Fahrer nimmst Du nur einen Tabellenwert. Du wirst Deine Addition mit der absoluten Altersspanne rechtfertigen wollen: 15-25 Jahre, anstatt wie in der Tabelle 15-18, 18-21, 21-25 Jahre. Um die von Dir zitierten Zahlen richtig zu interpretieren, und auch wiederzugeben, sollte man auch schon die Methodik kennen (bsp. auf S.5) . Jemandem der "StudiVZ" in seinem Avatar stehen hat, hätte ich, ehrlich gesagt, eine präziesere und differenziertere Herangehensweise zugetaut. Und dass Jemand der es offensichtlich bis an die Uni geschafft hat, über die "Lügenpresse" kolportiert, macht mir ernsthaft Sorgen um die Zukunft Unseres Landes.

Du bist nicht in der Lage, Deine vorgefasste Meinung wertfrei zu überprüfen, oder gar, bei Erlangen besseren Wissens, zu revidieren. Im Gegenteil versuchst Du durch "interpretieren" - und hier darf ich es "lügen" nennen- Deinen postfaktischen Standpunkt zu verteidigen.
Ich gebe Dir klare Werte vor, bsp. 1975 und 1935, und Du postest hier dann Beträge, die Du zwar tatsächlich errechnet hast, allerdings ganz bewusst mit anderen Ausgangswerten in den Angabenkatalogen. Dann bringe ich Dir hier eine amtliche Statistik, und Du fängst munter an, dort Zahlenwerte zu addieren, so lange bis Dir das Ergebnis passt.

...und eben gerade lese ich noch in einem Posting von Dir: "Die tatsächlichen Zahlen werden nicht genannt, weder absolut, noch im Vergleich zu einer jüngeren Bevölkerungschicht."

...ach!!! Und was ist mit der äußerst detaillierten Statistik, in der Du munter Zahlenspiele veranstaltet hast? Hör doch auf, hier die Menschen zu belügen.

Hier mache ich das Buch zu und zitiere einen meiner Mentoren: "Es gibt nichts Gefährlicheres, als es mit dummen Menschen zu tun zu haben!"

Ich gebe Dir klare Angaben vor, nämlich "HAFTPFLICHT", und Du sagst: Stimmt gar nicht, ich habe VOLLKASKO eingegeben und ein ganz anderes Ergebnis bekommen. Du vergleichst Äpfel mit Birnen. Ich rede von Schäden, die Rentner angeblich anderen zufügen. Du redest von Schäden, die Rentner sich selbst zufügen. Eine Haftpflicht bezahlt Schäden, die man bei anderen anrichtet. Eine Vollkasko bezahlt Schäden, die ich mir selbst bei meinem eigenen Auto zufüge. Mag sein, daß Rentner ihre eigenen Autos oft beim Einparken in der eigenen Garage beschädigen und dafür viel bezahlen müssen. Das kann allen anderen herzlich egal sein. Eine Gefahr stellen sie deswegen nicht dar.
Wenn ich zehn Jahrgänge (65 bis 75) nehme, dann muß ich natürlich auch zehn Jahrgänge von Jüngeren im Vergleich dazu nehmen (25 bis 35 oder 15 bis 25), um einen Vergleich zu ermöglichen. Du kannst aber auch gerne drei Zehntel der Zahl der Rentner nehmen und mit den 18-bis 21-jährigen vergleichen, das Ergebnis wird das gleiche sein. Rentner verschulden außerordentlich wenige Unfälle und sind eine deutlich geringere Gefahr für alle anderen als sämtliche anderen Bevölkerungsgruppen, von Kindern abgesehen. Nichts anderes steht auf Seite 5 der Statistik: Rentner bilden 21% der Bevölkerung, aber nur 12,9% der Unfallverursacher. Sebst als Betroffene spielen sie eine untergeordnete Rolle: "Je 100000 Einwohner im Alter von mindestens 65 Jahren sind 285 Personen im Straßenverkehr verunglückt, damit ist das Unfallrisiko der älteren Menschen im Vergleich zum Durchschnitt der Gesamtbevölkerung mit 489 Verunglückten je 100000 Einwohnern nur etwa halb so hoch." Wenn es bei denen halb so hoch wie im Durchschnitt ist, dann muß es bei anderen doppelt so hoch sein. Also viermal so hoch wie bei Rentnern. Jedesmal bei jeder unterschiedlichen, genannten Statistik ungefähr das gleiche Ergebnis: Rentner bauen in etwa nur halb so viele Unfälle wie der Durchschnitt. Jüngere bauen drei- bis viermal so viele Unfälle wie Rentner. Egal ob mit dem Auto oder dem Fahrrad/Pedelec. Was die Lügner von der Presse nicht daran hindert, zu behaupten oder anzudeuten, daß Rentner oft Unfälle bauen, ihr Auto/Fahrrad nicht beherrschen und so weiter.

Die detaillierte amtliche Statistik stammt nicht aus dem Artikel. Im Artikel, über den ich gesprochen habe, werden die tatsächlichen Zahlen nicht genannt, auch nicht im Vergleich zu einer jüngeren Bevölkerungsschicht. Ich finde es gut, daß Du "das Buch zumachst". Ich brauche keine Kommentare von Leuten, die offensichtlich des Lesens nur bedingt mächtig sind.
 
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Das Gerichtsurteil, das Ausgangspunkt für dieses Thema ist, war vollkommen korrekt: Nach der vorliegenden Datenlage gibt auch bei einem 80-jährigen Verkehrsteilnehmer keinen Grund für alle anderen, eine (über die selbstverständliche, allgemeine Aufmerksamkeit hinausgehende) besondere Aufmerksamkeit zu verlangen. Man muß nicht mit einem so groben Fehlverhalten rechnen. Wäre das anders, zum Beispiel bei einem Kind, dann würde die Betriebsgefahr des Autos sofort greifen und eine Mithaftung auslösen.
Tenor des Urteils: Es gibt keinen Grund, davon auszugehen, daß Rentner unsicherer fahren als alle anderen auch.
Rückschluß daraus von Leuten wie FrankoniaTrails: "Ab einem gewissen Alter sollten die Leute die Pedelec fahren möchten vielleicht doch eine Prüfung ablegen müssen ob sie überhaupt noch verkehrstauglich sind." Auch hier drängen sich mir Zweifel auf, ob man des Lesens mächtig ist. Beziehungsweise den Inhalt dessen, was das Urteil aussagt, wirklich begriffen hat.
 
Das müßte sich dann logischerweise in der Haftpflicht-Prämie bemerkbar machen. Tut es aber offensichtlich nicht. Siehe mein Post Nr. 49.
War nicht auf Versicherungen bezogen.


Trotz aller Daten und Fakten, meine negativen Erfahrungen mit Rentnern zeichnen ein deutlich anderes Bild. Egal wie die unterwegs sind. Wer glaubt, von Rentnern geht kein erhöhtes Risiko aus, der ist schlicht naiv oder hält sich zuwenig draussen auf.
 
War nicht auf Versicherungen bezogen.
Trotz aller Daten und Fakten, meine negativen Erfahrungen mit Rentnern zeichnen ein deutlich anderes Bild. Egal wie die unterwegs sind. Wer glaubt, von Rentnern geht kein erhöhtes Risiko aus, der ist schlicht naiv oder hält sich zuwenig draussen auf.

Da sieht man, wie unterschiedlich (und deswegen nicht aussagekräftig) individuelle Erfahrungen sind. Ich habe in den letzen 5 Jahren in Berlin und Potsdam gewohnt/gearbeitet, in Frankfurt am Main und in Göttingen. Bin täglich mit dem Rad zur Arbeit bzw. zur MTB-Tour gefahren. Mir wird im Schnitt am Tag mindestens zweimal fies die Vorfahrt genommen. Abbieger, Leute, die auf den Radweg latschen, aus Ausfahrten kommen, Geisterfahrer auf dem Radweg und so weiter. Ich habe ungefähr alle 500 km auf der Autobahn einen Quotenidioten mit Lichhupe so dicht hinter mir, daß ich ihm im Rückspiegel in die Augen sehen kann. Rentner machen ein Fünftel der Bevölkerung aus. Von all diesen wirklich saugefährlichen Situationen wird bei mir nur sehr selten eine von einem Renter verusacht. Ist auch schon vorgekommen, klar. Rentner bauen auch Scheiße. Nur halt deutlich seltener als alle anderen.
 
Medien schreiben, was Leute bezahlen wollen. Und das sind meistens reisserische Artikel, die dem Normalbuerger ein bisschen Fingerzeigen und Stammtischgepolter erlauben sollen. Wo kaemen wer auch hin, wenn wer uns nicht ueber irgendwas aufregen koennten.
 
Da sieht man, wie unterschiedlich (und deswegen nicht aussagekräftig) individuelle Erfahrungen sind. Ich habe in den letzen 5 Jahren in Berlin und Potsdam gewohnt/gearbeitet, in Frankfurt am Main und in Göttingen. Bin täglich mit dem Rad zur Arbeit bzw. zur MTB-Tour gefahren. Mir wird im Schnitt am Tag mindestens zweimal fies die Vorfahrt genommen. Abbieger, Leute, die auf den Radweg latschen, aus Ausfahrten kommen, Geisterfahrer auf dem Radweg und so weiter. Ich habe ungefähr alle 500 km auf der Autobahn einen Quotenidioten mit Lichhupe so dicht hinter mir, daß ich ihm im Rückspiegel in die Augen sehen kann. Rentner machen ein Fünftel der Bevölkerung aus. Von all diesen wirklich saugefährlichen Situationen wird bei mir nur sehr selten eine von einem Renter verusacht. Ist auch schon vorgekommen, klar. Rentner bauen auch Scheiße. Nur halt deutlich seltener als alle anderen.
Ähnliche Erfahrungen wie du sie schilderst habe ich auch gesammelt. Aber hier im ländlichen Raum scheinen dann wohl überproportional viele unsichere Rentner im Kfz unterwegs zu sein.
 
Der erste Satz lautet: "Verursacht ein 80-jähriger Pedelec-Fahrer einen Unfall mit einem Auto, haftet er unter Umständen allein."

Jeder, der einen Unfall verursacht, egal, ob 80-jährig oder nicht, egal, ob mit einem Pedalec oder nicht, egal, ob mit einem Auto oder nicht, haftet unter Umständen allein. Was bitte hat dieser Satz für einen Inhalt, wenn nicht inhaltsfrei ältere Menschen und Pedelecs zu bashen?

Zweiter Satz: "Voraussetzung ist ein erheblicher Verkehrsverstoß."

Natürlich ist Voraussetzung für eine alleinige Haftung ein erheblicher Verkehrsverstoß. Dies gilt nicht nur für 80-Jährige, sondern auch für Nicht-80-Jährige sowie auch für Pedelec-Fahrer und Nicht-Pedelec-Fahrer gleichermaßen.

Im weiteren Text wird dann ein Verstoß gegen die StVO behandelt, der jeden x-beliebigen Radfahrer gleichermaßen betrifft und auch mit Sicherheit auch von x-beliebigen Radfahrern gleichermaßen begangen wird.

Was soll also dieser sinnlose Aufmacher? Entweder ist er bewusst altersdiskriminierend oder nur bescheuert.

Jeder Verkehrsteilnehmer muß mit leichten Verkehsverstößen im üblichen Rahmen rechnen. Tut man das nicht, ergibt sich daraus eine Sorgfaltspflichtverletzung und somit eine Mitschuld. Beispiel: Du mußt damit rechnen, daß ein Auto innerorts etwas schneller fährt als erlaubt (z.B. auch 70 statt 50 km/h). Die korrekte Aussage: "Der Unfall wäre nicht passiert, wenn der Unfallverursacher ordnungsgemäß 50 km/h gefahren wäre, darauf habe ich mich verlassen" hilft Dir nicht. Du bist trotzdem mit schuldig an dem Unfall. Und haftest mit. Anders ist es bei einem groben Verkehrsverstoß: Du mußt nicht damit rechnen, daß ein Autofahrer innerorts 100 km/h fährt. Egal ob der theoretisch Vorfahrt hat oder nicht. Ein grober Anhaltspunkt hierfür können die Punkte- bzw. Fahrverbotsgrenzen sein. Bei einem so schweren Verkehrsverstoß liegt die Schuld grundsätzlich bei dem Täter. Es sei denn, man müßte auch mit grobem Fehlverhalten rechnen: Das ist zum Beispiel bei Kindern und erkennbar stark Alkoholisierten der Fall. Hier mußt Du damit rechnen, daß sie z.B. ohne Grund plötzlich auf die Fahrbahn laufen. Es macht also einen entscheidenden Unterschied, ob es sich um einen erheblichen Verkehrsverstoß handelt oder nicht. Bei einem leichten Verkehrsverstoß, mit dem der Autofahrer hätte rechnen müssen, hätte die Betriebsgefahr und somit die Haftpflicht des Autos gegriffen. Dieser hier war jedoch ein schwerer Verkehrsverstoß. Es kann wie gesagt ebenfalls einen Unterschied machen, wer ihn begeht. Wenn ein achtjähriges Kind einen so schweren Verkehrsverstoß begangen hätte und so plötzlich abgebogen wäre wie in diesem Fall, dann wäre der Verkehrsverstoß der gleiche. Aber Du hättest dennoch damit rechnen müssen, daß achtjährige Kinder so etwas tun könnten. Du hättest nicht überholen dürfen! Das haben wir alle in der Fahrschule gelernt. So weit so selbstverständlich. Bleibt die Frage: Muß ich bei alten Menschen im normalen Straßenverkehr damit ebenfalls rechnen, so wie bei Kindern/Besoffenen? Das Gericht sagt: Nein! Es gibt keinen Grund, einen 80-jährigen anders zu behandeln als andere Verkehrsteilnehmer. Das ist das Gegenteil von Diskriminierung.
 
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Das ist jetzt aber Deine Meinung. Der verlinkte Artikel stellt so eine Betrachtung nicht an. In den Urteilen geht es nicht einmal andeutungsweise um das Alter des Radfahrers. Es bleibt also dabei: Der Artikel ist altersdiskriminierend.
Du sagst, das sei nur meine Meinung und in dem Urteil geht es nichtmal andeutungsweise um das Alter des Fahrers. Wie kommst Du dazu, solche Lügen von Dir zu geben? Hast Du das Urteil AZ: 9 U 125/15 vollständig gelesen? Offensichtlich nicht, denn in dem Urteil heißt es: "In diesem Zusammenhang komme sogar ein Verschulden der Beklagten zu 1) auch gegen § 3 Abs. 2a StVO in Betracht, weil der Kläger auf den ersten Blick wegen seines weißen Haupthaares als besonders schutzbedürftige ältere Person erkennbar sei, die Beklagte zu 1) darauf aber nicht entsprechend, nämlich durch eine Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft bei Annäherung, reagiert habe."..."Ein Verstoß der Beklagten zu 1) gegen § 3 Abs. 2 a StVO, wie vom Kläger auch erstmals mit der Berufung geltend gemacht, liegt ebenfalls nicht vor. Nach dieser Vorschrift müssen sich Fahrzeugführer gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Der besondere Schutz des § 3 Abs. 2 a StVO greift ein, wenn der ältere Mensch bzw. eine andere Person aus dem geschützten Personenkreis sich in einer Verkehrssituation befindet, in der erfahrungsgemäß damit gerechnet werden muss, dass er aufgrund seines Alters das Geschehen nicht mehr voll werde übersehen und meistern können, wobei es konkreter Anhaltspunkte für eine Verkehrsunsicherheit nicht bedarf. Für die Pflicht zu erhöhter Rücksichtnahme kommt es auf die konkrete Verkehrssituation an (BGH NJW 1994, 2829). Nach dem Schutzzweck des § 3 Abs. 2 a StVO muss jedenfalls die Annäherung der geschützten Person an die Fahrbahn bzw. die Gefahrensituation erkennbar sein. Der BGH hat daher hinsichtlich des Schutzes von Kindern nur dann von dem Kraftfahrer verlangt, besondere Vorkehrungen (z. B. Verringerung der Fahrgeschwindigkeit oder Einnehmen der Bremsbereitschaft) zur Abwendung der Gefahr zu treffen, wenn ihr Verhalten oder die Situation, in der sie sich befinden, Auffälligkeiten zeigen, die zu Gefährdungen führen könnten (vgl. (BGH NZV 2002, 365; OLG Hamm, Urteil vom 19. Juni 2012 - 9 U 175/11 -, juris).
Befindet sich eine ältere Person in einer Lage, in der für sie nach der Lebenserfahrung aber keine Gefährdung zu erwarten ist, so braucht ein Kraftfahrer nicht allein schon wegen ihres höheren Alters ein Höchstmaß an Sorgfalt einzuhalten (BGH NJW 1994, 2829). Nicht jede im Blickfeld des Kraftfahrers erscheinende Person der in § 3 Abs. 2 a StVO genannten Gruppen erfordert also in jedem Fall sofortige Verlangsamung, ohne dass Gefahr für verkehrswidriges Verhalten voraussehbar ist (König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 3 StVO Rn. 29b).
In der hier gegebenen Verkehrssituation, nämlich der Annäherung der Beklagten zu 1) von hinten an einen auf einem abgeteilten und ausreichend breiten Radweg fahrenden Radfahrer mit weißem Haupthaar musste nicht damit gerechnet werden, dass dieser allein wegen seines Alters das Geschehen nicht mehr vollständig übersehen und beherrschen konnte. Es geht nicht darum, dass der Kläger etwa mit der durch die Benutzung des Radwegs geknüpften Verkehrssituation altersbedingt überfordert gewesen wäre, sondern allein darum, den nachfolgenden Verkehr und den Gegenverkehr sorgfältig vor dem beabsichtigten Linksabbiegen zu beobachten. Dass er aufgrund seines Alters diese konkrete Verkehrssituation nicht gefahrlos hätte beherrschen können, also den Linksabbiegevorgang insbesondere unter Berücksichtigung des nachfolgenden bevorrechtigten Verkehrs beachten konnte, hat der Kläger nicht nachvollziehbar dargetan. Vielmehr hat er sich im vorliegenden Verfahren als erfahrener Radfahrer mit einer Jahresfahrleistung von 4.000 km und als sportiver Mensch bezeichnet, der aktiver (Hochsee-)Segler und Tänzer sei. Da der Kläger auch als Autofahrer am Straßenverkehr teilnimmt, ist er verkehrsgewohnt. Dass bei ihm verkehrswesentliche gesundheitliche Einschränkungen vorhanden seien, hat der Kläger nicht behauptet. Es handelt sich vor diesem Hintergrund bei dem unachtsamen Verlassen des Radwegs und der Umsetzung des Linksabbiegevorgangs ohne hinreichende Beachtung des nachfolgenden Verkehrs durch den Kläger um ein Augenblicksversagen, zu dem es unabhängig von seinem Alter gekommen ist und das auch einer jüngeren Person unterlaufen kann."
Normale Gerichte stellen keine allgemeinen Rechtstheorien auf, sondern entscheiden einen Einzelfall. Anhand dieser Einzelfälle orientieren sich im Idealfall die anderen Gerichte. Ein solcher Einzelfall ist jetzt entschieden worden und besagt, daß (auch) ein 80-jähriger voll haftet. Daß man bei schweren Verkehrsverstößen voll haftet, ist nichts neues, das ist bereits entschieden worden und wäre nicht der Erwähnung wert. Für Anwälte ist diese Information wichtig, daß es sich um einen 80-jährigen handelt, weil sie jeden zukünftigen Versuch erschweren wird, alten Menschen im Verkehr eine verminderte Verantwortung zuzusprechen. Wofür es ja auch keinen Grund gibt. Bei Warnschildern vor dem Seniorenheim würde der Fall vermutlich anders entschieden, wenn dort plötzlich ein 80-jähriger auf die Fahrbahn tritt. Das ist keine aufgebauschte Presseinformation, sondern eine Information der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
 
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Mein Nachbar ist 80 und hat jetzt seinen Führerschein abgegeben. Seine Familie ist sehr erleichtert, weil der alte Knochen ständig Unfälle verursacht hat.
 
Ein Unfall, der aber auch absolut überhaupt nicht auf das Pedelec oder das Alter des Verunfallten zurückzuführen ist, aber beides fett in die Überschrift mit aufnehmen. Will da etwa wer brandstiften?
^^
 
Ein Unfall, der aber auch absolut überhaupt nicht auf das Pedelec oder das Alter des Verunfallten zurückzuführen ist, aber beides fett in die Überschrift mit aufnehmen. Will da etwa wer brandstiften?
^^

Ich weiß gar nicht, wo das Problem ist. Das Gericht hat ausführlich geprüft, ob das Alter für sich genommen relevant ist und hat dieses abgelehnt. Die Argumentation der Begründung wird für weitere derartige Fälle wichtig sein. Auch die Tatsache, daß es sich um ein Pedelec und nicht etwa um ein S-Pedelec handelt, ist für einen Unfall nicht unwichtig. Ein S-Pedelec hätte gar nicht auf dem Radweg fahren dürfen und vermutlich auch nicht in den besagten Radwanderweg einbiegen dürfen und somit eine (Mit-)Schuld gegebenenfalls begründet. Selbst dann, wenn der Fahrer ansonsten korrekt gefahren wäre. S-Pedelecs dürfen vieles nicht, was Pedelecs dürfen. Sie dürfen keine Spikes haben, innerorts nicht schneller als 50 fahren und so weiter. Von ihnen geht als KFZ eine Betriebsgefahr aus, die von normalen Pedelcs rechtlich betrachtet so nicht ausgeht, weil sie wie normale Fahrräder behandelt werden. Aber auch in der Bewertung der Betriebsgefahr anderer KFZ spielt es eine Rolle, ob der Unfallgegner rechtlich gesehen motorisiert war (S-Pedelec) oder nicht (Pedelec). Hier beim Pedelec sind, wie in der Urteilsbegründung ja aufgeführt, die rechtlichen Anforderungen höher. Das hat für mich nichts mit "Brandstiftung" zu tun, sondern mit einer sauberen juristischen Prüfung und Abgrenzung. Das Urteil/Ergebnis dieser Prüfung lautet sinngemäß: Es ist egal, ob es ein Pedelec war oder nicht. Es ist auch egal, ob der Opa erkennbar uralt war. Wer so bescheuert fährt, ist selbst Schuld. Ein erfreuliches, weil im Zusammenhang mit der Betriebsgefahr keineswegs "selbstverständliches" Urteil.
 
Ich weiß gar nicht, wo das Problem ist. Das Gericht hat ausführlich geprüft, ob das Alter für sich genommen relevant ist und hat dieses abgelehnt. Die Argumentation der Begründung wird für weitere derartige Fälle wichtig sein. Auch die Tatsache, daß es sich um ein Pedelec und nicht etwa um ein S-Pedelec handelt, ist für einen Unfall nicht unwichtig. Ein S-Pedelec hätte gar nicht auf dem Radweg fahren dürfen und vermutlich auch nicht in den besagten Radwanderweg einbiegen dürfen und somit eine (Mit-)Schuld gegebenenfalls begründet. Selbst dann, wenn der Fahrer ansonsten korrekt gefahren wäre. S-Pedelecs dürfen vieles nicht, was Pedelecs dürfen. Sie dürfen keine Spikes haben, innerorts nicht schneller als 50 fahren und so weiter. Von ihnen geht als KFZ eine Betriebsgefahr aus, die von normalen Pedelcs rechtlich betrachtet so nicht ausgeht, weil sie wie normale Fahrräder behandelt werden. Aber auch in der Bewertung der Betriebsgefahr anderer KFZ spielt es eine Rolle, ob der Unfallgegner rechtlich gesehen motorisiert war (S-Pedelec) oder nicht (Pedelec). Hier beim Pedelec sind, wie in der Urteilsbegründung ja aufgeführt, die rechtlichen Anforderungen höher. Das hat für mich nichts mit "Brandstiftung" zu tun, sondern mit einer sauberen juristischen Prüfung und Abgrenzung. Das Urteil/Ergebnis dieser Prüfung lautet sinngemäß: Es ist egal, ob es ein Pedelec war oder nicht. Es ist auch egal, ob der Opa erkennbar uralt war. Wer so bescheuert fährt, ist selbst Schuld. Ein erfreuliches, weil im Zusammenhang mit der Betriebsgefahr keineswegs "selbstverständliches" Urteil.
Ich habe mir erlaubt mal den Urteilstenor zu fetten.. ^^
Wie das Gericht richtig ausführte hat der Unfall nix mit dem Alter zu tun gehabt. Und da er mit dem Teil auf dem Radweg fahren durfte macht es auch keinen Unterschied in der Wertung, ob es sich um ein Pedelec oder ein Damenrad gehandelt hat. Dieses Urteil ist weder wegweisend noch bahnbrechend. Einzig die Wertung, daß die grundsätzliche Betriebsgefahr des motorisierten Kfz in diesem Falle komplett zurücktritt ist bemerkenswert. Ein vernünftiges Urteil, fraglos. Aber auch nicht mehr.
 
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