Unfall ohne Helm im Straßenverkehr - Gericht sieht Teilschuld!

Als Fahrradfahrer ist man im Straßenverkehr in unruhigem Gewässer. Einerseits ermöglicht das Fahrrad eine schnelle, gesunde und umweltschonende Mobilität, die gerade durch die zunehmende Elektrifizierung und den Verkehrskollaps der Innenstädte nochmals an Fahrt aufnimmt. Andererseits ist das Fahrrad nach wie vor ein unsicheres Fortbewegungsmittel, das den Fahrenden keinen Schutz bietet und von seinem größten Gegner - dem Auto - gerne einmal übersehen wird. Wer auch immer daran Schuld hat: In deutschen Gerichten werden viele Fahrradunfälle verhandelt. In einem neuen Fall ist kürzlich entschieden worden, dass ein Fahrradfahrer auch ohne Helmpflicht eine Teilschuld an seinen Verletzungen trägt, wenn er sich im Straßenverkehr ohne Helm Kopfverletzungen zuzieht.


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diese "regelung" wird im wintersport schon seit einiger zeit angewendet. egal ob durch eigen- oder fremdverschulden man trägt eine mitschuld an seinen kopfverletzungen, denn man hätte diese ja durch tragen eines helms vermeiden/mindern können. das heißt auch, dass die versicherung nicht mehr komplett für die behandlungskosten aufkommt.
größtes problem bei diesem thema sind doch die kurzstrecken, mal eben kurz zum bäcker/einkaufen, in die schule/arbeit ect. da ist den meisten, wie auch mir der helm zu "unpraktisch". aufsetzen, absetzen, mit sich rumtragen, da lass ich ihn lieber für die fünf minuten zu hause.
 
Eben das ist der Punkt den ich anders sehe, denn dadurch werden eben Rechte der Versicherungsnehmer aufgeweicht. Schließlich ist es in D keine Pflicht einen Helm zu tragen, genauso wie es keine Pflicht ist beim Motorradfahren Protektoren zu tragen. Das beides dringend empfehlenswert ist, steht außer Frage. Aber wenn sich diese Rechtsauffassung durchsetzt steht es der Versicherung quasi frei ab einer bestimmten Höhe der Behandlungskosten, die ihr nicht mehr passen zu sagen: "Der Geschädigte hat ja nicht alles mögliche unternommen um sich zu schützen, er trägt eine Teilschuld und muss jetz einen Teil der Behandlungskosten selber tragen." Derart "weiche" Regelungen gibt es ja schon teilweise beim Unfallschutz, siehe Beispiele Rennen und Training auf "Rennstrecken".
Das Ganze wäre aber aus meiner Sicht genau ein Schritt in die falsche Richtung, denn ich zahl jeden Monat einen Riesenbatzen Geld in die Versicherung ein, da möchte ich dann nicht von denen im Schadensfall maximal in die Pfanne gehauen werden, denn dann bräuchte ich den ganzen Blödsinn auch nicht.

Darf ich dich mal was wirklich saublödes fragen:
Was bringt dir eine Versicherung, die dich in dem Fall zwar nicht hängen lässt und alles bezahlt, du aber, weil Du keinen Helm getragen hast, für dein Leben lang Gaga im Rollstuhl sitzt. :confused:
 
Meiner Erfahrung nach ist die Endgeschwindigkeit beim MTB eher bescheiden. Dafür ist die Verzögerung super (und die Beschleunigung und die Wendigkeit). Ein (richtiges) MTB ist also ein relativ sicheres Fahrrad.
Ich bin im Stadtverkehr schneller und sicherer mit dem MTB unterwegs. Das Strassenrad von 1936 fährt sich bequemer, aber die höhere Geschwindigkeit habe ich dort nicht. Einen Helm setzt man dort auch nicht auf...mA.;)
Das Problem ist zur Zeit, daß das Radfahren voll im Trend liegt und jede Saison eine große Menge Anfänger hinzukommt. Deswegen ist der Radverkehr so chaotisch wie kurz nach der Wende der Autoverkehr in den neuen Bundesländern.
Ich erinnere mich noch gut, wie damals die MIFA´s und Diamant Räder entsorgt und gegen die hochaktuellen MTB s ersetzt wurden.
Radfahren war schon damals "wieder aktuell".
 
Was bringt dir eine Versicherung, die dich in dem Fall zwar nicht hängen lässt und alles bezahlt, du aber, weil Du keinen Helm getragen hast, für dein Leben lang Gaga im Rollstuhl sitzt.


Nicht jeder der einen Sturz mit Kopfverletzungen erleidet sitzt gaga im Rolli:rolleyes: Es reichen auch schon so Folgen wie ständige Kopfschmerzen, Epilepsie oder geringere Belastbarkeit.

Die Behandlungskosten werden immer bezahlt, das Problem sind die Folgekosten und Schmerzensgeld.
 
Nicht jeder der einen Sturz mit Kopfverletzungen erleidet sitzt gaga im Rolli:rolleyes: Es reichen auch schon so Folgen wie ständige Kopfschmerzen, Epilepsie oder geringere Belastbarkeit.

Die Behandlungskosten werden immer bezahlt, das Problem sind die Folgekosten und Schmerzensgeld.

Ich ging jetzt hier mal vom schlimmsten Fall aus.
Ändert aber an der Sache rein gar nichts, da man dennoch sein Leben lang an den Folgeschäden leidet.
Wenn aber eine Versicherung, die im Ernstfall bezahlt, wichtiger ist als vorbeugen dann scheint ja alles in Butter zu sein.
Mir wäre es das jedenfalls nicht Wert.
 
Servus,

Das Urteil könnte möglicherweise den Tatbestand der Rechtsbeugung erfüllen, da es keine Helmpflicht gibt. Demnach trägt ein Helmträger zwar zur Schadenminderung bei, allerdings würde auch das Tragen von Knieprotektoren faktisch auch helfen, Verletzungsschäden zu mindern.

Daher muss hier unbedingt in eine Revision gegangen werden, vor dem BGH wird das Urteil vermutlich nicht halten.

Gruß.
 
Das Urteil ist ein Skandal!

Demnächst laufen wir alle nur noch in Vollprotektoren-Motorrad-Kombi und passendem Helm rum.

Sehe ich pers. anders. Ein Fahrradhelm (normale Halbschale) ist absolut zumutbar und bei vielen (den meisten?) potentiellen Kopfverletzungen die auf dem Rad passieren einfach ein massiver Vorteil gegenüber keinem Helm.
Wurde ja schon angerissen, es ist irgendwie ne ähnliche Argumentation wie bei der Einführung der Sicherheitsgurte/Airbags/...
Es werden sich jedes Jahr mit Sicherheit auch wenige KFZ-Unfälle ereignen in denen das Ergebnis für die Unfallbeteiligten ohne Gurt/Airbag evtl. sogar besser ausgegangen wäre, in den andern 99,9% ist das Zeug halt von Vorteil. Beim Helm wird es ähnlich sein, die Vorteile überwiegen. Dazu kann ich keine Studien liefern (ich sehe keinen Grund mich damit auseinanderzusetzen, weil die Vorteile für mich eben unumstritten sind), das sagt mir sowohl mein gesunder Menschenverstand als auch mein physik./technisches Wissen.

Ich bin in der Stadt teilweise auch ohne Helm unterwegs, fände im Fall der Fälle solche eine Argumentation einer Mitschuld auf meiner Seite aber angemessen. Ich hab mir über die Risiken und die Eintrittsswahrscheinlichkeit Gedanken mache und bin für mich zu dem Schluss gekommen bin, dass in einigen Fällen das Risiko ohne Helm zu Fahren für mich akzeptabel ist. Und dass ich in dem Fall eine gewisse Mitschuld (nicht nur im rechtlichen Sinn) an einer uUst. auftretenden Kopfverletzung trage.

Grüße,
Jan
 
Servus,

Das Urteil könnte möglicherweise den Tatbestand der Rechtsbeugung erfüllen, da es keine Helmpflicht gibt. Demnach trägt ein Helmträger zwar zur Schadenminderung bei, allerdings würde auch das Tragen von Knieprotektoren faktisch auch helfen, Verletzungsschäden zu mindern.

Daher muss hier unbedingt in eine Revision gegangen werden, vor dem BGH wird das Urteil vermutlich nicht halten.

Gruß.

Wie stehts aus dem Blickwinkel um die Mitschuld bei
a) Unfälle mim Auto auf der Autobahn bei > 130 km/h
b) Unfälle mim Auto bei < 0,5 Promille?
c) Unfälle mim Fahrrad bei < 1,6 Promille?


Grüße,
Jan
 
Sehe ich pers. anders. [...]

Wie das? Das Argument von Alpine Maschine war, daß die Versicherungen sich immer mehr aus der Affäre ziehen bzw. dem Versicherungsnehmer immer mehr Protektorenpflichten auferlegen. Du zeigst, daß man mit Einzelfallbetrachtungen und Ignorieren der Statistik/Verhältnismäßigkeit wunderbar in genau diese Richtung argumentieren kann. Du siehst es also genau so.
 
Ich ging jetzt hier mal vom schlimmsten Fall aus.
Ändert aber an der Sache rein gar nichts, da man dennoch sein Leben lang an den Folgeschäden leidet.
Wenn aber eine Versicherung, die im Ernstfall bezahlt, wichtiger ist als vorbeugen dann scheint ja alles in Butter zu sein.
Mir wäre es das jedenfalls nicht Wert.



Ich habe doch nicht behauptet die Versicherung sei wichtiger als Vorbeugung;)

Die Schäden kannst Du mit oder ohne Helm erleiden, mir geht es eher darum dass durch solche Urteile Schlupflöcher geschaffen werden. Irgendwann kommt ein Gericht dann auf die Idee, bei Rennrad oder MTB Unfällen generell ein Mitverschulden auszusprechen da dies ja "Risikosportarten" sind.

Auch hier muß man ganz klar sagen:


Wie stehts aus dem Blickwinkel um die Mitschuld bei
a) Unfälle mim Auto auf der Autobahn bei > 130 km/h
b) Unfälle mim Auto bei < 0,5 Promille?
c) Unfälle mim Fahrrad bei < 1,6 Promille?

Alles Dinge die ein Gericht belastend anführen kann. obwohl man nichts Illegales getan hat.

Ich finde, hier sollte man den Anfängen wehren;).

Übrigens bin ich als überzeugter Helmträger gegen eine Helmpflicht, da ich denke die Pflicht wird sich negativ auswirken.
 
Wie das? Das Argument von Alpine Maschine war, daß die Versicherungen sich immer mehr aus der Affäre ziehen bzw. dem Versicherungsnehmer immer mehr Protektorenpflichten auferlegen. Du zeigst, daß man mit Einzelfallbetrachtungen und Ignorieren der Statistik/Verhältnismäßigkeit wunderbar in genau diese Richtung argumentieren kann. Du siehst es also genau so.

Solang die Pflichten verhältnismäßig sind sehe ich es schon so. Nen Halbschalenhelm halte ich für verhältnismäßig, nen Fullface, Knie- oder Rückenprotektoren nicht.
Ohne sie miterlebt zu haben kann ich mir vorstellen, dass die Argumentation bei der Einführung der Gurtpflicht im Auto die selbe war. Ich bin mal gespannt wie die Meinung/Einstellung dazu 5-10 Jahre nach dem Kommen einer Helmpflicht auffm Rad aussieht.

grüße,
Jan
 
[...]
Auch hier muß man ganz klar sagen:


Alles Dinge die ein Gericht belastend anführen kann. obwohl man nichts Illegales getan hat.

Ich finde, hier sollte man den Anfängen wehren;).

Übrigens bin ich als überzeugter Helmträger gegen eine Helmpflicht, da ich denke die Pflicht wird sich negativ auswirken.

Nichts illegales > Richtig. Belastend > Richtig. In der wahrscheinlich überwiegenden Zahl der Fälle auch eine Mitschuld.
Ich bin einer Helmpflicht gegenüber relativ neutral eingestellt. Wenn es keine Helmpflicht gibt und der Verletzte eine Mitschuld bekommt, weil die Verletzungen mit Helm geringer ausgefallen wären ist das meiner Meinung nach in Ordnung. Das sollte ohne Probleme in der überwiegenden Zahl der Fälle mit den unfallanalytischen Methoden festzustellen sein.
Letztendlich liegt das ja genau in der Verantwortung für sich selbst die in dem Kontext zu oft gefordert wird.

Grüße,
Jan
 
Zuletzt bearbeitet:
Solang die Pflichten verhältnismäßig sind sehe ich es schon so. Nen Halbschalenhelm halte ich für verhältnismäßig, nen Fullface, Knie- oder Rückenprotektoren nicht.

Wenn du beim Thema Fahrradfahren nur an aufplatzende Schädel denkst, ist deine Wahrnehmung selektiv und nicht realistisch.

Ohne sie miterlebt zu haben kann ich mir vorstellen, dass die Argumentation bei der Einführung der Gurtpflicht im Auto die selbe war. Ich bin mal gespannt wie die Meinung/Einstellung dazu 5-10 Jahre nach dem Kommen einer Helmpflicht auffm Rad aussieht.

grüße,
Jan

Nehmen wir mal an, die Gurtpflichtgegner hätten damals argumentiert, es sei nachgewiesen, daß die Gurtpflicht in anderen Ländern in erheblichem Ausmaß zum Umstieg auf ein gefährlicheres Verkehrsmittel als das Auto geführt habe. Welche Länder sollen das sein? Und welches Verkehrsmittel soll das sein?
 
Wenn du beim Thema Fahrradfahren nur an aufplatzende Schädel denkst, ist deine Wahrnehmung selektiv und nicht realistisch.

Nehmen wir mal an, die Gurtpflichtgegner hätten damals argumentiert, es sei nachgewiesen, daß die Gurtpflicht in anderen Ländern in erheblichem Ausmaß zum Umstieg auf ein gefährlicheres Verkehrsmittel als das Auto geführt habe. Welche Länder sollen das sein? Und welches Verkehrsmittel soll das sein?

Zu beidem:
Worauf willst Du hinaus?
Ich hab nirgendwo geschrieben, dass ich an aufplatzende Schädel denke ?!:ka:


Grüße,
Jan
 
Zu beidem:
Worauf willst Du hinaus?
Ich hab nirgendwo geschrieben, dass ich an aufplatzende Schädel denke ?!:ka:


Grüße,
Jan

1. Radhelmpflicht IST unverhältnismäßig, solange es keine Treppenhelmpflicht, Autohelmpflicht, Fußgängerhelmpflicht etc. gibt.
2. Die Existenz schlechter Argumente gegen die Helmpflicht widerlegt nicht die guten Argumente gegen die Helmpflicht. Es gibt für und gegen Alles schlechte Argumente.
 
Ohne sie miterlebt zu haben kann ich mir vorstellen, dass die Argumentation bei der Einführung der Gurtpflicht im Auto die selbe war. Ich bin mal gespannt wie die Meinung/Einstellung dazu 5-10 Jahre nach dem Kommen einer Helmpflicht auffm Rad aussieht.


Ich habe diese Diskussionen noch mitbekommen (als Kind/Jugendlicher). Der wesentliche Unterschied ist allerdings, dass der Vorteil der Gurtpflicht sowie Helmpflicht bei Motorrädern schon bei der Einführung unbestritten war.
Dies ist bei einer Helmpflicht nicht der Fall, im Gegenteil sprechen manche Studien dem Vorteil sogar entgegen (kann eigentlich jemand die Studien Australien/Neuseeland verlinken? ).

Durch die viel höhere Geschwindigkeit und Dynamik ist die Gurtpflicht in Autos ungleich wichtiger als ein Helm auf dem Rad, vor allem aus Sicht des gesamten Sicherheitssystems (Airbags, Knautschzonen uvm.).

Dies zeigt sich auch in den Unfallstatistiken, 1970 gab es noch über 19000:eek: Verkehrstote in D. Durch die Einführung des Gurtes wurde die Zahl bis 1985 auf 8500 gedrückt, also trotz weiterer Zunahme des Straßenverkehrs, schnellerer Autos etc, mehr als halbiert. Im Jahr 2012 gab es "nur" noch rund 3600 Verkehrstote bei über 50Mio zugelassenen KFZ.

Dagegen gab es 2012 rund 400 tödliche Fahrradunfälle und 550 tödliche Unfälle mit Fußgängern.

Ich arbeite seit 23 Jahren im Rettungsdienst und mußte in der Zeit einige tödliche Fahrradunfälle miterleben, ausnahmslos alle wären mit oder ohne Helm tödlich ausgegangen, da meist ein PKW oder LKW mit seiner Wucht und Dynamik die tödlichen Folgen verursachte.
 
1. Radhelmpflicht IST unverhältnismäßig, solange es keine Treppenhelmpflicht, Autohelmpflicht, Fußgängerhelmpflicht etc. gibt.
2. Die Existenz schlechter Argumente gegen die Helmpflicht widerlegt nicht die guten Argumente gegen die Helmpflicht. Es gibt für und gegen Alles schlechte Argumente.

1. Das ist deine Meinung. Meine Meinung ist eine andere. Welche von beiden "richtig" ist maße ich mir nicht an zu beurteilen.

2. Richtig. Für mich pers. (wie eben schon geschrieben) gibt es halt gute relevante dafür und eigentlich kaum welche - außer meiner Bequemlichkeit - dagegen. In Summe bin ich gegenüber der Helmpflicht eben neutral eingestellt, das Anrechnen einer anteiligen Mitschuld bei Kopfverletzungen die ohne Helm nachweislich nicht entstanden sind finde ich gut.

*edit*:
[...]
Dagegen gab es 2012 rund 400 tödliche Fahrradunfälle und 550 tödliche Unfälle mit Fußgängern.

Ich arbeite seit 23 Jahren im Rettungsdienst und mußte in der Zeit einige tödliche Fahrradunfälle miterleben, ausnahmslos alle wären mit oder ohne Helm tödlich ausgegangen, da meist ein PKW oder LKW mit seiner Wucht und Dynamik die tödlichen Folgen verursachte.

Ich glaube sowohl die Helmpflicht, als auch die Mitschuld werden an der Anzahl der Toten nichts ändern. Die Verantwortung liegt da vorwiegend beim Verhalten der Autofahrer und Radfahrer. Auf beiden Seiten auch darin wie stark jeder sein Ego unter Kontrolle hat und mitdenkt ;). Ne Relevanz wird der Helm wohl vorwiegend bei Kopfverletzungen ohne tödlichen Ausgang (von der Vermeidung der Schürf-/Platzwunde bis zu dem Punkt wo aus der tödlichen Kopfverletzung eine sehr schwere Kopfverletzung wird).


Grüße,
Jan
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie stehts aus dem Blickwinkel um die Mitschuld bei
a) Unfälle mim Auto auf der Autobahn bei > 130 km/h
b) Unfälle mim Auto bei < 0,5 Promille?
c) Unfälle mim Fahrrad bei < 1,6 Promille?

Grüße,
Jan

Dafür gibt's Rechtsgrundlagen:

a) §1 II STVO
b) dto.; §315c I 1. a) StGB
c) dto.
 
Jetzt wo Du es schreibst;), die meisten tödlichen Unfälle passieren im/am Haus. Schädel-Hirn-Traumen durch Treppenstürze gibt es weit häufiger als bei Radfahrern.

Ich glaub der durchschnittliche Mensch verbringt auch mehr Zeit auf Treppen als auf Fahrrädern ;).
 
Man kann es wohl nicht oft genug betonen: Bei der Kritik an der Radhelmpflicht geht es NICHT darum, die Schutzwirkung des Helmes anzuzweifeln (obwohl diese von Laien überbewertet wird). Ein Sturzhelm ist höchstwahrscheinlich eine gute Idee, wenn Sturz- oder Kollisionsgefahr besteht.
Es geht darum, daß eine gesetzliche Radhelmpflicht in der Praxis teilweise die Wirkung eines Radfahrverbots und einer Autopflicht hat. Und zwar hat diese negative Nebenwirkung nach bisherigen Erfahrungen ein Ausmaß, das bei oberflächlicher Betrachtung den erwünschten positiven Effekt komplett zunichte macht, bzw. bei differenzierter Betrachtung überwiegen sogar die negativen Effekte.
 
das Anrechnen einer anteiligen Mitschuld bei Kopfverletzungen die ohne Helm nachweislich nicht entstanden sind finde ich gut.


Das kann Dir kein Physiker, Arzt, oder sonst ein Wissenschaftler "berechnen".

Was kommt als nächste Variante? Nackenschutz gegen Schleudertrauma?


Was ich auch völlig unsinnig finde, ist der Vergleich mit Skifahrern:rolleyes:

Skifahren ist zu 100% Sport und Vergnügen, Fahrrad dient vor allem der Fortbewegung von A nach B und gehört somit zum ganzen Verkehrskonzept.
 
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