Unklarheiten beim Restwert von Bikeleasingverträgen

Ok. Bin jetzt kein großer Abrechner, aber wenn Dir Dein AG das Rad als Abfindung gibt, musst Du den Geldwerten Vorteil versteuern. Abfindung versteuert sich anders (hierzu aber mal einen Steuerberater fragen). Vermutlich besser, Du kaufst Deinem AG das Rad ab.

Wobei ich das aber so verstanden habe, dass (D)ein AG den Leasingvertrag kündigen kann, dann bietet Dir JobRad den Kauf an.
 
Kommt auf die Kulanz des Händlers und des Leasinggebers an.
Grundsätzlich möglich sofern der Vertrag, somit auch das Rad in der Bilanz des LG, noch nicht aktiviert wurde.


Habe bei Businessbike nachgefragt:

Sofern beide Parteien, also der Händler und der Arbeitgeber, zustimmen, kann man den Vertrag vor erster Rate auflösen.
 
Ich bin gespannt, wie man sich da in Zukunft aufstellen wird. Ist jetzt sicher nicht mehr ganz so interessant wie vorher. Es ist jedoch noch immer eine gute Möglichkeit, um an ein hochwertiges Rad zu kommen, ohne ein Finanzierung machen zu müssen.
Viele Leasing-Anbieter haben sich mit der Thematik auseinandergesetzt und bieten Ihren Kunden nun echt gute Alternativen und Hilfestellungen an, damit sich das Modell des Dienstrad-Leasings wieder lohnt. Da würde ich bei den Anbietern mal konkret nachfragen, wie mit dem Thema Restwert umgegangen wird. Ich selber bin absoluter Fan von dem Modell und fahre selber ein E-Bike als Dienstfahrrad. Daher fänd ich es sehr schade, wenn die Neuregelung des Restwerts nun viele auf den ersten Blick abschreckt. Es gibt einen Blog, der sich primär mit der Thematik und dem Modell beschäftigt, schau doch sonst da mal vorbei wenn da noch Fragen offen sind - der Dienstfahrradblog.
 
Wer versteht das?

"Wir beabsichtigen, dem JobRadler zum Ende der Laufzeit ein Angebot zum Kauf des Rades zu machen, sofern wir dieses vom Leasinggeber übernehmen. Leider können wir dieses Kaufangebot nicht verbindlich in den Vertrag aufnehmen, weil dies auch den Bestimmungen der Leasingerlasse der Finanzverwaltung widerspräche.

Unser Kaufangebot beruht auf dem Gebraucht-Kaufpreis des JobRads, der mit 17 % des Verkaufspreises kalkuliert ist."


Ich glaube die Mai Hitze verbrutzelt mein Gehirn. Was bedeutet das jetzt? Angenommen der Verkaufspreis lag einst bei 1000 Euro. 17% von 1000 Euro sind 170 Euro. Ziehe ich diese 170 Euro vom Verkaufspreis ab (Also 830 Euro) oder würde ich das Bike für 170 Euro übernehmen können? Ersteres wäre ein schlechtes Geschäft, zweiteres zu schön um wahr zu sein.
 
Du kannst das Bike für 170 € übernehmen. Aber so musst ja auch die monatlichen Raten zum Gesamtpreis dazu rechnen. So bekommst es also nicht gerade geschenkt
 
Du kannst das Bike für 170 € übernehmen. Aber so musst ja auch die monatlichen Raten zum Gesamtpreis dazu rechnen. So bekommst es also nicht gerade geschenkt

Ja sicher, klar. Habe mir das mal ausgerechnet und es ist in der Tat deutlich günstiger, als wenn ich mir das Bike bar kaufen würde. Interessant. Danke für die Erhellung!
 
Wie viel würdest du denn sparen?Gerade bei so einem günstigen Rad lohnt das meist nicht. Was zahlst du denn für das Rad monatlich?
 
hatt jemand schon einen Leasingvertrag erfüllt (3Jahre) und das Rad kaufen/auslösen können ?
mich interressiert der genaue praktische Ablauf (nicht die Theorie sondern reale Fakten) : wer den GeldwertenVorteil (Steuern für die 40% vom UVP)bezahlen muss und wie
wie übernimmt die Leasinggeselschafft (Bank/) die Differenz zu den 40%.
Wie ist der ablauf für den Arbeitgeber(Vertragspartner vom Vertrag).
.Danke im Vorraus
 
hatt jemand schon einen Leasingvertrag erfüllt (3Jahre) und das Rad kaufen/auslösen können ?
mich interressiert der genaue praktische Ablauf (nicht die Theorie sondern reale Fakten) : wer den GeldwertenVorteil (Steuern für die 40% vom UVP)bezahlen muss und wie
wie übernimmt die Leasinggeselschafft (Bank/) die Differenz zu den 40%.
Wie ist der ablauf für den Arbeitgeber(Vertragspartner vom Vertrag).
.Danke im Vorraus

Da bin ich auch sehr gespannt wie es abläuft.
Mein Vertrag endet Ende Juli. Ich kann dann gerne berichten.
Wenn schon jemand die Prozedur hinter sich hat - bitte die Erfahrungen teilen... ;-)
 
Ich weiß nicht wie es bei den anderen Leasinganbietern ist, bei Jobrad wird aber der Geldwerte Vorteil übernommen, sodass man nur den Restwert zahlen muss und man ist raus aus der Sache, auch steuerlich.
 
Hast du dein Rad nun ausgelöst? Wie war der Ablauf?


Hallo, ja habe ich. Der Ablauf:
Ich habe zwei Wochen vor Vertragsende eine Email von Jobrad bekommen, mit einem Übernahme Angebot und einem link zum anklicken, falls ich das Angebot annehmen möchte. Der Übernahmepreis lag wie zugesagt bei 10% des Neupreises (alter Vertrag).
Ich habe per Klick das Angebot angenommen und sofort eine Bestätigung erhalten, mit der Ankündigung einer Rechnung nach Vertragsende.
Zwei Tage nach Vertragsende war die Rechnung im Briefkasten. Ich habe überwiesen und nun gehört das Rad mir.
Einfach und gut :)
Ich bin zufrieden.
 
Hallo, ja habe ich. Der Ablauf:
Ich habe zwei Wochen vor Vertragsende eine Email von Jobrad bekommen, mit einem Übernahme Angebot und einem link zum anklicken, falls ich das Angebot annehmen möchte. Der Übernahmepreis lag wie zugesagt bei 10% des Neupreises (alter Vertrag).
Ich habe per Klick das Angebot angenommen und sofort eine Bestätigung erhalten, mit der Ankündigung einer Rechnung nach Vertragsende.
Zwei Tage nach Vertragsende war die Rechnung im Briefkasten. Ich habe überwiesen und nun gehört das Rad mir.
Einfach und gut :)
Ich bin zufrieden.
Danke dir für die schnelle Antwort! Cool, dass es wirklich so easy abläuft wie proklamiert. Ich habe noch etwas länger Zeit...
 
Danke dir für die schnelle Antwort! Cool, dass es wirklich so easy abläuft wie proklamiert. Ich habe noch etwas länger Zeit...

Gerne.
Übrigens, vielleicht auch noch für den einen oder anderen interessant, ich habe während des laufenden Vertrages den Arbeitgeber gewechselt.
Da der neue Arbeitgeber aber auch Jobrad angeboten hat, konnte der Vertrag nahtlos übertragen werden. War völlig problemlos.
Auch da war ich schwer begeistert :)
 
Hallo zusammen,

habe leider bis anhin keine passenden Informationen zum Ablauf bei Beendigung von Bikeleasingverträgen durch den Arbeitgeber gefunden und hoffe, dass hier jemand bereits Erfahrungen sammeln konnte.

Ich plane die Anschaffung eines neuen Specialized Epics und wurde vom Händler auf die Möglichkeiten des Leasings hingewiesen. Vom Arbeitgeber ist dies soweit kein Problem. Glaubt man den Beispielrechnungen auf der Seite von Businessbike ist das Einsparpotential durch die Anwendung der 1% Regel in der Tat enorm. Der durch die Leasinggesellschaft zugesandte Beispielvertrag weist eine Einsparung von knapp 30% zum Barkauf auf, inkl. der Summierung des kalkulierten Restwertes. Und dazu sogar noch die ganzen Versicherungen.

Aber genau hier liegt die Frage: es handelt sich ja immerhin noch um einen Leasingvertrag mit Restwertabrechnung. In den Vertragsbedingungen wird klar die Rückgabe des Bikes definiert. Der Rahmenvertrag des Leasinggebers mit dem Arbeitgeber sagt zudem aus, dass die Höhe der Raten in keinster Weise Kosten und Gewinn (!) des Leasinggebers deckt.

Geht das Bike also wirklich automatisch nach 36 Monaten in meinen Besitz über, wie in der Beispielrechnung offeriert??

Die Leasinggesellschaft hat ein Andienungsrecht, aber keine Pflicht. Sie wird von diesem Recht also nur dann in Gebrauch machen, wenn sie selbst einen finanziellen Schaden erleidet.

Der Restwert des Epics wird laut Vertrag nach drei Jahren auf 300 EUR festgesetzt. Der Marktpreis dürfte aber locker beim drei bis vierfachen liegen, so dass jede vernünftig handelnde Bank wohl blöd wäre, wenn sie von ihrem Andienungsrecht nach Ablauf der 36 Monate Gebrauch machte und mir das Bike zum Kauf von nur 300 EUR anböte.

In diesem Falle müsste ich aber das Bike nach Nutzungszeit wieder zurücksenden und die ganze Vorteilsrechnung wäre hinüber, da ich nun einen Riesenverlust zum Barkauf gemacht hätte.

Hat hier diesbezüglich schon jemand Erfahrungen gemacht oder gibt es die ganze Sache noch nicht lange genug, um hier verlässliche Aussagen treffen zu können?

Ich habe bis jetzt nichts Brauchbares gefunden und sowohl Händler als auch Leasinggesellschaft drücken sich diesbezüglich höchst schwammig aus. Meineserachtens lohnt sich demnach das Arbeitgeberleasing nur für Bikes mit extremen Werteverfall, aber nicht für hochwertige MTBs.

Vielen Dank für jeglichen Rat und schöne Grüße,
Christian


Also, so wie ich das bei meinem Arbeitgeber verstanden habe ist, das so.

Du least ein Bike, egal was für eines, so lange es erlaubt ist (bei uns sind z.B. die vollen E-Bikes, also die nicht bei 25km/h abschalten nicht erlaubt).
Die Leasinggebühr wird Brutto Deinem Brutto-Gehalt hinzugerechnet und dann mit Deinem Lohn versteuert (Lohn-/Gehaltsumwandlung).
In der Leasinggebühr enthalten ist die vorgeschriebene Vollkaskoversicherung sowie eine Servicepauschale, da das Rad gemäß Leasingvertrag einmal im Jahr zur Wartung muss.

Zum Ende der Leasinglaufzeit hast Du, wie bei einem Autoleasing, die Option das Rad entweder dem Leasinggeber auf den Hof zu stellen oder (je nach Leasinggeber) zu einem vordefinierten Restwert (müssten um die 13% bis 17% des Neuwertes sein) zu übernehmen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Leasinggeber tatsächlich beabsichtigt ein drei Jahre altes Bike, egal was für eines, wieder auf den Hof gestellt zu bekommen. Dazu ist der Markt viel zu schnelllebig, also auch wenn der Leasinggeber rechtlich wohl keine jetzige Zusage der Übernahme tätigen kann, wird es darauf hinauslaufen.

Klar ist auch, je teurer das Bike, umso höher die Ersparnis. Anschaffungsneupreis für ein Rad beträgt im Regelfall mindestens € 790,- und bei uns endet es bei € 11.900,-.

Aus meiner Sicht, kann die Übernahme eines normalen Bikes sich durchaus lohnen, da im Mittelfeld der Preise, also sagen wir mal zwischen € 1300,- und € 2500,- der Restwert zwischen € 220,- und € 420,- liegt.
Bei einem Pedelec mit einem Anschaffungspreis von € 3000, bis € 3500,- liegt der Restwert zwischen € 550,- und € 650,-

Aber bei einem Pedelec müsste man ggf. damit rechnen, dass nach drei Jahren etwa oder kurz darauf der Akku getauscht werden müsste, und ob sich das dann lohnt, keine Ahnung.

Bei der ganzen Geschichte kommt noch die 1% Regelung Geldwertevorteil dazu. Was am Ende bei der ganzen Geschichte rauskommt, werde ich bei meiner August Lohnabrechnung sehen, da ich mir so ein Jobrad zugelegt habe, aber ein Biobike....;-)

Man kann zu dem Thema Bikeleasing selber stehen wie man will, aber es bietet Menschen die Möglichkeit sich ggf. ein Rad zuzulegen, dass sie sich so finanziell nicht kaufen würden, egal ob Pedelec oder Biorad und bringt somit die Menschen in einer Zeit der Bewegunglegastenie wieder auf das Rad und sie bewegen sich wieder.

Wie können bei uns bis zu zwei Verträge parallel laufen lassen und so z.B. auch für den Partner ein neues Rad anschaffen, wenn man das möchte, oder ggf. für sich selber zwei Räder, ein Rennrad und ein MTB oder ein Pedelec für die Fahrt zur Arbeit und ein Biobike für die sonstigen Fahrten.

ich sehe auch nicht, wo die Allegemeinheit hier zur Kasse gebeten wird, da die Versteuerung über eine Gehaltsumwandlung erfolgt und somit mit meinem Bruttogehalt versteuert wird.
 
Ich will nicht den Spielverderber machen, aber moralisch finde ich das Konzept zumindest ein bisschen fragwürdig. Hier wird der steuerliche Vorteil des Leasings mit den steuerlichen Regelungen für Firmenwagen kombiniert, letzten Endes um den privaten Spaß einiger Biker auf Kosten der Allgemeinheit günstiger zu gestalten.
Aufgebröselt: Jeder Leasingvertrag senkt den Gewinn des Unternehmens, dadurch zahlt das Unternehmen weniger Steuern. Ich wage ernsthaft zu bezweifeln das der Großteil der über dieses Modell geleasten Fahrräder wirklich den Charakter eines Firmenfahrzeugs haben. Ein Großteil der Räder wurde sicherlich lediglich zum privaten Spaß geleast, und nicht um Firmen-KFZ zu ersetzen. Aber nur meine Meinung, muss jeder selber wissen. Letzten Endes ist mal wieder der Gesetzgeber selber Schuld, dass er irgendwelche Schlupflöcher zulässt. Aber wenn mehr Bikes verkauft werden steigt ja der Umsatz der Händler, Hersteller, Leasinggesellschaften und Versicherungen, diese haben ja dann wieder mehr Gewinn und gleichen das wieder aus :D

Vom Grundsatz her stimme ich Dir da durchaus zu. Ich habe mir meine jobrad auch nicht geholt, um damit täglich zur Arbeit zu fahren. Nicht bei 53km eine Strecke.
Aber, es bringt die Arbeitnehmer dazu sich zu bewegen und das kommt dem Arbeitgeber auch wieder zugute, wenn die Arbeitnehmer körperlich fit sind.

Einige meiner Kollegen haben sich Pedelecs geholt. Von Trekking bis Fully. Teilweise in meinen Augen sackteure Dinger. Ich glaube der Spitzenreiter liegt bei um die € 6000,-

Einige davon fahren tatsächlich jeden Tag mit dem Pedelec zur Arbeit, andere zwei oder dreimal die Woche. Sie haben alle eine Anfahrt von etwa 20km bis 40km.
Sicherlich hätte ich mir auch ein Pedelec holen können und die 53km jeden Morgen und Abend zur Arbeit und zurück nach Hause radeln können, aber das wollte ich so einfach nicht mehr machen. Habe ich während meiner Lehre gemacht. Jeden morgen von Bad Homburg nach Usingen über die Saalburg und Abend noch ein paar km mehr.

Aus dem Alter bin ich raus und die Streckenführung sowie Topografie der Strecke geben das für mich einfach nicht mehr her. Dann lieber Abends nach feierabend 10km oder 20km auf dem Biohardtail durch den Wald.
 
Ich steh gerade vor der Frage was mit dem Dienstrad passiert wenn der AN kündigt bzw gekündigt wird.
Eigentlich muss er bei endender Überlassung das Rad an den AG zurückgeben. Bleibt der AG dann auf dem Rad sitzen und muss die Leasingraten weiterzahlen? Oder kann er seinen MA zwingen (im Überlassungsvertrag) die Restraten abzudrücken?
 
Genau dann zahlst du die Raten selber. Allerdings dann mit Mehrwertsteuer und ohne den Vorteil dass das Geld aus deinem Bruttogehalt bezahlt wird. Also recht teuer.
In der Regel ist es aber so dass diese Regelung entfällt wenn der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt.
Sollte der Kündigungsgrund allerdings in deiner Person oder du selbst kündigst, zahlst du den Rest
 
In der Überlassungsvereinbarung sollte stehen was bei Beendigung des Arbeitsverhältiss passiert stehen .
Z.B.
Beendigung der Überlassung

Die Überlassung endet mit Ablauf der Entgeltumwandlung, regelmäßig nach 36 Monaten. Die/Der Angestellte ist berechtigt, das Bike am Ende des Leasingzeitraums zum Restwert vom Leasinggeber zu erwerben, falls ihr/ihm ein entsprechendes Kaufangebot unterbreitet wird und seitens der Arbeitgeberin keine berechtigten Einwände gegen den Erwerb durch die/den Angestellten erhebt. Ein Anspruch auf Erwerb des Bikes durch die/den Angestellten besteht nicht.
Scheidet die/der Angestellte vor Ablauf des vereinbarten Überlassungszeitraumes aus dem Unternehmen aus, endet die Überlassung. Die/Der Angestellte verpflichtet sich, der Arbeitgeberin den aus der vorzeitigen Auflösung des Leasingvertrages resultierenden Schaden zu ersetzen, sofern die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus von ihr/ihm zu vertretenden Gründen erfolgt. Endet das Arbeitsverhältnis aus anderen Gründen, die die/der Angestellte nicht zu vertreten hat, so muss die/der Angestellte das Bike an die Arbeitgeberin zurückgeben, und die Arbeitgeberin trägt die weiteren Leasingraten. Die/Der Angestellt kann jedoch wie oben beschrieben grundsätzlich das Bike erwerben. Die/Der Angestellte verpflichtet sich, das Bike bei Beendigung des Leasingvertrages an den Leasinggeber oder einen von diesem Beauftragten zurückzusenden. Die Kosten des Rückversands / der Überführung trägt die/der Angestellte.
Von einem anderen Betrieb
31.
Was passiert, wenn mein Arbeitsverhältnis bei ........ vor Ablauf der Nutzungszeit endet?
Grundsätzlich gilt: mit Ende des Arbeitsverhältnisses endet auch die geschlossene Änderungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag und damit die Fahrradüberlassung. Endet Ihr Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Nutzungszeit, müssen Sie das Fahrrad zurück geben und die restlichen Raten aus Ihrem Nettoentgelt bezahlen.
Rechtzeitig vor Ihrem Ausscheiden aus dem Unternehmen informiert die Personalabteilung die Firma LeaseRad.
Die weiteren Schritte hierzu regelt LeaseRad direkt mit Ihnen.
Etwaige Beschränkungen bzw. Auswirkungen bei Rückgabe des Fahrrads entnehmen Sie bitte Ihrer Änderungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag. Möglicherweise lässt Ihnen LeaseRad ein Kaufangebot für das Fahrrad zukommen.
 
Ich habe zum 31.12.18 gekündigt. Meine neuer AG bietet kein JobRad an.
Ich habe nun ein Angebot von JobRad erhalten und kann das Rad auslösen.
Ich zahle die restlichen Leasingraten zzgl. MwSt (18 Monate habe ich schon gezahlt, Rest also 18x Leasingrate) + 10% Restwert (da alter Vertrag).
Großer Nachteil der Ablösung ist, dass der Vorteil des niedrigeren zu versteuernden Einkommens nicht mehr vorhanden ist.
Da ich mich jedoch ganz bewusst für ein relativ wertstabiles Canyon Rad entschieden habe, ist dieser Verlust nicht so dramatisch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die Antworten, wenn ich es richtig verstanden habe, gibt es also von der Seite Bank(Leasinggeber) keine Strafgebüren wenn es zu einer Änderung( vorzeitigen Vertragsende-Ausbezahlung kommt (Kündigungsablauf/Langzeitkrank- ).
 
Moin,das Leasing wäre für mich nun auch eine Möglichkeit. Nun tauchen Fragen auf die ich gerne von neutraler Seite gerne beantwortet hätte, grins......
Nebenbei,wenn ich die Rechenbeispiele durchgehe die Online bei Business Bike usw möglich sind ergibt sich immer ein Restwert von 17%-18%!!!! Keine 10%.

So mal grob gesagt ein Bike für 5000€ kommt mich nach 36 Monate auf 3150€. Der Restwert Ca. 850€. Dann liege ich bei 4000€.wenn ich vom Händler aber beim Barkauf 20% raus Handel,bin ich genauso weit,circa denn.....

Ich habe dafür aber geringfügig weniger in die Rente eingezahlt!

Anders habe ich das Bike Voll Versichert und 3 Service

Der Restwert ist schon entscheidend finde ich ob 17% oder nur 10%

Die Frage ist was ist ein Bike nach 3 Jahren Ca % noch vom UVB Wert?????

Kann man es teurer als den Restwert verkaufen,sonst lohnt es sich nicht finde ich,außer man hat das Geld nicht zusammen!
Wie seht ihr das,habe ich was übersehen???
 
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