Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (11 B 14.2809)

Finde den Artikel bzw. das Interview jetzt nicht so schlimm. Im Gegenteil. Quer durch den Wald und Rumbauen geht halt nicht. Sollte eigentlich klar sein.

Seine Befürchtung bezüglich 40-50 km/h runter brettern deckt sich auch mit meinem Unwohlsein als Biker auf Forstwegen. Gerade wenn so ein Holzlaster entgegenkommt. Deswegen fahre ich zur Entschärfung der Situation hauptsächlich auf geeigneten, schmalen Wegen mit technischen Hindernissen, die meine Geschwindigkeit niedrig halten. Somit trage ich zur allgemeinen Sicherheitslage im Wald bei.
 
Warum haben denn Radfahrer auf Rückegassen und schmalen Wegen nichts verloren? Sie können den Wanderern deren Vorrang nicht gewähren, wie kommen denn dann nur Wanderergruppen aneinander vorbei? In BY ist die Wegeregelung zu schwammig, BW hat eine klare Regelung was die Wegebreite angeht, das findet er gut, kann sich aber gleichzeitig vorstellen, dass schmalere Wege durchaus geeignet sind :confused:

Trotzdem finde auch ich, das er nicht generell negativ gegenüber MTB eingestellt ist, die Probleme bereiten halt immer die Randgruppen die man sowieso nicht gepackt bekommt, egal wie die Regeln aussehen.
 
Richtig, gleichzeitig gibt es seiner Meinung nach schmale Wege, die geeignet sind und solche die es in seinen Augen nicht sind. Bei einer klaren Regelung hat man immer Wege die auf der falschen Seite der Regelung liegen, da wird es Wege geben, die schmaler sind und doch geeignet und solche die breiter sind und nicht geeignet sind. Vielleicht ist da eine "unklare" Regelung doch zielführender.
 
Wenn es in ganz Bayern lediglich 100.000 Mountainbiker gäbe und jeder dieser 100 Fälle von einem Mountainbiker verursacht wurde, dannn reden wir über ein einziges kleines Prozent. Bei 1.000.000 Mountainbikern wären es sogar nur ein einziges klitzekleines Promille.

Da würde ich gern korrigieren, 100 sind nicht 1% von 100.000 sondern 1‰, womit ich deine Schlußfolgerung
Faktisch bestätigt Herr von Butler, dass die so dramatisch dargestellten Probleme statistisch überhaupt keine Relevanz haben und jedenfalls nicht repräsentativ sein können.
ja weiter unterstreiche...
 
Mich würde auch interessieren, wieviel Fälle es mit Wanderern, Pilzesammlern, Nordic Walkern,... gibt. So oft wie die sich über uns Fahrradfahrern beschweren, kann ich mir nicht vorstellen, dass die sich nicht auch über den Zustand der Wege, umgestürzte Bäume, Zäune über den Weg usw beschweren.
 
Was mich bei der Zusammenfassung etwas stutzig macht:
"Es bleibe dem Markt Ottobeuren jedoch unbenommen, gegebenenfalls einzelne Wege zu sperren, sollte sich erweisen, dass hier eine erhöhte Gefahrenlage bestehe. Außerdem könne er Hinweise
auf die Pflicht zur Rücksichtnahme auf Fußgänger anbringen oder durch deutlich sichtbare Barrieren die Zufahrt in bestimmte Wegeabschnitte erschweren und verhindern, dass Radfahrer hier mit
höherer Geschwindigkeit fahren."


Werden dann womöglich trotzdem Wege gesperrt? Wer bestimmt das, ob eine erhöhte Gefahrenlage besteht?
 
Was mich bei der Zusammenfassung etwas stutzig macht:
"Es bleibe dem Markt Ottobeuren jedoch unbenommen, gegebenenfalls einzelne Wege zu sperren, sollte sich erweisen, dass hier eine erhöhte Gefahrenlage bestehe. Außerdem könne er Hinweise
auf die Pflicht zur Rücksichtnahme auf Fußgänger anbringen oder durch deutlich sichtbare Barrieren die Zufahrt in bestimmte Wegeabschnitte erschweren und verhindern, dass Radfahrer hier mit
höherer Geschwindigkeit fahren."


Werden dann womöglich trotzdem Wege gesperrt? Wer bestimmt das, ob eine erhöhte Gefahrenlage besteht?
Einzelne Wege(teile) können mit einer konkreten Begründung wohl gesperrt werden. Es entscheidet Im Zweifelsfalle: Der Richter! Aber da die die Ablehnung gegen die Sperrung auch im Bereich des Waldkindergartens sehr detailliert und ausführlich war, wird die richterliche Messlatte für bzw. eher gegen ein Verbot durch die Gemeinde wohl relativ hoch sein.
 
Soeben eine Checkung im betreffenden Bannwald gemacht:
keine Veränderung der Beschilderung, alles beim Alten :mad:. Alles verboten :rolleyes: .

Wie ich schon sagte: da wird die Gemeinde durchaus noch die eine oder andere Extraeinladung brauchen :wut: .
Und dass ein Standard-08/15-Schild wie das Zeichen 260 längst bestellt und seit Monaten nicht lieferbar sei, kann der Bürgermeister vielleicht seiner Omma erzählen :oops: .

Aber ich habe ebenfalls vier Mountainbiker in den Wald hineinfahren sehen :daumen: . Vor Monaten um diese Zeit undenkbar. Hoffentlich benehmen die sich :p .

@Sun on Tour übernemen Sie...
 
Würde mich ja mal interessieren, was passiert wenn man das Schild selbst abhängt. Oder abklebt.
Also rein hypothetisch. Als Gedankenexperiment. Und natürlich rein virtuell auf den Boden legt. Alles andere wäre schließlich Diebstahl.
Ob das Schild wohl dann wieder aufgehängt wird, bis das "richtige" Schild eintrifft?
 
Man könnt ja eine Tüte über das Schild hängen.

Da das Schild unrechtmässig ist kann das dann wohl kein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr sein, oder ?
 
Einfach das Gerichtsurteil ausdrucken, einlamenieren und über das Schild kleben, dann liefert man direkt die Begründung fürs überkleben :D:daumen::winken:.

MfG pseudosportler
 
In Deutschland ist alles doch verbindlich geregelt. Es gibt wohl auch in Bayern eine Gemeindeaufsicht. Alternativ mag es helfen, die Presse zu informieren, oder im dortigen Gemeinderat einen Vertreter zu finden, der im Rat eine "kleine Anfrage" an die Verwaltung stellt, warum das Urteil nicht umgesetzt wird.
 
Presse informieren kannst du vergessen !

In der Memminger Zeitung war schon ein fast halbseitiger Bericht, in dem indirekt aufgerufen wurde Beschwerden über Mountainbiker an die Gemeinde Ottobeuren zu richten damit sie eine Grundlage für Sperrungen hat.
 
Es ist vollbracht 8-).

Bin also gestern...eher zufällig...an dem betreffenden Bannwald vorbeigefahren:
alle Schilder an denen ich vorbeigekommen bin, wurden inzwischen ausgetauscht und gegen Schild 260 ersetzt :daumen:. Darunter auch die Beschilderung am Hauptzugang. Allerdings sonst nichts. Kein Wort von wegen "gegenseitiger Rücksichtnahme" oder "guter Zusammenarbeit". Da wäre der Gemeinde sicher ein Zacken aus der Krone gebrochen.

Ich habe nun nicht alle Schilder einzeln abgefahren...aber offenbar tut sich allmählich was :hüpf:.
 
Ich möchte ungern die allgemeine Euphorie zum Urteil des VGH stören ... aber einige Dinge sollten auch aufgefallen sein:

Interessant ist da Punkt 19 der Urteilsbegründung, wo offensichtlich (gem. Art. 13 BayWaldG) ein geeigneter Weg auch ein befestigter Weg (= künstlich angelegt und nicht "nur" naturfest) sein muss?! Das würde ja nun Rechtssicherheit für die Praxis bedeuten.

Ferner geht aus der Urteilsbegründung (Punkt 25) hervor, dass der nur 80 cm breite, treppenartig angelegte (wohl im Sinne von "befestigte") Weg für ALLE Fahrräder zum Befahren generell ungeeignet ist. Widerspricht wohl auch der hier vertretenen Rechtsmeinung, oder? Das würde so ziemlich alle Schwierigkeitsgrade ab S2 oder/und jeden Singletrail auch für jeden technisch versierten Fahrer und geeignete MTB betreffen.

Nochmal zu Punkt 19 - Thema öffentlicher Verkehrsgrund, in diesem Fall tatsächlich öffentlicher Verkehrsgrund = StVG = StVO = § 67 StVZO. Beim Blick in die jeweilige Anleitung des neu erworbenen Mountainbikes wird spätestens auf Seite 1 darauf hingewiesen, dass man nun stolzer Besitzer eines Sportgerätes ist, da das Mountainbike nicht der StVZO entspricht ... Ich befürchte da Reibungspunkte mit dem Art. 141 BV bei den Punkten "Erholung" und "Sport" ... und dieses ganze Licht-, Rückstrahler- und Klingelzeugs extra nachrüsten - auch irgendwie blöd, oder?

Falls ich etwas überlesen habe, lasse ich mich gerne korrigieren. Ich toleriere auch, wenn jemand eine andere Meinung hat ;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
In der Tat, ich hab mir auch mal deine Punkte durchgelesen. Da steht klipp und klar, dass dieser eine Weg mit 80cm Breite und Treppenstufen nicht geeignet ist. Eine Erklärung fehlt völlig, die Entscheidung scheint gottgegeben und unwiderlegbar.
Im nächsten Satz geht's dann weiter, dass man nicht von vornherein sagen könne, dass ein Weg grundsätzlich ungeeignet sei nur weil er schmal ist und dass es immer eine Einzelfallentscheidung ist.
Über harte Fakten, die über "geeignet/ungeeignet" entscheiden, lässt uns die Begründung aber im Dunkeln grübeln. Aus gutem Grund wahrscheinlich (es gibt keine?), sonst hätten sie den 80cm breiten Treppenweg sicher auch kommentiert.
 
Bei diesem "treppenartigen Weg" handelt es sich um einen dieser häufig vorkommenden Wege, wo ein Querbrett mit zwei Pflöcken gestützt und dahinter mit Material aufgefüllt wird - ähnlich diesem Beispielbild.

Der betreffende Weg ist tatsächlich vergleichsweise steil und schmal. Ich für meinen Teil kann den weder hoch noch runter fahren...für mich ist er demnach nicht geeignet ;) .
Bin mir allerdings sicher, dass jemand anderes diesen Weg durchaus fahren könnte :o .
 
Nochmal zu Punkt 19 - Thema öffentlicher Verkehrsgrund, in diesem Fall tatsächlich öffentlicher Verkehrsgrund = StVG = StVO = § 67 StVZO. Beim Blick in die jeweilige Anleitung des neu erworbenen Mountainbikes wird spätestens auf Seite 1 darauf hingewiesen, dass man nun stolzer Besitzer eines Sportgerätes ist, da das Mountainbike nicht der StVZO entspricht ... Ich befürchte da Reibungspunkte mit dem Art. 141 BV bei den Punkten "Erholung" und "Sport" ... und dieses ganze Licht-, Rückstrahler- und Klingelzeugs extra nachrüsten - auch irgendwie blöd, oder?
Irgendwie mußte ja auch zum Bannwald kommen (so du nicht darin wohnst), im Zweifel dich also eh mit deinem Radl auf StVO Grund bewegen. Ergo brauchste auch das Gelumps. Für meinen Teil: Zwei Bremsen und Klingel sind dran, Licht im Rucksack und die kackenhäßlichen Reflexstreifen hab ich nicht mal an meinen Alltagsrädern.
 
Im aktuellen Gemeindeheft wird im Vorwort des Bürgermeisters Folgendes postuliert:

Zum Radfahren im Bannwald nur so viel:
Juristisch-akademische Auslegung (Radfahren in freier Natur sei von
der Bayerischen Verfassung geschützt, urteilte der Gerichtshof, es
könne nicht von vornherein unterstellt werden, dass sich Radfahrer
generell nicht verkehrsgerecht verhielten) sticht erfahrungspraktische
Realität im Bannwald!
In einem begrenzten Waldgebiet, mit vielen Fußgängern, zum
Teil engen und steilen Wegen, sollte es uns als Gemeinde erlaubt
bleiben, aufgrund der Erfahrung und der Ortskenntnis, Bereiche für
spezielle Gruppen, hier Fußgänger, zu sichern um damit präventiv
Schaden zu vermeiden. Wir haben in unserem Umfeld viele schöne
und kaum berührte Bikereviere. Im lokal begrenzten Bannwald
muss kein Radler seinem Hobby frönen. Nachdem zu diesem Urteil
des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, der eine Entscheidung
des Augsburger Verwaltungsgerichtes komplett revidierte, keine
Revision zugelassen ist, endet dieser mehrjährige Rechtsstreit des
Marktes Ottobeuren mit einer Niederlage. Einem Vergleich, den
der berichterstattende Richter zum Ortstermin im Bannwald bereits
ausformuliert hatte, konnten wir vor Ort nicht zustimmen, da er de
facto alle unsere Einwendungen und Gefahrenhinweise außer Acht
liess. Ich kann nur hoffen und wünschen, dass es zu keinem Unfall
mit Personenschaden kommt.
Ihr German Fries, Bürgermeister


Quelle (Ausgabe Oktober, Seite 3)
 
...sticht erfahrungspraktische Realität im Bannwald!
Welche Erfahrungen gibt es denn im dem Bannwald? Das Vorbot bestand schon Jahrzehnte.
Gab es schon so viele Unfälle mit Personenschaden in dem Bannwald?

Da gibt es bestimmt mehr Unfälle zwischen Pkw und Fahrradfahrern in der Stadt Ottobeuren
Ich bin für keine Autos innerorts!

Da kann einfach ein Bürgermeister nicht verkraften, dass seine Macht beschnitten wurde, und muss ständig nachtreten statt einfach mal die Sache ruhen zu lassen.
 
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