Sehr geehrter Herr Waldenmaier,
als Lizenzfahrer war auch ich letztes Wochenende von den Zwistigkeiten zwischen Veranstalter und BDR in Kleingladenbach betroffen. Vor Ort war es schwer sich ein genaues Bild der Lage zu machen, da Information ? seitens des Veranstalters aber auch des BDR - lediglich nur mündlich an einige Fahrer weitergegeben wurden. Diese wurden dann nach und nach weitergetragen, sodass man am Wahrheitsgehalt zweifeln durfte. Bis zum Renntag hatte aber auch der letzte Lizenzfahrer verstanden, dass der BDR einen Start am "Hobbyrennen" verbietet und mit Sperren und Geldstrafen Verstöße ahnden wird. Im Nachhinein laß ich im Internet auf welche UCI- Norm sich dieses ausgesprochene Verbot stützt und die ganze Geschichte hatte sich mir erschloßen.
Was ich aber bis jetzt nicht verstehe ist die Art und Weise wie Sie als DH- Beauftragter handelten bzw. Sie sich jetzt in Internet- Foren präsentieren.
Verständlicherweise mag es Sie geärgert haben, dass der Veranstalter Ihr Angebot das Rennen ?kostenfrei aufzunehmen? ablehnte. Doch eine Verpflichtung seinerseits bestand nicht, er verließ sich darauf, dass es wie in den Vorjahren gut gehen würde. Eine Fehleinschätzung? Sie schickten wie angedroht einen Funktionär vorbei.
Man sagte mir, dass dieser dann die Meldeliste abfotografierte, sowie alle Fahrer, die mit Nummer am Rad vor Ort waren. Aufgrund der gefertigten Bilder würde man Lizenzfahrer enttarnen und mit Strafe belegen. Sollte dies wirklich der Fall gewesen sein, wüsste ich gerne auf welche Rechtsnorm Sie bzw. ihr Gesandter sich da stützen und wer diese Strafkartei des BDR betreut?
Das Fertigen von Fotos von Teilnehmern eines DH- Rennes ist für den privaten Gebrauch erst einmal gestattet. Bilder die jedoch für repressive Maßnahmen gefertigt und gespeichert werden unterliegen strengen Vorschriften.
Ihren hier getätigten Äußerungen entnehme ich, dass Sie von sich behaupten verhältnismäßig und mit Fingerspitzengefühl agiert zu haben. Diese Einschätzung kann ich nicht teilen, sollten diese ?Beweisfotos? wirklich gefertigt worden sein, so steht der Nutzen dieser Bilder im krassen Ungleichgewicht zu den verletzten Persönlichkeitsrechten der Fotografierten, unter denen sicherlich auch unbeteiligte Hobbyfahrer waren.
Dass Sie den Dialog mit Veranstaltern suchen ist gut und richtig, ob der Originalwortlaut dann aber veröffentlicht werden muss, sei dahingestellt. Mir und einigen Mitstreitern kommt es vor, dass es Ihnen im Fall ?4.KGB? weniger um die Sache ging, sondern vielmehr darum einen persönlichen Streit zu gewinnen. Dies haben Sie ja dann schlussendlich auch geschafft?
HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH!!!!!
Alex Heinichen