Verkauf von custom fahrrädern

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Hallo ich stelle mtb's aus bambus her
Und wollte fragen ob und wie die rahmen getestet werden müssen voe dem verkauf was für gesetze gibt es bei custom bikes
Da jedes bike anders ist kann ich nicht vorher 5 rahmen herstellen um sie dann zu testen ( zerstören)
Hoffe es weiß jemand
Danke
 
Als Hersteller hast du die Produkthaftpflicht für dein Produkt. Wenn durch einen Fehlfunktion etwas oder jemand zu Schaden kommt bist du haftbar. Es sei denn du kannst nachweisen, dass du in deinem Produktions- und Entwicklungsprozess alles notwendige dafür getan hast um einen Fehler zu vermeiden ( Normen, technische Regeln, Stand der Technik...)
auch wenn es wohl keine ISO Normen für die Herstellung von Bambusrahmen gibt ist Ein Test des Rahmens ist aus meiner Sicht Stand der Technik.
 
Wenn Du ernsthaft an Herstellung und Vertrieb solcher Rahmen denkst, solltest Du dich
bezgl. der Tests und Prüfungungen z.B. an den TÜV(Rheinland?) wenden.
Ich glaube nicht, das Dir bei solchen Fragen in einem MTB-Forum geholfen werden kann.
 
Es sei denn du kannst nachweisen, dass du in deinem Produktions- und Entwicklungsprozess alles notwendige dafür getan hast um einen Fehler zu vermeiden ( Normen, technische Regeln, Stand der Technik...)
Ganz falsch . Wenn das Teil kaputt geht ( egal welche u. wieviele Prüfungen das Ding hinter sich hat ) dann greift die Produkthaftung wenn jemand od. etwas dadurch zu Schaden gekommen ist .
http://www.google.at/url?sa=t&rct=j...6vVU-VojUfdAqxw&bvm=bv.73231344,d.ZGU&cad=rja

 
auch wenn es wohl keine ISO Normen für die Herstellung von Bambusrahmen gibt ist Ein Test des Rahmens ist aus meiner Sicht Stand der Technik.

Es ist doch vollkommen egal aus welchem Material der Rahmen ist. Gibt es denn ISO-Normen für Alu-, Stahl- oder Carbonrahmen die sich auf das Material vom Rahmen beziehen??
 
Hallo Felix,
grundsätzlich solltest Du dir darüber im klaren sein, dass wenn Du ein Produkt in Verkehr bringst, Du dafür auch haftest.
Das gilt nicht nur für den Rahmen, welchen Du vermutlich selbst herstellst, sondern auch für alle "Zukaufteile" an deinem Produkt.

Wie Memphis schon sagte gilt hier immer die Produkthaftung (ProdHaftG) und die Produktsicherheit (ProdSG) für den Inverkehrbringer/Hersteller in Deutschland.

Ein guter "erster Schritt" ist sicherlich die Zusammenarbeit mit dem TÜV bzw. mit unabhängigen benannten Stellen.
Die Anwendung von Normen bedeutet nicht automatisch Rechtssicherheit (die Anwendung von Normen (in DE) ist freiwillig und nicht gesetzlich gefordert)!

Wesentlich wichtiger ist der Wirtschaftsraum der Inverkehrbringung deines Produktes (DE, EU, USA, russische Zollunion, China etc.) und deren jeweiligen gesetzlichen (nationalen) Anforderungen.

Des weiteren bietest Du ein "Konsumprodukt" an, was die Sache nicht einfacher macht.
(d.h. jeder "Vollpfosten" kann das Produkt kaufen und verwenden)

Das nur ein paar wenige Hinweise , welche beachtet werden sollten, wenn man ernsthaft solch ein Ziel anstrebt.
Ein MTB Forum wird dich hier auch nur rudimentär unterstützen können!

Trotzdem viel Erfolg!
 
Zuletzt bearbeitet:
Und wenn man das Ding in China fertigen lässt und hier nur als Verkäufer auftritt ist man plötzlich aus dem Schneider?
 
Ganz falsch . Wenn das Teil kaputt geht ( egal welche u. wieviele Prüfungen das Ding hinter sich hat ) dann greift die Produkthaftung wenn jemand od. etwas dadurch zu Schaden gekommen ist .​

Da lag ich in der Tat falsch.
Einen Unterschied macht es dann (nur) vor Gericht, wenn es um die Frage Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Fahrlässigkeit geht.
 
Nein , dann bist du der Importeur und wirst in die Pflicht genommen . ( Wie z.b. Radon , Cube , Transalp usw. die in Fernost produzieren lassen und hierzulande für ihre Produkte haften ) .
 
Hallo xrated,
entscheidend ist wer das "Ding" in Europa/Deutschland einführt.

Anders formuliert, wer in Europa einführt/in Verkehr bringt muss einen Bevollmächtigen (mit Sitz in EU/DE) benennen, welcher im Endeffekt den "Kopf" für alles hinhält (sofern das Produkt einer EG-Richtlinie/deutschen Gesetzgebung unterliegt).

Die EU-Rechtsgrundlage (Richtlinien/Verordnungen) spricht hier nur von Herstellern/Inverkehrbringern.
Das die europäische/nationale Gesetzgebung eingehalten werden muss sollte klar sein.


@Xroom: Diese Erfahrung kann ich bestätigen. Die Anwendung von Normen kann vor Gericht das vorsätzliche/fahrlässige Handeln entkräftigen bzw. das Handeln nach dem "aktuellen Stand der Technik" unterstreichen. :cool:

Muss sie aber nicht -> "Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand" :aetsch:


Grüße
 
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