@all
Ich habe euch einmal die aktuellen Bedingungen der Allianz für den Baustein FahrradPlus eingestellt.
Hierbei ist lediglich nachzuweisen, dass das Fahrrad zum Zeitpunkt des Diebstahls in "verkehrüblicher Weise" gesichert war.
Hier genügt schon z.B ein, mit einem Bolzenschneider durchtrenntes Kabelschloss, von Aldi oder Lidl
Im Gegensatz zu vielen Versicherungen spielt hier die Uhrzeit des Diebstahls (Nachtzeitklausel) keine Rolle!
Viele Gesellschaften verlangen hier, dass das Rad zwischen 22:00 Uhr Abends und 6:00 Uhr Morgens in einem verschlossenen Raum aufbewahrt wird. Dies ist hierbei keine Bedingung
Daher hat sich das Thema mit den Einbruchspuren, welche evtl. nicht nachweisbar sind, ebenfalls erledigt.
An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich betonen, dass ich hier keine Eigenwerbung oder Werbung für die Allianz betreiben möchte.
Wenn weiteres Intresse besteht bitte pn oder unter www.allianz-querbach.de
Noch kurz etwas zu den Kosten: Der Baustein Fahrrad Plus kostet in meinem PLZ-Gebiet 56410 ganze 1,10Euro/mtl. und kann in Hausrat eingeschlossen werden. Bei einer angenommenen Versicherungssumme von 50000,- für den ganzen Hausrat (incl.Bike) würde das Ganze ca. 10,-Euro monatlich kosten!
1 Bedingungen für FahrradPlus
Diese Bedingungen gelten ergänzend zu den Regelungen in Teil A
Ziffer 1 -6 sowie Teil B und C.1.1 Welche Schäden sind versichert?Für Fahrräder erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf
Schäden durch Diebstahl, wenn das Fahrrad nachweislich
zur Zeit des Diebstahls in verkehrsüblicher Weise durch ein
Schloss gesichert war oder
sich in einem verschlossenen Kraftfahrzeug (nicht Kfz-
Anhänger) befand.
Dieser Versicherungsschutz gilt auch für Fahrräder mit Trethilfe
oder Hilfsmotor (nicht jedoch Mofas o. ä.), sofern die Höchstgeschwindigkeit
25 km/h nicht übersteigt und die Motorleistung nicht
mehr als 0,25 kW beträgt.1.2 Welche Sachen sind zusätzlich versichert?Für die mit dem Fahrrad lose verbundenen und regelmäßig seinem
Gebrauch dienenden Sachen besteht Versicherungsschutz nur,
wenn sie zusammen mit dem Fahrrad abhanden gekommen sind.
Diebstahl von Fahrradanhängern ist jedoch auch dann versichert,
wenn diese nicht zusammen mit dem Fahrrad gestohlen wurden.1.3 Welche Voraussetzungen gelten für die Entschädigungsleistung?Sie haben Unterlagen über den Hersteller, die Marke und die Rahmennummer
der versicherten Fahrräder zu beschaffen und aufzubewahren.
Verletzen Sie diese Bestimmung, so können Sie Entschädigung
nur verlangen, wenn Sie die Merkmale anderweitig
nachweisen.1.4 Welche besonderen Obliegenheiten nach Eintritt des
Versicherungsfalls müssen Sie beachten?Sie sind verpflichtet, den Diebstahl unverzüglich der zuständigen
Polizeidienststelle anzuzeigen.
Sofern der Versicherungswert des entwendeten Fahrrads den Betrag
von 3.000 Euro übersteigt, müssen Sie uns außerdem einen
Nachweis dafür erbringen, dass das Fahrrad nicht innerhalb von
drei Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft
wurde.
Verletzen Sie eine dieser Obliegenheiten, so sind wir nach Maßgabe
der in Teil B Ziffer 3 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung
berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.1 Bedingungen für FahrradPlusPSV--
Das nehme ich mal her und mach einen neuen Thread draus..
Diese Versicherung greift ja nur, wenn das Bike daheim aus dem Keller geklaut wird. Ich habe eben meine Hausrat kontaktiert und die Info bekommen, daß für 200 EUR im Jahr ein kompletter Versicherungsschutz besteht, auch auf Touren, Transalps usw.
Das wäre dann ja auch eine Überlegung wert, oder was meint Ihr dazu?
diebische Grüsse,
Michael