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- 11. September 2005
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Hallo
mal eine Frage evtl kennt sich jemand aus bzw hatte den Fall schon einmal.
Familienmitglied A stürzt und reißt dabei Familienmitglied B so unglücklich mit das dieser auch stürzt.
Schürfwunden natürlich vorhanden auch aber keine Bruchstellen.
Schäden an beiden Fahrrädern sind vorhanden ,Schaltung verzogen, Laufräder krumm an beiden Fahrrädern und diverse Hebel abgebrochen.
Glück im Unglück gehabt.
Jetzt die Frage weil Haftpflicht und Unfallversicherung vorhanden sind.
Was kann man überhaupt geltend machen?
Es geht hierbei nicht! um maximale Schadensbeute sondern das die Schäden vollumfänglich behoben werden daß beide wieder bald fahren können.
Grüße
mal eine Frage evtl kennt sich jemand aus bzw hatte den Fall schon einmal.
Familienmitglied A stürzt und reißt dabei Familienmitglied B so unglücklich mit das dieser auch stürzt.
Schürfwunden natürlich vorhanden auch aber keine Bruchstellen.
Schäden an beiden Fahrrädern sind vorhanden ,Schaltung verzogen, Laufräder krumm an beiden Fahrrädern und diverse Hebel abgebrochen.
Glück im Unglück gehabt.
Jetzt die Frage weil Haftpflicht und Unfallversicherung vorhanden sind.
Was kann man überhaupt geltend machen?
Es geht hierbei nicht! um maximale Schadensbeute sondern das die Schäden vollumfänglich behoben werden daß beide wieder bald fahren können.
Grüße