Versicherungsfrage Biker reisst Biker beim Sturz mit

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Hallo

mal eine Frage evtl kennt sich jemand aus bzw hatte den Fall schon einmal.
Familienmitglied A stürzt und reißt dabei Familienmitglied B so unglücklich mit das dieser auch stürzt.

Schürfwunden natürlich vorhanden auch aber keine Bruchstellen.
Schäden an beiden Fahrrädern sind vorhanden ,Schaltung verzogen, Laufräder krumm an beiden Fahrrädern und diverse Hebel abgebrochen.
Glück im Unglück gehabt.

Jetzt die Frage weil Haftpflicht und Unfallversicherung vorhanden sind.
Was kann man überhaupt geltend machen?
Es geht hierbei nicht! um maximale Schadensbeute sondern das die Schäden vollumfänglich behoben werden daß beide wieder bald fahren können.


Grüße
 
Wenn A und B im gleichen Haushalt leben wird die Haftpflicht nicht zahlen, auch nicht, wenn beide zwar in unterschiedlichen Haushalten wohnen, B aber über A mitversichert ist. Die Haftpflicht tritt im Regelfall nur für vom Versicherungsnehmer verursachten Schäden gegenüber Dritten ein.
Somit wirst du auf den Reparaturkosten sitzen bleiben, es sei denn, B lebt nicht in deinem Haushalt und ist auch nicht über deine Haftpflicht mitversichert, dann zahlt die Haftpflicht von A die Schäden von B.

Bei den Heilkosten sieht die Sache sicher anders aus, wer allerdings über die Unfallversicherung welche Leistungen bekommen kann, steht in deinen Versicherungsbedingungen und die kennt hier keiner.
 
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