Vorbei mit dem Spaß: neues Steuergesetz Ebay Kleinanzeigen und co.

..verstehe die ganze Aufregung nicht.
Die Leute hier , die ab und zu Teile in den KA verticken sind doch nicht betroffen ?!
Und das man Leuten wie Retropimmel u. den Typ aus W.. der das China Zeug als Kult verkauft mal auf die Finger schaut finde ich ok.
Verstehe das Problem an gewerblichen Anbietern von NOS ehrlich gesagt nicht. Wenn ich in bei einem gewerblichen Anbieter/ Shop kaufe, dann bin zumindest ich mir deutlich bewusst, dass hier Gewinn gemacht wird. Da finde ich es ehrlich gesagt schwieriger wenn hier Sammler- und Kultteile zu hohen Preisen die Besitzer*in wechseln und man auf die Idee kommen könnte es würde sich dabei um Forums-Freundschaftspreise handeln. Die durchschnittliche Marge beim Verkauf eines Syncros Vorbaus o. Ä. im Forum wird wohl auch nicht deutlich unter der von o. g. Shops liegen.
 
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Wenn der Verkaufspreis einer Sache komplett zum steuerpflichtigen Einkommen zählt muss dann nicht auch die vorherige Investition ( Kaufpreis, Instandhaltungskosten ) steuerlich absetzbar sein?
Und versteuert werden können doch eigentlich nur Gewinne, wenn ich einen Gegenstand für 10000€ kaufe und 5 Jahre später für 2000€ verkaufe habe ich doch einen erheblichen Verlust, keinen Gewinn.
So wie es geschildert wird müsste das Finanzamt doch davon ausgehen, dass einen die verkauften Sachen nichts gekostet haben.
 
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Meldung von privaten Geschäften klar geregelt​


Private Geschäfte müssen nicht gemeldet werden, wenn weniger als 30 Artikel pro Jahr verkauft werden. Außerdem darf durch diese Geschäfte insgesamt nicht mehr als 2000 Euro eingenommen werden. Diese jeweiligen Beschränkungen gelten für private Anbieter pro Plattform. Güter des täglichen Gebrauchs, wie zum Beispiel Möbel oder Fahrräder, sind von der Regelung ausgeschlossen.
 
Wenn der Verkaufspreis einer Sache komplett zum steuerpflichtigen Einkommen zählt muss dann nicht auch die vorherige Investition ( Kaufpreis, Instandhaltungskosten ) steuerlich absetzbar sein?
Und versteuert werden können doch eigentlich nur Gewinne, wenn ich einen Gegenstand für 10000€ kaufe und 5 Jahre später für 2000€ verkaufe habe ich doch einen erheblichen Verlust, keinen Gewinn.
So wie es geschildert wird müsste das Finanzamt doch davon ausgehen, dass einen die verkauften Sachen nichts gekostet haben.
Natürlich musst du keine Steuern zahlen, wenn du etwas für 10000 € kaufst und ein paar Jahre später für 2000 € verkaufst. Dass deine Verkäufe ans Finanzamt gemeldet werden heißt ja gar nicht, dass das Finanzamt dir schreibt. Und wenn es dir schreibt, schickst du ihnen die Kopie der Rechnung über 10.000 € und den privaten Kaufvertrag, den du wahrscheinlich abschließen wirst, wenn du etwas für 2000 € verkaufst.

Nur eventuelle Gewinne, die du machst, zählen zum steuerpflichtigen Einkommen. Die Meldung des Plattformbetreibers an das Finanzamt ist ja nicht gleichbedeutend mit einem Steuerbescheid über diese Summe.
 
Veräußerte Gegenstände des täglichen Gebrauchs müssen nicht versteuert werden. Ich behaupte, dass Fahrräder und Ersatzteile dazu zählen.
Private Veräußerungen sind nach 1 Jahr Haltedauer nicht zu verteuern (d.h. man muß damit auch Gewinn erzielt haben).
Dazu gibt es noch eine Freigrenze von 600,- p.a.
Wenn man eh mit Gewinnerzielungabsicht veräußert, dann hat man eh schon Gewerbe, das angemeldet werden muß.
--> cool bleiben, weitermachen..
 

Meldung von privaten Geschäften klar geregelt​


Private Geschäfte müssen nicht gemeldet werden, wenn weniger als 30 Artikel pro Jahr verkauft werden. Außerdem darf durch diese Geschäfte insgesamt nicht mehr als 2000 Euro eingenommen werden. Diese jeweiligen Beschränkungen gelten für private Anbieter pro Plattform. Güter des täglichen Gebrauchs, wie zum Beispiel Möbel oder Fahrräder, sind von der Regelung ausgeschlossen.
Sag mal @Southbike, hast du ne Quelle dazu?
 
Ganz so einfach ist es trotzdem nicht (und ob Googeln die richtig Art ist, sich mit Steuerrfragen zu beschäftigen, ist ja auch eine Frage für sich). Wenn Du ein einzelnes Fahrrad oder ein paar Teile veräußerst, musst Du Dir keine Gedanken machen. Wenn Du aber regelmäßig Fahrräder oder Teile verkaufst, dann gilt das als gewerbsmäßig. In diesem Fall musst eine Gewinn und Verlustrechnung machen, also Ausgaben und Einnahmen festhalten. Ab einer bestimmten Summe ist das nicht nur Einkommenssteuerpflichtig (das ist es in jedem Fall) , sondern es muss auch Unsatzsteuer ausgewiesen werden (ich meine ab einem Umsatz (nicht Gewinn) von 50.000 in drei Jahren hintereinander. Die kannst Du dann Käufern auf den Preis aufschlagen. Liebhaberei, das Argument wurde auch erwähnt, ist es nur dann, wenn Du, ich meine es ist ein Fünfjahreszeitraum, unabhängig vom Unsatz, keinen Gewinn machst. Tausende von Euro umzusetzen und zu glauen, das wäre steuerlich nicht relevant, da geht kein Finsnzamt mit. Daher kann ich "Hobby"-Händlern nur raten, Buch zu führen, also Teile und zugehörige Ausgaben und Einnahmen zu dokumentieren.
 
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Ganz so einfach ist es trotzdem nicht (und ob Googeln die richtig Art ist, sich mit Steuerrfragen zu beschäftigen, ist ja auch eine Frage für sich). Wenn Du ein einzelnes Fahrrad oder ein paar Teile veräußerst, musst Du Dir keine Gedanken machen. Wenn Du aber regelmäßig Fahrräder oder Teile verkaufst, dann gilt das als gewerbsmäßig. In diesem Fall musst eine Gewinn und Verlustrechnung machen, also Ausgaben und Einnahmen festhalten. Ab einer bestimmten Summe ist das nicht nur Einkommenssteuerpflichtig (das ist es in jedem Fall) , sondern es muss auch Unsatzsteuer ausgewiesen werden (ich meine ab einem Umsatz (nicht Gewinn) von 50.000 in drei Jahren hintereinander. Die kannst Du dann Käufern auf den Preis aufschlagen. Liebhaberei, das Argument wurde auch erwähnt, ist es nur dann, wenn Du, ich meine es ist ein Fünfjahreszeitraum, unabhängig vom Unsatz, keinen Gewinn machst. Tausende von Euro umzusetzen und zu glauen, das wäre steuerlich nicht relevant, da geht kein Finsnzamt ...
Najas Privatmann verkauft man erstens meist gebrauchte Sachen, und dort gibt es bei Fahrrädern eher einen Verlust als Gewinn - und daher spielt es auch keine Rolle wieviel ich verkaufe auch deine genannte Umsätze in Tausend - solange Ausgaben höher und das trifft bei gebrauchten Rädern nunmal zu- dürfte das keine Rolle spielen.
Auch wenn ebay Daten weitergeben sollte, ist das nich keine kein Grund zur steuerpflicht.
Weiter wurde in dem Artikel auch erwähnt, dass Gegenstände des tägliche Gebrauchs davon gar nicht betroffen wären.
Ob das so ist, kann ich nicht beurteilen nur den Artikel hierein kopiert.
Wer bitte als Privatperson hat Jahre in Folge einen Umsatz von 50.000 Euro?
 
Ob die Gegenstände gebraucht oder neu sind, spielt keine Rolle, man kann ja auch mit gebrauchten Möbeln handeln. Die Unsatzfrage ist nicht trivial für Leute, die über ebay oder KA regelmäßig Räder kaufen, diese zerlegen und in Teilen (mit Gewinn) wieder verkaufen. Genau deshalb wurde ja nachreguliert, weil das in den meisten Fällen an der Steuer vorbei abgewickelt wird. Und die 50.000 er Grenze ist ja lediglich für die Umsatzsteuer von Interesse. Jeder Gewinn, egal wir niedrig der ist bei gewerbsmäßigem Kaufen und Wiederverkaufen steuerpflichtig. Da führt kein Weg dran vorbei. Überleg doch mal, jeder Second Hand Laden oder jeder Antiquitäten Laden hat doch mit Dingen des täglichen Gebrauchs zu tun. Die zahlen doch auch Steuren. Warum sollten die Rad(Teile)Dealer auf Online-Plattformen hier eine Ausnahme sein?
 
FunFact am Rande:

Bis Ende 2022 gab es wenn man eine KA Anzeige gelöscht hat die Abfrage:

  • auf KA verkauft
  • anderweitig verkauft
  • ohne Grund löschen

Seit 2023 gibt es nur noch die Option „löschen“ ohne Angabe eines Grundes.

Insofern kann KA „leider“ gar keine Daten mehr über tatsächliche Verkäufe sondern max. über die Anzahl der eingestellten Anzeigen liefern.

Wer jetzt noch auf das KA interne Zahlungssystem verzichtet und auch Paypal o.ä. nicht nutzt, sondern lediglich den BAT Tarif anwendet - dem soll mal einer nachweisen, was und zu welchem Preis er nun wirklich verkauft hat.
 
Wie weise ich nach, dass ich etwas nicht verkauft habe? Ungefähr so wie Amazon mich bittet ein Bild von dem Paket zu machen, welches nicht angekommen ist…
 
Grundsätzlich korrekt. Aber wenn das Finanzamt kommt mit "hier, Liste mit 40 Artikeln" wirst du kaum glaubhaft versichern können, dass nix davon verkauft wurde. Wenn du dann zu 28 oder auch 32 Artikel was nachweisen kannst ist das sicher einfacher...
 
Wenn das alles so wäre, wie von einigen beschrieben.
Dann müsste ich doch mein Autoverkäufer ebenfalls versteuern, wenn ich über eine Plattform dies online inserieren, oder doch nicht?
 
Grundsätzlich korrekt. Aber wenn das Finanzamt kommt mit "hier, Liste mit 40 Artikeln" wirst du kaum glaubhaft versichern können, dass nix davon verkauft wurde. Wenn du dann zu 28 oder auch 32 Artikel was nachweisen kannst ist das sicher einfacher...
Zum Glück greift bei der deutschen Rechtsprechung die Unschuldsvermutung!

in dubio pro reo - hast Du bestimmt auch schon gehört ;)
 
Zum Glück greift bei der deutschen Rechtsprechung die Unschuldsvermutung!

in dubio pro reo - hast Du bestimmt auch schon gehört ;)
das finanzamt sieht das gerne mal anders. ich würde mich da aber mal nicht verrückt machen, als 08/15 biketeileverrudler wird dir da nich viel passieren. da gehts gegen diese leute, die semi-professionell irgendwelches zeug über ebay/etsy/shpock am fuskus vorbei verchecken.
 
Die reine Anzahl der Anzeigen sagt gar nichts aus bei ebay Kleinanzeigen, wenn dann müsste man die Anzahl der verschiedenen Anzeigen melden.
Man sieht oft Dinge, die jede Woche neu eingestellt werden, weil der Verkäufer nicht mit dem Preis runtergehen möchte aber das Teil immer wieder oben platzieren will. Dann hat er vielleicht schon zehn Anzeigen bis er ein Teil verkauft hat.
 
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