Danke für deine wertvollen Hinweise! Wichtig für mich ist erstens, dass im Fall des Totalschadens, auch die bereits geleistete Vergütung für den Transport zurückzuverlangen ist, zweitens, dass die AGBs oftmals dem geltenden Recht nicht standhalten. Gerade das ist ein wichtiger Aspekt. So sind die offiziellen Entschädigungsregelungen: Entschädigung für Totalverlust wird maximal bis ca. 1360 Euro gezahlt. Entschädigung für Verzug wird maximal für 14 Tage gezahlt, und zwar maximal 16 Euro pro Tag, wenn Schaden in dieser Höhe mit Belegen nachgewiesen wird, und lediglich 3 Euro pro Tag, wenn kein Nachweis erbracht wird. Gerade diese Regelung ist in meinem Fall jawohl ein Witz: Ich habe mein Rad täglich genutzt: für den Weg zur Arbeit, zur Bewältigung von Alltagswegen aller Art und als Sport- und Freizeitgerät. Wie soll ich diesen enormen Nutzungsausfall nachweisen? Außerdem habe ich viel Zeit und Mühe mit dieser leidigen Sache verbracht. Dafür dann 3 Euro (!) Entschädigung pro Tag, und dass auch nur für 14 Tage. Damit werde ich nicht einverstanden sein.