Vorsicht vor Bäumen: Keine Haftung bei „waldtypischen Gefahren“

Vorsicht vor Bäumen: Keine Haftung bei „waldtypischen Gefahren“

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Ein Mann wurde nahe der Downhill-Stadt Thale von einem morschen Baum erfasst und verletzt. Nun hat das Oberlandesgericht Naumburg seine Schadenersatzklage abgewiesen und auf „waldtypische Gefahren“ verwiesen, mit denen zu rechnen sei.

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Vorsicht vor Bäumen: Keine Haftung bei „waldtypischen Gefahren“
 
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