Warum ich mein letztes Rad bei Canyon gekauft habe...

Ich kann es nur nochmal wiederholen, Lager fallen NICHT unter die Garantie:

(5) Über die gesetzliche Gewährleistung hinaus gewähren wir unseren Kunden freiwillig ab dem Modelljahr 2008 eine Garantie von insgesamt 6 Jahren ab Lieferdatum (für frühere Modelljahre 5 Jahre) auf Canyon Rahmen, Canyon Gabeln der Renn- und Triathlonmaschinen sowie auf Mountainbikerahmen, jeweils mit Ausnahme von Lagerungen und Federbeinen sowie Schäden an der Lackierung/Anodisierung.
Es geht hier eh nur um die Bereitstellung der Ersatzteile, nicht darum sie auf Garantie für lau zu bekommen...
 
ich möchte auch noch mal auf das Thema Ersatzteilversorgung während der 6 jährigen Garantiezeit eingehen. Mir ist bewusst, dass Canyon in dieser Zeit nur auf den Rahmen Garantieansprüche geltend macht. Für mich stellt sich jedoch die Frage, was genau alles zum Rahmen gehört. Im speziellen geht es mir um die Gleitlager mit der Teilenummer #9 A1045639 und der Bezeichnung „bushing GFI_0809-04_modified“des Rocker-Arms zum Canyon Strive 2015-2018. Ich bin kein Experte aber ich meine hier auf eine Grauzone gestoßen zu sein.

Das besagte Gleitlager gehört zur Shapeshifter-Wippe und ist ein von der Firma IGUS gefertigtes Gleitlager mit der Bezeichnung GFI-0809-04 (kann bei IGUS auch direkt als Endkunde bestellt werden). Jetzt ist es so, dass mir eines dieser Gleitlager zerbrochen ist und ich seit Ostern mit dem Kundenservice permanent in Diskussion stehe, bisher ohne Erfolg - mehrfache Falschlieferungen durch angeblich falsche Einsortierung im Lager, Missverständnisse bei Canyon, Versprechen die nicht eingehalten werden, etc.

Das Gleitlager habe ich parallel direkt bei IGUS anhand der eben genannten Nummer bestellt: IGUS GFI-0809-04. Problem ist nur, dass originale IGUS Gleilager hat einen größeren Bunddurchmesser als das Gleitlager welches in der Shapeshifter-Wippe ab Werk eingepresst ist.

Das besagte IGUS Gleitlager wird, von wem auch immer, um ca. 3mm abgedreht - anhand der Bezeichung der Explosionszeichnung ist auch zu erkennen, dass es sich um ein modifiziertes Gleitlager handeln muss. Laut Canyon findet inhouse keine Modifizierung dieser Lager statt.
Nach meinem laienhaften Verständnis, muss es sich hierbau also um ein spezifisches Rahmenteil handeln, da ich dieses Gleitlager mit den dafür vorgesehenen Maßen, als Privatperson im Handel und auch bei IGUS direkt, nicht erwerben kann. Der Fahrradhersteller Canyon gibt 6 Jahre Garantie auf den Rahmen, ist in dieser Zeit aber für dieses spezielle Gleitlager nicht ersatzteillieferfähig. Fällt dieses Gleitlager jetzt in die 6 jährige Garantie oder nicht und wo stehe ich rechtlich, wenn der Fahrradhersteller keinen Ersatz liefern kann?

Kannst Du das Lager nicht abdrehen lassen ? Ist zwar blöd da selbst Initiative ergreifen zu müssen, aber ev. findest Du hier jemand im Forum oder fragst bei Dir in der Umgebung nach einer Dreherei.
 
Es geht weiter.
Ich bekam einen NEUEN Rahmen.
Fing an ihn zu bauen, umwickelt mit Schutzfolie.
Und jetzt habe ich eine kaputte Schraube gefunden.
Ich kann es nicht abschrauben. Und wie Sie sehen können, ist es abgewinkelt.
20200521_215731.jpg
20200521_215704.jpg
 
Wenn für viele der Fall mit der Bereitstellung der Ersatzteile so klar ist, warum ist denn noch niemand dagegen gerichtlich vorgegangen? Die gleiche Diskussion kommt hier doch jedes Jahr wieder. Da müsste es dann doch langsam Klarheit geben oder sehe ich das falsch? Das Thema ist ja nicht neu...
 
Es ist zumindest kein entsprechendes gerichtliches Verfahren gegen Canyon bekannt geworden. Kann auch sein daß da Verfahren ohne Urteil mit einem Vergleich geendet sind.

Jedenfalls indiziert das nicht, daß die diesbezügliche Geschäftspraxis von Canyon rechtlich einwandfrei ist, falls Du darauf hinaus wolltest.
 
Es infiziert aber genauso wenig, dass Canyon rechtlich gesehen alles falsch macht ;-).
Das die Verfahren (falls es überhaupt welche gab) ggf. mit einem Vergleich beendet wurden, könnte ich mir noch gut vorstellen. So kommt es zu keinem Präzedenzfall.
Ich vermute einfach, dass der Fall nicht so 100%ig klar ist, wie viele hier denken.
Vllt noch zu erwähnen. Glücklich bin ich mit der Geschäftspraxis auch nicht.
 
Kannst Du das Lager nicht abdrehen lassen ? Ist zwar blöd da selbst Initiative ergreifen zu müssen, aber ev. findest Du hier jemand im Forum oder fragst bei Dir in der Umgebung nach einer Dreherei.
Klar. Mir geht's eben ums Prinzip...
Ich werde jedenfalls dran bleiben und mich von denen nicht verarschen lassen..
 
Es infiziert aber genauso wenig, dass Canyon rechtlich gesehen alles falsch macht ;-).
Das die Verfahren (falls es überhaupt welche gab) ggf. mit einem Vergleich beendet wurden, könnte ich mir noch gut vorstellen. So kommt es zu keinem Präzedenzfall.
Ich vermute einfach, dass der Fall nicht so 100%ig klar ist, wie viele hier denken.
Vllt noch zu erwähnen. Glücklich bin ich mit der Geschäftspraxis auch nicht.
Es wird in vielen Branchen bewusst juristisch grenzwertig agiert, und das alleine aus betriebswirtschaftlichen Gründen. Da wird das Risiko verklagt zu werden gegen die voraussichtliche Gewinne abgewägt. Scheins geht die Rechnung von Canyon ja bisher ganz gut auf.

Und die hier gewonnenen Erkenntnisse erreichen einen Großteil der potentiellen Kunden von Canyon eh nicht. Dazu glauben es viele sicherlich auch nicht oder finden es unbedeutend, selbst wenn sie gelesen hätten.
 
Es wird in vielen Branchen bewusst juristisch grenzwertig agiert, und das alleine aus betriebswirtschaftlichen Gründen. Da wird das Risiko verklagt zu werden gegen die voraussichtliche Gewinne abgewägt. Scheins geht die Rechnung von Canyon ja bisher ganz gut auf.

Und die hier gewonnenen Erkenntnisse erreichen einen Großteil der potentiellen Kunden von Canyon eh nicht. Dazu glauben es viele sicherlich auch nicht oder finden es unbedeutend, selbst wenn sie gelesen hätten.
Ja davon gibt es genug
.. davor gewarnt wird alles in den Wind geschlagen und trotzdem das coole Bike gekauft... Geht so lange gut, bis Mal was drann ist, was nicht mit Standard teilen erledigt werden kann wie z.b. be den o.g. lagern.
 
Das einzige, was ich bei Canyon deshalb höchstens kaufen würde, sind Hardtails und Rennräder. Kommt aber auch immer auf das eigene Auftreten an. Bei meinen 2 defekten Grand Canyons in der Vergangenheit (der übliche Riss unten am Steuerrohr beim 26er und ein schiefer Rahmen beim 29er) haben E-Mails mit direkt klaren rechtlichen Ansagen für Ersatz innerhalb einer Woche gesorgt, war aber auch noch im Gewährleistungzeitraum.
 
Das das Praxis ist bei vielen Unternehmen ist mir klar. Eigentlich wollte ich auch nur sagen, dass das Thema 1zu1 schon vor knapp 3 Jahren lange Thema in diesem Thread war und es immer noch keine neuen, stichfesten Argumente für oder gegen die These gibt... Daher fande ich die erneute Diskussion etwas überflüssig ;-).
Kann man besser nach Lösungen für den aktuellen Fall suchen oder die Entwicklung/Antworten von C abwarten
 
Das das Praxis ist bei vielen Unternehmen ist mir klar. Eigentlich wollte ich auch nur sagen, dass das Thema 1zu1 schon vor knapp 3 Jahren lange Thema in diesem Thread war und es immer noch keine neuen, stichfesten Argumente für oder gegen die These gibt... Daher fande ich die erneute Diskussion etwas überflüssig ;-).
Kann man besser nach Lösungen für den aktuellen Fall suchen oder die Entwicklung/Antworten von C abwarten
Ähh..
Es gibt doch hier bereits zitierte einschlägige Rechtsprechung aus vergleichbaren Fällen im Kfz-Bereich hinsichtlich der Ersatzteilbereitstellungspflicht zumindest für den Erstkäufer im üblichen Gebrauchszeitraum, was soll da nicht klar sein?
 
Kfz ungleich Fahrrad... Wie gesagt, wenn es so klar wäre gäbe es diese Diskussion nicht immer wieder...
Nein, in diesem Punkt liegst Du hinsichtlich der Vergleichbarkeit falsch. Der Hersteller hat im zumutbaren Rahmen als vertragliche Nebenpflicht sicherzustellen, daß für den üblichen Gebrauchszeitraum seines Produkts, egal ob Auto, Fahrrad, Toaster oder Fön, der Kunde mit Ersatzteilen versorgt wird, so daß er das Produkt auch in dieser Zeit nutzen kann.
 
Nein, in diesem Punkt liegst Du hinsichtlich der Vergleichbarkeit falsch. Der Hersteller hat im zumutbaren Rahmen als vertragliche Nebenpflicht sicherzustellen, daß für den üblichen Gebrauchszeitraum seines Produkts, egal ob Auto, Fahrrad, Toaster oder Fön, der Kunde mit Ersatzteilen versorgt wird, so daß er das Produkt auch in dieser Zeit nutzen kann.
Nicht alle Produkte werden da gleich behandelt. Ist lebensdauerabhängig, bei Toaster, Computern, Handys etc ist das alles so kurzlebig weil die Sachen schnell technisch überholt sind , da gibt's keine positive Rechtssprechung zu Ersatzteilen. Autos haben eine wesentlich längere Lebensdauer, hochwertige Fahrräder liegen halt irgendwie dazwischen, deswegen ist es hier so schwierig.
 
Anstatt die Diskussion zu verkürzen wird sie ja nur noch länger :lol:
Zwei Punkte die für mich einen großen Spielraum lassen sind "zumutbarer Rahmen" und "Gebrauchszeitraum".
 
Anstatt die Diskussion zu verkürzen wird sie ja nur noch länger :lol:
Zwei Punkte die für mich einen großen Spielraum lassen sind "zumutbarer Rahmen" und "Gebrauchszeitraum".
Hier orientieren sich einige Gerichte an den steuerlichen Abschreibungszeitraum, der liegt meine ich bei Fahrrädern bei 8 Jahre. Ist aber auch egal, jedenfalls weisen unterschiedliche Produkte natürlich unterschiedliche übliche Gebrauchszeiträume auf. Bei einer hochwertigen Uhr sind das sicherlich mehr als ein Jahrzehnt. Und bei nem Rad keinesfalls unter 6 Jahren.
 
Nicht alle Produkte werden da gleich behandelt. Ist lebensdauerabhängig, bei Toaster, Computern, Handys etc ist das alles so kurzlebig weil die Sachen schnell technisch überholt sind , da gibt's keine positive Rechtssprechung zu Ersatzteilen. Autos haben eine wesentlich längere Lebensdauer, hochwertige Fahrräder liegen halt irgendwie dazwischen, deswegen ist es hier so schwierig.
Ein gut gepflegtes Rad hält auch locker 10 Jahre...
 
ich möchte auch noch mal auf das Thema Ersatzteilversorgung während der 6 jährigen Garantiezeit eingehen. Mir ist bewusst, dass Canyon in dieser Zeit nur auf den Rahmen Garantieansprüche geltend macht. Für mich stellt sich jedoch die Frage, was genau alles zum Rahmen gehört. Im speziellen geht es mir um die Gleitlager mit der Teilenummer #9 A1045639 und der Bezeichnung „bushing GFI_0809-04_modified“des Rocker-Arms zum Canyon Strive 2015-2018. Ich bin kein Experte aber ich meine hier auf eine Grauzone gestoßen zu sein.

Das besagte Gleitlager gehört zur Shapeshifter-Wippe und ist ein von der Firma IGUS gefertigtes Gleitlager mit der Bezeichnung GFI-0809-04 (kann bei IGUS auch direkt als Endkunde bestellt werden). Jetzt ist es so, dass mir eines dieser Gleitlager zerbrochen ist und ich seit Ostern mit dem Kundenservice permanent in Diskussion stehe, bisher ohne Erfolg - mehrfache Falschlieferungen durch angeblich falsche Einsortierung im Lager, Missverständnisse bei Canyon, Versprechen die nicht eingehalten werden, etc.

Das Gleitlager habe ich parallel direkt bei IGUS anhand der eben genannten Nummer bestellt: IGUS GFI-0809-04. Problem ist nur, dass originale IGUS Gleilager hat einen größeren Bunddurchmesser als das Gleitlager welches in der Shapeshifter-Wippe ab Werk eingepresst ist.

Das besagte IGUS Gleitlager wird, von wem auch immer, um ca. 3mm abgedreht - anhand der Bezeichung der Explosionszeichnung ist auch zu erkennen, dass es sich um ein modifiziertes Gleitlager handeln muss. Laut Canyon findet inhouse keine Modifizierung dieser Lager statt.
Nach meinem laienhaften Verständnis, muss es sich hierbau also um ein spezifisches Rahmenteil handeln, da ich dieses Gleitlager mit den dafür vorgesehenen Maßen, als Privatperson im Handel und auch bei IGUS direkt, nicht erwerben kann. Der Fahrradhersteller Canyon gibt 6 Jahre Garantie auf den Rahmen, ist in dieser Zeit aber für dieses spezielle Gleitlager nicht ersatzteillieferfähig. Fällt dieses Gleitlager jetzt in die 6 jährige Garantie oder nicht und wo stehe ich rechtlich, wenn der Fahrradhersteller keinen Ersatz liefern kann?
Habe nun Gleitlager mit dem korrekten Bunddurchmesser, samt Wippe mit zusätzlich eingepressten Lagern, von Canyon erhalten - für lau!
An dieser Stelle muss man Canyon auch mal loben.. naja, eigentlich eher die nette Service-Mitarbeiterin die sich extrem gekümmert hat und wohl inhouse mehrere Instanzen antriggern musste, damit da mal was ins Rollen kommen konnte..
Schwierig nach wie vor bei Canyon aber wenn man jemanden erwischt der sich das ernsthaft zu Herzen nimmt, dann läuft das auch. Auch wenn's lange dauert. Als Tipp für alle Anderen: Dran bleiben, hartnäckig bleiben, Fristen setzen.
 
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