Was ist vom Canyon Service zu halten

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21. August 2015
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Hallo liebe Forengemeinschaft,

ich habe folgenden Sachverhalt, wo ich mir gerne eine zweite, dritte Meinung von euch einholen möchte:

Vor ca. 2 Monaten fuhr ich zur Firma Canyon nach Koblenz und entschied mich vor Ort zum Kauf eines Grand Canyon AL 6.9.

Die Beratung vor Ort mit Vermessung usw. schien doch sehr kompetent, wobei ich ein absoluter Laie bin.

Das MTB konnte ich nicht direkt mitnehmen, da es Lieferzeit hatte. Ich vereinbarte eine Abholung und als voraussichtlichen Abholtermin wurde der 24.08.2015 vor Ort und später per E-Mail mitgeteilt.

Über die lange Lieferzeit war ich sehr unglücklich, da meine Freunde alle recht zügig bei dem schönem Wetter mit Radon MTB´s durch die Prärie jagten.

Nun klingelte gestern das Telefon und ein Mitarbeiter von Canyon teilte mit, dass der Rahmen jetzt nur noch lakiert und nicht mehr anodisiert lieferbar sei, ob ich den Auftrag aufrecht erhalten möchte.

Ich sagte dass ich keine Ahnung von dem Unterschied habe und fragte nach diesem.

Der Mitarbeiter erklärte, es gäbe keinen Unterschied, außer dass das anodisierte matter aussehen würde und das lakierte glänzender wäre.

Ich sagte, dass ich mich erst selber erkundigen möchte, bevor ich hierzu eine Antwort abgebe. Daraufhin sagte der Mitarbeiter in deutlich anderem Tonfall, dass ich schon schnell antworten müsse. Das fand ich sehr unseriös und beendete das Gespräch.

Der Mitarbeiter rief dann etwa 1 Stunde später nochmal an um nachzufragen und sagte, dass ich mich schon bis zum nächsten Tag entscheiden müsse !!!

Zwischenzeitlich fand ich die Zeit, mich im Internet neutral zu informieren und es scheint ja offensichtlich so zu sein, dass ein anodisierter Rahmen qualitativ hochwertiger anzusehen ist.

Ich schrieb somit Canyon eine E-Mail, dass ich doch bitte das anodiserte MTB haben möchte, so wie es vertragsgemäss vereinbart wurde.

Canyon antwortete, dass sie mir lediglich ein lackiertes MTB liefern können, andernfalls würden sie den Auftrag stornieren.

Das empfinde ich als unbefangener Kunde als ... sehr irritierend.

Könnte es sein, dass die Canyon-Mitarbeiter, aufgrund Ihrer zu unterstellenden Fachkenntnis wider besseren Wissens, den Leuten nicht reinen Wein bez. der Rahmenoberfläche einschenken (Böse unterstellt nicht die Wahrheit sagen) ??

Nach langem hin und her lesen möchte ich definitiv keinen lakierten Rahmen.

Eigentlich möchte ich schon gerne ein tolles MTB von Canyon haben, bin aber recht abgeschreckt von deren Vorgehensweise.

Was würdet ihr nun an meiner Stelle machen und wie bewertet ihr das Geschäftsgebahren von Canyon ?

Ich berichte auf jeden Fall nach wie das ganze jetzt weiter geht. Einfach einseitig Stornieren finde ich eher nicht korrekt.

g. Salle_1
 
Naja wenn Canyon sagt, dass sie den Rahmen so nicht liefern können, dann wird es wohl so sein, damit wirst du dich abfinden müssen.
Wenn du dich mit dem "neuen" Rahmen abfinden kann, würde ich evtl. nach einem Rabatt fragen. Wenn nicht, hast du wohl keine Chance und musst dich wo anders umsehen müssen.
Würde dir aber als absoluter Laie, wie du selber geschrieben hast, einen MTB-Kauf empfehlen, wo du einen Ansprechpartner vor Ort im Laden hast.
 
Eloxiert oder lackiert wären für mich kein Qualitätsmerkmal zur Auswahl eines Rades. Kann beides gut oder schlecht ausgeführt sein. Es gibt Rahmen für 3000 EUR, die sind lackiert und preiswerte, eloxierte Rahmen.
 
Ich weiß mittlerweile die Qualität bzw die Vorzüge von Eloxierten Rahmen zu schätzen.
Klar,es gibt gute und schlecht Eloxiert/Lackierte Rahmen.
Eloxiert würde ich aber mittlerweile immer vorziehen.
Lack erreicht nie die Schlag und Kratzfestigkeit von Eloxal.
Auch wenn die Lackierung anständig und hochwertig ausgeführt ist.
 
Unabhängig davon welche "Lack"qualität nun besser ist, hast du einen verbindlichen Kaufvertrag mit Canyon. In der Bestellbestätigung ist die Farbe aufgeführt und Canyon muss diese auch liefern.
 
Schau lieber mal in die Canyon AGBs. Eine Bestellbestätigung ist, wie bei vielen anderen Onlineshops auch, kein Kaufvertrags seitens Canyon:
"(3) Wir werden dem Kunden unverzüglich nach Eingang des Angebots eine Bestätigung über den Erhalt des Angebots zusenden, die keine Annahme des Angebots darstellt. Das Angebot gilt erst als von uns angenommen, sobald wir gegenüber dem Kunden (per E-Mail) die Annahme erklären oder die Ware absenden. Der Kaufvertrag mit dem Kunden kommt erst mit unserer Annahme zustande."
https://www.canyon.com/legal/terms-conditions/
 
Ok. Aber spätestens wenn die Vorauszahlungsrechnung kommt, muss Canyon doch damit seine Willenserklärung abgegeben haben, oder nicht?
 
Ok. Aber spätestens wenn die Vorauszahlungsrechnung kommt, muss Canyon doch damit seine Willenserklärung abgegeben haben, oder nicht?
Eben nicht.
Bei den meisten Online Shops kommt der Kaufvertrag laut AGB erst zu Stande, wenn der Kunde die Ware geliefert bekommt.
Außerdem bin ich mir relativ sicher, dass in den AGBs ein Punkt enthalten ist, nach dem Canyon sich kleine Änderungen am Produkt vorbehält.

Aber mal abgesehen von der rechtlichen Seite kann Canyon aus welchen Gründen auch immer keinen anodisierten Rahmen liefern. Da hilft aller Rechtsstreit nichts.
Vielleicht gib es einen kleinen Rabatt, aber was es nicht (mehr) gibt kann nunmal einfach nicht geliefert werden.
 
Ich habe keinen Onlinekauf getätigt. Ich war vor Ort und habe vor Ort "gekauft". Das ist sehr wohl ein deutlicher unterschied und
Abgesehen davon sind die AGB´s sowieso nicht zulässig.

siehe hierzu folgendes:

Quelle: http://www.shopbetreiber-blog.de/20...-vertragsschlussklausel-bei-vorkasse-zahlung/

Das Zustandekommen des Vertrages im Online-Handel ist aufgrund der räumlichen Distanz von Käufer und Verkäufer schwieriger als im stationären Geschäft. Aber auch bei der Ausgestaltung dieser Klauseln muss höchste Genauigkeit an den Tag gelegt werden, denn auch diese Klauseln können unwirksam sein und damit abgemahnt werden, wie ein aktueller Fall des OLG Frankfurt zeigt.

Lesen Sie mehr dazu.

Eine Möbelhändlerin verwendete folgende Klausel zum Vertragsschluss in ihrem Shop:

„Der Vertrag mit uns kommt zu Stande, wenn wir das Angebot des Kunden innerhalb von 5 Tagen schriftlich oder in Textform annehmen oder die bestellte Ware übersenden. Für den Fall der vereinbarten Zahlungsart Vorkasse erklären wir bereits jetzt und an dieser Stelle die Annahme des Vertragsangebotes des Kunden zu dem Zeitpunkt, in dem der Kunde Vorkasse leistet, wenn die Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Absendung der Bestellung erfolgt.“

Diese Klausel wurde beanstandet. Das LG Frankfurt hielt sie in erster Instanz für wirksam, das OLG Frankfurt (Beschluss v. 29.8.2012, 6 W 84/12) sah dies allerdings anders und verurteilte die Händlerin zur Unterlassung.

Klausel ist intransparent
Die Klausel enthalte keine klare und verständliche Regelung über den Zeitpunkt der Annahmeerklärung der Händlerin, so das Gericht.

Diese verteidigte sich damit, dass sich die Voraussetzung “…Vorkasse leistet…” eindeutig auf den Zeitpunkt der Absendung des Kaufpreises beziehe. Diesem Argument konnte sich der Senat nicht anschließen:

“Da die Antragsgegnerin von diesem Vorgang naturgemäß keine Kenntnis haben kann, spricht viel mehr dafür, dass ein verständiger Durchschnittsverbraucher diese Bedingung der Annahmeerklärung auf den Zahlungseingang bei der Antragsgegnerin beziehen und dass er demgegenüber die nachfolgende Voraussetzung „…wenn die Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Absendung der Bestellung erfolgt” auf das vorangehende Initiieren der Zahlung beziehen wird.

Wenn der Zahlungseingang bei der Antragsgegnerin Bedingung für die Annahme ihres Vertragsangebots ist, dann wird dem Bestimmtheitsgebot nicht genügt, weil sich dieses Ereignis der Einfluss- bzw. Kenntnissphäre des Kunden entzieht und er daher nicht in der Lage ist, selbst zu erkennen, wie lange er an sein Angebot gebunden ist.”

Keine Zahlung ohne Vertragsschluss
Unabhängig von der Intransparenz der Klausel führt die Klausel außerdem zu einer unangemessenen Benachteiligung des Kunden,

“weil diese ihre Zahlung zu einem Zeitpunkt veranlassen müssen, in denen noch gar kein Vertrag zwischen den Parteien besteht. Dies ist mit wesentlichen Grundgedanken des allgemeinen Schuldrechts nicht vereinbar (§ 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Da die Bedingung für die Vertragsannahme der Antragsgegnerin aus den o. g. Gründen erst mit Zahlungseingang eintritt, wird der Kunde gezwungen, ihr den Kaufpreis zu überweisen oder zu übersenden, obwohl noch gar kein Vertrag zustande gekommen ist.”

Fazit
Die Entscheidung verdient Zustimmung. Aus der verwendeten Klausel kann kein Kunde erkennen, wann der Vertrag geschlossen sein soll. Dass man aus der Unwirksamkeit der Klausel nicht einfach durch kleine Umformulierungen herauskommen kann, macht das Gericht im letzten Absatz seiner Entscheidung deutlich, in dem es dort die Frage aufwirft, weshalb ein Kunde zahlen sollte, obwohl noch kein Vertrag zustande kam.
Von solchen Klauseln muss Abstand genommen werden. So wäre z.B. auch eine Vorkasse-Vereinbarung unwirksam, wenn der Vertrag erst mit Lieferung der Ware zustande kommen soll.


Um jetzt auf Canyon zurück zu kommen.

In meinen Augen ein absolut unseriöses Geschäftsgebahren, derartige AGB´s zu formulieren. (gang klar extrem Kundenunfreundlich und wie zu lesen, zudem rechtlich nicht haltbar.)

Weiter sagen sie dem Kunden nicht die Wahrheit. Und dies dürfte mit Sicherheit kein "Versehen" sein. -Bitte keine Hinweise mehr mit - es kommt drauf an wie oder wer die Oberflächenbehandlung durchgeführt hat. Dies sind einfach nichtzielführende Abschweifungen, die mit der Sache nichts zu tun haben.
Weitergehend der enenso unseriöse Zeitdruck. (warnt jeder Verbraucherschutz drüber - nach dem Motto "sie müssen sich jetzt entscheiden, morgen ist das angebot wahrscheinlich schon weg")

Canyon hat übrigens bis heute auf meine email nicht reagiert.

ich kaufe woanders und canyon ist für mich gestorben, in meinem augen ein absoluter saftladen.

LEUTE KAUFT NICHTS BEI CANYON !!!

P.s. ich möchte niemanden etwas unterstellen, aber ich kann mir sehr gut vorstellen, dass canyon einige mitarbeiter damit betraut hat, im internet für ein gutes image zu sorgen. z.B. mit entsprechend gesteuerten beiträgen diverser fachforen. so auch hier.....

ADIOS.
 
P.s. ich möchte niemanden etwas unterstellen, aber ich kann mir sehr gut vorstellen, dass canyon einige mitarbeiter damit betraut hat, im internet für ein gutes image zu sorgen. z.B. mit entsprechend gesteuerten beiträgen diverser fachforen. so auch hier.....

ADIOS.

Oh, jetzt wirds aber amüsant!
Ich weiss nicht ob du dir mal die Mühe gemacht hast die Historie der User die hier geantwortet haben anzuschauen.
Wenn ja hättest du gesehen, dass da eher keiner ein von Canyon bezahlter Marketing-Mann dabei ist.
Und du hast es sehr wohl unterstellt.
Vielleicht weil sie deine Aufregung nicht so ganz nachvollziehen konnten?
Dir nicht nach dem Mund geredet haben?

Nun, werd ich jetzt auch nicht.
Mach dir mal folgendes klar:
du hast ne 08/15-Möhre für unter 1000 EUR bestellt.
Damit bist du ein Massenkunde der Billig-Preisklasse.
Das bedeutet du verdienst in etwa die gleiche Aufmerksamkeit wie sie dir die Kassiererin bei Aldi schenkt.
Ware übern Scanner, Endbetrag, Kasse bitte, Abgang.
Jetzt haben die keine eloxierten Rahmen mehr sondern nur lackierte.
Und du fängst wegen solcher Belanglosigkeiten an Rumzuzicken.
Nimms lackiert oder lass es war die Option, was ist da dran so schwer zu verstehen?
Bewusst die Unwahrheit sagen? Blödsinn!
Bei dem Bock ist das sowas von egal, das hätte dir den Mann von Canyon vielleicht sagen sollen.

Kurzum, du gehörst zu den Kunden auf die man sicher gut verzichten kann.

Achso, ich hab auch nix mit Canyon zu tun. :D
 
ich kaufe woanders und canyon ist für mich gestorben, in meinem augen ein absoluter saftladen.
LEUTE KAUFT NICHTS BEI CANYON !!!

Nächstes mal vorm kaufen informieren, weil entgegen deiner Theorie das Canyon die Leute dafür bezahlt hier ein gutes Image aufzubauen, findest du viele Beiträge wie du sie formuliert hast, nämlich wie schlimm alles bei Canyon ist.
Ich verstehe deine Unzufriedenheit, aber so Sachen passieren halt. Muss man kein Fass aufmachen... Du findest schon ein Rad für dich.
 
Oh Mann, der TE ist einer von der Sorte, die dich verklagen würden, wenn deine Heckenhöhe nicht stimmt.

Hier wird ein ganz einfaches Faktum übersehen: Der Kunde hat ein 14tägiges Rückgaberecht, das gibt es im Fachhandel nicht. Daher müssen die Versender an anderer Stelle Freiräume schaffen. Am Ende ist für den TE überhaupt kein Schaden entstadenn.

Oder meckert ihr, wenn ihr zum Mediamarkt geht und das Angebot aus dem Prospekt schon vergriffen ist? Hauptsache nen Ausatz darüber schreiben :p
 
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