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Ich habe bislang noch bei keinem Verkauf über KA einen Vertrag gefordert - wenn einem im Vorfeld oder vor Ort was komisch vorkommt, dann lässt man die Finger davon - ganz einfach.
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Bitte nicht bös sein... aber ist das Dein Ernst? Damit wirst Du niemals ein Problem bekommen, da nicht nur in Deutschland, niemand seine Unschuld beweisen muss. Die muss man Dir vor Gericht nachweisen. Du darfst es gerne glauben: in Deutschland wird niemals irgend jemand vor Gericht stehen, weil man ihm Fahrraddiebstahl unterstellt hat.Und welchen Nachweis habe ich von Dir gekauft zu haben und nicht selbst als Dieb dazustehen?
Das ist Dir zu unsicher? Du traust mir nicht über den Weg? Dann ist es wohl besser wir machen keine Geschäfte miteinander.
ADAC ? Fahrrad?Ich schlag mich gerade auch bei den Kleinanzeigen herum, allerdings als Käufer, brauche ein neues Fahrrad für die jüngste. Kann mir jemand sagen warum alle Fahrradverkäufer abwinken wenn ich mit einem Kaufvertrag ankomme? Einfach ein Standardvertrag vom ADAC. Sind die Bikes alle geklaut oder steht da was drin was ich gerade nicht begreife?
https://assets.adac.de/image/upload/v1641221254/ADAC-eV/KOR/Text/PDF/kaufvertrag-fahrrad_lbifjj.pdf
Ja, Ehevertrag.
Ja absolut ernst... Sonst stehst du ohne Kohle und ohne Rad da...Bitte nicht bös sein... aber ist das Dein Ernst? Damit wirst Du niemals ein Problem bekommen, da nicht nur in Deutschland, niemand seine Unschuld beweisen muss. Die muss man Dir vor Gericht nachweisen. Du darfst es gerne glauben: in Deutschland wird niemals irgend jemand vor Gericht stehen, weil man ihm Fahrraddiebstahl unterstellt hat.
Erinnert sich jemand an die Meldung, eine Halle voll mit geklauten Fahrrädern? Die wurden beschlagnahmt und zugänglich gemacht, damit die Geschädigten eine Chance erhalten ihr Rad zurückzubekommen. Nachdem kaum jemand gekommen war, musste die Polizei die Fahrräder sogar an die Hehlerbande zurückgeben.
Erst willste ein Ratt verkaufen, dann soll ich sieben nehmenADAC ? Fahrrad?
Passt nicht.
Ehrliche Leute mögen misstrauische Personen nicht.Ja... Klingt ziemlich vertrauenswürdig .
Darauf dürfte es hinauslaufen. Da fragt man sich was Du zu verbergen hast, dass Du Dich so dagegen wehrst.Das ist Dir zu unsicher? Du traust mir nicht über den Weg? Dann ist es wohl besser wir machen keine Geschäfte miteinander
Wenn Du im Besitz eines gestohlenen Gegenstands bist, wirst Du das wohl müssen.da nicht nur in Deutschland, niemand seine Unschuld beweisen muss
Korrekt. Bevor ich vermutliche Hehlerware bei jemanden kaufe der sich mit Händen und Füßen gegen einen simplen Kaufvertrag wehrt spare ich mir den Ärger.Liegen die Vorstellungen von VK und K zu weit auseinander steht es beiden frei keine Geschäfte miteinander zu machen.
Du hast da eine sehr interessante Ansicht zu.Ich habe bislang noch bei keinem Verkauf über KA einen Vertrag gefordert - wenn einem im Vorfeld oder vor Ort was komisch vorkommt, dann lässt man die Finger davon - ganz einfach.
Tatsächlich Stand ein Freund von mir letztes Jahr vor Gericht, weil ihn jemand des Fahrrad Diebstahls beschuldigt hatte. Die kurze verhandlung endete zwar mit freispruch, trotzdem ist das eine erfahrung die man sich sparen kann.Bitte nicht bös sein... aber ist das Dein Ernst? Damit wirst Du niemals ein Problem bekommen, da nicht nur in Deutschland, niemand seine Unschuld beweisen muss. Die muss man Dir vor Gericht nachweisen. Du darfst es gerne glauben: in Deutschland wird niemals irgend jemand vor Gericht stehen, weil man ihm Fahrraddiebstahl unterstellt hat.
Erinnert sich jemand an die Meldung, eine Halle voll mit geklauten Fahrrädern? Die wurden beschlagnahmt und zugänglich gemacht, damit die Geschädigten eine Chance erhalten ihr Rad zurückzubekommen. Nachdem kaum jemand gekommen war, musste die Polizei die Fahrräder sogar an die Hehlerbande zurückgeben.
Darauf dürfte es hinauslaufen. Da fragt man sich was Du zu verbergen hast, dass Du Dich so dagegen wehrst.
Sehr cool! Das gilt nämlich nur, wenn es vereinbart ist. Dass es vereinbart ist, dafür trägt der Verkäufer die Beweislast.Und gerade bei den oben skizzierten "Mängeln" - dafür gibt es die Besichtigung und Probefahrt und es gilt "gekauft wie gesehen"
Sehr cool! Das gilt nämlich nur, wenn es vereinbart ist. Dass es vereinbart ist, dafür trägt der Verkäufer die Beweislast.
Wer also dann vor Gericht heult, wenn er plötzlich (erfolgreich) auf Gewährleistung in Anspruch genommen wird, bist Du...
Aber klar: Soll jeder machen, wie er es für sinnvoll hält.
Du gehst immer davon aus, dass bereits in der Anzeige alles Nötige enthalten ist, okay, dann sieht's insoweit anders aus. Das ist dann aber eine besondere Konstellation, die sicher nicht für jeden eine einheitliche schriftliche Vertragsurkunde obsolet macht.Jeder K der bei einer (Klein-)Anzeige in der wirksam Gewährleistung und Garantie ausgeschlossen wurde mit einer bloßen Behauptung vor Gericht zieht sollte dringend seinen Rechtsbeistand wechseln - außer er halt einfach zu viel Geld. (Sofern ein VK hier ohne solche Ausschlüsse arbeitet, dann ist er wiederum selbst schuld.)
Dann schreibst Du die Perso Nummer halt nicht rein. Mir persönlich wäre die vollkommen egal. Wichtig ist ein Stückchen Papier, das beweist ich habe Fahrrad X von Person Y gekauft.Im Gegenzug kann man fragen, warum man denn bitte einen Vordruck anschleppt bei dem die Perso-Nummer eingetragen werden soll