Das genau ist der Knackpunkt.
Der Natur der Sache entsprechend, legt das erst mal jeder nach seinem eigenen Gusto und (wenn's geht) mit gesundem Menschenverstand aus. Ich persönlich gehe beim Biken in NRW immer davon aus, dass wenn ein Weg IRGENDWIE FEST ist, dieses Verbot des Befahrens hier NICHT greift. Der Waldbesitzer als solches geht (Erfahrungssache) davon aus, dass ein fester Weg ein solcher ist, auf dem er mit seinem SUV durch den Wald patroullieren kann. Im Zweifelsfall entscheidet das Gericht
Das passiert aber selten, weil eine OWI - Anzeige aufgrund dieser Tatsache maximal 15,-⬠Wert ist, und ein entsprechendes Verfahren in der Regel nicht zustande kommt. Ich bike übrigens jetzt 25 Jahre und hab' noch nie blechen sollen. Sollte mir mal irgend ne Gemeindeverwaltung 15,-⬠aufbrummen, werde ich das mal mit ner Tageskarte in Winterberg gegenrechnen und (vermutlich) einfach abdrücken. So viel Aufregung ist mir das dann doch nicht wert
Die Niedersachsen haben's da übrigens besser: Da wird von "tatsächlich öffentlichen Wegen" geredet. Ein noch viel schwammiger Begriff, der eigentlich auf alles anzuwenden ist, was nicht als "gesperrt" gekennzeichnet ist und irgendwie nach Weg aussieht. Und wie schwierig es für Waldbesitzer ist, ein Waldstück zu sperren kann man oben auch nachlesen.
Also: Immer locker bleiben. Nix wird so heià gegessen, wie's gekocht wird!