Weidezaun und Biker

antique

Mensch halt
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17. Oktober 2007
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Nach einem heftigen Unfall haben sich die Beteiligten vor Gericht gestritten und der Radler hat immerhin Schadensersatz bekommen.

Schon eigenartig wie manchmal Weidezäune gespannt sind - und dann ganz ohne Hinweisschilder :eek:
 
Ganz ehrlich: Das Bild ist wohl kaum die Unfallstelle. Wie der Weg aussieht und wie der Zaun gespannt ist, weiß ich nicht. Anhand des Berichts fällt es mir zumindest schwer, die Schuld allein beim Errichter des Zauns zu suchen und den Mountainbiker als unschuldiges Opfer zu bemitleiden. Auch wenn es für den Einzelnen vielleicht schön sein mag, Schmerzengeld zu bekommen. Für die Masse der Mountainbiker wäre es in meinen Augen besser gewesen, er wäre leer ausgegangen. Die Stellung der Waldbesitzer bzgl. der Haftungsfrage wäre gestärkt worden und es wären mehr Waldbesitzer bereit, Wege für MTBler zu öffnen. So kommt es wiedermal zu Streckensperrungen...

Wenn ich stürze, liegt das an mir und nicht daran, dass irgendjemand irgendetwas an dem Weg "falsch" gemacht hat. Man hat so zu fahren, dass man auf alles gefasst ist und alles unter Kontrolle hat. Klar kommt es vor, dass dieser Optimalzustand nicht immer erreicht wird - aber dann suche ich die Schuld bei mir und nicht bei anderen. Ein Zaun ist kein gespanntes Drahtseil, von dem man ab und an liest. Und wenn ich über einen Zaun fliege, dann hätte ich ein Problem damit, dagegen zu klagen.
 
Klar ist das nicht die Unfallstelle oder meinst Du, die Redakteure haben sich ein Bike geliehen und sind für das Foto zum Unfallort gefahren?
Daß die Gerichte dem Biker eine nicht unbeträchtliche Teilschuld zuweisen, kann man an der Höhe Schmerzensgeld etwa ermessen. Ich würde Mutmaßungen bzgl. zu rasantem Fahren nicht vorschnell loslassen. Auch ich war nicht da und kenne nicht die Form der Absperrung, aber paar dünne Drähte als Absperrung übersieht man ziemlich schnell und sind definitiv eine Gefährdung.

Edit: Aber grundsätzlich sind solche Themen eher unproduktiv für die Biker, da stimme ich Dir zu.
 
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Ich bin nicht dafür, dass man jeden Weg runter brettern kann und mit keinen Hindernissen rechnen muss. Wenn der Weidezaun jedoch -wie es meist üblich ist- nur aus einem dünnen Draht (Elektrozaun?) bestand und nicht durch Flatterband o.ä. gekennzeichnet war, muss man -übertrieben gesagt- Schrittgeschwindigkeit fahren, um ihn nicht zu übersehen. Das wäre m.E. vom Bauern dann grob fahrlässig.
 
Um sich ein genaueres bild zu machen , muss man alle drei münchner boulevard blätter lesen.
einer der kommentatoren ( die ansonnsten bekannt radlfeindlich sind) hat das urteil ziemlich gut der jahreszeit entsprechend abgewandelt, rutscht jemand auf einen geräumten aber nicht gesteuten weg aus bekommt er 2/3 schuld und 1/3 bekommt der der nicht gestreut hat.

im endeffekt schaut es wohl so aus das einer der die strecke öfter gefahren ist , von einem weidezaun der neu war überrascht wurde weil der bauer ein handgemaltes schild so aufgestellt hatte das es für radler nicht soo gut erkennbar war...

da haben sich wohl einige kleinigkeiten angesammelt und zum sturz geführt

hier wohl ein bild der stelle
http://www.merkur-online.de/lokales...auer-spannt-draht-radler-stuerzt-2659188.html
 
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Liegt es an der Blickrichtung, daß sich beide "Unglücksstellen" null ähneln?
Also im Bild vom TZ Bericht würde ich auch mehr auf auf den Weg und die Linie achten als auf ein kleines handgemaltes Schildchen am Wegrand.

Der letzte Satz in der TZ ist das bescheidenste aus der ganzen Situation. Anstatt das nächste Mal mit Flatterbändern zu markieren, hat man den Weg für Biker gesperrt :spinner:
 
wohl an einer kombination , der ist wohl den pfad in der TZ runtergefahren um auf die piste zu kommen die beim merkur zu sehen ist
 
...
Der letzte Satz in der TZ ist das bescheidenste aus der ganzen Situation. Anstatt das nächste Mal mit Flatterbändern zu markieren, hat man den Weg für Biker gesperrt :spinner:

Art. 33 BayNatSchG

Zulässigkeit von Sperren
Grundeigentümer oder sonstige Berechtigte dürfen der Allgemeinheit das Betreten von Grundstücken in der freien Natur durch Sperren im Sinn des Art. 27 Abs. 3 Satz 2 nur unter folgenden Voraussetzungen verwehren:

1. Sperren können errichtet werden, wenn andernfalls die zulässige Nutzung des Grundstücks nicht unerheblich behindert oder eingeschränkt würde. Das gilt insbesondere, wenn die Beschädigung von Forstkulturen, Sonderkulturen oder sonstigen Nutzpflanzen zu erwarten ist, oder wenn das Grundstück regelmäßig von einer Vielzahl von Personen betreten und dadurch in seinem Ertrag erheblich gemindert oder in unzumutbarer Weise beschädigt oder verunreinigt wird.

2. Bei Wohngrundstücken ist eine Beschränkung nur für den Wohnbereich zulässig, der sich nach den berechtigten Wohnbedürfnissen und nach den örtlichen Gegebenheiten bestimmt.

3. Flächen können aus Gründen des Naturschutzes, zur Durchführung von landschaftspflegerischen Vorhaben oder forstwirtschaftlichen Maßnahmen, von Jagden, ferner zur Vorbereitung und Durchführung sportlicher Wettkämpfe in der freien Natur sowie aus anderen zwingenden Gründen des Gemeinwohls kurzzeitig gesperrt werden.

Fällt etwas auf?
 
Nein, fällt mir nichts auf.
Hier wurde ein Weg nicht pauschal für alle Nutzer gesperrt, sondern leider nur für eine einzelne Nutzergruppe. Und das auch nicht, wie im Absatz 3 nur "kurzfristig".
 
Genau!

Leider ist die Berichterstattung bezüglich der Sperrung widersprüchlich. Einmal heißt es der Weg sei bereits seit 2002 durch die Gemeinde für Radfahrer gesperrt, dann wieder der Pfad sei jetzt für Fahrräder gesperrt und dann noch "mittlerweile hat die Gemeinde Wackersberg am Beginn der Abfahrt über den Heiglkopf ein Fahrradverbotsschild angebracht".

Für den Grundeigentümer ist es nach dem BayNatSchG schon mal kaum möglich eine Sperre für den Weg zu begründen und auf Grund welcher Rechtsgrundlage die Gemeinde den Privatweg für Radfahrer gesperrt hat, geht leider aus dem Bericht nicht hervor. Es könnte durchaus sein, dass die Sperre durch die Gemeinde rechtswidrig ist.

Leider wird nicht erwähnt welche Art Schild nun genau aufgestellt worden ist.
Ein Verkehrsschild wäre zunächst immer beachtlich ein anderes nach Art. 27 Abs. 3 Satz 3 BayNatSchG könnte auch unbeachtlich sein...
 
Für mich ist das, neben den Fotos der Strecke, auch ein weiteres Indiz dafür, dass die Sperrung des Weges sehr wahrscheinlich die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt.
 
Dann müsste jemand klagen, oder das Schild bei Nacht und Nebel wegmachen.

Wahrscheinlich hat hier ein Gemeindefuzzi gedacht "hier ist es gefährlich radzufahren", "hier gehören keine Radfahrer hin" und deswegen mal ein Schild aufstellen lassen.

Auf dieselben hemdsärmelige Weise ohne Rechtsgrundlage entstehen auch die meisten Reitverbotsschilder. Schon seit Jahrzehnten.
 
also beim bild in der TZ könnte man auch auf basis des BayNatG ein verbot begründen, streng genommen ( und ohne einsicht in den weiteren verlauf) fehlt im die eignung auf dem kurzen stück das man sieht weil man da keine/kaum fußgänger vorbeilassen kann
 
wenn alle behörden plötzlich alles genau nehmen würden und auch kontrollieren würden könntest du recht haben
 
Wenn sie es genau nähmen, hätten wir mit den Behörden in Bayern keine Probleme; und
weil die meisten Behörden es genau nehmen, haben wir so gut wie keine Probleme in Bayern. ;-)


Leider gibt es auch öffentliche Stellen, die es mit dem Recht nicht so genau nehmen:

Verbotsschild.JPG


Bayerische Staatsforsten: Sicherheit für Mountainbiker und Wanderer - Entflechtung der Wanderwege und Mountainbike-Routen am Ochsenkopf

Zeitungsartikel vom 27.04.2012:

Rote Karte für Mountainbiker
Forstbetrieb sperrt aus Sicherheitsgründen Wanderweg am Ochsenkopf - "Nutzung entflechten"


und

Sperrung für drei Wanderwege – Der Grund sind zunehmende Konflikte mit Fußgängern

und

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medium_komisches_schild.jpg

Der Fachmann staunt, der Laie wundert sich - aber das Schild hat lediglich Materialwert - und das wissen die Bayerischen Staatsforsten auch,
wie man am 30.05.2012 in der Zeitung lesen konnte; inkl. dem scheinbar nicht auszurottenden Mythos von der Haftung und weiterer Offenbarungen rechtlicher Unkenntnis:

Downhill-Fahrer verärgern die Wanderer – Gesperrte Wege regen dafür die Mountainbiker auf

Ich habe auch irgendwie ein "komisches" Gefühl bei dem abgebildeten Fahrrad und der Aussage: "Bitte benutzen Sie als Radfahrer die offizielle Downhillstrecke..."
Da würde ich mir dann tatsächlich das erste Mal berechtigt die Frage nach der Haftung stellen!

Hier noch ein Video zu einem der betroffenen Wege.


Die Fahrt selbst ist zwischen 1:40 - 2:00 min bezüglich der Gemeinverträglichkeit ganz interessant (gegenseitige Rücksichtnahme).

Zur Eignung des Weges für den Begegnungsverkehr kann man sich mal an folgendem Zitat orientieren:

"Nach den Lichtbildern haben die Wege in einer Reihe von Bereichen nur die Breite und den Ausbaustandard
von unbefestigten, durch eine Traktorfahrspur eingegrenzten Feldwegen oder von noch
schmäleren Trampelpfaden. Dies erscheint für eine Zulassung von Reitern als zu schmal. Hinzu
kommt, dass ein Ausweichen von Fußgängern und Radfahrern beim Annähern von Reitern
in einzelnen Teilbereichen der Wege durch verschiedene Umstände behindert würde - nämlich
durch Wald, durch Feldraine mit feldgehölzartigem Bewuchs, durch Ackerflächen und zum Teil
auch durch Einzäunungen. Auch die Übersichtlichkeit der Wege ist nicht überall gegeben."
Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs München 8. Senat vom 05.12.2002, Aktenzeichen: 8 B 96.3098

Schöne Grüße

Roland

P.S.: Art. 57 Abs. 2 Nr. 5 BayNatSchG:
Mit Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro kann belegt werden, wer
die Errichtung von Sperren im Sinn des Art. 27 Abs. 3 Satz 2 entgegen Art. 34 Abs. 1 Satz 2 oder 4 nicht oder nicht rechtzeitig anzeigt oder durch sonstige Maßnahmen die Ausübung des Betretungsrechts nach Art. 26 Abs. 1 und 2 beeinträchtigt.
 
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Man sollte diese Video von ein paar Idioten nicht noch immer mehr breit latschen.

Glücklicherweise haben sich im Fichtelgebirge auch ein paar "alte" Wanderer und Mitglieder des DAV dafür eingesetzt, dass einige der sinnfreien Schilder (trotz mancher hirnverbrannten Biker) wieder wegkommen :)
 
Im Open Trails-Forum sollte das Video durchaus passend sein.
Die Kommentare dazu auf Youtube sind es überwiegend auch.

Das hätte mich auch interessiert, wie es dort weitergehen soll. In einem Artikel hieß es, im Herbst sollte nochmal über die Sperrungen gesprochen werden.
 
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Wenn ich stürze, liegt das an mir und nicht daran, dass irgendjemand irgendetwas an dem Weg "falsch" gemacht hat. Man hat so zu fahren, dass man auf alles gefasst ist und alles unter Kontrolle hat.

Darf ich dies auch so auf die Schneeräumpflicht übertragen? Wenn ja müsste ich nicht immer so früh Samstags und Sonntags aufstehen um für die bekloppten Fußgänger den Bürgersteig sauber machen. Könnten ja auch die Augen auf machen und so gehen das eben nichts passiert.


Also ich würde ehrlich gesagt bei dem Schild dort erstmal verdutzt stehen bleiben und fragen wo die offizielle Downhillstrecke den genau sein soll.
 
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Man hat so zu fahren, dass man auf alles gefasst ist und alles unter Kontrolle hat.
Ab sofort werfe ich aus dem Fenster mit Blumentöpfen nach Autos, wenn die dann nicht ausweichen sind die selbst schuld. Hätte ja damit rechnen müssen.

Oder anders gefragt: was wäre gewesen, wenn das einem Jogger Abends passiert wäre? Dann der Bauer zu 100% schuld?
 
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