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Na, da lasse ich mich doch gerne auf eine Diskussion ein.Mal davon ab dass ein unentspannter Cop das wegen fehlender Zulassung/Prüfsiegel durchaus als unzulässige Ladungssicherung werten und die Weiterfahrt untersagen könnte. Egal wie gut es hält...
Dachträger und Dachboxen bedürfen keiner Allgemeinen-Betriebs-Erlaubnis (ABE). Sie können frei konstruiert werden und der Gesetzgeber betrachtet sie als Ladung. Mit der Konsequenz, dass immer dann, wenn sich so etwas selbstständig gemacht hat, es sich um verlorene Ladung handelt, mit entsprechender Bestrafung desjenigen, der als Fahrer das Fahrzeug bewegt hat.
Mit freundlichem Gruß, R. Müller ADAC-Nordrhein
Dachgepäckträger müssen keine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) besitzen und müssen nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Wenn ich diese Teile sehe, stelle ich mir immer vor wie es aussieht wenn da einer auffährt wenn da Bikes für 15k drauf sind.
Wenn ich diese Teile sehe, stelle ich mir immer vor wie es aussieht wenn da einer auffährt wenn da Bikes für 15k drauf sind.
Wenn Dir da einer in den Kofferraum rauscht schiebt es Dir das dort gelagerte Bike in den Rücken - auch nicht besser. Ob ein Dachständer bei einem Heckaufprall die Räder oben hält????Wenn ich diese Teile sehe, stelle ich mir immer vor wie es aussieht wenn da einer auffährt wenn da Bikes für 15k drauf sind.