Westschweiz: Bauer schießt mit Jagdgewehr auf Mountainbiker

Willst du die Welt vor diesen Menschen retten ? Wer mit der Flinte herum hantiert, der ist sowieso nicht normal und ich habe bisher dieses Vorgehen ganz sicher nicht verteidigt.
Die Frage ist doch, warum muss es denn so weit kommen ? Diese Menschen zu unüberlegten Handlungen zu provozieren ist doch mehr als dämlich, zumal man sich auf einem fremden Grundstück befindet.
Wie gesagt, es gibt zuviele Leute, die meinen überall Recht haben zu wollen, obwohl es Ihnen nicht zusteht. Dann sollen sie sich nicht wundern, wenn sie von den Verrückten erschossen zu werden.
Der Bauer geht dann in den Knast und Mann/Frau ist selber tot, da hat ja keiner was davon.

Provozieren?
Die sind an nem Schild vorbeigefahren... wenn das Provokation ist, dann können wir ab morgen alle im Bett bleiben!

Damit die Handlungen von "Verrückten" zu rechtfertigen, ist ja mal total unsachlich.
 
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Dem Typen gehört nicht nur die Waffe und der Schein entzogen, sondern ggf. auch eine saftige Geldstrafe. In den Knast muss man ihn nicht gleich stecken, weil er ja offenbar wissentlich daneben gezielt hat - was für ihn spricht.

Relativieren tut das seine Handlung trotzdem nicht.
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Zustimmung.

Egal, was nun rechtlich unzulässig war oder was aus dem Streit hervorging; wer eine Waffe führen darf, sollte dafür geeignet sein und sich von absolut nichts provozieren lassen.
Wer trotzdem schießt, ist in meinen Augen nicht dazu geeignet. Dem gehört die Knarre abgenommen und sämtliche Klagen an den Hals gehetzt. Wer meint, er braucht eine Waffe, der sollte sich vorher mit den Folgen beschäftigen und nicht rumheulen, wenn er alles verliert, nachdem er einmal etwas "unüberlegtes" getan hat.
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Zustimmung.

Man kann davon ausgehen, daß dieser Bauer auch durch sein dussliges Verhalten der Staatsmacht gegenüber ganz schönen Ärger bekommen hat und noch mehr Ärger bekommen wird.
Das diese MTBer den Bauern möglicherweise provoziert haben, spielt dabei absolut keine Rolle. Waffenbesitz sollte und muß zur Verantwortung verpflichten.

Wegen so einem Vorfall die Schweiz zu meiden, halte ich aber für übertrieben.

mA sollte bei gegenseitigem Respekt so etwas nicht vorkommen.


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Wie auch immer, hier kann jeder sehen, wie er/sie will. Ich habe fertig :)
Sehr schön, daß Du "fertig hast", um es mal höflich zu formulieren... ;)
 
...interessanterweise sind hier wieder die gleichen weltfremden Kerlchen wie in jedem derartigen rechtlich interessanter Thread, die ohne jede Ahnung sinnlos drauf los schwallen.


In den USA oder Togo wäre der Sachverhalt vielleicht rechtlich interessant, überall in der zivilisierten Welt ist er es jedoch nicht. :(
 
Boah. Wenn ich die Kommentare hier und auf den anderen Seiten lese kann man sich ja nur an den Kopf fassen.

Schusswaffen darf man abseits einer NOtwehrsituation einfach nicht einsetzen. Punkt.

Wozu laxere Regelungen führen braucht nur einen Blick nach Amerika zu werfen.
 
Offensichtlich gibt es hier doch sehr unterschiedliche Meinungen.
Interessant fand ich dies hier:

Zitat 1: Solltest du mal einen Garten haben, kannst du die Biker aus der Gegend einen Freischein ausstellen, damit sie schön durchfahren können. Mal sehen, was du davon hälst.
Zitat 2: Oh, ich habe einen Garten, der liegt hinter meinem Haus und ist abgezäunt, also keine Panik....

Wenn ich das richtig gelesen habe, war doch genau das das Problem. Die Biker sind auf ein fremdes Grundstück, sogar Zäune konnten sie davon nicht abbringen. Auch verbale Eingaben, was immer "gutes Zureden" bedeutet, haben sie nicht bewogen, das Grundstück zu verlassen.

Die Frage ist doch: Wie reagiert man denn nun richtig? Muss man sich das gefallen lassen, nur weil sie weg wären, bis die Polizei eingetrudelt ist (wenn sie überhaupt kommt)? Wenn von den Radfahrern (könnten ja auch Wanderer sein) kein Schaden angerichtet wird, soll man sie dann trotzdem verklagen und womöglich noch auf Kosten, Mühen und investierter Zeit sitzenbleiben?

Ich hab da echt keine Ahnung. Vielleicht sollte man es mit gleicher Münze heimzahlen. Mit einer Nadel den Reifen plätten. Die würden sich auch mal ärgern und für 6€ für den Schlauch können die auch nicht Klagen ...

War nicht ganz ernst gemeint, aber wie reagiert man denn angemessen?:confused:
 
Offensichtlich gibt es hier doch sehr unterschiedliche Meinungen.
Interessant fand ich dies hier:



Wenn ich das richtig gelesen habe, war doch genau das das Problem. Die Biker sind auf ein fremdes Grundstück, sogar Zäune konnten sie davon nicht abbringen. Auch verbale Eingaben, was immer "gutes Zureden" bedeutet, haben sie nicht bewogen, das Grundstück zu verlassen.

Die Frage ist doch: Wie reagiert man denn nun richtig? Muss man sich das gefallen lassen, nur weil sie weg wären, bis die Polizei eingetrudelt ist (wenn sie überhaupt kommt)? Wenn von den Radfahrern (könnten ja auch Wanderer sein) kein Schaden angerichtet wird, soll man sie dann trotzdem verklagen und womöglich noch auf Kosten, Mühen und investierter Zeit sitzenbleiben?

Ich hab da echt keine Ahnung. Vielleicht sollte man es mit gleicher Münze heimzahlen. Mit einer Nadel den Reifen plätten. Die würden sich auch mal ärgern und für 6€ für den Schlauch können die auch nicht Klagen ...

War nicht ganz ernst gemeint, aber wie reagiert man denn angemessen?:confused:

Man sollte sich verdammtnochmal zusammenreissen und sich von seiner Kindergarten/Selbstustizdenke verabschieden weil wenn die vorherrschend wäre würden wir noch im Mittelalter leben. Wie so oft gilt auch hier: der Klügere gibt nach. Und wenns zum permanenten Problem wird gibt es immer noch die Orndungbehörden. Ist zwar oft langwierig und kompliziert aber das ist halt ein Preis für den Rechtsstaat in dem wir leben. Als Mtb'ler ist es ja auch äusserst schwierig legale Möglichkeiten finden zu können seinen Sport angemessen auszuüben insofern hält sich das die Waage.
 
Sorry, wenn der Klügere nachgeben soll, dürfte sich das halbe Forum hier nicht gegen Wände lehnen. => vgl. Aussagen in diesem Thread und anderen, in welchen es, um Rücksichtnahme, Zurückstecken und ähnlichen geht.
 
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